Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.08.1922
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- 1922-08-12
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X: 187, 12. August 1922. Redallioneller Teil. Börsenblatt f. d. Ltschn. Buchhandel. Verhältnis von 100 :4 entspräche — oder eine den tatsächlichen Herstellungsverhälinissen entsprechende Erhöhung des Inland- Preises. Selbst wenn der Preis des erwähnten Werkes aus 1500 dis 1800 Mk. erhöht wird, bleibt der Abstand gegenüber dem Aus- laudpreiz von 60 Frs. noch sehr groß. Bei den in Mark mit Valutazuschlag ausgelieferten Büchern ist die Auslandberechnung nur insofern dem Ermessen der ein zelnen Verleger anheimgegeben, als sie sich für 100 oder 200'/» Valutazuschlag entscheiden können. Das vom Schweiz. Buch- händlerverein Anfang Juni in seiner Generalversammlung aus gestellte Postulat der Herabsetzung des Valutazu schlags aus 100-S ist des bald nachher einsetzenden Kurs sturzes Ivegen etwas in den Hintergrund getreten. Nun hat es aber infolge des unaufhaltsamen Ansteigens der deutschen Inland- Preise wieder seine ganze Dringlichkeit gewonnen. Im Frühjahr 1921 wurde nach langen Beratungen, in denen zahlreiche Ver leger gänzliche Aufhebung der Valutaregulierung gefordert hat ten, der Valutazuschlag einheitlich auf 1005S festgesetzt. Nur das ständige Sinken des Markkurses führte in der Folgezeit dazu, wie der höhere Zuschläge zu machen und in der Valutaordnung vom April 1922 neben dem Aufschlag von 100"/» einen solchen von 300?S ausdrücklich zu gestatten. Die nachstehende Tabelle zeigt den Einfluß der verschiedenen Valutazuschläge und Bankkurse aus die Umrechnung eines Buches von 10 Mk. Vorkriegspreis in Schweizer Franken: Teuerungs mit Ivotztz mit 2000/0 Monat index Kurs Valuta mschlag Valutazuschlag April 1921 530 9 9.85 — März I92L 1000 1,9 8.89 5.70 still! 1922 2000 1,1 1.49 6.60 «»gllst 1922 2500 ca. 1 5.— 7.50 August 1922 -3000 ca. 1 S.— 9.— August 1922 4000 ca. 1 8.— 12.— Bei eventuellem 2500 ca. 1,5 7.89 11.25 Wiederansteigen 3000 ca. 1,5 9.- 13.50 des Kurses 4000 ca. 1,5 12.— 18.— Aus -dieser Zusammenstellung geht hervor, daß der Einfluß des Kurssturzes durch das Steige» der Jnlandpreise allmählich wieder aufgehoben wurde und daß nun ungefähr die glei chen Verhältnisse bestehen wie 1921, als man sich auf den Valuta zuschlag von 100^ einigte. Die Zahlen zeigen, daß schon bald nach Überschreiten des zwanzigfachen Borkriegspreises die Ge fahr der Überteuerung beginnt und daß letztere bei ganz geirin- ger Verbesserung des Markkurses eintreten wird. Unbedingt mutz die sofortige Herabsetzung des Valutazuschlags allen Verlegern cnrpfohlen werden, die schon bei 30- bis Wacher Verteuerung an gelangt sind. In der Hauptsache sind es Verleger schöner Lite ratur, auf welche dies zutrifst. Sie mögen sich dessen erinnern, daß der ausländische Käufer lange Zeit deutsche Belletristik zu sehr vorteilhaften Preisen erwerben konnte und daß dieser Um stand den Absatz sehr belebt Hut. Es wäre unklug, jetzt, wo die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz darniederliegen, durch starkes Anschwellenlassen der Preise die Absatzstockung noch zu verschärfen. In der Preisbildungssrage bildet die Unmöglichkeit eines wirksamen Schutzes einen Hauptsaktor. Diese Tatsache wird von den meisten Verlegern unterschätzt. Vor allen andern Erwägungen, wie innerer Wert des Buches, Fehlen aus ländischer Konkurrenzwerke, Teuerungsverhältnisse des Absatz landes und dergleichen, mutz die Frage gestellt werden, ob der geplante Preis durchgesetzt werden kann. Der Verleger mutz sich vergegenwärtigen, daß auch beim besten Willen der Kontroll organe Umgehungen der Valutaordnung im Großen möglich sind und unrichtig« Berechnungen im einzelnen unbemerkt bleiben, und daß der zuschlagsfreie Bezug über