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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1922
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- 1922-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1922
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Redaktioneller Teil. 173, 27. Juli 1922. Haben alle Herren, die für den Antrag sind, ihren Zette! abgegeben? — Dann ist die Abstimmung insofern geschlossen. Ich bitte nunmehr diejenigen, die gegen den Antrag sind, ihre Stimmzettel abzugeben. (Geschieht.) Haben alle diejenigen, die gegen den Antrag stimmen wollten, ihren Stimmzettel abgegeben? (Wird bejaht.) — Dann ist auch diese Abstimmung geschlossen. (Das Ergebnis der Abstimmung wird ermittelt.) Während das Ergebnis der Abstimmung festgestellt wird, verkünde ich das Ergebnis der vorhin vorgenommenen Abstimmung über den Antrag 1 der Nitschmannschen Wirtschaftsordnung. Es sind abgegeben worden 485 Stimmzettel, davon 13 ungültig. Mithin bleiben 472 gültige Zettel mit 1726 Stimmen. Davon -sind für den Antrag 368 Zettel mit 1269 Stimmen und dagegen 164 Zettel mit 455 Stimmen. (Bravo!) Der Antrag ist also angenommen. (Lebhaftes Bravo und Händeklatschen bei einem Teile der Versammlung.) Wegen des K 2 bitte ich nunmehr Herrn Nitschmann, nochmals das Wort zu nehmen. Antragsteller Paul Nitschmann (Berlin): Meine Herren, es handelt sich jetzt um die Abstimmung über K 2 des Gilde-Antrages. Wir haben den Z 2 bei der Abstimmung 1 deshalb herausgelassen, weil in der gestrigen Gildeversammlung eine außerordentliche Mehrheit der Gildemitglieder der Ansicht war, daß sich das Sortiment unter keinen Umständen darauf einlassen dürfe, ordnungsgemäß im Börsenverein zu erklären, daß der Verleger berechtigt sein soll, das Sortiment zu unter' bieten. Wir haben pflichtgemäß und aus Loyalitätsgründen den Z 2 in unsere Ordnung hineingenommen, in der festen Erwar tung, daß eine Einigung mit den Verlegern zu erzielen sein würde. Das ist -leider nicht der Fall gewesen. Wir wären also ohne weiteres unserer Verpflichtung -aus der Wirtschaftskonferenz ledig, könnten also einfach sagen: wir wollen den ß 2 in unserer Ordnung streichen. Wir gehen nicht so weit. Wir wollen den Z 2 nicht streichen, sondern -es den Mitgliedern des Sortiments und des Verlags überlassen, ob sie es als richtig und loyal ansehen, daß der Verleger börsenvereinsmäßig gehalten sein darf, das Sortiment zu unterbieten. Wir stellen Ihnen deshalb frei, entweder für den H 2 unseres Antrages zu stimmen, d. h. dem Verleger die Lieferungssreiheit zu lassen, oder dagegen aufzutreten. vr. Otto Bielefeld (Fr-eiburg i. B.>: Meine Herren, wir befinden uns in einer humoristischen Lage; nämlich um hier kundzugeben, daß der Verlag aus das Recht der direkten Lieferung nicht verzichtet, sind wir genötigt, für den Z 2 des Antrags Nitschmann zu stimmen. (Bravo! — Heiterkeit.) Vorsitzender Hosrat I)r. Arthur Meiner (Leipzig): Meine Herren, da Herr Nitschmann die Abstimmung frei- gegeben hat — wenn ich so sagen soll —, und da der Verlag dem Anträge zustimmen -will, so, glaube ich, Ist keine Meinungs verschiedenheit -mehr, und es ist nicht notwendig, hier mit Stimmzetteln abzustimmen. (Zustimmung.) Paul Nitschmann (Berlin) (zur Geschäftsordnung): Meine Herren, die Äußerung des Herrn vr. Bielefeld war nicht ganz verständlich. (Zurufe: O doch!) Herr vr. Bielefeld hat gesagt, er will für den Z 2 stimmen. Der 8 2 besagt nun, daß der Verlag nicht verpflichtet sein soll, die Teuerungszuschläge zu erheben. Also will der Verlag, natürlich in seinem Inter esse, dafür stimmen. — Habe ich recht verstanden? (Rufe: Ja!) — Der Verlag will -also dies Recht nicht opfern. Wenn der Verlag das Recht nicht opfert, würde es eben beim Sortiment liegen, zu entscheiden, ob es seinerseits sein Recht opfern oder nicht opfern will. Vorsitzender Hofrat vr. Arthur Meiner (Leipzig): Meine Herren, wir kommen zur Abstimmung über den K 2 des Gilde-Antrags. Ich bitte diejenigen, die für den Antrag des Herrn Nitschmann aus Annahme des K 2, und zwar in der borgelesenen neuen Fassung sind, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte die Herren Stimmzähler, sich «in Bild zu machen, wieviel das sind. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Die Gegenprobe erfolgt.) — Meine Herren, es ist unmöglich, den Willen der Versamm lung bei Abstimmung durch Handaufheben festzustellen. Wir müssen also auch hier wieder mit Stimmzetteln arbeiten. Es kommt jetzt Abschnitt 3 an die Reihe: der farbige Stimmzettel. Diejenigen, die für den Antrag sind, bitte ich, jetzt ihren Zettel offen den Herren Stimmzählern in die Hand geben zu wollen. (Geschieht. — Zurufe.) Meine Herren, ich -höre, daß Unklarheit darüber besteht, worüber abgestimmt werden soll. Der Z 2 des Herrn Nitsch mann, der identisch ist mit dem Anträge K 4 des Vorstandes, lautet: Der Verleger ist bei unmittelbarer Lieferung eigenen Verlags an das Publikum verpflichtet, im Falle der Nichterhebung der ortsüblichen oder vereinbarten Zuschläge Verpackungs- und Portokosten in Anrechnung zu bringen. (Unruhe. — Zurufe von verschiedenen Seiten.) Meine Herren, ich bitte, zunächst einmal Platz zu nehmen. Die Abstimmungsart wird angezweiselt erstens, weil die Herren nicht gewußt haben, worüber sie eigentlich abstimmen sollen, zum andern, weil aus den Händen der Herren Stimmzöhler Zettel wieder weggeholt worden sind. Ich versuche, nun nochmals klarzustellen, worum es sich eigentlich handelt, und bitte zur Schonung meiner Stimme um etwas Ruhe. Der K 2, den Herr Nitschmann beantragt hatte, hatte den Wortlaut, wie er auf der Tagesordnung gedruckt steht. Herr Nitschmann hat diesen Wortlaut dergestalt abgeändert, wie ich vorhin vorgelesen habe, nämlich folgendermaßen: Der Verleger ist bei unmittelbarer Lieferung eigenen Verlags an das Publikum verpflichtet, im Falle der Nichterhebung der ortsüblichen oder vereinbarten Zuschläge Verpackungs. und Portokosten in Anrechnung zu bringen. (Zuruf: In voller Höhe!) — Das heißt also: der Verleger braucht bei unmittelbarer Lieferung an das Publikum die Teuerungszuschläge, die Sie fcst- setzen wollen, von denen -es aber zweifelhaft ist, ob sie rechtsgültig sind, nicht zu erheben; dafür aber ist er verpflichtet, wenn er unmittelbar liefert, dann Porto- und Verpackungsspesen, und zlvar in voller Höhe — das -versteht sich von selbst — zn erheben. Es wird also dem Verleger insofern ein Vorzugsrecht eingeräzimt, als er bei direkter Lieferung den Teuerungszuschlag nicht zu erheben braucht, und zwar aus dem ganz einfachen Grunde, weil er nach dem Verlagsgesetz den Ladenpreis zu bestimmen hat und deshalb nicht gezwungen werden kann, Teuerungszuschläge zu erheben. Auf der anderen Seite hat sich aber in loyaler Weise der Deutsche Verlegerverein dafür eingesetzt, daß der Verleger Porto und Verpackungsspesen erheben soll, und diese dürsten den Teuerungszuschlägen in den meisten Fällen gleichkommen. Der Verlegerverein meint also, daß auch die Herren vom Sortiment ohne weiteres diesem Anträge zustimmcn könnten, da der Verleger nicht in der Lage ist, wenn er Porto und Verpackungsspesen erhebt, das Sortiment zu unterbieten. über diesen Paragraphen haben wir -nunmehr noch einmal abzustimmen. Da der Abschnitt 3 nutzlos abgegeben worden ist — denn die Stimmen können nicht mehr gelten —, schlage ich vor, daß wir jetzt die Ausweiskarte benutzen: die große farbige Ausweiskarte, gewissermaßen die Stammkarte, und daß jetzt diejenigen, die für den Antrag sind, diese Ausweiskarte den Herren Stimmzählern in die Hand geben. Wer dann dagegen ist, wird dann später dieselbe Ausweiskarte, di« er jetzt zurückbehalten muß, in einem zweiten Wahlgange abgeben. (Die für den Antrag Stimmenden geben ihre Karten ab.) Haben alle Herren, die für den Antrag stimmen wollten, ihren Stimmzettel abgegeben? — Dann ist die Abstimmung insofern erledigt. 108i
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