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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1922
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- 1922-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1922
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- Deutsch
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Redaktionell« Teil. X- >67, 20. Juli 1922. wieder für diesen Vorschlag eintreten, um so mehr, als ich wieder- holen muh, daß nach allem, was ich bis heute hier gehört und anderswo gelesen und gehört habe, die bisherigen Arbeitszeit, ün- schaften bezüglich der Einhaltung der Preise das nicht erreicht haben, was sie erhofften; im Gegenteil, zwei Organisationen haben Schifsbruch erlitten, und wie es mit der dritten steht, das werden die Herren selbst am besten wissen. Erster Vorsteher des Börsenvereins Hofrat vr. Arthur Meiner sLeipzig): Meine sehr geehrten Herren! Als der Vor stand des Börsenvereins in den Ostcrtagen die verschiedenen An trüge zur Abänderung bzw. zum Ersatz der Notstandsordnung bekam, wurde es ihm bald klar, daß wohl keiner dieser Anträge Aussicht auf Annahme von beiden Seiten, Verlag und Sortiment, haben würde, und infolgedessen hat er von sich aus einen Antrag auf die Tagesordnung gebracht, der ja an der Spitze dieser An träge steht. Welches ist nun der Hauptunterschied dieses Antrages von den folgenden? Der Hauplunterschied besteht darin, daß es in dem Anträge der Gilde heißt: auf alle Verkäufe ist ein Teuc- rungszuschlag zu erheben — das heißt: es muß ein Teueruugs- Zuschlag erhoben werden —, während in dem Anträge des Bör senvereinsvorstandes steht: es dars, es kann einer genommen werden. Dieser Unterschied ist besonders hervorzuheben, und er ist notwendig; denn nach den Ausführungen unserer Juristen ist cs gar nicht möglich, daß der Börscnvereinsvorstand einen zwin genden Teuerungszuschlag bringt. Das habe ich Ihnen in Hei delberg schon gesagt, und das muß ich heute wiederholen. Wir vom Vorstände des Börscnvereins haben das Heinsheimersche Gutachten durchaus nicht falsch verstanden, wie Herr Nitschmann vorhin meinte; denn wir im Börsenverein sind eben kein Kartell. Wenn 1804 von den Akademikern erklärt worden ist, der Börsen- verein wäre ein Kartell, und wenn er deshalb ins Reichsamt des Innern zitiert worden ist, um dort Rede und Antwirt zu stehen, und wenn die Verhandlungen infolgedessen in die Ver handlungen über Kartelle ausgenommen worden sind, so ist das nicht zu verwundern; denn damals wurden eben Erhebungen über Kartelle veranstaltet, und der Börsenverein befand sich unter den Körperschaften, deren Verhältnisse untersucht worden sind. Aber bei diesen Erörterungen ist eben festgestellt worden, und zwar im Reichsamt des Innern, daß der Börsenverein kein Kar tell wäre. Infolgedessen ist er auch gar nicht in der Lage, solche Preisfestsetzungen zu treffen und für die Mitglieder, die sich aus Produzenten und Vertreiben, zusammensetzen, allgemein ver bindlich zu machen. Deshalb kann der Börsenverein auch nur eine Kanu-Vorschrift in diesen Fällen genehmigen. Wenn er eine Mutz-Vorschrift bringt, so steht sie auf dem Papier, und der Börsenverein ist nicht in der Lage, eine solche Muß-Vorschcist all gemein verbindlich zu machen. Es ist daraus hingewiesen worden, daß die Musikalienhänd ler und -Verleger einen allgemeinen Teuerungszuschlag verbind lich gemacht hätten, und daß sie zu bewundern wären. Ich gebe letzteres zu. Aber warum können die einen solchen Teuerungs- Zuschlag erheben? Weil sowohl Verleger wie Sortimenter da mit einverstanden sind. (Sehr richtig!) Bei uns aber sind die Verleger damit nicht einverstanden. (Zuruf: Leider.) Deshalb kann der Börsenvereinsvorstand solche Bestimmungen, lvic sie hier von der Gilde gewünscht werden, auch nicht in Kraft setzen. Das Äußerste, was er machen kann, ist das, was in den Anträgen Ihnen borliegt. Diese Anträge sind von seiten des Verbandsvorstandes in verschiedenen Punkten abgcändert worden. Das sind Punkte, in denen der Börsenvereinsvorstand durchaus mit den Änderun gen einverstanden sein und ihnen seine Zustimmung, soviel ich es zu beurteilen vermag, wohl geben kann. Zunächst in Z 2 die Ein fügung, selbstverständlich auch das Bezirkliche, um es allgemein deutlich zu machen, aber auch die Änderung des K 3. A3 hat, wie er gedruckt vorliegt, allerdings den Inhalt, daß der Börsen- vercin die freiwillig festgesetzten Teuerungszuschläge gegenüber denjenigen, die