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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1922
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- 1922-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1922
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X; 173, 27. Juli 1922. Redaktioneller Teil. sammlungen. (Paul Nitschmann: Das haben wir in der neuen Satzung!) — Die anderen Anträge gehen ja aus diesem Gebiete noch viel weiter, und es ist interessant, daß der Antrag l>r. Schöningh genau die gleiche Sache macht, die den Ansang der Verkehr- ten Politik bildet, nämlich eine Änderung des Z 7 der Verkaufsordnung durch Mehrheitsbeschluß. Der Antrag der Herren Ritschmann und Genossen geht am allerweitesten und wird natürlich von der Einwendung noch mehr betroffen, die ich eben gemacht habe. Hätte der Börsenvereinsvorstand streng und in einer möglichst unzweideutigen oder nicht mehrdeutigen Form das Ergebnis des Wirtschaftsausschusses niederlegen wollen, so hätte das etwa folgendermaßen lauten müssen: 8 1. Auf alle Verkäufe von Gegenständen des Buchhandels (Verkaufsordnung tz 4 Ziffer 1) an das Publikum darf ein angemessener Teuerungszuschlag zum Ladenpreis des Verlegers erhoben werden, solange ein Mißverhältnis zwischen der Steigerung der Bücherpreise und der Spesen besteht und soweit der Erhebung eines Teuerungszuschlages nicht be sondere Vereinbarungen zwischen Verlegern und Sortimentern zur Herbeiführung des zuschlaglosen Verkaufes entgegen- stehen. 8 Dem Sortiment wird überlassen, sich korporativ zusammenzuschlietzen, um die Art und Höhe dieser Zuschläge festzusetzen und sich gegenseitig auf Grund freiwilliger Verpflichtung an die Einhaltung der Zuschläge zu binden. 8 ». Der Arbeitsgemeinschaft für die Regulierung der Verkaufspreise im Buchhandel wird überlassen, mit dem Sorti ment Abmachungen zu treffen, um die Art und Höhe dieser Zuschläge festzusetzen und sich gegenseitig auf Grund freiwilliger Verpflichtung an die Einhaltung der Zuschläge zu binden. 8 i. Der Verlag ist nicht verpflichtet, diese Zuschläge bei direkten Lieferungen eigenen Verlags an das Publikum selbst zu erheben, er mutz jedoch in solchen Fällen Porto und Verpackung besonders in Rechnung stellen. Das ist ganz genau das, was der Wirtschaftsausschuß abgemacht hat, und ganz genau die Grenze der Konzessionen, die der Verlag geben zu können damals erklärt hat, und wir können auch heut« hierüber nicht hinausgehen. Es erhebt sich die Frage, ob wir an der Abstimmung über weitergehende Anträge wegen dieser satzungsmäßigen Bedenken überhaupt teilnehmen können. Nun ist, genau genommen, der Unterschied der Stellung zwischen den beiden Parteien bezüglich des Inhalts der Forde- rungen nur sehr gering. Herr Nitschmann hat mir selbst gesagt, daß wir materiell beide ungefähr die Erhaltung des gegenwärti- gen Zustandes im Auge haben, und wir unterscheiden uns — das ist eine richtige gusrell« — tatsächlich nur durch den Streit um die Form. Der Verlegerverein ist der Meinung, daß man dies nicht machen soll, indem man eine formal ungültige, materiell nicht cingehaltene Ordnung darüber schafft, sondern daß man diesen satzungswidrigen Zustand Wohl dulden kann, wie die katholisch« Kirche auch Gewisses duldet, was sie nicht für recht hält, daß man ihn aber nicht in eine satzungswidrige Ord nung gießen darf, die ja sofort angefochten und auch von den Gerichten aufgehoben werden kann. Die Herren vom Sortiment dagegen sind der Meinung, das letztere böte trotzdem einen Vorteil, es gäbe ihnen gewisse Sicherungen, es gäbe die moralische Wirkung, daß sich trotzdem viele an die Sache halten würden, und es gäbe eine Sicherung auch gegenüber den Gerichten, ins besondere den Wuchergerichten. Ich glaube, diese Vorteile werden überschätzt; denn wir sehen heute, wie eben doch die maß gebenden Teile sich an diese Ordnung, wie wir sie in Gestalt der Notstandsordnung haben, bereits nicht halten, und Sie werden zugeben, meine Herren, daß es für den Verlag wirklich ehrenhalber nicht möglich ist, diejenigen Teile des Sortiments, die