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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1922
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- Deutsch
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167, 2V. Juli 1922. Redaktioneller Teil. Dann möchte ich eine Anregung für das Börsenblatt geben. Bei mir wird jeden Tag das Börsenblatt auseinandergertssen, und die Anzeigen der Verleger werden alphabetisch geordnet. Nun stehen auf Vorder- und Rückseite verschiedene Firmen: auf der Vorderseite etwa von Abel L Müller und auf der Rückseite von Zickfeldt eine Preiserhöhung. Bei dieser Anordnung kann ich die Firmen nicht ordnen. Vielleicht läßt es sich ermöglichen, daß beim Umbruch des Börsenblatts die Preiserhöhungen so an- geordnet werden, daß immer nur aus einer Seite diese stehen und aus der Rückseite die neuen Bücher-Ankündigungen. Dann sind wir in der Lage, die Preiserhöhungen alphabetisch zu ordnen, und wir sind bei jedem geschäftlichen Vorgänge in der Lage, nach zusehen: wie sind die einzelnen Teuerungszuschläge und Preise der Verleger? Dann haben wir das buchhändlerische Werbeamt. Das müßte meiner Ansicht nach die Frage des Verkaufs zum Tagespreise bei den Büchern einmal ganz klar beleuchten und der Öffentlichkeit plausibel machen. Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht die un glaublichsten Auseinandersetzungen habe, namentlich mit Juristen, die einen Tag Kolleg gehört haben und die nicht verstehen wol len, daß ich kaputt gehen würde, wenn ich Bücher, die ich 1921 ge kauft habe, wo die Mark noch eine ganz andere Kaufkraft hatte, heute zu demselben Preise abgeben wollte. Ich pflege in solchen Fällen zu sagen: »Ich überlasse Ihnen, damit Sie sich überzeugen können, wie die Sache steht, und damit ich auch einmal Ferien machen kann, gern für acht Tage oder vier Wochen den ganzen Verkauf aus meinem Sortiment; Sie dürfen alles behalten, nur müssen Sie sich verpflichten, mir die Bücher in natma wieder zu beschaffen. Bedingung ist natürlich, daß Sic eine entsprechend hohe Kaution bei der Bank hinterlegen kön nen«. Dann werden die Leute ganz kleinlaut. Wenn ich mein Geschäft ausberkausen will, habe ich kein Interesse, für das Finanzamt zu arbeiten; wenn ich aber mein Geschäft wciter- führen, meine Angestellten bezahlen, meine Spesen, Steuern usw. aufbringen will, muß ich den Tagespreis nehmen. Ich brauche nur daran zu erinnern, daß der Staat der größte Wucherer ist. Früher bekam ich für 20 Mark Gold eine» Zwanzigmarkschein; wenn Sie heute das Goldstück vom Staate zurückkaufen wollen, müssen Sie das Sechzigfache hinlcgen. Als sich kürzlich das Finanzgericht in Cassel an mich wandte, das, um ein Moni tum der Oberrechnungskammer zu vermeiden, ein bestimmtes Buch auf allerbilligstem direktem Wege zu beziehen wünschte, habe ich ihm erklärt: »Ich bin gern bereit, Ihnen das Buch zum alten Friedenspreis zu liefern, vorausgesetzt, daß Sie es mir in Gold bezahlen. Sollten Sie aber nicht in der Lage sein, in Gold zu bezahlen, so bitte ich das Buch, das, in Gold kalkuliert, 18 Mark kostet, mit 100 Mark zu bezahlen«. Daraus kann das Finanzamt ermessen, wie wir unsere mit gutem Golde hergestsll- ten Friedenswerte verschleudern. (Sehr richtig! — Bravo! — Händeklatschen.) Bock (Breslau) (?): Meine Herren Kollegen! Es handelt sich hier darum, ob der Teuerungszuschlag geschützt werden soll oder ob er nicht geschützt werden soll. Nach meiner Auffassung und nach meiner Erfahrung leiden die wissenschaftlichen Sorti menter heute schon unter dem Abkommen, das im vorigen Jahre getroffen ist. (Hört, hört!) Bei wie durchschnittlich gelie fert wird, kann heutzutage das wissenschaftliche Sortiment nicht existieren. (Sehr richtig!) Jetzt soll beim schönwisscnschaftlichen Buche der Teuerungszuschlag auch abgeschafft bzw. nicht geschützt werden, was dasselbe ist. Nun, in früheren Zeiten war es so, daß das schönwissenschaftliche Buch — oder der Verdienst daran — einen Ausgleich für das gab, was man am wissenschaftlichen Buche quasi zulegte. Ich meine, wir müßten diesen Zustand heute wieder herbeiführsn. Wenn jetzt das schönwissenschaftliche Buch nicht geschützt wird, d. h. ohne Teuerungszuschlag bleibt, dann könnte es dahin kommen, daß wir an seinem Vertrieb eben sowenig Freude haben wie beim wissenschaftlichen Buche. Also wir müssen unbedingt darum besorgt sein, daß das schönwisssn- schaftliche Buch in voller Höhe der Zuschläge geschützt wird, zu mal da der Verlag nicht in der Lage sein wird, einen derartig hohen Rabatt zu gewähren, wie wir ja z. B. bei