«»UciMall s. d. D«Ich». Redaktioneller Teil. X- 170, 24. Juli 1922. 3. Antrag des Vorstandes unter Zustimmung des Verwaltungs-Ausschusses und Rechnungs-Ausschusses' Die Hauptversammlung wolle einen Erweiterungsbau des Deutschen Buchhändlerhauses genehmigen. 4. Prüfung und Genehmigung des Berroaltungsberichts, des Jahresabschlusses und des Haushaltplanes der Deutschen Bücherei. 5. Antrag des Vorstandes auf Änderung der Satzung der Deutschen Bücherei. 6. Antrag des Vorstaodeö: Die Hauptversammlung wolle die vom Ausschutz für die Bibliographie abgeänderte Fassung der „Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels" genehmigen. 7. Antrag des Vorstandes auf Änderung der Satzungen de« Börsenvereins: l) Bericht des Vorstandes über das Ergebnis der vom Satzungsänderungsausschub vorgenommenen Prüfung (vgl. Bdl Nr. 33 vom 8. Februar t922). ll) Begründung des Entwurfes r. Berichterstatter Herr I n. Otto Bielefeld-Freiburg i. B. UI) Begründung des Entwurfes ». Berichterstatter Herr Heinrich Boysen - Hamburg. IV) Aussprache über beide Entwürfe, getrennt nach folgenden Gegenständen, und Abstimmung über Einzelanträge zu ein zelnen Paragraphen: 1. Kurialabstimmung: nur Entwurf L: 88 2c Z. St 2-1, 2k; 6 ä; 17 b--t, 17 ä: 21b Z. 3; 30 s; 52 b und <i. 2. Verhältnis zu Orts-, Kreis- und Fachvereinen: beide Entwürfe: 88 2° Z- 3; 3 Z. 3; 7 Z. 4 Abs. 2; 9-> Z. I; II l3a Z. 4-6; 17-1; 2l d Z. 3. 4 u. 15; 45; 46: 55. 3. Außerordentliche Mitgliedschaft. 4. Beirat: beide Entwürfe: 88 2°; 3 Z. 3; 7 Z. 4 u. 6; 8» u. t>; 9»-°; II I4d; 21 b Z. 3, 4, 5, 6, 8, 16 u. 17; 22a; 28b-v; 29 Z. I; 30->, c u. -I; 31 d u. °; 32; 42; 43; 44; 4L Z. I Abs. 3 u. 4; 56. 5. Fester Termin für die Hauptversammlung: nur Entwurf 8 14 a. 8. Deutsche Bücherei: beide Entwürfe: 88 3 Z. 5; 14« Z. I u. 4; 2l d Z. 7; 48 Z. 10. Hierzu Antrag des Herrn vr. Fritz Springer-Berlin: Die Hauptversammlung wolle beschließen: Der Abschnitt 45 des 8 3 der in Nr. 33 des Börsenblattes vom 8. Februar 1922 veröffentlichten Entwürfe d. und ö für die neuen Satzungen des Börsenvereins erhält folgenden, den Satzungen des Deutschen Verlegervereins <8 3 Z. 10) und den vorjährigen Vorschlägen des Vorstandes des Börsenvereins sich anpassenden Wortlaut: »sofort nach Erscheinen eines in seinem Verlage erscheinenden neuen Werkes oder einer neuen Auflage eines solchen ein Exemplar mit Angabe des Laden- und Nettopreises an die vom Börsenverein mit der Herstellung der Bibliographie betraute Stelle zur kostenlosen Aufnahme in die Bibliographie zu senden und diese Exem plare der Deutschen Bücherei des Börsenvereins entweder ohne Berechnung oder mit mindestens 50?s, bei Kommissionsartikeln mit möglichst hohem Rabatt, zur Verfügung zu stellen.- 7. Ausschliesmngsverfahren: beide Entwürfe: 88 8—11; 2l d Z. 16; 32. 8. Konventionalstrafe: beide Entwürfe: 88 3 Z. 3; 21 b Z. 5; 32« 9. sonstige sachliche Änderungen: beide Entwürfe: a> Der Begriff »Gegenstände des Buchhandels«: 8 2b Abs. 2; der Begriff »Buchhändler«: ß 2d Abs. I u. Mitgliedschaft von Vereinsbuchhandlungsleitern: 2 b Abs. 4. b) Beschränkung der Mitgliedschaftsrechte für später erworbene oder geleitete Betriebe: 88 3b; 21 b Z. 3. Verlust der Mitgliedschaft bei Veränderung des bisherigen Betriebes oder Eintritt in einen neuen vom Vor stand nicht gebilligten Betrieb: 88 7 Z 6; 21b Z. 3; 32«. c) Zulassung der Frauen zu den Hauptversammlungen und Ehrenämtern: 8 3» Z. 2 u. 3. ->) Belastung der Mitgliedschaft auch ohne Zugehörigkeit zu einem Kreisvercin: 88 7 Z. 4 Abs. 2; 21 d Z. 4: 32 c: 45 Z. 1 Abs. 4. «) Einführung außerordentlicher gestaffelter Beiträge: 8 13« Z. 3. Hierzu Antrag des Herrn l)r. Fritz Springer-Berlin: Die Hauptversammlung wolle bescblietzen: »Der Schlußsatz in 8 14« Ziffer 3 fällt fort«. k> Einfühlung und Abänderung von Ordnungen: 8 >4« Z. 7. g) Redefreiheit der Vorstandsmitglieder außerhalb der Reihenfolge der Rednerliste: 8 15. Termin für die Einreichung von Anträgen zur Hauptversammlung: 8 16 b. Termin für die Einreichung von Stimmvertretungs-Vollmachten: 8 17 ->- Wiederholung der Abstimmung bei Anzweiflung der Richtigkeit: 8 17 b IOL4