Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220727
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192207275
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220727
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-07
- Tag1922-07-27
- Monat1922-07
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. ^ 173, 27. Juli 1922. Bildung neuen Verkehrsrechls im Börsenverein. Das ersterc, die Modifizierung der Ergebnisse des Wirtschaftsausschusses, läßt die Bildung des Gewohnheitsrechts zu, weil sehr rasch diese Vereinbarungen innerhalb des Sortiments oder zwischen Sortiment und Verlag, soweit sie nicht bereits existieren, kommen werden. Wir werden auf dem Wege aber erst bei einer Besserung der Wirtschaftslage zu einer gewissen Einheit kommen, die es dann ermöglichen wird, die tatsächliche Lage durch Abänderung der Verkaufsordnung in die rechtlichen Formen zu gießen und den davongelaufenen Ladenpreis wieder einzufangen. Vergessen Sie doch nicht, meine Herren: der Ladenpreis ist eines jener vielen Güter und Werte, die wir durch den Krieg verloren haben, und wie wir uns anderes erst in langer Arbeit wiedererobcrn können, so auch dies. Man muß also die heutige Lage nicht zu pessi mistisch anschen. Man mutz insbesondere nicht erwarten, daß es nun eine verheerend« rücksichtslose Konkurrenz geben werde: denn in dem gleichen Maße — in dem gleichen Maße nach oben und nach unten, also mit Wirkung und ohne Wirkung —, wie wir seither gegen die Schleuderei Vorgehen konnten und den Verlegerladcnprcis geschützt haben, in dem gleichen Matze können und werden wir dies auch weiterhin tun. Es wird im Gebiete der Zuschläge, also der Überschreitung dieses Vcrlegerladenpreiscs, der aus Rechtsgründen — Z,2I des Verlagsgesetzes — unentbehrlich ist — an dieser Verwechslung scheitern die Vorschläge des Herrn Direktor Kilpper —, eine Konkurrenz nur oberhalb dieses Ladenpreises möglich sein. Diese Konkurrenz mag zu einer ge wissen Selbst-Einschränkung der überwiegenden Anzahl von Betrieben führen. Aber vergessen Sie nicht, meine Herren, daß nach dem Berichte des Vorstands des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine allein im vorigen Jahre sich 786 neue Sortimcntssirmen zum Adreßbuch angemeldet haben. (Hört! hört!) Also eine gewisse Sanierung wird ja eintreten, und gerade die alten, guten Firmen werden hiervon den Vorteil haben und die Möglichkeit erhalten, denjenigen Umsatz zu erzielen, der die Grundlage eines soliden Sortiments ist, das dem Gesamtbuchhandel nicht zu viele Spesen auferlegt. Diese Bildung des Gewohnheitsrechts durch Verträge wird uns dann — und wir hoffen: sehr bald — zu der Möglichkeit führen, wieder Gewohnheitsrecht zu kodifizieren und dann nötigenfalls den Z 3 Ziss. 3 Abs. 2 der Satzungen — er ist in den neuen Satzungen auch enthalten — zu ändern, ebenso die Verkaufs- und notwendigerweise die Verkehrsordnung. — Ich darf nebenbei bemerken, daß ich es außerordentlich bedauere, daß die neue Satzung die Möglichkeit einer summarischen Satzungsänderung, für die ich mit allen Kräften eingetreten bin, nicht enthält, sodatz also in diesem Augenblick eine Verzögerung eintreten wird, weil wir zwei Hauptversammlungen brauchen. Sie sehen, meine Herren, wieviel weiter wir gekommen wären, wenn wir heute das Kurialsystem hätten (Lachen bei den Sortimentervertretern). Denn dann wäre das Werkzeug zu einer baldigen Herstellung dieser neuen Ordnungen gegeben. Wir müssen uns eben einstweilen damit begnügen, so vorzugehen, wie die Dinge liegen. Aber das seitherige Verfahren, unter voll ständiger Verkennung des Wesens des Börsenvereins ihn gewissermaßen zur polizeilichen Obrigkeit zu machen, die nun von oben herunter vorschreibt: »Ihr seid zwar nicht einig, aber ihr habt es in Verkehrsfragen soundso zu halten-, das können wir nicht weiter mitmachen, und Sie können es uns auch nicht verübeln, wenn wir nach den anderthalbjährigen Erfahrungen, die wir jetzt aus solchen Verhandlungen haben, bei denen nichts, aber auch nichts herausgekommen ist und die immer wieder umgeworfen worden sind, nun sagen: Jetzt können wir keine Arbeit, keine Zeit, kein Geld mehr auf solche wirkungslose und aussichtslose Arbeit verwenden. Und so wird es kommen: Sie werden jetzt diese Ordnung annehmen. Die Ordnung in der Fassung, wie ich sie Ihnen vorgelegt habe, ist ja