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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-07-26
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 172, 26. Juli 1922. und der Börsenvereinsvorstand wird weiter nichts tun, als fragen: -Dieser Antrag liegt vor; wünscht jemand dazu das Wort zu nehmen?- Keiner von beiden hat cs nötig, ein Wort zu sagen, und keiner wird ein Wort sagen; denn die Abstimmungsart der beiden ist ja vorher festgelegt. Es werden höchstens die Referenten der einen Seite und der anderen Seite sprechen, und dann wird cs zur Abstimmung kommen. Die Versammlung wird unter totem Schweigen verlaufen. (Sehr richtig!) Meine Herren, das ist nicht das, was wir von dem Börsenverein erwarten. Der Börsenverein ist einzig und allein dazu da, die Gesamt interessen des deutschen Buchhandels, nicht aber die Interessen einer Kurie zu vertreten. (Bravo! und Händeklatschen bei den Sortimentervertretern.) Meine Herren, wenn Sie heute Ihre Meinung durch die Abstimmung zu Worte kommen lassen, dann überlegen Sie, bitte, das eine: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler ist die Zusammenfassung des gesamten deutschen Buchhandels. Er kann nur gedeihen, wenn alle Buchhändler an seinem Wohlergehen Mitarbeiten. Der deutsche Buch handel braucht den Börsenverein als seine ausgleichende Gerechtigkeit, überlassen Sie es Verlag und Sortiment, in ihren eigenen Organisationen: im Verlegerverein und in der Gilde, die unterschiedlichen Meinungen zur Geltung zu bringen und sich die Köpfe bis zur Siedehitze zu erwärmen. Im Börsenverein mögen sich dann in Rede und Gegenrede die Wogen glätten; in gemeinsamer Abstimmung mögen Sie dort das Resultat, das heißt die goldene Mitte, daraus zum Wohle des ganzen Buch handels ziehen. Meine Herren, nehmen Sie den Entwurf der Mehrheit an und verwerfen Sie die Trennung des Buchhandels in zwei feindliche Brüder, die, wenn Sie die Trennung heute vollziehen, nie wieder den Weg zum Bruderkuß zurückfinden werden! (Lange anhaltendes stürmisches Bravo und Händeklatschen bei den Sortimentervertretern.) Berichterstatter vr. Otto Bielefeld (Freiburg i. Br.): Meine Herren! Gestatten Sie mir, nach dem temperament vollen Plädoher für die Annahme der gemeinsamen Bestimmungen beider Entwürfe und zugleich gegen die Annahme der ledig lich in dem Entwurf ^ enthaltenen Bestimmungen mich zu beschränken auf die ehrenvolle Aufgabe eines Referats über diese Bestimmungen -des Entwurfs L. Es sind nur zwei. Die eine ist sehr kurz behandelt; das ist die Festlegung des Kantatetermins. Ich bitte Sie, zu be achten, daß das ein Antrag des Herrn I)r. Springer war, der mit allen anderen Stimmen abgelehnt wurde und der in den Ent wurf durch Vereinbarung nur deswegen ausgenommen wurde, weil er auf Grund der vorjährigen Beschlüsse zur Abstimmung kommen mußte und wir den Weg der Sonderanträge, der ja nun durch andere Anträge des Herrn vr. Springer doch betreten wurde, vermeiden wollten. Die Festlegung des Kantatetermins scheidet demnach aus den wesentlichen Bestandteilen des Ent wurfs X aus, und es wird über sie gesondert abgestimmt werden. Ich muß das besonders betonen, weil sonst der Entwurf L mit dieser nur von einer kleinen Minderheit vertretenen Bestimmung belastet wäre, und weil das nicht unsere Absicht ist; sondern die Vertreter des Entwurfs L stehen auf dem Standpunkt, daß sie die Beibehaltung des eigentlichen wandelbaren Kantate termins durchaus annehmen und sogar vertreten haben, sodaß allein die Kurialabstimmung den Unterschied der beiden Entwürfe bildet. Sie werden mir auch gestatten, meine Herren, daß ich über das Für und Wider der Kurialabstimmung nicht rede. Es ist in unserer Literatur und in unseren Versammlungen und eben noch von Herrn Boysen soviel darüber ausgeführt worden, daß wir ja alle unsere Meinungen über die Vorzüge und Nachteile des Systems gebildet haben, sodaß die heutige Entscheidung weit mehr abhängt von der Einschätzung dieser Ansicht über Vorzüge und Nachteile