Redaktioneller Teil. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Stenographischer Bericht über die ordentliche Hauptversammlung des Vörseuvereiris der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, dem 14, Mai 1922, vorm, 9 Uhr, imDeutschenBuchhändlerhausezuLeiPzig, Tagesordnung: 1, Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1921/22. 2. s) Bericht des Rechnungs-Ausschusses und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 192^ und des Voranschlags 1922. b) Antrag des Rechnungsausschusses: Die Hauptversammlung wolle beschließen: 1, Jede im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels aufgenommene Firma, die im Börsenverein durch ein Mitglied ver treten wird, hat für das Rechnungsjahr 1922 einen außerordentlichen Betriebsbeitrag zu zahlen. Wird die Firma durch mehrere Mitglieder vertreten, so tritt hierdurch keine Erhöhung des Bctriebsbeitrages ein. Werden die Geschäftsergebnisse mehrerer Firmen nur durch eine gemeinsame Bilanz ausgewiesen, so sind diese Firmen als ein Betrieb zu betrachten. Die sonstigen jährlichen Beiträge der Mitglieder werden durch diesen außerordentlichen Betriebsdeitrag nicht berührt, 2, Dem Börssnverein gegenüber wird das nach seinem Eintritt in den Börsenverein älteste Mitglied, das gemäß Z 2 - Abs, 2 der Satzungen im Hinblick auf seine Zugehörigkeit zu dem betreffenden Betriebe ausgenommen worden ist, zur Durchführung dieses Beschlusses verpflichtet. 3, Der Beitrag des Betriebes ist nach freier Wahl des ihn repräsentierenden ältesten Mitgliedes entweder nach dem im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erzielten Reingewinn oder nach dem im Jahre 1921 erzielten Umsatz selbst einzuschätzen. Bei Betrieben, die außer Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw, Handel noch andere Ge werbe umfassen, hat die Einschätzung nur für den Betrieb aus Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw, Handel zu erfolgen, 4, Bei der Selbsteinschätzung nach freier Wahl des Mitgliedes entweder nach dem Reingewinn oder nach dem Umsatz ist folgende Staffelung als Richtschnur zu nehmen: Staffel: nach dem Reingewinn: nach dem Umsatz: Einmaliger Betriebsbe I, bis 25 000 bis 250000 ^ 100,— U, von 25000 „ 50000 „ von 250000 „ 500000 ,. „ 200.— III, „ 50000 „ 100000 „ 500000 „ 1000000 „ „ 600.— IV, „ 100000 „ 200000 „ „ 1000000 , 2000000 „ „ 1600 — V. „ 200000 „ 500000 „ 2000000 „ 5000000 „ „ 3000.— VI, „ 500000 „ 1000000 „ 5 000000 „ 10000000 „ „ 6 000.— V». über 1000000 „ über 10000000 „ „ 12000,— 5, Als Richtlinie bei der Berechnung nach dem Reingewinn im Sinne vorstehender Staffel soll gelten, daß zu dem im Betriebe erzielten Gewinn auch diejenigen Bezüge hinzuzurechnen sind, die die Inhaber der Betriebe als Kapitalzins, Arbeitsentschädigung, Aufwandsentschädigung oder in ähnlicher Form beziehen. Als Richtlinie bei der Berechnung nach dem Umsatz im Sinne vorstehender Staffel soll die Einschätzung für die Umsatzsteuer gelten, 6, Das Mitglied (Punkt 2) hat ohne nähere Angabe, nach welcher der beiden Arten es die Selbsteinschätzung vorqenom- men hat, den auf seinen Betrieb entfallenden Beitrag unter Angabe der Firma bis zum I, Juli 1922 an die Geschäfts stelle des Börsenvereins einzusenden, die zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet ist, 7, Erfolgt die Zahlung des Betriebsbeitrages trotz Erinnerung durch die Geschäftsstelle nicht bis zum 1, August 1922, so wird die Veranlagung vom Rechnungsausschuß vorgenonunen. I0Z3