nicht in Antragsform gegossen. Es wäre die Frage, ob der Vorstand des Börsenvereins dar auf zurückgreifen will. Die anderen Vorschläge können, wenn sie angenommen werden, aus den dargelegten Gründen vom Verlag nicht als satzungsmätzig anerkannt werden, und sie binden infolgedessen den Verlag auch nicht, besonders dann nicht, wenn er vorsichtigerweise sich uicht einmal überstimmen läßt, sondern an einer Abstimmung nicht teilnimmt. Es gibt außerhalb des Verkehrsrechts, ich meine: außerhalb der Wirtschafts fragen ja noch bestimmte Punkte des Verlagsrechts — ich erinnere Sie an die Handhabung der Mahnungen bei Zielkonten und dergleichen —, die — natürlich ohne zwingenden Charakter — autonom vom Verlag für dessen Mitglieder geregelt werden können. Das sind dann Bestandteile der Bezugsbedingungen der einzelnen Verleger, di« sich ihnen anschlietzen. Das hat der Deutsche Verlegerverein 1886 getan, und er hat damit eine Beschleunigung der Satzungsreform und der Wirtschastsresorm herbeigeführt. Es ist denkbar, daß auf diesem Wege auch unsere Bewegung gefördert werden kann, und Sie werden aus der Tagesordnung der morgigen Außerordentlichen Hauptversammlung des Deut schen Verlegervereins ersehen haben, daß man diesen Weg erwägt. Ich schließe, meine Herren, indem ich sage: Wir haben Ihnen ganz loyal, wie Herr Nitschmann es verlangt hat, die Stellung des Verlags gezeigt. In dieser Stellung liegt keine Spur von Feindseligkeit gegen das Sortiment. Wir haben so und so oft erklärt: Wir brauchen das Sortiment, — natürlich nur ein Sortiment, das für uns arbeitet, nicht etwa ein Sorti- ment, das den Versuch eines Boykotts machen wollte. Wir haben Ihnen erklärt: Wir wollen Schulter an Schulter kämpfen für das deutsch« Buch und gegen die etwaigen Feinde unserer wirtschaftlichen Bestrebungen. Meine Herren, diese Schlachten werden wir auch weiterhin zusammen schlagen. Sollten wir jetzt auch getrennt marschieren, das »Vereint-schlagen- bleibt. Ich freue mich, daß diese schwierigen Verhandlungen über die beiden Punkte, di« ja tatsächlich die Möglichkeit der größten Konflikte und der heftigsten Äußerungen geboten haben, heute so gut, so friedlich, so kollegial und freundschaftlich verlausen sind. Ich bin über zeugt, meine Herren: mag jetzt bei der Abstimmung kommen, was will, wir werden in diesem Geiste der Einigkeit des deutschen Buchhandels weiterhin miteinander arbeiten. (Lebhaftes Bravo und Händeklatschen.) Vorsitzender Hofrat Or. Arthur Meiner (Leipzig): Meine Herren, mir ist von den Herren Richard Quelle und Otto Voigtländer eine Mitteilung zugegangen: Nach den Ausführungen des Herrn Nitschmann und nach dem Anträge des Deutschen Verlegervereins ziehen wir unfern Antrag zurück. (Bravo! und Händeklatschen.) Der Antrag kann infolgedessen außerhalb der Besprechung bleiben. Walter Jäh (Halle a. S.): Meine Herren, ich möchte mich in meinen Ausführungen auf di« beiden Entwürfe einer Wirtschaftsordnung beschränken, die die Tagesordnung enthält. Sie haben aus dem Munde des Herrn Ersten Vorstehers des Bör senvereins bereits gehört, daß dem Börsenvereinsvorstand bei seinem Anträge die Absicht geleitet hat, die Ergebnisse der Wirtschasts- konferenz zu einer Wirtschaftsordnung zu verdichten, wie er sic uns heute hier zur Beschlußfassung vorgelegt hat. Aus den Ausführungen meiner Herren Vorredner wissen wir, daß diese Fassung Ihren Beifall: den Beifall des Verlags sowohl wie den Beifall des Sortiments, nicht gefunden hat. Der fundamentale Unterschied zwischen den beiden Wirtschaftsordnungen, di« uns hier vorgelegt worden sind, beruht, wie bereits Herr Nitschmann klar herausgestellt hat, darin, daß Herr Nitschmann bzw. die Gilde wünscht, daß auch künftighin der Sortimenterteuerungszuschlag börsenvereinsmäßig auf Grund einer allgemein ver bindlichen Ordnung geregelt und geschützt werden soll, während andererseits der Verlag sich gelegentlich der Wirtschaftskonfercnz und auch jetzt wieder durch den Mund seines Vertreters, des Herrn Dr. Bielefeld, dahin ausgesprochen hat, daß er sich einer solchen vereinsmätzigen, allgemein verbindlichen Regelung widersetzen müsse. Mein« Herren, es wird niemand unter uns sein — so darf ich nach den versöhnlichen Schlußworten des Herrn vr. Bielefeld annehmen —, der den Wunsch des Sortiments 107«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder