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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.08.1922
- Strukturtyp
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- 1922-08-10
- Erscheinungsdatum
- 10.08.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. X 185, 10. August 1922. Literatur. Ten Verlegern einschlägiger Literatur ist Gelegenheit ge boten, ihre Erzeugnisse dort in wirkungsvoller Weise zur Ausstellung zu bringen, zu welchem Zwecke sie sich an die Firma August Greve in Münster i. W. wenden mögen (s. die Anzeige in Nr. 184 des Bbl., S. 8748). Annette von Droste-Ausstellung in Münster. — Das Lanbes inn se um in Münster i. W. hat dank dem Entgegenkommen der Familie von Droste und zahlreicher Privatfammlcr eine Ausstellung zustande gebracht, die wohl die wichtigsten Andenken und Erinnerungs stücke an Annette von Drostc-Hülshoff umfaßt. Ihre äußere Erscheinung wird aus Gemälden, Zeichnungen, Radierungen, Photographien lebendig. Bildnisse aus ihrem Verwandten- und Freundeskreise, alte Darstel lungen der Stätten ihres Lebens kommen hinzu. Annettes Liebhabereien werden vorgeführt durch Proben ihrer mannigfachen Sammlungen: Steine und Muscheln, Dosen und Statuetten, Miniaturen und Auto gramme. Für den Literarhistoriker sind ihre Handschriften, vom Notiz zettel und Entwurf bis zur lesbaren Reinschrift da, weiter alle Aus gaben ihrer Werke und eine vollständige Übersicht der Droste-Literatur. Der Katalog mit seinen 300 Nummern hat in glücklicher Weise Brief stellen Annettes verarbeitet, dadurch bekommen die Stücke noch mehr Beziehung und Leben. Vermerke auf Rechnungen, die Krcuzbandsendungen bciliegen. — Nach § 7 der Postordnung vom 22. Dezember 1921 ist es gestattet, Büchern eine Rechnung beizufttgen und diese mit handschriftlichen Zu sätzen über den Inhalt der Sendung zn versehen. Die Zusätze dürfen aber nicht die Eigenschaft einer besonderen selbständigen Mitteilung haben. Neuerdings hat die Post Rechnungen mit dem Vermerk »ver griffen« beanstandet, weil nach ihrer Meinung die Hinzufügung dieses Wortes als eine selbständige Mitteilung anzusehen ist. Die Folge davon ist, daß für Kreuzbandsendungen das doppelte Briefporto, bei schwereren Sendungen aber das Paketporto als »Strafporto« erhoben wird. Der ^ Zusatz »vergriffen« ist nach den Vorschriften der Postordnung aller-, dings unzulässig, da er tatsächlich als ciue selbständige Mitteilung zu j gelten hat. Der Wortlaut der Postordnung, »es ist zulässig, auf, Bücher, Noten, Zeitungen, Zeitschriften, Bilder und Landkarten eine Widmung zu schreiben, die Rechnung beizulegen und diese mit Hand-. schriftlichen Zusätzen über den Inhalt der Sendung zu versehen«, setzt das Vorhandensein des Buches usw. voraus. Die Angabe »vergriffen« bezieht sich jedoch aus einen Gegenstand, der mit dem berechneten nicht im Zusammenhang steht. Die Benachrichtigung über das Fehlen eines Buches ist in jedem Falle eine selbständige Mitteilung, die wie eine Postkarte oder ein Brief freizumachen ist. Unzulässig sind auch An gaben über den Stand der Abrechnung, z. B. »Restbetrag . .«, »Schuld beglichen« und ähnliche. — Zugelassen sind handschriftliche Angaben wie » . . . . °/o Teuerungszuschlag«, »Zur Bestellung vom ....«, »Frei ab . . .«, ferner Angaben über Rabatt und die Zahlungsweise »Zahlbar bis . . .«, »Betrag wird durch Nachnahme eingezogen«. — Zweifel waren entstanden, ob die Angaben »Zur Auswahl« oder »Zur Ansicht« auf Rechnungen niedergeschrioben werden dürfen. Auf Anfrage des Börsenvereins hat die Ober-Postdirektion Leipzig mitgeteilt, daß sie diese Vermerke auf Rechnungen, soweit solche Drucksachen überhaupt bei- gcfügt werden dürfen, in Anlehnung an eine maßgebliche Auslegung der Postordnung für zulässig hält. Der Zusatz »Im Aufträge von . . .