im Sinne der gesamten politischen Situation. Ich kann mich daraus beschränken, Ihnen zunächst den Zweck dieser Reform, so wie ihn die Antragsteller sich gedacht haben, dar- zuslellen, dann kurz die Technik der Durchführung und schließlich in wenigen Worten die Stellung der gesamten Reform — also nicht bloß der Kurialabstimmung — im Rahmen unserer historischen Entwicklung, — nicht das, was Herr Boysen bereits vor weggenommen hat: die Geschichte des Entwurfs, sondern seine Stellung im Rahmen der großen historischen Entwicklung. Der erste Zweck, den wir mit der Kurialabstimmung verfolgt haben, ist die Herstellung der für die Verkehrsgesetzgebung rechtlich nötigen paritätischen Organisation, die uns heute fehlt. Ich darf hier den wesentlichen Punkt aus dem Gutachten des Herrn Geheimrat Prof. vr. Heinsheimer vorlesen, um so mehr, als ich mich eben auf die Autorität unseres Herrn Paul Nitsch- mann berufen möchte. (Zuruf: Aha!) Herr Geheimrat Pros. vr. Heinsheimer schreibt: --Der Börsenverein umfaßt Verleger und Sortimenter nebeneinander, und zwar ungeschieden. Er kann daher nicht in der Lage sein, durch Mehrheitsbeschluß in zwingender Weise die geschäftlichen Beziehungen zwischen Verlegern und Sortimentern umzugestalten. Er kann und soll zwar, im gemeinsamen Interesse aller, die aufgekommenen Übungen sestslellen, näher bestimmen, regulieren u. dgl.; aber er kann nicht versuchen, tm Inter essenkampf zwischen Verlag und Sortiment durch Mehrheitsbeschlüsse einer Versammlung entscheiden zu wollen, in der jeder Verleger und jeder Sortimenter eine Stimme hat. Hierzu bedürfte es offensichtlich vielmehr einer Organisation, in welcher einerseits die Verleger, andererseits die Sortimenter paritätisch organisiert wären, etwa so, wie die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Tarifgemeinschaft der deutschen Buchdrucker organisiert sind». - Ich kann hinzusügen: wie alle modernen Arbeitsgemeinschaften organisiert sind. — In dem der Außerordentlichem Hauptversammlung vom 13. Februar 1921 vorgelcgten Anträge Nitschmann und Genossen heißt es — so sagt Pros. vr. Heinsheimer —, daß, --bevor Verlag und Sortiment die zur Durchführung selbstgegebener wirtschaftlicher Gesetze unentbehrlich« andere Organisation geschaffen und arbeitsfähig ausgestaltet haben, der Börsenverein als die gegebene Organisation zu betrachten ist, die Durchführung zu übernehmen». Nun sagt Herr Professor vr. Heinsheimer weiter: »Dieser Satz wäre richtig, wenn er statt von Durchführung von .Anbahnung' oder .Vorbereitung' einer solchen Organi sation spräche. Denn der Börsenverein kann sich natürlich sehr Wohl solchen berufsständischen Verhandlungen als vermit telndes Organ zur Verfügung stellen. Daß er sie aber, so wie er satzungsgemäß geschaffen ist, nicht selbst durch Mehr heitsbeschlüsse ordnen kann, ergibt sich eben daraus, daß, wie jener Antrag richtig sagt, hierzu eine andere Organisation .unentbehrlich' ist.» Meine Herren, diese Rechtslage ist einwandfrei. Ich kann mich hieraus beschränken. Der zweite Zweck war die Herstellung des inneren Friedens durch die Beseitigung der Majorisierungsmöglichkeiten, und zwar zugunsten beider Teile. Es kann ja natürlich durch die zufällige Anwesenheit in den Hauptversammlungen und durch die Zufälle der Stimmvertrctung durchaus Vorkommen, daß ebensogut wie der Verlag in einem andern Falle das Sortiment überstimmt und majorisiert werden kann. Wenn wir nun einen Dissens haben, also uns nicht einigen — und das ist ja das, was gegen die Kurialabstimmung angeführt wird —, so ist es immerhin besser, es bleibt, wie das bei der Kurialabstimmung eintreten würde, bei einem formal gültigen Rechtszustande — d. h. es würde eben nichts geändert weiden —, als wenn wir durch die Mehrheitsabstimmung ein angefochtenes neues Recht bekommen, gegen das eben dann revolutionäre Schritte eingeleitet werden, wie wir es im Laufe -der letzten Jahre von beiden Seiten gesehen haben. 1b»2
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