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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1922
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- 1922-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. Hst: 167, 20. Juli 1022. Allgemeiner Deutscher Buchhandlungsgehilfen-Verband, Leipzig. Im vergangenen Monat Juni wurden ausgezahlt: 2173.— -(( Krankengelder, 1560.— Begräbnisgelder, 12174.72 Witwen- und Waisengelder, 3573.92 -/( Jnvalidengelder, 475.— -/k Außerord. Krankemmterstützung. Leipzig, den 7. Juli 1922. Der Vorstand. Verband der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buchhandel. Stenographischer Bericht der 44. ordentlichen Abgeordneten-Versammlung am Sonnabend, dem 13. Mai 1922, im Deutschen Buchhändler Hause zu Leipzig. (Schluß zu Nr. 104 und IKK.) Vorsitzender: Meine Herren, ich bitte nunmehr abermals, das Wort zu nehmen, und zwar nicht nur zum Anträge des Bör senvereinsvorstandes mit unseren Zusätzen und Abänderungen, sondern ganz allgemein zur Generaldiskussion, Hofbuchhändler Gottlieb Braun (Marburg): Ich kann mich dem vollständig anschlietzen, was Herr Jäh eben ausgeführt hat. Ich glaube, die Frage der Teuerungszuschläge wäre nicht so bren nend, wenn wir im Sortiment es uns zum Grundsatz machten, stets nur zu dem jeweils gültigen Tagespreise zu verkaufen. Es kommen jetzt täglich Kunden ist die Sortimente, die dieses oder jenes Buch vom Regal nehmen, und es ist bei mir Grundsatz, daß in solchen Fällen sofort erklärt wird: »Gewiß, Sie können sich die Sachen ansehen; aber ich mache darauf aufmerksam, daß die auf den Büchern vermerkten Preise nicht mehr gültig sind. Es wird nur zum Tagespreise verkauft«. Ich bitte in dieser Bezie hung um eine Aufklärung, weil mir bevorsteht, vor das Wucher gericht zu kommen, weil ich ein Buch, das ich ursprünglich mit 22 ^ ausgezeichnet hatte, mit 44 verkauft habe. Tatsächlich kostet aber das Buch, wie ich nachträglich beim Verleger festge stellt habe, 55 -((. Ist es berechtigt, und sind wir in dieser Be ziehung geschützt vor dem Gesetz, daß wir den vom Verleger je weils erhöhten neuen Ladenpreis auch auf unsere im Lager vor handenen Bestände nehmen? (Rufe: Jawohl!) — Das ist die eine Frage, die ich an Sie zu stellen habe. Ein Vorkommnis, das mir kürzlich passiert ist, bestätigt mir, daß wir mit der Durchführung des Verkaufs zum jeweiligen Tagespreise jedenfalls weiterkämen als mit der Erhebung von Teuerungszuschlägen, für die ich grundsätzlich nie viel übrig ge habt habe. Ich kam kürzlich in ein großes Sortiment und machte den Herrn, mit dem ich zu sprechen hatte, darauf aufmerksam, daß ein Buch meines Verlags augenblicklich 40 kostet. Da rief der Herr einen Angestellten herbei und sagte: »Holen Sie gleich einmal die Bücher hervor, die stehen mit 18 angegeben, und zeichnen Sie sie mit 50 .K aus!« Ich sagte: »Wieso denn?« Er erwiderte: »Ja, 40 ist jetzt Ihr Preis, und wir haben 25^ Teuerungszuschlag beschlossen, also sind das 50 ^(«. Wenn ich dem Inhaber das nicht gesagt hätte, hätte er das Buch für l8 Mark weiterverkauft. Nun nehme ich an, daß Herr Quelle zu seinem Antrag das Wort nehmen wird, und da bitte ich ihn um eine klare Antworl über folgendes: Er hat kurz vor Weihnachten ein Buch eines Marburger Autors zum Ladenpreise von 52 -(( herausgebracht. Herr Quelle hat ja die Arbeitsgemeinschaft zur Regulierung der Verkaufspreise ins Leben gerufen und beim Sortiment großen Beifall damit gefunden. Was sich aus einer Anfrage von mir bei Herrn Quelle entwickelt hat, gibt mir Anlaß, diesen Leipziger Vorschlägen gegenüber doch sehr skeptisch zu sein. Ich fragte bei Herrn Quelle an: »Wie steht es nun beim Verkauf dieses Buches, dessen Preis Sie mit 52 -/( festgesetzt haben? Sollen wir das mit 10?S Zuschlag verkaufen, also zu 57,20 -t(, oder wie denken 1010 Sie sich das?