Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220727
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192207275
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220727
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-07
- Tag1922-07-27
- Monat1922-07
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X: 173, 27. Juli 1922. Redaktioneller Teil. Jetzt bitte ich alte diejenigen, die Stimmzettel abzugeben, die gegen den Antrag stimmen Woltem (Geschieht.) Haben alle Herren, die gegen den Antrag stimmen wollen, ihre Zettel abgegeben? — Die Abstimmung ist geschlossen. (Das Ergebnis der Abstimmung wird ermittelt.) Wir kommen nunmehr, während das Abstimmungsergebnis ermittelt wird, zurück auf das Ergebnis der Abstimmung über den Antrag vr. Schöningh. Vorstandsmitglied Max Röder (Mülheim a. d. Ruhr):"Ich möchte zunächst noch einmal den Antrag in der Form verlesen, wie er von Herrn In. Schöningh zuletzt eingebracht wurde, damit Sie genau wissen, über was abgestimmt worden ist: Werke, die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 35?? — bei Schulbüchern als 30^ — vom Laden preis liefert, dürfen mit einem entsprechenden Ausschlag verkauft werden, sofern nicht Sonderverträge mit wissen schaftlichen Verlegern dem entgegenstehen. Es sind abgegeben worden 42g Stimmzettel. Davon waren 7 ungültig. Die llbrigbleibenden 413 Stimmzettel lauten auf 1576 Stimmen, davon für den Antrag 272 Zettel mit 1214 Stimmen, gegen den Antrag 141 Zettel mit 362 Stimmen. (Bravo!) Der Antrag ist dementsprechend angenommen. Vorsitzender Hofrat vr. Arthur Meiner (Leipzigs Meine-Herren, das Ergebnis der Abstimmung über den vielumstrittenen Z 2 ist das folgende. Für den Antrag sind 142 Zettel mit 732 Stimmen und gegen den Antrag 168 Zettel mit 773 Stimmen abgegeben worden. (Bravo!) Der Antrag ist somit gefallen. (Unruhe.) Er ist nicht angenommen. (Lachen bei einem Teile der Versammlung. — Händeklatschen bei einem anderen Teile der Versammlung. — Zurufe von verschiedenen Seiten. — Unruhe.) Meine Herren, aus dem Ergebnis der Abstimmung geht hervor, daß Sie in Zukunft dem Verleger nicht mehr gestatten wollen, daß er bei direkten Lieferungen den Teuerungszuschlag nicht zu erheben braucht. (Zurufe: Was?) — Der Verleger mutz nach diesem Abstimmungsergebnis nunmehr den Teuerungszuschlag auch erheben. (Lachen bei den Sortimentern. — Hände klatschen. — Unruhe.) Meine Herren, ich bin über das Ergebnis der heutigen Abstimmungen zur Wirtschaftsordnung auss tiefste bekümmert. (Sehr richtig!) Denn nenücn Sie das etwa nicht eine Majorisierung des Verlags? Ich wüßte nicht, aus welchem Wege der Verlag mehr majorisiert werden könnte. (Stürmische Zustimmung beim Verlag.) Es gehört ein großes Maß von Pflichtgefühl dazu, wenn unter solchen Umständen ein Vorstand weiter amtieren soll. (Sehr richtig! bei den Verlegern.) Aber ich erkläre, daß der Vorstand aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in der Lage ist, die Beschlüsse durchzuführen (Bravo! bei den Verlegern), und daß er, wenn irgendwelche richterliche Entscheidungen an ihn kommen, die die Beschlüsse anfechten, diese Beschlüsse nicht ver teidigen kann. (Lebhaftes Bravo und Händeklatschen bei den Verlegern.) Wenn Sie durch Ihre Abstimmung den Vorstand desavouiert haben, so erwarte ich nunmehr von Ihrer Loyalität, daß Sie wenigstens den Antrag des Vorstands zur Wirtschafts ordnung, den wir vorhin als einen Eventualantrag bezeichnet haben, nunmehr einstimmig annehmen, damit für den Fall, daß die jetzigen Anträge nicht zur Ausführung kommen können, wenigstens etwas vorhanden ist, und nicht zum Vorteil des Ver lags, sondern zum Vorteil des Sortiments! denn die Notstandsordnung ist heute, beziehentlich am Abschlüsse der Kantate- Tagung, zu Grabe getragen, und aus der Wirtschaftsordnung, die Sie an ihre Stelle gesetzt haben, wird schließlich Wohl nichts werden. (Zuruse: Warum nicht? — Abwarten!) Damit dann wenigstens etwas da ist, soll der Antrag des Vorstands, der nur drei Paragraphen hat, zur Annahme gelangen, und ich glaube, der Verlegerverein wird sich mit diesem Anträge des Vorstandes nunmehr auch einverstanden erklären. Vorsteher des Deutschen Verlegervereins, vr. Georg Paetel (Berlin): Meine Herren! Der Verlegerverein hat schon mehrfach erklärt, daß er die Beschlüsse einer Notstandsordnung oder einer Wirtschaftsordnung, wie Herr Nitschmann sie vorgeschlagen hat, als satzungswidrig und deshalb ungesetzlich betrachtet. Das hat besonders Herr vr. Bielefeld ausgesührt. Deshalb hatten wir einen Gegenantrag eingebracht, der nach unserer Meinung di« Beschlüsse der Wirtschaftskonferenz, die allein nach unserer Meinung hier satzungsgemätz und gesetzesgemäß waren, enthält. Nachdem nun aber Herr Jäh mehrere Er klärungen dazu gegeben hat, nach denen sich die Vorschläge des Börsenvereinsvorstandes mit dem Amendement des Herrn Jäh sachlich mit unserem Anträge decken sollen, ziehen wir unseren Antrag zugunsten des Börsenvereinsvorstandsantrages mit dem Amendement Jäh zurück. (Bravo!) Vorsitzender Hofrat vr. Arthur Meiner (Leipzig): Meine Herren, es ist also nur noch über einen Antrag abziHimmen, der die Zustimmung des Vorstandes des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine und des Vorstandes des Deutschen Verlegervereins hat und der Ihnen von seiten des Vorstandes des Börsenvereins als Eventualanirag, als Wirt schaftsordnung vorgeschlagen worden ist. Der Antrag besteht aus drei Paragraphen. Ich glaube, ich brauche sie nicht nochmals zu verlesen. (Zustimmung.) Ich hoffe, daß dieser Antrag einstimmig angenommen wird und daß eine Abstimmung durch Handaufheben möglich ist. Ich bitte diejenigen, die gegen diesen Vorstandsantrag sind, die Hand zu erheben. — Zu meiner Freude kann ich fest stellen, daß sich keine Hand erhoben hat und daß dieser Eventualantrag einstimmig angenommen worden ist. Damit sind wir aber noch nicht am Ende der Tagesordnung: denn es ist ja noch der Antrag °> Antrag II der Herren Paul Nitschmann (Berlin), Albert Diederich (Dresden), Otto Paetsch (Königsberg i. Pr.), I. H. Eckardt (Heidelberg), Ernst Schmersahl (Berlin) zu besprechen. Ich bitte Herrn Nitschmann, dazu das Wort zu nehmen, wenn es auch schon sehr spät am Tage ist und wir nicht mehr viel Zeit übrig haben. Antragsteller Paul Nitschmann (Berlin): Meine Herren, eine Begründung unseres Antrages auf Abänderung der Verkaufsordnung in dem vor Ihnen liegenden Wortlaut erübrigt sich eigentlich; denn der Antrag zur Verkaufsordnung, den wir an Sie gestellt haben, besagt nichts anderes, als daß wir den K 5 der Verkaufsordnung dem jetzt geltenden Recht anpassen wollen. In Ziffer l des K 5 wird lediglich das eingeschaltet, was wir in der neuen Satzung wörtlich in derselben Form haben: Beim Verkauf neuer Bücher an das Publikum ist der vom Verleger festgesetzte Ladenpreis einzuhalten, soweit nicht durch sayungsgemäß zustandegekommcne Ordnungen, Beschlüsse und Bestimmungen Ausnahmen ausdrücklich zu gelassen sind. Ich nehme an, daß diesem Anträge von keiner Seite widersprochen werden wird. In Ziffer 2 ist geltendes Recht kodifiziert worden. Es ist seit 1918 im Börsenverein geltendes Recht, daß zu Laden preisen Zuschläge erhoben werden dürfen, und wir haben das durch die Abstimmung in der Hauptversammlung heute erneut bekräftigt: sowohl durch Annahme unserer Wirtschaftsordnung, als auch durch Annahme der Wirtschaftsordnung, wie der Vor stand des Börsenvereins sie Ihnen vorgetragen hat. Es entspricht also der Selbstverständlichkeit, daß wir neben die zulässigen Abzüge vom Ladenpreise nach K 5 der Verkaufsordnung — Abzüge, die wir ja heute gar nicht mehr kennen — auch die zulässigen Zuschläge zum Ladenpreise setzen. I«8ö
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder