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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1922
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- 1922-07-19
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1922
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- Deutsch
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RedotlioueUee Teil. X- >66. >9. Juli 1922. hältnissen allein möglich angesehen hat. (Sehr gut!) Ich habe es deshalb auf das lebhafteste begrüßt, daß der Vorstand dcs Börsenvereins von sich aus die Initiative ergriffen hat, uns hier einen Antrag vorzulegen, der dasjenige zusammenfaßt, was sich als Ergebnis der Wirtschaftskonferenz herausgestellt hat. Die ser Antrag des Börsenvereinsvorstandes versucht, beiden Rich tungen, soweit es irgend möglich ist, eutgegenzukommcn. Wenn dieser Antrag nicht gekommen wäre, würde es der Verbandsvor stand für seine Pflicht gehalten haben, seinerseits einen derartigen Kompromitzantrag einzubringen. Der Vorstand hat sich nun mit dem Anträge des Börsenvereinsvorstandes des näheren beschäftigt, den er unter den gegebenen Verhältnissen als den einzig annehmbaren, der von beiden Gruppen des Buchhandels anerkannt werden könnte, mischen mußte, und er hat Ihnen einige Abänderungsvorschläge dazu vorzulegen. Ich werde mir erlauben, diese Abänderungsvorschläge nunmehr zur Verteilung bringen zu lassen. (Geschieht.) Meine Herren, wir haben versucht, mit diesen Vorschlägen, noch über das hinausgehend, was der Börsenvereinsvorstand in seinem Anträge niedergelegt hat, den Anschauungen beider Teile, des Verlags sowohl wie des Sortiments, soweit das irgend mög lich ist, Rechnung zu tragen. Der Antrag des Börsenvereinsvor- standes mit den Abänderungen, die wir nunmehr vorgeschlagen haben, würde folgendermaßen lauten. Der A I würde unver ändert bleiben: 8 >. Auf alle Verkäufe von Gegenständen des Buchhandels (Verkaufsordnung Z 4, Ziffer I) an das Publikum darf wäh rend der Zeit mangelnder Anpassung der Bücherpreise an die Kaufkraft der Mark und an die Steigerung der Geschäfts unkosten ein angemessener Teuerungszuschlag zum Laden preis des Verlegers erhoben werden, soweit dem nicht be sondere Vereinbarungen zwischen Verlegern und Sortimen tern zur Herbeiführung des zuschlagslosen Verkaufs ent gegenstehen. Der K 2 würde nun noch einen Zusatz erhalten. Ich will ihn jetzt in der Fassung verlesen. die diesen Zusatz bereits berück sichtigt: 8 2. Für die Bemessung des Teuerungszuschlags für Ver käufe in und nach ihrem Gebiet sind örtliche Sortimenter- Zusammenschlüsse oder Arbeitsgemeinschaften von Verlegern und Sortimentern zuständig, die für eine möglichst einheit liche Festsetzung, Durchführung und Bekanntgabe im Börsen blatt zu sorgen haben. Man könnte hinter »örtliche- noch: »oder bezirkliche« einstigen. Der Vorstand des Börsenvereins steht, wie ich auf Erkundigung erfahren habe, allerdings auf dem Standpunkt, daß der Ausdruck »örtliche« den Begriff »bezirkliche« mit decken soll. Da wir aber unter örtlichen und bezirklichen Zusammenschlüssen unter Um ständen Ortsvereine und Kreisvereine verstehen können, würde es wahrscheinlich doch zur Klarheit beitragen, wenn wir hinzu setzten: »oder bezirkliche«. Ich muß noch bemerken, daß der Zusatz: »für Verkäufe in und nach ihrem Gebiet« der Wirtschaftsordnung entnommen ist, die die Gilde beantragt hat. Der K 3 ist meiner Auffassung nach in der Fassung des Börsenvereinsdorstandes aus satzungsmätzigen Bedenken und weil deshalb erhebliche Widerstände des Verlags zu erwarte» sein dürsten, nicht durchführbar. Anstelle dieses K 3 schlage ich folgenden Satz vor: 8 3. Den in K 2 genannten Organisationen wird überlassen, sich gegenseitig auf Grund freiwilliger Verpflichtung an die Einhaltung der Zuschläge zu binden. Ich fühle mich nicht berechtigt, mich des näheren über die Ergebnisse der gestrigen Verlegervereinsversammlung auszulas- fcn; ich glaube aber die Stimmung des Verlegervereins richtig erfaßt zu haben, wenn ich den H 3 des Börsenvereinsantrags in dieser Weise abzuändern Vorschläge. Z 4 würde nunmehr lauten: 1094 8 4. Der Verleger ist bei unmittelbarer Lieferung an