Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220720
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192207201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220720
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-07
- Tag1922-07-20
- Monat1922-07
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. .V 1K7, 20. Juli 1822. einführten. Das geht nicht. Das würde direkt unsere Bestre bungen in eine ganz falsche Bahn bringen. Abgesehen von den Wuchergerichten würden wir alle doch beim Publikum sehr, sehr darunter leiden, wenn wir so Verfahren wollten. (Widerspruch.) — Davon bin ich fest überzeugt. Der Vorschlag, den Herr Quelle gemacht hat, richtet sich eigentlich durch sich selbst. Herr Quelle macht heute den Vorschlag und sagt: Ich liefere dir 100 Exemplare von dem und dem Buch mit 45^; du mußt dich aber verpflichten, den Teuerungszuschlag deiner Gegend zu nehmen. — So habe ich ihn wenigstens ver standen. (Zuruf: Das ist ein Irrtum!) — Wenn er es nicht will, braucht er es nicht? Das kommt aber daraus hinaus, daß das erreicht wird, was der Schutzverein der Berliner Buchhänd ler will. Der wünscht, daß die Sonderabmachungen bestehen bleiben und daß mit Sonderabmachungen gearbeitet wird, das ist doch das Natürliche. Wir sind doch alle Kausleute und müs sen versuchen, unsere Geschäfte so gut wie möglich zu führen und aufrechtzuerhalten. Wir können doch hier nicht bloß Rücksicht nehmen aus kleine Geschäfte, die z. B. ein Exemplar von Andre« beziehen, sondern wir dürfen uns nicht wundern, daß jemand, der 100 Andrer bezieht, einen größeren Rabatt erhält. Wenn also derjenige, der heute mit einem Verleger in der Weise arbei tet, daß er sich für dessen Verlagsartikel einsetzt, ebenso behan delt wird wie jemand, der das nicht tut, so halte ich das für sehr gefährlich; denn das lähmt die Arbeitslust des Verlages, und cs lähmt in gleicher Weise den Großfortimenter, der sich Mühe gibt, für bestimmte Sachen besonders einzutreten, sei es, was es will. Wenn ich heute eine größere Partie von jemand beziehe, so bin ich in der Lage, diese mit einem größeren Nutzen zu verkaufen. Ich darf natürlich nicht unter den festgesetzten Ladenpreis gehen. Daß ich aber das Recht habe, einen Teuerungszuschlag fallen zu lassen, das ist gesund. Das kann nur günstig wirken für den Ver lag, und das kann nur für alle zweckmäßig sein. (Widerspruch.) — Meine Herren, wir streiten ständig darüber, und es kommt doch darauf hinaus. Sie sehen aus den Anträgen, die hier gestellt werden und die ganz sachgemäß sind, daß wir ans dem richtigen Wege sind. (Rufe: Nein!) — Ja! Vorsitzender: Ich bitte, den Herrn Redner nicht zu unter brechen. Hermann Lazarus (Berlin) (sortfahrend): Ich bitte noch um einige Minuten Gehör! Wenn wir also heute dem Börsenverein folgen, so werden wir das einzig Richtige iun, und wenn wir dann durch den Bör senverein einen Schutz erhalten, so wird auch der Verleger all mählich gern dem folgen. Nur müssen wir wissen, daß wir in eine Ordnung hineinkommen, der wir uns fügen und durch die wir den Preis des Buches ausrechterhalten. Auch wenn Sie heute noch so viel sagen: es ist die einzige Möglichkeit! Der Vorschlag von meinem verehrten Nachbar, Herrn Direktor Kilpper, ist nicht durchführbar. Wir müssen heute einen Ordinärpreis haben; denn wenn wir keinen Ordinärpreis haben, dann steht alles noch mehr auf dem Kopse, als das bereits der Fall ist. Das ist meine feste Ansicht, und ich glaube, es sind eine Menge Her ren unter uns, die diese Ansicht teilen. (Rufe: Nein!) — Das wird sich ergeben. Nun möchte ich noch etwas anderes erwähnen, was viel leicht auch ganz wichtig ist. Es ist vorhin der Vorschlag ge macht worden, daß eine Wirtschaftskommission da sein soll. Dies ist mehr als wichtig; denn wenn ich auch nicht ein so großer Opti mist bin, so bin ich mir doch darüber klar, daß, wenn die Genua- Konferenz — was wir ja alle wünschen — ein Resultat hat (Heiterkeit) und wir eine Anleihe (Erneute Heiterkeit und Zu ruf) — lassen Sie mich ausredenl — und wir eine Anleihe von Amerika bekommen (Paul Nitschmann: Zur Ablösung des Teue- rungszuschlags?), dann hoffentlich die Devisen fallen werden. — Ich habe Sie auch ausreden lassen, Herr Nitschmann, und ich bitte Sie, mich gleichfalls ausreden zu lassen. Ich sage: eine Anleihe, nach der die Devisen hoffentlich fallen werden, die Mark aber nicht so steigt, daß wir vielleicht eine Katastrophe in Waren bekommen. (Sehr