Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.08.1922
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- 1922-08-12
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- 12.08.1922
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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vvrscnblatl s. d. Dllchn. vuchhandel. Redaktioneller Teil. X; 187, 12. August 1922. oder aber es ist eine Anfrage beim Rechtsanwalt notwendig. Das Nachschlagen in den betreffenden Gesetzen ist sehr umständlich, die An fragen beim Rechtsanwalt teuer. Infolgedessen war es ein außer- ordentlich glücklicher Gedanke des Volksvcrlags für Wirtschaft und Verkehr, die »Karten-Auskunftei« zu schaffen. Wenn der Buchhändler die verschiedenen Ausgaben zumeist nur dadurch kennen wird, das; er mit ihnen ein Geschäft machen kann, gilt es zu überlegen, ob nicht die eine oder die andere, wenn nicht sogar alle öden erwähnten Auskünfte für den eigenen Gebrauch anzuschaffen sind. Ich will nicht behaupten, daß die Auskünfte für jedes Geschäft unentbehrlich sind, habe aber durch meiue eigenen Erfahrungen so viel Vorteile der Auskunftei kennengelernt, das; ich die Anschaffung wohl empfehle. Welche Auskunft für den einzelnen am besten ist, kann natürlich nur das betreffende Geschäft selbst entscheiden. Die »Geschäftsorganisation« möchte ich jedem Buchhändler empfehlen; das »Steuerrccht« lohnt sich gewiß, ebenso kommt auch das »Wirtschaftsrccht« bestimmt in Frage; für den großen Betrieb würde ich das »Betriebsrätegcsetz« und das »Arbeitsrecht« un bedingt für vorteilhaft halten. Selbstverständlich wäre es nicht schwer, an einzelnen Teilen der Auskunftei Kritik zu üben. Wenn z. B. bei Bnreaumaschincn die Ur teile über den Kontophot Goerz etwas anders lauten, als der betreffende Mitarbeiter airgibt, stellt das eine persönliche Meinungsverschiedenheit dar, der gegenüber Goerz auf ausgezeichnete Urteile Hinweisen kann. Uber die Steucrabschrcibungen wird auch der eine oder der andere Geschäftsmann anderer Ansicht sein als der betreffende Bearbeiter. Die fleißige Arbeit der Auskunstskartei ergibt sich jedoch auch in dieser Frage aus der ausführlichen Behandlung des »Geschäftsgewinns«, des »Werkerhaltungskontos« und der »Rückstellungen«. Die Kartei sicht es nicht als ihre Aufgabe an, »Anleitung zur Steuerhinterziehung« zu geben, vielmehr in allererster Linie Hie allgemeine Auffassung der Finanzämter darzulegen, damit der Steuerpflichtige sich auf diese Auf fassung einstellen kann. — Soweit tatsächliche Angaben in der Kartei enthalten sind, sind sie jedenfalls verläßlich, und das ist die Hauptsache. Ich überlege allerdings, ob nicht bei der unglaublichen Ausdauer unserer Gesetzesfabrikation die einzelnen Karteien nach und nach so groß wer den, daß sie außerordentlich viel unnötigen Ballast enthalten, wenn nicht der Verlag immer wieder darauf aufmerksam macht, welche Kartei blätter vernichtet werden müssen. Einstweilen wird die Gesetzes maschine noch lange bei ihrer Tätigkeit bleiben, und ich möchte deshalb empfehlen, die einzelnen Herausgeber zu ersuche», noch mehr als bisher nur das Allerwichtigste in der Kartei zu bringen, um die Übersichtlich keit, die bis jetzt wohltuend wirkt, nicht zu vernichten. Wer die Kartei selbst noch nicht in Benutzung hat, möge mit der Anschaffung einer Kartei anfangcn, um dann selbst festzustellcn, ob und wieweit die an und für sich sehr geringe Arbeit des Nachräumens der einzelnen Lieferungen und die Anschaffungskosten die weiteren Anschaffungen lohnen. Mir ist die Auskuttftskartei eine wichtige Unterstützung der Arbeit vor allen Dingen deshalb, weil sic mir Zeit sparen Hilst, ohne daß ich mich der Gefahr aussetze, das Dringlichste der neuen Gesetze, Verordnungen usw. zu übersehen. Peine. Rudolf Nother. Mine Mitteilungen. Terminvcrschicbung. — Der in dein Aufruf (Bbl. Nr. KM) des Vorstandes des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buchhandel festgesetzte Termin für das Preisausschreiben f ü r ein Kampf- und Losungswort zur Förderung des Bücherabsatz cs ist auf den 1. September verlängert worden. Gesucht wird, ivie wir wiederholen, ein möglichst knappes, zugkräftiges Schlagwort, das geeignet ist, den Absatz des deutschen Buches im In lands zu fördern und zu diesem Zwecke aus Plakaten, Siegelmarken, Geschäftsdrucksachcn, in Anzeigen usw. verwandt zu werden. Zur Be teiligung an dem Wettbewerb sind alle Angehörigen des deutschen Buchhandels, namentlich auch die Angestellten, eingeladen. Die Ein sendung der Vorschläge hat also nun bis spätestens 1. Sep- t e m ber d. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, z. H. des Herrn vr. Menz, Leipzig, Deutsches Buch händlerhaus, zu erfolgen, gekennzeichnet durch den Vermerk »Preis ausschreiben« auf dem Umschlag. Die Vorschläge sind mit einem Kenn wort und keinesfalls mit dem Namen des Einsenders zu unterzeichnen. Jeder Einsendung ist ein geschlossener, mit gleichem Kennwort ver sehener Briefumschlag beizusttgen, in dem Namen und Adresse des Einsenders enthalten sind. Auch für dieEinsend u n g von wirksamen und erprobten buch- h ä n d l e r i s ch e n W e r b e m i tt.e l n für die geplante A u s st e l l u n g zur Herbstversammlung in Königsberg i. Pr. ist eine Termin verlängerung bis zum 1. September d. I. vorgesehen worden. Wünschenswert bleibt natürlich Immer, daß das Material 1170 schon vor diesem äußersten Termin an die Geschäftsstelle des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändler- Hans, eingesandt wird. Die vorbereitete Ausstellung kann natürlich ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie beim gesamten Buchhandel weitest gehende Unterstützung findet und ihr von allen Seiten Propaganda- material zur Verfügung gestellt -wird. Vereinfachte Anzeigen von Preiserhöhungen im Börsenblatt. Die durch die Bekanntmachung des Vorstandes des Börsenvereins in Nr. 181 des Bbl. eingeführte neue vereinfachte Form von Anzeigen über Preisänderungen hat, wie man z. B. aus Nr. 186 des Bbl. er sehen kann, beim Verlagsbuchhandel schon lebhaften Anklang gefunden. Die Absicht des Vorstandes des Börscnvercins war, daß unter der Überschrift »Preiserhöhungen« Anzeigen über Preisänderungen in vereinfachter Satzanordnung — Petitschrift auf Korp-us- kegcl (nicht Borgiskegel) — alphabetisch nach Verlegern geordnet zu- sammengestellt erscheinen sollen. Diese Anzeigen dürfen nur die Ver- lagssirina, die halbfett gesetzt wird, und die möglichst gekürzten Titel der Verlagswerke enthalten, die in alphabetischer Reihenfolge (möglichst jeder Titel nur eine Zeile) mit den erhöhten Preisen aufgcführt werden. Bei Einsendung der Manuskriptaufträge ist vom Verleger ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß die Anzeige in die Zusammenstellung der Preiserhöhungen ausgenommen werden soll, weil andern falls die Aufnahme unter den andern Anzeigen des Börsenblattes erfolgt. Die Titel der Verlagswerke sollen mit den neuen Preisen für geheftete und gebundene Exemplare bei diesen Anzeigen möglichst kurz angegeben werden, um unnötige Zeilen zu sparen. Erforder lichenfalls können die alten Preise in Klammern vor die neuen Preise gesetzt werben, wodurch allerdings meist eine größere Anzahl von Zeilen erforderlich wird. Als Grundschrift für die Titel gilt Fraktur, nur auf besondere Angabe hin wird Antiqua zu den Titeln verivandt, nms besonders für wissenschaftliche Werke in Betracht käme. Zu beachten ist also hauptsächlich, daß nur Verleger, Titel und Preise in dieser Art von Anzeigen anzugeben sind, und zwar nur Ladenpreise, nicht etwa auch die Netto- und Barpreise oder die verschiedenen Bezugsbedingungen. Eine Begründung der Preis erhöhung, auch alle sonstigen Mitteilungen sind zu unterlassen. Aus führlichere Anzeigen müssen nach wie vor in den allgemeinen Anzeigen teil verwiesen werden. Anzeigen über Änderungen von prozentualen Teuerungszuschlägen können natürlich auch nicht in dieser Rubrik »Preiserhöhungen« Aufnahme finden, wo nur einzelne Titel mit ihren neuen Preisen verzeichnet werden sollen; sie gehören in den allge meinen Anzeigenteil. Die täglich bis 10 Uhr vormittags einlaufenden Anzeigen der ab gekürzten Art werden möglichst in die Börsenblatt-Nummer des nächsten Tages unter der Überschrift »Preiserhöhungen« ausgenommen. Dte Verleger werden gebeten, bei ihren Aufträgen aus genaue alphabetische und deutliche Ausführung der Titel bedacht zu sein, damit die schnelle Drucklegung ohne Hemmnis erfolgen kann. Zur Frage des Bahnhofsbuchhandcls. Der Reichsverkehrsminister hat ailf die Anfrage des Abgeordneten Schreiber, betr. das an gebliche Monopol der Firma Stilke, wie folgt geantwortet: »Es ist unzutreffend, daß der Firma Stilke ein Monopol für den Bahnhofs- buchhandel cingeräumt werden soll. Da die bisherigen preußischen, noch jetzt in Geltung befindlichen Bestimmungen über die Pachterhebung es nicht ermöglichten, bei der Pachtfestsetzung der Geldentwertung in der wünschenswert schnellen Weise zu folgen, werden neue, für das ganze Reich gültige Bestimmungen über die Bahnhofsbuchhandlungen vorbereitet, deren endgültige Feststellung binnen kurzem bevorstcht. In diesen Bedingungen ist eine Berechnung der Pacht nach Hundert sätzen vom Umsatz vorgesehen. Um die daraus entspringende höhere Einnahme für die Neichskasse baldigst zu erreichen, ist für die mit der Firma Stilke abgeschlossenen Verträge eine Umstellung der Pachtbc- rechnung bereits vom 1. Juli 1922 an in Aussicht genommen. Eine Ausdehnung der mit Stilke abgeschlossenen Vertrüge auf weitere Bahn- hossbuchhandlungcn ist damit nicht verbunden. In den bisherigen Ver tragsbeziehungen tritt also, abgesehen von der Pachtbcrechnung, eine Änderung nicht ein. Die neuen Bestimmungen sollen mit den Ver bänden der Schriftsteller, Verleger und Buchhändler besprochen werden. Ich beabsichtige, zu dieser Besprechung auch Mitglieder des Reichstags hinzuzuziehen.« Die vom NeichSvcrkehrsminister erwähnte Besprechung mit den Organisationen der Autoren und des Buchhandels hat inzwischen am 2-1. Juli in Berlin stattgesundcn (vgl. Bbl. Nr. 175).
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