Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1922
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- 1922-07-19
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- 19.07.1922
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. i ^ 166, 19. Juli 1922. mehreren Städten, so tn Hannover, Stuttgart und Konstanz, ist in dieser Hinsicht bereits eine Einigung ersolgt. Die Arbeitgeber werden durch ihre Organe aufgefordert, örtliche Lohnverhandlungen unbedingt ab- znlehnen. Beitritt DaazigS zur revidierten Berner Übereinkunft. Durch eine Note vom 24. Jpni 1922 zeigte die Polnische Gesandtschaft in Bern, die im Aufträge ihrer Negierung die auswärtigen Angelegen heiten der Freien Stadt Danzig zu führen beauftragt ist, dem Schweizer Bnndesrat an, das; die genannte Negierung im Aufträge der Freien Stadt T-anzig der revidierten Berner Übereinkunft zum Schutze der Werke der Literatur und Kunst vom 13. November 1908 und dem Zu satzprotokoll vom 20. Mürz 1914 beitritt. Dieser Beitritt übt seine Wirksamkeit vom 24. Juni 1922 an aus, dem Datum der oben erwähnten Note. Was ihren Beitrag zu den Kosten des Internationalen Bureaus anbelangt, so wünscht die Freie Stadt Danzig in die sechste Klasse eingereiht zu werden. Der Schweizer Bundesrat hat diesen Beitritt durch eine Umlauf-Note vom 8. Juli 1922 zur Kenntnis der vertrag schließenden Länder gebracht. (De Droit ä'^utsur, Nr. 7 vom 15. Juli 1922.) Verzeichnis von Preisänderungcn. — Wie uns der Verein der Buchhändler zu Braunschweig mittcilt, wird er der An regung der Vereinigung Magdeburger Buchhändler im Börsenblatt Nr. 160 vom 12. Juli 1922 Folge leisten und demnächst selbst Preis listen herausgeben. Der Verlag wird gebeten, alle Preisänderungcn sofort nach Festsetzung an den Verein der Buchhändler zu Braunschweig, z. H. des Herrn Rudolf Hargens, Braunschweig, Bohlweg 10, einzn- senden. Für Auslandlieserungen. Der Neichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung hat nachstehende Umrechnungskurse nach dem Stande vom 17. Juli 1922, gültig für die Zeit vom 19.— 25. Juli 1922, fest gesetzt, die von den Außenhandclsnebenstellen bei der Umrechnung von Fakturen in ausländischer Währung zur Ermittlung der Gebühren usw. benutzt werben Ägypten 90.— Italien 17.— Amerika 370.— Japan 180.— Argentinien G. 30V,— Jugoslavien 4.20 — P. 13V.— Luxemburg 29.— Belgien 29.— Norwegen 61.— Brasilien 51.— Oesterreich -.02 Bulgarien 2.30 Portugal 27.— Chile 50.— Rumänien 2.20 Dänemark 78.— Schweden 94.- England 85.— Schweiz 71.— Finnland 7.60 Spanien 57. Frankreich 31.— Tsch.-Slov. 8.10 Griechenland 12.— Ungarn -.29 Holland 141 — Deutsche Verlags- Anstalt A G. in Stuttgart. — Die außerordentliche Generalversammlung vom 24. Juni 1'.)22 hat beschlossen, das A kticn - kapital aus Mk. 1 2 0 I» 0 0 0 0 durch Ausgabe von Mk. 5 5W000 auf den Inhaber lautenden, den bestehenden Aktien im Verhältnis der Nominalbeträge gleichgestellten und vom 1. Juli 1921 au gewinn- anteilberechtigten Aktien über je Mk. 1000 zu erhöhen, wovon hiermit Mk. 4 332 000 den alten Aktionären unter folgenden Bedingungen zum Bezug angeboten werden: 1. Die Ausübung des Bezugsrechts hat bei Vermeidung des Ausschlusses iu der Zeit vom 10. bis 22. Juli 1922 in Stuttgart bei dem Bankhause Doertenbach K C i e. G. m. b. H. und bei der Dresdner B ank, Filiale Stuttgart, in Heilbronn bei der Handels- und Gcwerbe- b a n k H e i l b r o n n A. - G., in Frankfurt a. M. bei der Dresdner Bank, Frankfurt a. M., und bei dem Bankhause G e b r ü d e r Bethma n n unter Einreichung der Mäntel der alten Aktien, auf welche das Bezugsrecht ausgeübt wird, zu erfolgen. Eine Gebühr wird nicht erhoben, falls die Mtienmäntel nach der Nummcrnfolge geordnet ohne Gewinnanteiischeinbogen mit doppeltem Anmeldeschein ge mäß Ziffer 3 am Schalter während der üblichen Gcschüftsstunden unter gleichzeitiger Bezahlung des Bezugspreises eingereicht wer den. Bei Ausübung des Bezugsrechts auf andere Weise wird die übliche Bezugsgebühr in Anrechnung gebracht. 2. Jeder Inhaber von nom. Mk. 3000 alten Aktien ist znm Bezüge von nom. Mk. 2000 neuen Aktien znm Kurs von 138°/«, somit 1006 zum Preise von Mk. 1380 für jede neue dlktie zuzüglich 5"/o Geldzinsen aus diesem Betrage vom 1. Juli 1921 an bis zum Zahlungstage sowie gegen Entrichtung des Schlußnotenstempels berechtigt. 