Österreich beinahe keinen Schwierigkeiten begegnet. Er muß damit rechnen, daß trotz des hohen Standes der schweizerischen Währung die wirtschaftliche Lage in der Schweiz sehr gedrückt ist. Weite Kreise leiden geradezu unter unserer hohen Valuta, da sie den Export lahmlegt. Es ist nicht verwunderlich, wenn die den Handels- und Jndustciekreisen angehörenden und von ihnen abhängigen Bücherinteressenten daraus trachten, die Kurslage, wo sie ihnen als Konsumenten Vorteile zu bieten vermag, auszunlltzen. Ein fester Rechtsgrund- satz in bezug auf den Valutazuschlag besteht ja nicht. Der auslän- dische Käufer kann also ohne das Bewußtsein einer unreellen Handlung den ihm vorteilhaft erscheinenden Bezugsweg benutzen. Die Durchführung der Valutaordnung ist tatsächlich vom guten Willen des ausländischen Käufers abhängig. Der Verlag kann auf diesen guten Willen nur rechnen, wenn er bei der Gestaltung seiner Auslandpreise jeden Anreiz zur Umgehung vermeidet. Ich verstehe es nicht, wie mir ein großer Verlag auf solche Vorstel lungen antworten konnte, er begreife die Schwierigkeiten des schweizerischen Buchhandels im Hinblick auf die Möglichkeit des Valutaschmuggels, könne aber doch seinerseits die Valutazu« Zuschläge seines Verlags nicht darnach bemessen. Die Bewegung gegen zu hohe Auslandpreise nimmt unter dem Drucke der wirt schaftlichen Lage bei uns immer zu. Der schweizerische Buchhan del kämpst für eine Berechnung, die ihm gestattet, den loyalen Teil des Publikums dem regulären Handel zu erhalten. Die schweren Zeiten, di« das schweizerische Sortiment ebensogut wie der deutsche Verlag durchläuft, können nur ohne bleibenden Scha den überwunden werden, wenn sich die Interessen beider auf einem Mittelwege treffen. Und dieser besteht meines Erachtens darin, solange die deutschen Bücherpreise sich noch weit unter dem Weltmorktniveau bewegen, den schweizerischen Bücherkäussr einen beträchtlichen Vorteil aus dieser ihm wohlbekannte» Lage ziehen zu lassen. Dann wird dem Verlage willig ein immer noch sehr ansehnlicher Valutaaufschlag entrichtet werden, während er ihn, jetzt in wachsendem Maße zu entgehen droht. Kartensuskunktel lies ^rbeitsreciits, b°rau8p->8-t>->Q 1—50 mit vier ^ukd6wakrung8lrä8ten und einem 8atr Ke- §i8ter1eitkart6li. 685.—. Kartenguslrunftei lies 8teuerrec<its (mit Lorüaksiav- tiZunZ der kaukmänuweken Buekkübruu^), beraubenden von OderreßierunZZrat ^Veinbaed, ?rankdut a. dl. Inels- run^en 1—60 mit vier H.ukbewadrunZ8kä8ten und einem 8al2 Reßisterieitkarten. 745.—. Kartenslisiluriktel lies Wirtsciiattsreciits <t>k»v rungen, Outaedten, Rat8ed1än, OesetrZebunA, keedkpreedunZ. Verwaltung). derau8gegeben von vr. jur. Bürger, 8tv. 8^n- ./i 450.—. KsrtenÄUsliuoktei lter Oesekäfts-Ol-Lanisation leitkarten. " 450.— . Kartenausilunktei über ^rbeitsverfsssunAs-, 6e- triebskükrulizs-, keckts- unü Wirtsckakts- krsxen kür ketriebsräte i^ii-olt««-. Lup-staiiten- und LeamtenrLte), kerausgegeden von I)r. B. Heber. Frankfurt a. Kl. Inekerungen 1—15. .// 200.—. gart. 1922. Wenn in der Zeit vor dem Kriege alle Arbeit eines Geschäfts, soweit diese die Gesetze betraf, im allgemeinen mit einer Durchsicht der verhältnismäßig einfachen Steuergesetzgebung erledigt war, änderte sich das bereits während des Krieges, als der »Regen« der Verordnungen begann. Nach dem Kriege wurde der »Segen« noch viel stärker, und heute ist es so, daß die Großbetriebe mehrere eigene Abteilungen zur Erledigung der verschiedenen Rechts- und Wirtschaftsfragen cinrichten müssen. Nun sorgt allerdings jede Organisation möglichst dafür, daß die einzelnen Mitglieder über alle Rechtsfragen von ihrer Geschäfts stelle unterrichtet werden. Oft müssen aber solche Fragen sofort ent schieden werden, und dann geht das Nachschlagen in den Gesetzen los, 116»
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