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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1922
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- 1922-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1922
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Redaktioneller Teil. 17», 27, Juli 1922, In den Verwaltungs-Ausschuß desDeutschenBuchhändlcrhauses sind gewählt die Herren Curt Ferna u in Leipzig (Neuwahl) mit 1485 Stimmen, vr. Werner Klinkhardt in Leipzig (Neuwahl) mit 1487 Stimmen, Hofrat Arthur Roßberg in Leipzig (Neuwahl) mit 1485 Stimmen, (Herr vr, Werner Hlinkhardt erklärt auf Befragen, daß er die Wahl annimmt; die Herren Curt Fernau und Hofrat Arthur Roßberg sind zurzeit nicht im Saale anwesend,) In den V e r w a I t u n g s r a! der Deutschen Bücherei sind gewählt die Herren vr, Otto Bielefeld in Freiburg (Br,) (Neuwahl) mit 1482 Stimmen, Oberbürgermeister a, D. Geheimer Rat I)r, Dittrich in Leipzig (Wiederwahl) mit 1487 Stimmen, Arthur Georgi in Berlin (Wiederwahl) mit 1487 Stimmen, Karl W, Hiersein an» in Leipzig (Wiederwahl) mit I486 Stimmen, vr, Alfred Kober in Basel (Wieder wahl) mit 1487 Stimmen, Robert Krön er in Stuttgart (Wiederwahl) mit 1487 Stimmen, Hofrat Richard Linncmann i» Leipzig (Wiederwahl) mit 1485 Stimmen, Handelskammerrat W i l h e l m M ü l l e r in Wien (Wiederwahl) mit 1477 Stimmen, Kommerzienrat Carl Schöpping in München (Wiederwahl) mit 1484 Stimmen, Staatsminister a, D, vr. Schröder, Exzellenz, in Dresden (Wiederwahl) mit 1485 Stimmen, Geheimer Hofrat Kommerzienrat Karl Siegismund in Berlin (Wiederwahl) mit 1485 Stimmen, (Die Herren vr, Otto Bielefeld, Karl W, Hicrseman», Hofrat Richard Linnemann, Handelskammerrat Wilhelm Müller, Kommerzienrat Carl Schöpping und Geheimer Hofrat Kommerzienrat Karl Siegismund erklären auf Befragen, daß sie die Wahl annehmen; die Herren Oberbürgermeister Geheimer Rat vr, Dittrich, Arthur Georgi, vr, Alfred Kober, Robert Kröner und Staatsminister a, D, vr. Schröder sind teils nicht erschienen, teils zur Zeit der Verkündigung des Wahlergebnisses nicht im Saale,) Nun, meine Herren, hätte ich allerdings nur noch über die Punkte in H 8 zu sprechen. Da der Z 2 des Antrages Nitschmann und Genossen erst beraten und beschlossen werden kann, wenn die Abstimmung erfolgt ist, und dementsprechend auch der Eventualantrag «des Vorstands erst dann zur Abstimmung kommen kann, so frage ich, ob die Versammlung und die Antrag steller damit einverstanden sind, daß wir jetzt in der Besprechung über den Antrag 2 der Herren Nitschmann und Genossen fort- fahren, — also Punkt 8e der Tagesordnung, Paul Nitschmann (Berlin) (zur Geschäftsordnung): Ich kann diesen Antrag erst begründen und vertreten, wenn ich das Resultat des Antrages 1 kenne, Vorsitzender Hofrat vr. Arthur Meiner (Leipzig): Dann bleibt nichts anderes übrig, als daß wir eine kleine Pause machen, bis das Abstimmungsergebnis sestgestellt ist. Albert Diederich (Dresden) (zur Geschäftsordnung): Ich möchte beantragen, den Antrag des Herrn vr, Heinrich Schöningh jetzt zur Verhandlung zu bringen, der doch von der Annahme oder Ablehnung des Antrages der Gilde unabhängig ist. Vorsitzender Hofrat vr, Arthur Meiner (Leipzig): Gut! Wenn kein Widerspruch erfolgt, sprechen wir über 8 ä) Antrag des Herrn vr, Heinrich Schöningh (Münster i, W.) (für die Arbeitsgemeinschaft der Sorti menter des Kreisvereins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler), Ich bitte den Herrn Antragsteller, seinen Antrag vertraten zu wollen, Antragsteller vr, Heinrich Schöningh (Münster i, W,): Meine Herren, gestatten Sie, daß ich in aller stürze den vorliegenden Antrag vor Ihnen begründe! — Sie wissen, daß die Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Sortimenter be schlossen hat, den Teuerungszuschlag nicht schematisch zu erheben, sondern ihn entsprechend dem Grundrabatt der Verleger ab zustufen, Sie ist hierbei von der Annahme eines Mindestverlegecrabatts von 357° ausgegangen. Wir haben ihn