das Publikum verpflichtet, im Falle der Richterhebung der orts- üblichen oder vereinbarten Zuschläge (W 1, 2), Verpackungs und Portokostcn in voller Höhe in Anrechnung zu bringen. Der Zusatz: »in voller Höhe« ist wiederum entnommen dem An träge der Herren Nitschmann und Genossen. Ich stehe auch gar nicht an, der Anregung des Herrn Nitschmann folgend, hier be sonders einzufügen: »Der Verleger ist bei unmittelbarer Liefe rung eigenen Verlags an das Publikum verpflichtet« usw. Ich bin gewiß, daß auch der Verlag damit einverstanden sein wird. Nun ist cs ja richtig, was Herr Nitschmann uns vorhin aus- gcführt hat: daß bei der Annahme dieser Wirtschaftsordnung des Börsenvereinsvorstandes, sei es mit diesen Abänderungen, die ich Ihnen hier vorgetragen habe, sei es ohne sie, oder auch bei der Annahme einer Wirtschaftsordnung, wie sie die Gilde selbst vorgeschlagen hat, ein Vakuum eintrcten würde, wenn nicht be stimmt wird: Was wird nun in der Zwischenzeit bis zu dem Termin, an welchem die Arbeitsgemeinschaften bzw. die Zu sammenschlüsse der Sortimenter ihre Beschlüsse wegen der Teue rungszuschläge gefaßt haben? Und, meine Herren, ich glaube aus Ihre Zustimmung, auf die Zustimmung der Abgeordneten der Kreis- und Ortsvereine, rechnen zu dürfen, wenn ich Ihnen vor- schlage, daß wir — nicht als eine Ausführungsbestimmung zu dem Anträge des Börsenvereinsvorstandes, sondern als einen verbindlichen Beschluß der anerkannten Kreis- und Ortsvereine — folgende Entschließung annehmen: Bis zur Beschlußfassung der in H 2 der Wirtschafts ordnung genannten Organisationen gelten die von den aner kannten Kreis- und Ortsvereinen auf Grund der Notstands ordnung vom 5. Oktober 1920 mit Abänderung vom 13. Fe bruar 1921 beschlossenen Zuschlagssätze und Ausnahmen. Das würde den vorübergehenden Zustand der Unsicherheit, vor dem vorhin Herr Nitschmann — und mit vollem Recht — gespro- chcn hat, beseitigen; es würde also bedeuten, daß bis zu dieser Beschlußfassung alles beim alten bleibt — nur nicht hinsichtlich des Schutzes, des zweifelhaften Schutzes, den bisher die Rot standsordnung gewährt hat und der jetzt schon so gut wie kein Schutz mehr gewesen ist. In dieser Beziehung allein würde es also nicht beim alten bleiben, aber materiell und in bezug auf die Sätze, die bisher an Zuschlägen erhoben worden sind, würde zunächst keine Änderung eintreten. (Schluß solgt.) Hauptversammlung der Vereinigten Deutschen Prüfungsausschüsse für Jugendschriften. Die Vereinigten Deutschen Prüfungsausschüsse für Jugendschriften hielten am 4. und 5. Juni in Hannover ihre erste Hauptversammlung nach dem Kriege ab. Von den 115 Ausschüssen waren 88 vertreten. - Die öffentliche Vorlragsversammlung am 4. Juni wurde durch Severin Rüttgers', Düsseldorf, tief angelegten, formvollendeten Stim mungsvortrag über »Dichtung und Erziehung« eingeleitct. Der Redner wies nach, daß die Fähigkeit, volkseigene Dichtung, die sich in der Buch dichtung dar bietet, aus dem Buche zu erleben, nicht Ziel, sondern Frucht der Erziehung durch die Dichtung sein muß. Voraussetzung jeder erziehlichen Wirkung der Dichtung ist aber die Erlösung aus dem Buche. Durch Lied, Sage und Lautenklang ist die Dichtung in die Volksseele cinge- drungen und zum Erlebnis geworden. Auch in der Gegenwart, in der die Dichter nur selten des Singens und Sagens pflegen, will das Volk die Dichtung erleben und liebt sie nicht in erster Linie um der Schönheit der Sprachformen willen. Vom Lehrenden empfange sie deshalb durch das Wort lebendige Gestalt. Frei muß er die Märchen, Schwänke und Lieder seines Volkes verkünden. Rur das darf er bieten, was in seiner Seele zuvor Weisung und Gestalt erhalten hat. Ans seinem Munde ströme die Flut der Dichtung in die kindliche Seele, in der sie zu neuem Wachstum und zu neuer Geburt empfangen werde. Das Buch will die Dichtung nur vor dem Verderben und Vergessen bewahren. Und wenn der Lehrende seinen Schülern Aus lesen volkseigener Dichtung in die Hand gibt, ist es seine Pflicht, sie zu gewöhnen, daß sie nie stumm für sich lesen, sondern mit klin gender Stimme für die Ohren anderer.
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