« auf Rechnungen war ebenfalls beanstandet worden. Dieser Fall ist dem Neichs-Postmini- stcrium zur Entscheidung vorgelegt worden: ein Bescheid ist noch nicht erfolgt. Wertkästchenvertehr mit Österreich. Nach Österreich sind vom 15. August an Wertkästchen bis zum Höchstbetrage von 10 000 Franken zugelassen. Nachnahme ist unzulässig. Beizufügen ist außer dem statisti schen Anmeldeschein und der Ausfuhrerklärung eine Zollinhaltserklärung in deutscher Sprache. Die französische Regierung gegen das Esperanto. Der fran zösische Untcrrichtsminister Berard hat ein Rundschreiben an die Rek toren und Direktoren sämtlicher staatlichen Universitäten, Akademien und Gymnasien gerichtet, in dem sie aufgefordert werden, unter keinen Umständen für die Verbreitung des internationalen Esperanto einzu- trcten oder etwas zu tun, da dieses als ein gefährliches Werkzeug für die Verbreitung des Bolschewismus angesehen werden müsse. Valutaverhältnisse nicht mehr gestatten, in seiner Heimat zu bleiben; er wird nach Deutschland ttbcrsiedeln. Für alle Schweizer Schriftsteller, die auf die Erträgnisse ihrer literarischen Tätigkeit an gewiesen sind, wirkt das fortwährende Sinken der Mark geradezu kata strophal; der. schweizerifche Schriftsteller muß sich noch immer auf den weiteren Umkreis des Reiches und auf das deutsche Verlags wesen stützen , wenn er mit seinem Werke Beachtung und Bedeutung finden will. Wohl unterstützt die »Werkbeleihungskasse des schweize rischen Schriftstellcrvereins« eine große Reihe von Schweizer Schrift stellern, aber bei steigender Inanspruchnahme werden deren Mittel bald erschöpft sein, ivenn nicht die Öffentlichkeit durch private Unterstützun gen und Beiträge aus öffentlichen Mitteln die Kasse wieder auffüllt. Das deutsche Neichsausgleichsamt. — Amtlich wird gemeldet: Das dem Deutschen Reiche durch den Friedensvertrag aufgezwungene Aus gleichsverfahren bringt seiner ganzen Einrichtung nach eine gewaltige Verzögerung in der Regelung der Verbindlichkeiten aus der Vorkriegs zeit mit sich, unter der die betroffenen Privatpersonen ebenso in Deutschland wie in den alliierten Ländern leiden. Gegenüber dem in den alliierten Ländern immer mehr wachsenden Unwillen des Publi kums pflegen neuerdings die in Betracht kommenden alliierten Be hörden sowie die Presse die Verantwortung für diese in der Sache liegenden Ubelstände auf das Neichsausgleichsamt abzuwälzen, dem eine bewußte Verzögerung in der Anerkennung und Gutschrift gegne rischer Forderungen vorgoworfen wird. Gegenüber diesem Vorwurf muß ausdrücklich betont werden, daß das Neichsausgleichsamt in der Gutschrift gegnerischer Forderungen den alliierten Ansgleichsämtcrn weit voraus ist. Nach dem Stande vom 30. Juni 1922 hatte England Deutschland gegenüber anerkannt und gutgeschrieben: 22,99 v. H. der dem gegne rischen Ausgleichsamt mitgeteilten Forderungsbeträge. Deutschland England gegenüber anerkannt 48,60 v. H. der mitgeteilten Forderungs beträge; Frankreich Deutschland gegenüber anerkannt und gutgeschrieben: 26,77 v. H. der mitgeteilten Forderungsbeträge; Deutschland Frankreich gegenüber anerkannt und gutgeschrieben: 35,64 v. H. der mitgeteilten Forderungsbeträge; Elsaß-Lothringen Deutschland gegenüber aner kannt und gutgeschrieben: 4^0 v. H. der mitgeteilten Forderungsbe träge. Schriststellernot — in der Schweiz. - Der Schweizer Roman schriftsteller I. C. Heer verläßt, wie »Der Landbote in Winter thur« berichtet, in seinen alten Tagen die Schweiz, da es ihm die Gründung eines WcrkbundeS in Amerika. — Eine vor kurzem im Anschluß an die Ausstellung des deutschen Kunstge- werb es im New Aorker Museum veranstaltete Versammlung von Interessenten beschloß, auf di>e Gründung eines Kunstgewerbemuseums hinzuarbeiten und in Verbindung damit auf die einer Vereinigung aller am Kunstgewerbe Beteiligten, also der Künstler, Fabrikanten, Händler usw., mit anderen Worten eines amerikanischen Welt bundes nach dem Muster des deutschen Werkbundes. Kommt es während der nächsten Saison zu dieser Gründung, so ist es auch mög lich, daß der Aufforderung des Deutschen Wcrkbundes zur Zusammen arbeit Folge geleistet wird. öprechsaal. Keinen Kredit mehr! <Bgl, Bbl. Nr. 179.1 Welcher Kollege hat einen humorvollen' Spruch oder sonstigen Ratschlag, uni der Kundschaft das Anfchreiben abzugewöhnen? Vielleicht haben mehrere der Herren Kollegen die Liebenswürdig keit und geben hier im Sprechsaal Antwort! Zum Artikel des Herrn Gcß in Konstanz im Bbl. Nr. 181, S. 1144, »Auszeichnen und Umzeichncn«, möchte ich noch bemerken, jetzt lieber statt Zahlen eine Buchstaben-Auszeichnung zu wählen. Eisenach, den 5. August 1922. Ernst Marti nu, i. Fa. Baereckcsche Buchh. Anfrage. Wer liefert eine praktische Buchhändlerwage? Offenburg. J^ h annes Trübe. Daran twortl. iltedakteur: Richard A l b r. n t i. — Verlag: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhänilerhauS. Druck: R a m m L S e e m a n n. Sämtl.ch v LeivNn - Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzi,. Gerichtsweg 2« sBuchhän-krhauS). 1164
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