richtig!) Ich weiß nicht, ob Sie noch ein sehr großes Lager haben; aber wenn dieser Fall eintritt, so gebe ich Ihnen mein Wort darauf, daß ein großer Sturz auf allen Ge- 1012 bieten kommt. Also das würde schon ein Grund sein, eine Wirt schaftskommission auch für uns aufrechtzuerhalten, eine Wirt schaftskommission, die gleichzeitig einen Index aufstellt, wann Erhöhungen, wann Preiserniedrigungen stattzufinden haben. Mit einem Worte: Das ist der beste Weg, auf der einen Seite dem Börsenverein zu folgen mit den kleinen Änderungen, die hier gegeben sind, auf der andern eine Wirtschaftskommission arbei ten zu lassen, die das beobachtet und die tut, was ich angedeutet habe. Hofbuchhändler Gottlieb Braun (Marburg): Ich habe au Herrn Quelle eine ganz klare Frage gestellt, und diese Frage ist nicht beantwortet worden. Es ist möglich, daß Herr Quelle mich nicht richtig verstanden Hai. (Heiterkeit.) Ich habe bei meiner Frage einen ganz bestimmten Fall unterstellt. Wenn ich mich recht erinnere, bezweckt doch die Arbeitsgemeinschaft zur Regu lierung der Verkausspreise in Leipzig folgendes: Sie will er reichen, daß örtliche Zuschläge genommen werden, und sie will sich weiter verpflichten, diese örtlichen Zuschläge zu schützen. Ich habe nun unterstellt, daß in Marburg auf Wunsch der übrigen Kollegen ein Zuschlag genommen wird, und zwar im Einver ständnis mit Herrn Quelle, während ich, der ich 45^ von ihm bekomme, mich weigere, einen Zuschlag zu nehmen. Da habe ich Herrn Quelle gefragt: »Was wollen Sie gegen mich als den Abnehmer tun, um die übrigen Kollegen zu schützen?-- Herr Quelle hat hierauf keine Antwort gegeben. Ich habe also klare Verhältnisse an einem bestimmten Ort unterstellt und mich theore tisch als Außenseiter hingestellt. Auf meine Frage, ob er seine übrigen Abnehmer schützen werde, ist mir Herr Quelle die Ant wort schuldig geblieben. Nach den Richtlinien muß er mich sperren, wofern er nicht etwa in der Zwischenzeit seine Ansicht vollständig revidiert und das, was er damals über die Regu lierung der Verkaufspreise festgelegt hat, heute nicht mehr gelten läßt. Nun ist aber in der Zwischenzeit ein ganz neues Moment in die Frage hineingekommen. Sie erinnern sich, daß durch die Abmachungen zwischen Akademischem Schutzverein und Verleger verein zunächst nur für die wissenschaftlichen Bücher festgelegt worden ist, daß der Autor an den vom Verleger gebilligten Teuerungszuschlügen des Sortiments mit beteiligt sein soll, wenn in dem Verlagsvertrag eine prozentuale Beteiligung vor gesehen ist. Was hindert nun die Leipziger Herren, die Preise um den Teuerungszuschlag zu erhöhen und dem Sortimenter einen solchen Rabatt zu geben, daß er keine lokalen Zuschläge mehr zu nehmen braucht? Dann haben Sie eine klare Abmachung mit den Autoren. (Sehr richtig!) Wie wollen denn die Herren das überhaupt praktisch durchführen, wenn unter Zubilligung von Teuerungszuschlägen des Sortiments nun die Abrechnung dem Autor gegenüber in Prozenten stattfinden soll? Ein Teil der Auslage ist mit verschiedenen Zuschlägen, ein Teil ohne Zu schläge abgesetzt. Das läßt sich gar nicht durchführen. Ich habe weiter die Frage gestellt: Ist die Berechtigung ge setzlich gültig, zum Tagespreise zu verlaufen? Ich nehme an, daß die Herren im Börsenverein, namentlich die Herren vom Wcrbeamt, genau die Prozeßvorgänge usw. verfolgen. Soviel ich mich erinnere, habe ich kürzlich in einer Zeitung gelesen, daß die Reichsbehörden und die Wirtschaftsämter im Reiche sich aus den Standpunkt stellen, daß der Verkauf zum Tagespreise der Ordnung entspricht. (Zustimmung.) Dagegen hat aber, wie ich in derselben Bekanntmachung las, die preußische Behörde verfügt, die Wucherämter sollten nun wieder schnüffeln, wie die Spanne zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis ist, und wir erleben das Wunderbare, daß nun die Länder wieder andere Bestimmun gen machen als das Reich. Das ist die berühmte Einheit. Es wäre doch unser aller Interesse, wenn einmal ganz klar fcstge- stellt würde: Ist es richtig, daß wir zum Tagespreise verkaufen, — zu dem vom Verleger festgesetzten Ladenpreise? Der Verle ger ist ja gesetzlich berechtigt, den Ladenpreis jeweils zu bc stimmen. Muß ich und müssen alle Kollegen dann den Tages. Preis für die Bücher nehmen, bzw. mache ich mich strafbar, wenn ich einen Tagespreis nehme? — Diese Frage bitte ich mir klar zu beantworten.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder