Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220727
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192207275
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220727
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-07
- Tag1922-07-27
- Monat1922-07
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. X? 173, 27. Juli 1922. »Bis zur Beschlußfassung der in der Wirtschaftsordnung — also einer dieser beiden Wirtschaftsordnungen, ganz gleichgültig, welcher — genannten Organisationen gelten die von den anerkannten Kreis- und Ortsvereinen aus Grund der Rotstandsordnung vom 5. Oktober 1920 mit der Abänderung vom 13. Februar 1921 beschlossenen Zuschlag sätze und Ausnahmen.« Das bedeutet also, daß cs, ganz gleichgültig, welche dieser beiden Ordnungen Sic annehmen, materiell unter allen Umständen so lange beim alten bleibt, wie nicht auf Grund dieser Wirlschaftsorduungsermächtigungen neue Beschlüsse innerhalb des Sorti ments oder in Arbeitsgemeinschaften von Verlag und Sortiment gefaßt worden sind. Meine Herren, ich mache ausdrücklich dar aus aufmerksam, daß dieser Beschluß angenommen worden, daß er also für die Kreis- und Ortsvereine verbindlich geworden ist und daß danach gehandelt werden muß. Nun, meine Herren, der Gedanke der wirtschaftlichen Zulässigkeit und Notwendigkeit der Zuschläge an und für sich ist ja auch festgelegt in dem Entwurf der Wirtschaftsordnung, die der Börsenverein vorgelegt hat, und insofern, mutz ich sagen, ver stehe ich nicht, wie Herr Nitschmann diesen Antrag des Börseuvereinsvorstandes als ein Nichts, als ein Weniger-als-nichts be- zeichnen kann. Meine Herren, durch diese Wirtschaftsordnung des Börsenvereinsvorstandes legalisieren Sie ausdrücklich unter Zustimmung des gesamten Buchhandels, unter ausdrücklicher Zustimmung des Verlags die vom Sortiment erhobenen Teue rungszuschläge. Der Verlag hat in der Wirtschaftskonferenz und auch hier wieder im 8 l, der ja den Beschlüssen der Wirtschafts, konferenz entspricht, ausdrücklich zugegeben: das Sortiment ist wirtschaftlich berechtigt, diese Zuschläge zu nehmen. Meine Herren, ich glaube nicht, -daß man da sagen kann: das ist nichts, das ist weniger als nichts. Es ist aber allerdings alles, was im Augenblick erreichbar ist. Meine Herren, Sie haben schon aus meinen bisherigen Ausführungen entnehmen können, daß ich und daß meine Kollegen vom Vorstand des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine durchaus auf dem Boden des Antrages des Börsenvereins- vorflandcs stehen, — allerdings nicht des Antrages in der uns vorgeleglen Fassung, sondern mit einigen Abänderungen, die wir als Verbesserungen ansehen. Ich darf Ihnen diese Abänderungen bekanntgeben, indem ich gleichzeitig den Antrag auf ent sprechende Abänderung der Börsenvereins-Wirtschaftsordnung formell hiermit verbinde. Ich werde dann diesen Antrag dem Vorstand übergeben. Meine Herren, der 8 l der Wirtschaftsordnung des Börsenvereins bleibt unverändert in der Fassung, wie sie hier vor gelegt worden ist. In Z 2 Zeile 1 ist einzufügen hinter »Teuerungszuschlags«: »für Verkäufe in und nach ihrem Gebiet». Diese Worte sind der Wirtschaftsordnung entnommen, die Herr Nitschmann beantragt hat. Es sind fernerhin hinter »örtliche« die Worte einzufllgen: »oder-bezirklich e«. Das soll bedeuten, daß sowohl Orts- Vereine, örtliche Zusammenschlüsse, örtliche Kartellgemciuschaftcn wie Kreisvereine, bezirkliche Gemeinschaften diese Beschlüsse fassen können. Ich könnte mir sehr Wohl denken, daß in einzelnen Kreisvereinen, in denen es keine besonderen oder bedeu tenderen Ortsvereine gibt, weil es an größeren Städten mangelt, die Festsetzung des Zuschlages nach wie vor durch den Kreisver- ein erfolgen wird. Um diese Möglichkeit ganz klar festzustellen, habe ich den Antrag gestellt, hinter »örtliche« zu setzen: -oder bezirkliche«. Fernerhin sollte in der zweiten Zeile hinter »einheitliche« das Wort: »Festsetzung« eingefügt werden. Unbedingt muß doch angestrebt werden, daß, sowie es bisher der Fall gewesen ist, diese Zuschläge möglichst einheitlich festgesetzt, durch geführt und bekanntgegeben werden. Ich glaube das nichl näher erläutern zu müssen. Der 8 3 in der Fassung des Börsenvereinsvorstandes hat in uns lebhafte Bedenken erweckt, und zwar aus satzungs mäßigen Gründen, und ich glaube auch die Stimmung innerhalb der Verlegervereins-Hauptversammlung richtig wiederzugeben, wenn ich sage, daß der 8 3 in der uns jetzt vorliegenden Fassung aus satzungsmätzigen Gründen nicht möglich ist. Ich schlage also vor, den jetzigen 8 3 durch folgenden Wortlaut zu ersetzen, und zwar stimmt dieser Wortlaut überein mit dem Anträge, den uns eben Herr vr. Bielefeld namens des Deutschen Verlegervereins vorgelegt hat. Es soll nach unserem Vorschläge heißen: »Den in Z 2 genannten Organisationen wird überlassen, sich gegenseitig auf Grund freiwilliger Verpflichtung an die Einhaltung der Zuschläge zu binden.« Jch komme zu Z 4. In 8 4 sollten auf den Wunsch des Herrn Nitschmann, den er gestern in der Abgeordnetenversamm lung geäußert hat, hinter »unmittelbarer Lieferung« die Worte eingefugt werden: »eigenen Verlags«. Ich darf anneh men, daß der Verlag sich ohne weiteres mit dieser Einfügung einverstanden erklären wird. Es sollten ferner hinter den Worten »Verpackung», und Portokosten« die Worte eingefügt werden: »in voller Höhe«. Auch diese drei Worte sind aus der Wirtschaftsordnung der Herren Nitschmann und Genossen übernommen. Wenn Sie aber, meine Herren vom Sortiment, -erklären, daß Sie aus den Zusatz dieser Worte kein Gewicht legen, so bin ich bereit, auch meinerseits auf diesen Zusatz zu verzichten, da es letzten Endes ja uns allen selbstverständlich erscheint, daß Porto und Verpackung vom Verlag bei direkter Lieferung in voller Höhe in Anrechnung zu bringen sind. Ich komme nun zum Schlüsse. Ich möchte Sie bitten: Suchen Sie auch heute Widder, wie im vorigen Jahre, eine Einigung herbeizuführen, und zwar auf dem Boden des Antrages des Börsenvereinsvorstandes mit den Abänderungen, die ich Ihnen hier eben vorgeschlagen habe! Meine Herren, ich will -den Vergleich mit dem Blatt Papier: mit dem schönen Blatt Papier und mit dem weniger schönen, mit dem schönen Druck und mit dem weniger schönen Druck nicht wiederholen; aber es hat sich mir ein ähnlicher Vergleich aufgedrängt. Beide Wirtschaftsordnungen — darüber sind wir uns doch alle klar — sind gewissermaßen eine Fassade. Sie sind nicht mehr als Fassade. Wir streiten uns im Grunde hier nicht um materielle Dinge; wir streiten uns im wesentlichen um Worte, um Auslegungen, und da möchte ich Ihnen anheimgeben, sich doch zu fragen, ob es nicht besser ist, ein Haus mit einer Fassade zu haben, die zwar nüchterner wirkt, hinter der aber ein festgefügtes Gebäude steht, das Raum für uns alle bietet, als «in Haus mit einer schönen Fassade, das aber baufällig ist. (Sehr gut!) Meine Herren, auch ich rufe Ihnen zum Schlüsse das schöne Goethewort zu, das uns Herr Nitschmann vorhin vorge tragen hat: Das Mögliche soll der Entschluß Beherzt sogleich beim Schopfe fassen! Das Mögliche und nichts Unmögliches zu beschließen, das ist die Forderung der Stunde, und dieser werden Sie gerecht, meine Herren, wenn Sie sich alle vereinigen auf dem Boden des Börsenbereinsantrages. (Lebhaftes Bravo und Hände klatschen.) Hofrat vr. Erich Ehlermann (Dresden) (zur Geschäftsordnung): Meine Herren, nachdem wir von drei Rednern nochmals — und ich weiß nicht, zum wievielten Male - alle Gründe für und Wider gehört haben; nachdem wir die Über zeugung haben dürfen, daß zur Sache nichts Neues mehr beigetragen werden kann, können wir, glaube ich, sagen: »Der Worte sind genug gewechselt, laßt uns nun endlich Taten sehn!« Ich beantrage deshalb Schluß der Aussprache (Bravo!); aber iw I07S
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder