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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1922
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- 1922-08-05
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1922
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.Xi 181, 5. August IS22. Redaktioneller Teil. d> für Blechdruck: 0,1 Z Pigment wird mit kochendem Wasser übergosscn, kurz nufgekocht, absitzen gelassen und die Klllssig- keit durch ein gehärtetes Filter gegeben. Das Filtrat must sarb- los sein, dann ist bas Pigment wasserecht. Typen: I Punceau L 81, Bariumlack (Agsa), „ II Permanentrot 4 8 extra 6a-Lack sAgsa): c) sttr Lichtdruck: Wird durch die praktische Probe gepriist, indem der Lichtdruck hergestellt wird; ck) Wasserechtheit des fertige» Druckes. Die 3 Tage alte Druckprobe wird mit feuchtem Fließpapier bedeckt ldas mit destilliertem Wasser angefeuchtet wurde) und unter Druck eine gewisse Zeit liegen gelassen. Das Kiltricrpapier darf nicht ange- särbt werden. 3. L a ck t e r e cht h e i t, Spr i t c ch th e i t. Zur Prüfung werden Druckproben von 10 am Länge und 2,5 cm Breite in einem Reagenzglas von 2,7—2,8 cm lichter Weite mit KO ccm Wsgigem Sprit libergossen. Nach 1 Stb. beobachtet man, ob der Alkohol ungefärbt ist, trocknet die Probe und vergleicht sie mit dem Original. Lackicrechte Drucke lassen den Alkohol ungefärbt und die Truckprobe bleibt unver ändert. Normen: I. Pigment-Bordeaux II (Höchst) unecht; II. Permanentrot 4 L extra sAgsa) e ch t. 4. Olechthett. Hier werden Mängel im graphischen Gewerbe selten Vorkommen. Prüfung durch Überdruck des 24 Stunden alten Ur- drncks mit Bletweiß. Auch hier sind nur zwei Stufen nötig. Als Normen sind vorgeschlagen: I. Pigment-Bordeaux dl (Höchst) unecht; II. Permanentrot 2 6 extra (Agfa) echt. 5. A l k a l i e ch t h e i t skommt bei Aufdrucken aus Packungen, Tüten usw. in Betracht).' Es werden solgende Proben vorgcschlagen: Druckproben von 10 cm Länge und 2,5 cm Brette werden in ein Reagenzglas von 2,7—2,8 cm lichter Weite gelegt und mit KO ccm der Prüsungsfliissigleit übergossen, nach Verlaus der unten angegebenen Zeit mit Wasser gespült und in gleicher Wärme (50° 0) getrocknet. Der Dritck muß, wenn er echt sein soll, die Probe bei gewöhnlicher Temperatur ohne wesentliche Veränderung aushalten. Man unter scheidet: s> Ammoniakechtheit (2°/>ige Ammoniaklösung), 1 Stunde, b) Sodaechtheit <2ü"/»ige Sodalösung), zjStunde, c) Ätzalkalicchtheit (1°/»ige Natronlauge), 5 Minuten. N o r m e n: I. Miloriblau (unecht), II. llltramarinblau (echt). 8. S ä u r e e ch t h e i t. Diese Echtheit kommt selten in Krage, nur etwa bei Gegenwart von sauren Kaltleimen usw. Die Bestimmung lautet: .Druckproben, wie bei Alkaliechtheit, mit 80 ccm kalter 1°/»iger Salpetersäure übergosscn, oder 0,1 g Pigment oder Farblack in gleicher Weise mit 20 ccm Salpetersäure. Die Karbe mutz unverändert blei ben; Dauer 3 Stunden. Normen: I. llltramarinblau (unecht), II. Miloriblau (echt). 7. H i tz e b e st ä n d i g k e i t kommt zumeist für Blechdruck und den Druck keramischer Abziehbilder in Frage. Die Prüfung, bei der eine Vermischung des Farbstoffs mit Tllrkischrotöl und Tonerdehydrot mit Kochen in Wasser, Abfiltrieren und Nachwasche» mit kaltem Wasser vorgesehen ist, unterliegt noch der Ausgestaltung, besonders auch betr. der keramische» Karben. 8. Echtheit gegen schweflige Säure. In ein 3-Liter- Glasgefätz werden 100 ccm Natriumbisulfat 30° Le gegossen und 15 8 schweflige Säure 08° Ls, mit der lOfachen Menge kalten Wassers verdünnt, langsam zugegosscn. Der zu prüfende Druck wird 18 Stun dete in das zu verschließende Gesäß gehängt, falls nötig getrocknet und mit dem Urdrnck verglichen. (In der am 27. Mai 1022 stattge- snndenen Sitzung der Echtheits-Kommission ist beschlossen worden, diese Probe zu streichen, da die Prllsung der Echtheit gegen schweflige Säure in der Praxis »och nicht aktuell geworden ist.) 8. Echtheit gegen Schwefelwasserstoff. Hier soll nur die Schweselammoniakprobe ausgenommen tverden. Die Druckprobe wird mit frisch bereiteter 5"/„iger Schwesel- ammoniaklösung überstrichen, wobei keine Karbtonänderung eintreten soll. Normen: I. Bleiweiß (unecht), II. Blanc fix (echt). 10. Mischbarkeit (Verträglichkeit), soweit das chemische Verhalten in Betracht kommt. Hier liegt eine von Prof. IN. P. Krais aufgestellte schematisch-graphische Darstellung vor, aus der die Mischbarkeit, bzw. Verträglichkeit der Farbstoffe ersichtlich ist. Diese Darstellung ist inzwischen in der am 27. Mai stattgcfnudcnen zweiten Sitzung der Echtheits-Kommission vervollständigt worden und kommt demnächst als graphisches Normblatt zur Veröffentlichung. Über die Arbeiten der Deckfähigkeits-Kommis- sio » berichtet deren Obmann, Herr vr. Robert Fischer -Berlin. In der Sitzung dieser Kommission vom 12. November 1821 war seslgc- stcllt worden, daß die Normung der Deckfähigkeit mit möglichst ein fache» Mittel» unter tunlichster Vermeidung von Apparaten erreicht werden solle. Nach Ostwald ist »Deckung- der optische Vorgang, daß eine aufgebrachte Tünche (die zu normende Farbe) die Karben der Unterlage nicht mehr erkennen läßt. Zur Messung des Deckvermögens einer Druckfarbe soll ein Überdruck derselben aus eine genormte schwarze Fläche gemacht und bei unbunten Farben mittels der »Grauleiter-, bet bunten Farben unter Zuhilfenahme von Lichtfiltern gemessen wer den. Die erforderliche genormte schwarze Fläche war durch Aufdruck mit schwarzer Karbe auf weißes Kreidepapier herzustellen, den Herr Fachlehrer Kupfer von der Leipziger Buchdrucker-Lehranstalt z» be schaffen übernommen hatte. Die nächste Aufgabe war die Aufstellung von Arbeitsverfahren siir die Bestimmung der Menge und der Art der Übertragung der auf ihre Decksähigkeit zu normenden Karbe». ES wurde» 10 Grade der Decksähigkeit vorgesehen. I» der am 21. Marz 1022 abgehaltenen Sitzung der Deckfähigkeits-Kommission lagen die Schwarzdrucke vor, deren Herstellung sich aus technische» Gründen verzögert hatte, infolgedessen weitere Versuche noch nicht hatten an- gcstcllt werden können. Herr Engel-Hardt, der die Weiterbehandlung dieser Vordrucke übernimmt, hat versucht, die Bedingungen aufzustellcn, unter denen das Aufbringen der zu prüfende» Druckfarbe erfolgen muß. Hierbei handelt cs sich besonders darum, sestzustellen, wie stark die Farbgebung bei der Herstellung des zu prüfenden Aufdruckes sein muß. Die Aussprache in der Vollsitzung ain 22. März ergab, daß die Versuchsanordnung sehr verwickelt wird, weil zur rechnerischen Be stimmung des Auftrags für 100 qcm das spezifische Gewicht der Farbe bcnötigt wird, bas schwierig zu ermitteln ist, da es auch durch den zum Anreiben verwendeten Firnis verändert wird. Die Tecksähig- kcits-Kommission ist weiter bemüht, ein geeignetes Verfahren der Mes sung des Farbeaustrags zu ermitteln. Außer Kremserweiß, mit dem bereits Versuche angestellt worden sind, sollen auch bunte Farben zur Untersuchung kommen, und zwar als erste Chromgelb, Chrom- orange, Echtzinnober, Seidengrün (Chromgelb : 1 Miloriblau). I» den Aufgabenkreis der Deckfähigkeits-Kommissio» war auch die Normung der Firnisse einbezogen worden zu dem Zwecke, auch aus diesem Gebiete ein einheitliches Prüsungsverfahren und eine eindeutige Bezeichnungsweisc zu finden. Bei der Durchführung der Messungen hat sich der von vr. Robert Fischer erdachte Zähflllssig- keitsmesser bewährt, mit dessen Hilfe eine Staffel der Zähigkeit«-, grade der Firnisse aufgestellt werden konnte. Einen breiten Raum In den Verhandlungen nahm der Tages ordnungspunkt »Stellungnahme zum Vortrage des Herrn Direktor Becke-Wien- ein, weil hierbei das gesamte Gebiet der Karbtoix- normung, also der Meßbarkeit der Farbtöne, zur Aussprache stand. Die Beckesche Farbenlehre beruht aus der Annahme, daß das Farbe- sehen auf der Dreifarbenordnung beruhe, wofür das Sehorgan in seinem Ban und seiner Wirkung eingerichtet fei, und daß sich aus drei Adealfarbstoffen: Urreinrot, Urreingelb und Urreinblau, ein in der Praxis befriedigender und in den Mischungsverhältnissen mathe matisch errechenbarer Farbkörper ermischen lasse. Ostwald hält dagegen fünf Grundfarben für nötig und zieht bet feinen Farbtoumessungcn den Schwarz- und Weißgehalt eines Farbtones in Betracht. Die theo retischen Grundlagen der beiden Auffassungen sind seit Newton, Goethe, Schopenhauer und vielen anderen stark umstritten, und das Ergebnis der langen Aussprache ln der Sitzung, die nicht ganz frei von Po lemik blieb, war die schon eingangs dieses Berichts angeführte Ent schließung, das Ostwaldsche System hinsichtlich Meßbarkeit der Farb töne vorderhand beizubehalten. Die Gegner Beckes wiesen darauf hin, daß nur das Spektrum, aber niemals Farbmischungen rein seien, und baß z. B. ein Violett, wie es von Ostwald mit »Veil» bezeichnet wird, nicht ermischbar sei. Vom Vorsitzenden des Normenausschusses wurde nach der voran gegangenen reichlichen Erörterung der Farbtonnormung der praktische Wert der Karbstofsnormung im graphischen Gewerbe hervorgehoben, den diese für die Beziehungen zwischen Erzeuger (Farbcnfabrikant) und Verbraucher (Drucker) halbe. Im Rahmen dieser praktischen Beziehun gen spiele die Normung des Farbtones nicht die ausschlaggebende Nolle, die ihr teilweise beim bisherigen Verlaus der Verhandlungen zuge fallen sei. Ohne die Notwendigkeit der Erörterung der theoretischen Grundlagen zu unterschätzen, müsse man doch die zunächst erreichbaren praktischen Ziels im Zusammenarbeiten zwischen Erzeuger und Ber lin
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