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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1922
- Strukturtyp
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- 1922-07-19
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1922
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- Deutsch
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166, 19, Juli 1922. Redaktioneller Teil. Ich möchte hierbei gleich bemerken, daß wir es als ganz selbstverständlich betrachten und als eine conditio smo ^u-> non, daß bei der Bildung der Arbeitsgemeinschaften zwischen Ver legern und Sortimentern die sich der Arbeitsgemeinschaft an schließenden Verleger den Teuerungszuschlag auch gegen sich selbst schützen müssen. Wenn wir ohne dieses Zugeständnis eine Arbeitsgemeinschaft eingehen mit einem paritätischen Ausschuß, in dem Verleger und Sortimenter gleichzeitig über die Höhe des Teuerungszuschlages befinden, dann wäre das nichts anderes als ein Kontrollrecht, das wir dem Verlage einräumen. Der Antrag des Börsenvercinsborstandes sagt demgegenüber, daß bei Arbeitsgemeinschaften von Verlegern und Sortimentern die an- geschlossencn Verleger zwar den Teuerungszuschlag schützen müs sen, aber nicht gegen sich selbst, d. h. daß sie selbst den Teue rungszuschlag nicht zu erheben haben. Dann ein sechster Punkt: Unser Antrag spricht von einer Abänderung der Wirtschaftsordnung lediglich durch eine Haupt versammlung, während der Antrag des Börsenvereinsvorstan- des über diese Abänderung gar nichts sagt. Der Börsenvereins, antrag schweigt sich auch gänzlich aus über Übergangsbestim mungen, was geschehen soll bis zu dem Tage, wo nun die neuen Zuschläge beschlossen werden. Es wäre doch ganz klar, daß, wenn morgen die Notstandsordnung fällt, bis zur neuen Be schlußfassung ein vollständig illegaler Zuschlag erhoben werden würde, und es würden dann Zustände eintreten, die ganz uner träglich sind. Ich glaube sogar, daß in dieser Zwischenzeit, die kurz oder lang sein kann, ein vollständiger Zerfall der Kreis, und Ortsvereine Platz greifen würde, da ein jedes Mitglied mit Recht sagen könnte: »Es besteht im Augenblick gar keine Ord nung, also kann ich tun und lassen, was ich will, und weder der Börsenverein, noch der Kreisverein, noch der Ortsberein hat mir in meine Sachen irgend etwas hineinzureden«. Meine .her- ren, was das für die Organisation der Kreis« und Ortsvereine und weiterhin indirekt für die Organisation des Börsenvereins zu bedeuten hat, das brauche ich Ihnen, die Sie mit der Leitung der Kreis- und Ortsvereine und den Schwierigkeiten der Preis bildung Bescheid wissen, nicht näher zu erläutern. Nachdem ich nun die Unterschiede zwischen den beiden An trägen dargelegt habe, möchte ich weiter kurz darauf eingehen, welchen Schutz uns eine börsenvereinsmätzige Regelung, wie wir sie wünschen, gewährt. Ich weiß, daß von Verlegerseite, vielleicht auch von seiten des Vorstandes des Börsenvereins ge sagt werden wird: Die Rotsrandsordnung hat auf dem Papier gestanden, die Wirtschaftsordnung wird auch auf dem Papier stehen. Meine Herren, ich weiß, daß die wirtschaftliche Macht und Kraft des Verlages, wenn sie dem Börsenverein nicht loyal zur Verfügung gestellt wird, genügt, um uns die Angelegenheit unendlich zu erschweren und die Ordnung tatsächlich zu einer papiernen Ordnung zu machen. Aber auch als eine rein papierne Ordnung würde sie doch ganz bedeutende Vorteile haben, die ich Ihnen anführen werde. Wir haben, solange die Notstandsord nung bestand, auch in der Zeit, nachdem der Vorstand des Bör- senvereins geglaubt hatte, er könne sie nicht mehr schützen, doch immer wieder die Erfahrung gemacht, daß wir mit der Not standsordnung bei Behörden, Preisprüfungsstellen, Wucher ämtern, vor Gericht usv». ganz ausgezeichnet haben operieren können; es hieß immer: »Ja, hier liegt eine Soll- und Muß- Vorschrift der angesehenen Spitzenorganisation des Buchhandels vor, und zweifelsohne, ganz gleichgültig, wie das Urteil des Wuchergerichts ausfällt, der betreffende beklagte Buchhändler hat zum mindesten in gutem Glauben gehandelt«. Meine Herren, wenn Sie mit einer Kann- und Darf-Vorschrift, wie sie der Vor stand des Börsenvereins uns borschlägt, als Sachverständiger vor ein Wuchergericht kommen, dann wird mir jeder Jurist ohne wei teres sagen: »Was soll mir diese Kann- und Darf-Vorschrift? Das ist ja doch eine vollständige Freistellung, ob du den Zu schlag erheben willst oder nicht (Sehr richtig!), und du bist nicht an sie gebunden; also brauchst du den Teuerungszuschlag auch nicht zu erheben, und diese papierne Vorschrift, die du mir hier zeigst, hat nicht