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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1922
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- 1922-08-02
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- 02.08.1922
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X- 178, 2, August 1922, Redaktioneller Teil, Bi»rs»«dlau f. d. Dtsch». «uchd«»deU der Verfasser wenig gute Erfahrungen gemacht, Di« Grrrppe, in die Drucksachen des Buchhandels ausgenommen werden, enthält vornehmlich Angebote der Papierwaren-, Kartonnagen- und Ver packungsmittelindustrie, In dem erwähnten Fäll befand sich in der Mappe nur ein Verlagsprospekt; der übrige Inhalt bestand aus Offerten der genannten Gewerbe, die zu allem übel noch künstlerisch -und drucktechnisch sehr schlecht waren. Es ist ver wunderlich, daß für ein solches Unternehmen in den Kreisen des Verlagsbuchhandels um Beteiligung geworben wird, und daß ferner die Mappen vor dem Bugra-Mcßhaus an Einkäufer des Buchhandels, also an den genannten Industrien gänzlich un interessierte Kreise zur Verteilung kommen. Ob die Mappen auch für andere Gewerdezweige überhaupt die Bedeutung haben, die ihnen oft beigemessen wird, mutz nicht zuletzt wegen ihres ziemlich grotzcn unhandlichen Formals bezweifelt werden. Von ungeheurem Werbewert für den ausstellenden Verlag sind aber die Drucksachen (Kataloge, Prospekte usw.), die er aus seinem Stande zur Orientierung des Einkäufers anslegt. Besondere Beachtung muß ihrer künstlerischen Ausstattung ge- schenkt werden, die nicht sorgfältig genug sein kann, da das kritische, geschulte Auge des Einkäufers viel tiefer sieht als das einer Person aus dem Publikum, Diesen internen Ange-bots- trägern, wie man die Messedrucksachen vielleicht bezeichnen kann, muß das Äußerste an innerer Wahrhaftigkeit innewohnen, deren stetes Vorhandensein -die verlegerische Werbetätigkeit ja schon an und für sich auszeichnet. Jeder Einkäufer ist in der Lage, sich sofort durch Augenschein von dem Wert oder Unwert des in dem Prospekt angezeigten Werkes zu überzeugen. Man vermeide daher in den Messedrucksachen lange Waschzetteltexte, sondern lasse das -angebotene Buch durch Bild- oder Texchroben sür sich selbst sprechen. Wenn sür die Zwecke der Messe nicht eigens her gestellte Prospekte verwendet werden können, so treffe man wenigstens unter den vorhandenen Werbedrucksachen eine geeig nete Auswahl, Das Wer-bematerial mutz in genügender Menge aufliegen, da die Nachfrage stets sehr stark ist. Viele Einkäufer besuchen die Messe nur, um sich ein allgemeines Bild von dem Markt zu machen. Sie vergeben ihre Aufträge später an Hand der Prospekte und auf Grund des persönlichen Eindrucks direkt von ihrem Heimatsort, Zum Schluß dieses Aufsatzes sei noch auf eine Werbe möglichkeit hingewiesen, die zwar noch eine Frage der Zukunft ist, der diese Zeilen aber vielleicht zu erneuten Erwägungen der Leitung des Bugra-Meßhaüses verhelfen. Gemeint sind die Wand flächen im Treppenhaus, deren Nutzbarmachung für die verlegerische Propaganda nicht dringend genug gefordert werden kann. Die ästhetischen Bedenken, die einst gegen eine Aus nutzung bestanden haben mögen, können heute, wo selbst Post und Eisenbahn die Jnnenräume ihrer Gebäude der Reklame dienstbar gemacht haben, unmöglich mehr vorliegen. Man möchte sogar fast annehmen, daß derartige Bedenken nie bestanden haben, da die kahlen Flächen in ihrer jetzigen Gestalt alles andere als angenehm wirken. Sie würden vielmehr, wären -sie mit farben freudigen Plakaten und Hinweisen versehen, über die eine künst lerische Zensur ausgeübt werden könnte, den Besucher sofort in die Atmosphäre des Messe-g-etriebes hineinbersetzen und ihm das zeitraubende Suchen nach einzelnen Kojen ersparen. Sollte die Freigabe dieser Flächen, mit der andere Metzhäuser schon voran gegangen sind, in absehbarer Zeit zur Tatsache werden, so würde sich dem Verlag eine erfolgreiche Werbequelle von -allergrößtem Wert erschließen. Abschließend mutz noch erwähnt werden, daß jede Metz reklame, sei es nun die Ausgestaltung des Meßstandes oder eine andere der hier besprochenen Werbesormen, so frühzeitig wie nur irgend möglich begonnen werden muß. Erfahrungsgemäß sind Arbeitskräfte kurz vor Beginn der Messen nur schwer zu haben und unerschwinglich teuer. Das den Eintritt der Vereinigten Staaten in die Internationale Berner Literarunion vor bereitende Gesetz. (Übersetzung -aus »I-o Droit ck'Luwur. 1922, Nr. K -vom 15. Juni 1922 von E, K,j Der von einigen hervorragenden Persönlichkeiten aus Schrift steller-, Verleger« und Juristenkreisen ausgearbeitete Gesetzent wurf zur Vorbereitung des der Aufhebung der msaukaoturiiiz clause zu verdankenden Beitritts der Vereinigten Staaten zur Revidierten Berner Übereinkunft ist zunächst nur vom New Aorker kubliskers' rvoskly (21, Januar) und vom Londoner üudllsbkr,' circular (4, Februar) veröffentlicht worden. Der Wortlaut dieser Veröffentlichung enthielt besonders zwei Bestimmungen zweifelhafter Natur (Gegenseitigkeit und Nichtrückwirkung), die im letzten Augenblick eingefügt waren und die Erreichung des erstrebten Hauptziels nicht gestattet haben würden. Sie wurden infolge unserer (Berner Union) sofortigen Einschreitens ausgeschaltet, was wir denen, die dies durchsetzten, hoch anrechnen, und wofür wir ihnen hier öffentlich danken. Unter dieser verbesserten und vervollkommneten Form wurde die Vorlage dem Repri- sentantenhause am 28, April von dem Deputierten Tincher unterbreitet und an die Prüfungskommission überwiesen. Dem Senat gegenüber wurde nicht in der gleichen Weise Verfahren, um, wie man uns sagt, an der Vorlage einige zum Teil schon vorgesehene Veränderungen vorzünehmen, die direkt beim Senat eingebracht werden sollen. Auf diese Weise hofft man eine solidere Grundlage für die öffentlichen Sitzungen (bosrings) zu schaffen, die den Interessenten bewilligt werden, um eine kontra- diktorische Erörterung in den Ausschüssen hervorzurufen. Unter diesen Umständen werden die parlamentarischen Debatten ver zögert und die Vorlage wird erst nach Verlaus einer gewissen Zeit Gesetz, So wie sie ist, stellt die Vorlage eine lange, gewissenhafte gemeinschaftliche Arbeit dar. Zum Beweise hierfür führen wir nur die einfache Tatsache an, daß Verhandlungen über den Gegen stand zwischen den Vertretern der beteiligten Kreise, den Herren Bowker, Putnam, Schüler, Thorwald Solberg und unserem Bureau seit Juli 1921 im Gange waren und daß in den folgenden Monaten eine ganze Reihe von Anfragen von uns nach New Uork und Washington gesandt wurde. Daher bedeutet das auf diese Weise -durch enge, selbstlose, gemeinschaftliche Arbeit erreichte Werk gegenüber der Vergangenheit einen so beträchtlichen Fort schritt, Patz man die nachstehenden Zeilen mit -einem Gefühl wirk licher Erleichterung und lebhafter Dankbarkeit gegenüber den amerikanischen Pionieren lesen wird, die mit wahrhaftem Mute vorg-egangen sind. Wir lassen zunächst die Übersetzung der Gesetzesvorlage vom 28, April 1922 -folgen, die seit dem 15, Oktober 1921 versprochen war, Gesetzesvorlage zur Veränderung des Gesetzes über das Urheberrecht, die den Vereinigten Staaten den Eintritt i n d -i e Internationale Berner Literarunion gestatten -soll, Senat und Repräsentantenhaus -der Vereinigten Staaten von Amerika, zum Nationalkongreß versammelt, haben -beschlossen, was folgt: Artikel 1, — Der Präsident der Vereinigten Staaten lvird durch das vorstehende Gesetz ermächtigt, den Beitritt der Vereinigten Staaten zu dem die Gründung einer internationalen Übereinkunft zum Schutze der Werke der Literatur und Kunst be treffenden Vertrag zu bewirken und zu verkünden, -die auch unter dem Titel Revidierte Berner Übereinkunft zum Schutze des Urheberrechts bekannt ist und am 13, November 1998 in Berlin (Deutschland) unterzeichnet -wurde, sowie zu dem Zusatzprotokoll der besagten Übereinkunft, das am 20, März 1914 in Bern unter zeichnet worden ist. I1IS
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