die Politik der Wiederherstellung des festen Ladenpreises durch Abmachungen verfolgt haben, nun schmählich im Stiche zu lassen. Man mag von dieser Politik halten, was man will: wir vom Verlag haben sie bis zum Äußersten durchzuführen gesucht, weil wir uns für verpflichtet gehalten haben, den Ladenpreis wiederhcrzustcllcn. Wir haben sie auch dann durchzusühren gesucht, wenn wir, wie z. B. ich, von Anfang an skeptisch waren und glaubten, daß eine allgemeine Wiederherstellung des festen Ladenpreises durch die weitere Verschlechterung der Verhältnisse nicht möglich sein würde. Trotzdem aber diesen Versuch nun vollkommen auf zugeben, obgleich große Teile ihn für durchführbar halten, das ist ein Ding der Unmöglichkeit, und daraus ergibt sich, daß eben in dieser Wirtschastsfrage keine einhellige Meinung besteht und bestehen kann. Wir haben diesen Dissens, und weil wir diesen Dissens haben, ist es, wie ich Ihnen sagte, bei der richtigen, satzungsmäßigen Politik, nur Gewohnheitsrecht zu kodifizieren, nicht möglich, im jetzigen Augenblick eine Ordnung nach dieser Richtung hin zu schaffen. Wohl aber erwarten wir alle die Wieder herstellung des festen Ladenpreises, und zwar möglichst schnell, sei es, daß er die Höhe der Verlegerladenpreise von heute oder demnächst einhält, sei es, daß eine Berechnung bestehender Zuschläge erfolgt; das ist keine Frage der Willkür, sondern das ist eine Frage der Preisbildungsmöglichkeit, und deswegen möchte ich auch den Vorwurf des Herrn Nitschmann, der Verlag hätte eine falsche Preispolitik getrieben, doch einschränken. Wir sind jetzt bekanntlich umgefallen zum gegenteiligen Schlagwort, daß wir die kalkulatorische Grundlage des Ladenpreises oder Verkaufspreises wiederherstellen sollen. Die Bäume wachsen nicht in den Himmel. Wir werden hier mit den Möglichkeiten zu rechnen haben, und wir werden trotz dieses Schlagwortes auch unser Pslicht- bewußtsein bewahren, daß wir unter großen Opfern und unter Durchhaltung einer Tieskonjunktur, unter den schwersten Ver hältnissen mit einer Investierung von Kapital, mit Bankkredit usw. während dieser Zeit immer, soweit es geht, dem deutschen Volke die Bücher in erreichbarer Preislage erhalten wollen. Herr Nitschmann hat nun noch erzählt: Ja, warum können wir uns denn nicht einigen? Warum machen wir es denn nicht wie die Kartelle? Ich begreife eigentlich nicht, daß er diese Ausführungen gemacht hat, nachdem Herr Hofrat vr. Meiner gestern schlagend nachgewiesen hat: der Börsenverein ist kein Kartell. Wohl aber sind die Vereinbarungen innerhalb des Buch handels Kartelle. Das Wesen des Kartells beruht aber gerade darin, daß eine Festsetzung von oben herunter nicht stattfindet, sondern daß die Kartellbedingungen aus der Einigung beruhen. Es ist also gerade der Beweis geliefert: Kartellergebnisse, Kar tellmöglichkeiten sind nur zu erzielen durch Einigung, aber nicht durch Majorisierung, also nicht durch eine von Ihnen heute an genommene Wirtschaftsordnung. Ich darf nun schließen. Sie werden aus meinen Worten die Stellung des Verlags, des überwiegenden Teiles des Ver lags ersehen haben, — ich kann fast sagen: des ganzen Verlags; denn wenn es in einem gewissen Zeitpunkt aussah, als ob etwa die Gruppe der Herren Quelle und Voigtländer eine andere Politik verfolgte, so sehen Sie aus der Formulierung, die ich vorhin dem Börsenvereinsantrag unterstellt habe, daß die Mehrheit des Verlags der Gruppe Quelle-Voigtländer vollständig freie Hand läßt. Es ist für jede Wirtschastspolitische Richtung innerhalb des Verlags die Möglichkeit freier Bewegung gegeben. Sie haben hier also die wirtschaftliche Einheitsfront des Verlags. Was ist nun die Folgerung, die wir schließlich zu ziehen haben? Die Kodifizierung der Ergebnisse des Wirtschaftsaus schusses, wie ich sie Ihnen vorhin vorgelesen habe, ist alles, was der Verlag bei dieser Lage tun kann. Darüber hinaus gibt cs nur die Möglichkeit einer Majorisierung, die, wie gesagt, schweren rechtlichen Bedenken unterliegt, und die Unmöglichkeit der 1975
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