den geringsten Wert«. Jeder, der juristisch emp findet und mit der Praxis der Wuchergerichte und der Preisprü fungsstelle Bescheid weiß, wird mir bestätigen können, daß dies zutrifft. Meine Herren, Sie entsinnen sich, daß sogar in einer Reichsgerichtsentscheidung gegen die Firma Dürerhaus in Ber- lin, die im November ergangen ist und die im allgemeinen Bücher für Gegenstände des täglichen Bedarfs erklärt hat, ausdrücklich auf eine Entschließung des Berliner Sortimentervereins Bezug genommen wird. Das Reichsgericht hatte ausdrücklich anerkannt, daß der beklagte Buchhändler in gutem Glauben gehandelt hat, weil er sich an diesen Beschluß des Berliner Sortimenter vereins gehalten hat. Hätte der Beschluß des Berliner Sorti- menlervereins dahin gelautet, daß der Zuschlag genommen wer den darf oder kann — also mit anderen Worten: die Ent schließung hätte gar nicht gefaßt zu werden brauchen, da es ja jedem freigestellt war, zu handeln, wie er will —, dann hätte das Reichsgericht wahrscheinlich gesagt, daß es mit dieser Vor- schrift nichts anfangen könne. Ich habe weiter in Erfahrung ge bracht, daß der beklagte Berliner Buchhändler, nachdem die Sache an die Vorinstanz, also an die n. Strafkammer in Berlin zurück verwiesen worden ist, jetzt ein wesentlich größeres Entgegen kommen seitens der Staatsanwaltschaft findet: es ist nicht ohne weiteres ein neuer Termin anberaumt worden, sondern es sind in höflichster Form Verhandlungen mit der Firma gepflogen wor den; sie ist gebeten worden, ihre Bücher vorzulegen und nachzu weisen, ob nicht in dem einzelnen Falle, um den es sich handelte, sondern ganz im allgemeinen ihr Geschäftsgewinn aus den letz ten Jahren als ein wucherischer und übermäßiger im Sinne der Preistreibereiverordnung anzusehen ist, und da die Firma mir gesagt hat, daß das unter keinen Umständen irgendeinem Bücher- revisor gelingen könne nachzuweisen, so ist Wohl mit Sicherheit zu erwarten, daß in der neuen Strafverhasdlung gegen das Dürerhaus eine Freisprechung erfolgen wird. Ein Antrag, wie wir ihn bringen, legalisiert uns also in ganz anderer Form vor den Behörden und Gerichten, aber auch vor unseren Kollegen im Sortiment. Meine Herren vom Ver lag, unterschätzen Sie nicht die ungeheuren Schwierigkeiten, die wir in unseren Kreisen mit den ganz heterogenen Elementen haben, mit denen wir zu tun haben. Die Herren Leiter der Kreis- und Ortsvereine werden mir bestätigen, daß es eine Sisy phusarbeit bedeutet, die Auchbuchhändler, die Papierhändler, die durch den Grossohandel gespeist werden, möglichst unter einen Hut zu bringen und möglichst einheitliche Verkaufsbedingungen festzusetzen, und wenn wir diesen mit einer derartigen papiernen Vorschrift, einer Darf- und Karin-Vorschrift kommen, so werden sie uns sagen: Ja, das ist alles ganz schön, aber wir kehren uns nicht daran, weil wir uns nicht daran zu kehren brauchen. Endlich aber bezwecken wir mit unserer Ordnung etwas besonders Wichtiges: wir wollen nicht die Hand dazu bieten — ich richte meine Worte hier an den Vorstand des Börsenver eins —, daß der Vorstand des Börsenvereins aus der Regelung oder zum mindesten aus der Mitregelung der wirtschaftlichen Ver hältnisse im deutschen Buchhandel entbunden oder entlassen wird. Meine Herren, wir haben es für den schwärzesten Tag im Börsen» Verein angesehen, als der Vorstand des Börsenvereins erklärt hat, er könne in die Regelung der Wirtschaftsverhältnisse nicht mehr eingreifen, weil der Deutsche Verlegerverein dem feind- lich gegenüberstehe. Meine Herren, das geht nicht. Eine Orga- nisation von der Bedeutung, von der Größe und von dem An sehen des Börsenvereins, der in H 1 seiner Satzungen ausdrück lich sagt, daß er das Wohl aller seiner Mitglieder zu schützen die Pflicht hat, der kann nicht sagen, daß er die Wirtschafts fragen vernachlässigen und nicht in den Kreis seiner Arbeiten ziehen will in einer Zeit, die ja mit nichts anderem zu tun hat als mit Wirtschaftsfragen. (Sehr richtig!) Meine Herren, wir stehen vor dem Wiederaufbau der deutschen Volkswirtschaft, das ist vorhin von anderer Seite hier betont worden, und ich sage Ihnen dasselbe Wort: In dem Augenblick, wo wir unsere Wirt schaft wieder aufbauen wollen, da müssen auch Verlag und Sortiment an einem Strange ziehen, da muß auch der Verlag zu der Einsicht zu bringen sein, daß es nicht so geht, daß man zwar sagt: Du kannst Zuschläge zum Ladenpreise, die du brauchst, erheben, auf der andern Seite aber den Nebengedanken hat: Ich werde es dir schon besorgen und werde dir die Erhebung der Zuschläge schon unmöglich machen. >0»1
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