sie für sich angenommen haben, schützen will. Aber wir haben aus der ersten Rede des Herrn Nitschmann ge hört, daß er ja gar keinen Wert daraus legt, daß der Börsenver- ein sich um diese Sachen kümmert, und so ist es dem Börsenberein 1016 auch viel lieber, wenn ihm diese Last nicht auserlegt wird. Er nimmt deshalb sehr gern die neue Fassung an, die Herr Jäh Ihnen als K 3 vorgelragen hat, wonach die Einmischung des Börsenvereins ganz und gar vermieden wird. Daß der Verlag nicht verpflichtet sein soll, diese Tcuerungs- zuschläge zu erheben, ist eine Forderung von ihm. Zum Aus gleich dafür ist, damit der Verlag nicht unterbieten soll, gerade gesagt worden, daß das Porto und die Verpackung erhoben wer den müssen. Das würde im allgemeinen, wenn die Teuerungszu- schlägc nicht übertrieben werden, Wohl gerade der Höhe der Teuc- rungszuschläge entsprechen. Der Verlag ist infolgedessen nicht in der Lage, das örtliche Sortiment zu unterbieten, und das ist wohl etwas, was dem Sortiment zuliebe eingestellt worden ist. Auch die weitere Entschließung, die Herr Jäh borgsschlagen hat, daß bis zur Beschlußfassung über die in K 2 festgesetzten örtlichen Vereinbarungen wegen der freiwillig sestzusstzenden Teuerungszuschläge die alte Bestimmung der Notstandsordunng in Kraft bleiben kann und muß, ist eine Bestimmung, die wir vom Börsenberein wahrscheinlich gern annehmen können; denn es ist tatsächlich erwünscht, daß kein Vakuum entsteht, und daß man weiß, woran man ist. Wann nun diese Bestimmungen sich wirklich erledigen werden, d. h. von wann ab die örtlichen und bezirklichen Festsetzungen stattfinden werden, das wissen wir nicht. Es kann ja sein, daß es längere Zeit dauert. Bis dahin würden die Bestimmungen der Notstandsordnung also auch in Zukunft in Kraft bleibe», und bis dahin würden sie sich totgelau fen haben, und ich glaube, das ist auch dasjenige, was wir alle wünschen: daß sich nämlich die Notstandsordnung totläuft und daß sie durch andere, bessere Bestimmungen ersetzt wird. (Zustim- mung.) Was im Herbst alles passiert sein wird, wissen wir alle noch nicht. Herr Nitschmann hat darauf hingewiese», daß wir mit einem Käuferstreik rechnen müssen; aber er hat trotzdem ge sagt, daß trotz des Käuferstreiks die Teuerungszuschläge auf die erhöhten Preise nun erst recht genommen werden müssen. (Hei terkeit.) Ja, meine Herren, wer soll dann noch ein Buch kaufen? Dann wird ja der Käuferstreik so groß werden, daß Sie auch durch eine Erhöhung des Teuerungszuschlags auf lOVOkL nicht auf Ihre Kosten kommen werden, weil Sie dann vielleicht nur noch ein Buch verkaufen. Und das soll den ganzen Absatz herein bringen? Das ist auch etwas, was sich als unmöglich erweist, und Sie werden dann froh sein, wenn Sie nicht gezwungen sind, die Teuerungszuschläge zu erheben, sondern in Ihren örtlichen Vereinigungen freie Hand haben und sich dann regen können, wie Sie es für richtig halten. Unter diesen Umständen glaube ich, daß es für Sie alle das beste ist. Sie nehmen den Vorschlag des Börsenbsreins in der Wirtschaftsordnung, wie er Ihnen gedruckt Vorgelegen hat und wie sie hier vom Verbandsvorstand entsprechend abgeändert worden ist, morgen an; dann haben Sie wirklich etwas in der Hand, was auch Hand und Fuß hat. (Unruhe.) Wenn Sie hin gegen das annehmen, was Herr Nitschmann Ihnen vorgeschlazc» hat, dann haben Sie allerdings auch ein Stück Papier in der Hand, aber eines, was der Börsenverein weder schützen kann, noch mit dem er Sie vor irgendwelchen Angriffen seitens der Gerichte oder sonst in irgendeiner wirksamen Weise behüten kann. Deshalb ist, wenn Sie so wollen, die Wirtschaftsordnung des Börsenvercins das kleinere Übel, wenn sie auch nicht alles das bringt, was Sie wünschen und wodurch Sie voll befriedigt sein können. Aber in den heutigen Zeiten mutz man auch mit kleinen Dingen zufrieden sein, und deshalb bitte ich: Nehmen Sie das Kleine, und verlangen Sic nicht zuviel, was nicht durchführbar ist! (Bravo!) Erich Wolf (Breslau): Bei all den hier gemachten Vorschlä gen ist Wohl eines außer acht gelassen worden: Der Verleger kennt die Lebensbedingungen, unter denen wir leben und arbeiten — in den meisten Fällen wenigstens — nicht, und er will uns den Teucrungszuschlag nicht zubilligen. Was für Unkost:n wir haben und unter welchen Verhältnissen wir Sortimenter leben und arbeiten, weiß schließlich nur der Sortimenter und nicht der Verleger.
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