natürlich nach reiflicher Erwägung aller Gründe und Gegengründe so festgesetzt. Es hat nicht, lange gedauert, bis wir von Verlegerseiie dar auf hingewiescn wurden, daß diese Festsetzung dem H 7 der Berkaufsordnung widerspricht. Das ist zweifellos formell richtig: uns scheint aber diese formelle Richtigkeit noch keineswegs irgend etwas zu beweisen für die Ursächlichkeit oder Unzweckmäßig, keit unseres Vorgehens, Im Gegenteil -sehe ich in dieser Kollision nur eine Veranlassung für uns, an Sie die Frage zu stellen, ob es -denn nicht zweckmäßig ist, jetzt einen Paragraphen der Berkaufsordnung zu ändern, der durch die Entwicklung in zwischen zweck« und wesenlos geworden ist, 8 7 der Verkaussordnung hatte keinen andern Zweck, als die Mindestgrenze des sogenannten auskömmlichen Verlegerrabatts festzulcgen. Meine Herren, Sie wissen, daß heute der Verlag — und darüber herrscht zwischen Verlag und Sortiment kein Streit — im allgemeinen -nicht in der Lage ist, dem Sortimenter einen soge nannten auskömmlichen Rabatt zu gewähren; Sie wissen, daß wir schon seit einigen Jahren gezwungen sind, den Verleger rabatt durch sogenannte Teuerungszuschläge zu ergänzen. Unseres Erachtens -hat nun aber der Gvsamtbuchhandel ein erheb liches Interesse daran, -dafür zu sorgen, daß der Anteil des Verlegerrabatts an dem Gesamtrabatt des Sortimenters nicht mehr und mehr in den Hintergrund tritt. Wir müssen verhindern, daß die Spanne des Verlegerrabatts unter die des Teuerung?« Zuschlages sinkt. Das kann aber nur -vermieden werden, wenn wir den Z 7 der Verkaufsordnung in entsprechender Weise abändern. Ich weiß Wohl, daß manche von Ihnen in der Fortentwicklung der Teuerungszuschläge und in dem Zurücktreten der Wichtigkeit des Verlegerrabatts den Ablauf einer natürlichen Entwicklung sehen wollen, ja daß es sogar einzelne unter Ihnen gibt, die glauben, daß sich mit dem Verschwinden des Verlegerrabatts -das Tor -der -Freiheit und die Möglichkeit ein- sacher und klarer Verhältnisse öffnet. Meine Herren, ich glaube, daß -das ein Irrtum ist. Ich glaube mit Herrn vr, Bielefeld, daß wir nach wie vor unsere beste Kraft daransetzen müssen, danach zu streben, einen -vom Verleger geschützten Verkaufspreis wicderherzustellen, und diese Wiederherstellung ist nach meiner Ansicht nur auf diesem Wege möglich. Der zweite Grund, der uns veranlaßt -hat, die Festsetzung eines Mindestrabatts von 357° zu fordern, hängt sehr eng mit -dem Ihnen vorhin ausein andergesetzten Grunde zusammen. Halten wir -daran fest, daß der Verlegerrabatt seine ausschlaggebende Stellung nicht ver lieren -darf, so dürfen wir Sortimenter nicht zulassen, daß Verleger, die den Rabatt geflissentlich zu drücken suchen, gewisser maßen aus Kosten der Verleger mit uns Geschäfte machen, die unseren berechtigten Forderungen cntgegcnzukommen bereit sind. Das sind im wesentlichen die beiden Gründe, die uns veranlaßt haben, den Mindestrabatt von 35?? zu fordern, und die uns jetzt veranlassen, an Sie die Frage zu richten, ob cs unter den obwaltenden Umständen noch einen Sinn hat, die jetzt geltende Fassung des Z 7 der Berkaufsordnung aufrechtzuerhalten. Ich möchte, bevor Sie sich -über die Sach« äußern und entscheiden, einer Mißdeutung von vornherein begegnen, die offenbar auf Verlegerseite unserem Antrag zuteil geworden ist. Ich glaube nicht, daß ich jetzt noch besonders betonen muß, daß uns nichts daran liegt, durch einen Mehrheitsbeschluß hier eine Änderung des K 7 der Verkaufsordnung durchzudrücken, Wir -erwarten aber doch von der Einsicht der Verleger, die Ihnen ja selbst erklärt -haben, daß es unsere -dringlichste Ausgabe ist, zu versuchen, wieder zu einem vom Verlage geschützten Ladenpreise zurückzukehren, daß sie uns darin rechtgeben, -daß die -heutige Fassung des ß 7 der Verkaufsordnung nicht haltbar ist. Unser Antrag ist durchaus nicht nur im Interesse des Sortiments gestellt, sondern aus der Erwägung heraus, aus -der wir überhaupt 1082
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