« Da schrieb mir Herr Quelle: »Ja, wenn Sie 100 Stück mit 457» beziehen, dann muß ich es Ihrem Ermessen , überlassen, ob Sie einen Teuerungszuschlag erheben wollen oder , nicht«. (Hört, hört! — Heiterkeit.) Darauf schrieb ich Herrn ' Quelle: »Ich nehme an, ich würde 100 Stück mit 455S beziehen, meine Marburger Kollegen beziehen aber nicht soviel, und die verlangen, ich soll den Teuerungszuschlag erheben. Auf Grund Ihrer Mitteilungen sage ich: Ich habe das nicht nötig. Würden Sie nun gegen Ihren größeren Abnehmer Vorgehen und die anderen schützen, und wie würden Sie das anfangen?« Darauf habe ich keine Antwort bekommen. Ich bitte Herrn Quelle, dar auf eine ganz bestimmte Auskunft zu geben. Das ist der Standpunkt, den ich als Sortimenter gegenüber den Leipziger Vorschlägen einnehme. Ich möchte aber auch als Verleger dazu sprechen. Die Leipziger Verleger haben hier alles am Platze; die können die Papierverhältnisse und alles übrige genau übersehen, sie kennen die Konjunktur besser als wir, sie haben nicht die kolossalen Frachtspesen vom Herstellungsart zur Buchbinderei usw., sie sind in der Kalkulation günstiger gestellt und können günstiger arbeiten als ein Provinzverleger, der allent halben mit den größten Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Nun wissen die Leipziger Herren ganz genau, daß trotz der papiernsn — ich will sie so nennen — Vorschriften, die wir hier fassen, durch Warenhäuser, Winkelbuchhändler und die vielen Kätzchen, die wir ja kennen, der Teuerungszuschlag des Sortiments doch durch brochen wird, und daß es uns außerordentlich erschwert wird, diesen Teuerungszuschlag selbst mit dem besten Willen einheit lich durchzuführen. Infolgedessen wird die praktische Folge sein, daß die Leipziger Bücher als die billigeren auch leichteren Ab satz finden. Das ist das Bedenken, das ich zu dem Leipziger Vor schläge habe. Wir wollen uns doch hierüber offen aussprechen. Richard Quelle (Leipzig): Meine Herren, ich freue mich, daß Herr Braun hier die Frage an mich gerichtet hat, ob ich in der Lage bin, aus das, was er hier angeführt hat, eine klare Ant wort zu geben, da ein Schreiben von mir zu gewissen Mißdeu tungen Anlaß gegeben habe. Ich stehe persönlich auf dem Stand punkt, daß der Verlag seinen Mitarbeiter, das Sortiment, auf keinen Fall unterbieten darf. Ich sehe es als einen unbedingt notwendigen Geschäftsgebrauch an, daß der Fabrikant nicht bil liger an den Abnehmer liefert, als der Vertreiber, in diesem Falle der Sortimenter, zu liefern in der Lage ist. (Sehr richtig! — Bravo!) Weiter möchte ich bemerken: Es würde mir eine ganz besonders große Freude gewesen sein, wenn es uns möglich gewesen wäre, die Arbeitsgemeinschaft in der Form zu gründen, wie ich sie wünsche. Die vorbereitenden Arbeiten dafür sind getroffen. Sie haben unfern Antrag für die Hauptversammlung in Händen. Bis heute sind unsere Wünsche, unsere Forderungen, die wir stellen, noch nicht in Kraft getreten. Dementsprechend konnte ich Herrn Braun auch keine andere Antwort geben. Unser Verlag wird allen den Sortimentern, die sich lokal zusammenschließen, wo der allgemeine Wunsch besteht, daß ein Teuerungszuschlag mit unserer Firma oder mit der Arbeitsgemeinschaft zur Regulierung der Verkaufspreise vereinbart wird, einen Teuerungszuschlag, der sich in den Grenzen hält, die wir als normal annehmen, auch diesen Teuerungszuschlag schützen. Es ist aber nicht möglich, daß ich einer einzelnen Firma einen Teuerungszuschlag schützen kann. Ich habe immer wieder herborgehoben, daß unbedingt an jedem Ort nur ein Ladenpreis existieren darf. Augenblicklich haben wir aber den Zustand, daß wir in den verschiedenen Orten die ver schiedensten Ladenpreise haben. Ich möchte auch hier einen Aus spruch erwähnen, der in einer Sitzung von Gelehrten und Buch händlern gefallen ist, der lautete: Der Ladenpreis eines Buches ist ein Preis, zu dem kein Exemplar im Laden zu haben ist. (Sehr richtig! — Heiterkeit.) Ich meine, wir Buchhändler müßten doch versuchen, eine derartige Unzuträglichkeit zu beseitigen. Daß wir von unserer Arbeitsgemeinschaft nach jeder Richtung hin bemüht waren, den einheitlichen Ladenpreis wiederherzustellen, und zwar einen so genannten beweglichen Ladenpreis, oder einen beweglichen Teue rungszuschlag einzusühren, das haben Sie aus unseren Ausfüh rungen gesehen.
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