3. Bei der Anmeldung ist von den beziehenden Aktionären ein An meldeschein mit arithmetisch geordnetem Numm-crverzeichnis, wo für Vordrucke bei den Bezugsstellen erhältlich sind, in doppelter Ausfertigung zu unterzeichnen. Der Bezugspreis samt Zinsen und Schlußnotenstempel ist sofort in voller Höhe bar zu bezahlen. Über die Einzahlung wird Quittung erteilt. 4. Die Aktien, für welche das Bezugsrecht geltend gemacht worden ist, werden mit einem die Ausübung des Bezugsrechts kennzeich nenden Stempel zurückgegeben. 5. Die neuen Aktien werden irach Fertigstellung gegen Rückgabe der erteilten Kassenquittuug von der Stelle, welche die Kassen quittung ausgestellt hat, ausgchändigt. Die betreffenden Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vor zeigers zu prüfen. 6. Die Vermittlung des An- und Verkaufs einzelner Bezugsrechte übernehmen die Bezugsstellen. Stuttgart, den 27. Juni 1922. Deutsche V c r l a g s - A u st a l t A.-G. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 154 vom 15. Juli 1922.) Voranmeldungen und Vorauszahlungen für die Umsatzsteuer. Tie Leipziger Finanzämter erließen unterm 15. Juli fol gende Bekanntmachung: Tie zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichteten Personen werden hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß sie nach § 37 Abs. 2 des Umsatzstcuergesetzes vom 24. Dezember 1919 in der Fassung des Gesetzes vom 8. April 1922 innerhalb eines Monats nach Ablauf eines Kalenderoierteljahrs eine Vorauszahlung ans die entstandene Steuerschuld zu leisten haben. Ist der Stener- abschnitt das Kalendervierteljahr oder ein kürzerer Zeitabschnitt und ist die Steuer nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf des Kalender vierteljahrs, in das der Steuerabschnitt fällt, veranlagt und fällig ge worden, so ist die Vorauszahlung in Höhe des Betrags zu leiste!!, der sich aus der Steuererklärung ergibt. Ist der Steuerabschnitt länger als ein Kalendervicrteljahr, so erhält der Steuerpflichtige eine ein malige — diesmal im Juli erfolgende — Aufforderung zur Abgabe einer Voranmeldung zum Zwecke der Entrichtung von Vorauszahlun gen unter Verwendung der beigesügten Zählkarten, von denen je ein Stück für je ein Kalendcrvierteljahr 1922 bestimmt ist. In diesen Zahlkarten sind die in jedem abgelausenen Kalendervierteljahr ver einnahmten Entgelte, soweit sie umsatzsteuerpflichtig sind, mit ihrem Ge-samtbetrag aufzustthrcn: gleichzeitig ist die sich ans diesem Betrag zu errechnende Vorauszahlung zu leisten. Gibt der Steuerpflichtige bei vierteljährlicher Veranlagung eine Steuererklärung oder — bei jährlicher Veranlagung — eine Voran meldung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Kalenderoierteljahrs nicht ab, so bemißt die Stenerstelle die Vorauszahlung auf ein Viertel der für das vorausgegangene Kalenderjahr veranlagten Steuer. Er fordcrlichensalls wird geschätzt. übersteigt die am Schlüsse des Stcuerabschnitts auf Grund der Veranlagung für die Gesamtumsätze festgesetzte Steuer den Gesamt betrag der Vorauszahlungen um mehr als 20 vom Hundert der Vor auszahlungen, so erhöht sich die Steuer um 10 vom Hundert dieses über- schicßenden Betrags. Es liegt daher im eigenen Vorteil des Steuer pflichtigen, die Vorauszahlungen in solcher Höhe zu leisten, daß die endgültig zu veranlagende Steuer annähernd gedeckt ist. Für nichr fristgemäß eingegangenc Vorauszahlungen werden Verzugszinsen be rechnet, die von dem Betrage der Vorauszahlung in Abzug gebracht werden. Überschießende Betrüge werden gegebenenfalls mit Zinsen zunickbezahlt oder auf die nächste Vorauszahlung angerechnet. Soweit einzelne Steuerpflichtige die gesetzlichen bereits im Monar April geschuldeten Vorauszahlungen für das erste Vierteljahr 1922 noch nicht an das zuständige Umsatzsteucramt (Finanzamt) abgeführt haben, hat dies nunmehr spätestens bis 31. Juli d. I. zusammen mit der Ent richtung der Vorauszahlung für das zweite Vierteljahr 1922 zu ge schehcn. Krcuzbandsendungcn au die Deutsche Bücherei während des Martt- hclfcrstreiks. — Infolge des Streiks der Markthelfer in Leipzig kom men die auf Buchhändlerwege expedierten, für die Bibliogra phie bestimmten Sendungen zurzeit nur mit erheblicher Ver spätung in der Deutschen Bücherei an. Die Bekanntgabe der Titel aufnahme im Täglichen und im Wöchentlichen Verzeichnis erleidet da durch - auch zum Schaben der Verlage - eine unerwünschte Ver zögerung. Da die Dauer des Streiks völlig ungewiß ist, werden die
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