den kulturellen Verlegern schon den Beweis haben und ebenso bei einem großen Teil der schönwissenschaftlichen Verleger. Bei dem, was Herr Lazarus ansührte, dachte ich an eine Broschüre von TancrS, also eine Utopie. Um nun auf die Aus führungen des Herrn Braun einzugehen, möchte ich sagen: Ich würde doch Vorschlägen, daß die Verleger alle, sowohl die wis senschaftlichen wie die schönwissenschaftlichen, auf die Grund preise zurückkommen und auf diese Grundpreise ihre Teuerungs zuschläge prozentual bekanntgeben, mögen sie nun 500, 800 oder 700?S betragen. (Zuruf: 1000!) Dann dürften auch bald im Sor timent wieder einheitliche Preise vorhanden sein. Ich habe cs z. B. in meinem Sortiment dahin gebracht, daß beispielsweise ein Buch von Springer überhaupt nicht mehr ausgezeichnet wird. Das Lager steht da, die Bücher sind mit dem Grundpreis ausgezeichnet; kommen sie zum Verkauf, dann wird eben die neueste Preisliste zur Hand genommen und das Jahr angesehen; zeigt sich: das Buch kostet 6 Mark, so kommt soundsoviel Zu schlag hinzu, es kostet also 36 Mark. Das ist eine ganz glatte Rechnung, und ich würde den Herren vom Verlag doch empfeh len, diesen Gesichtspunkt zu berücksichtigen. Paul Nitschmann (Berlin): Meine Herren, der Herr Vor sitzende hat uns einen Abänderungsvorschlag zu dem Kompro- mitzantrag des Vorstandes des Börscnvereins unterbreitet. Ich habe diesen Abänderungsvorschlag genau geprüft und finde, daß er eine erhebliche Verschlechterung des Antrages des Vorstandes darstellt, und zwar aus folgendem Grunde. Der K 3 des Vor stands läßt einen letzten Rest von börsenvereinsmäßiger Bindung, nämlich zwischen Verlegern und Sortimentern, die zu einer Ar beitsgemeinschaft gelangen. Die Verleger dieser Gruppe sollen nach A 3 Ziffer 4 der Börsenvereinssatzung gehalten sein, die Teuerungszuschläge zu schützen, — auch gegen sich selbst zu schützen. Der Deutsche Verlegerverein — ich glaube das durch aus, und das liegt ja in seiner Politik — hat gestern in diesem Schutze, den eventuell eine kleine Gruppe von Verlegern dem Sortiment gewähren kann, ein Haar gefunden. Auch dieses kleine Schutzmittel sollte aus dieser sogenannten Wirtschafts ordnung heraus, und Herr Jäh macht dafür den Vorschlag, daß wiederum eine freiwillige Verpflichtung innerhalb dieser Orga nisationen Platz greifen soll. Der Antrag ist dadurch noch viel mehr verwässert, als das vorher schon der Fall war. Daran ändern nichts die kleinen redaktionellen Einfügungen, z. B. über Erhebung des Teuerungszuschlags »für Verkäufe in und nach ihrem Gebiet«. Ich meine, das ist eine Selbstverständlichkeit. Das selbe gilt von den Worten: »Portokosten in voller Höhe«. Meine Herren, es hieße doch dem Verlag Illoyalität zutrauen, wenn man meint, er werde zustimmen, die Portokosten erheben zu wol len, und er werde sie nachher in halber Höhe erheben. Mit sol chen kleinlichen Abänderungen wollen wir uns doch hier nicht befassen. Ich kann es überhaupt nicht verstehen, daß sich ver ständige, wirtschaftskluge Männer im Verlag darüber unterhalten und daraus eine Ordnung machen können, daß sie ihren Abneh mern die entstehenden Portokosten berechnen. Ein Fabrikant, der davon erfährt, würde uns laut auslachen. Ein Fabrikant, der heute eine Ware nach außerhalb verschickt, denkt in keinem einzigen Falle daran, Portokosien, Fracht, Verpackungskosten nicht zu be rechnen. Nur im deutschen Buchhandel ist es möglich, daß eine Haupt- und Staatsaktion daraus gemacht wird, daß der Verleger die Portokosten berechnen soll. Ich wiederhole: der Antrag des Vorstandes, wie er uns hier vorliegt, ist nichts. Er ist eine einseitige Bindung für das Sorti ment in seinem K 4. Nämlich das Sortiment gesteht ausdrücklich für alle Ewigkeit zu, daß der Verlag nicht verpflichtet sein soll, bei eigenen Lieferungen den Teuerungszuschlag zu erheben. Meine Herren, wir würden nie wieder von dieser Zustimmung herunter- kommen. Weiter besagt dieser ganze Antrag des Vorstandes nichts; denn der K 1, der K 2 und der Z 3 beruhen aus ganz frei willigen Abmachungen zwischen Einzelfirmen oder Gruppen und können in jedem Augenblick einseitig durch den Verlag oder durch Verhandlungen zwischen Verlag und Sortiment ausgehoben werden. Ich für meine Person erkläre, daß ich den Antrag des Vorstandes des Börsenbereins, wenn mein Antrag fallen sollte, unter allen Umständen ablehnen werde, da ich mich nicht in dem Z 4 binden will, ein- für allemal dem Verlag das Recht zu geben, das Sortiment zu unterbieten. (Sehr richtig!) 1013
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