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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.08.1922
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- 1922-08-12
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- 12.08.1922
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.>6 187, 12. August 1922. Redaktioneller Teil. Gegen die Schundliteratur. — Der Berliner Ausschuß zur Be kämpfung der Schmutz- und Schundliteratur und des Unwesens im Kino hat in Verbindung mit den Magistraten in Hamburg und Dresden und sechs großen Bildungsverbänden eine Liste der Schundheftreihen herausgebracht, die in Deutschland unter den Schulkindern verbreitet sind. Als Gegenstück hierzu gibt er ein Verzeichnis guter, billiger Bücher für die Jugend aus, geordnet nach Altersstufen und Sach gebieten. Beide Listen sind zum Preise von je 0.70 Mk. pro Stück im Städtischen Jugendamt, Berlin, Neue Fricdrichstr. 80, Zimmer 55, erhältlich. Vcrgistungsversuch an der Familie des Wiener Verlagsbuchhändlcrs Ernst Stülpuagel. — Tie Wiener Tagesblätter beschäftigen sich mit der eingehenden Erörterung einer Kriminalaffäre, die in der Bevölkerung, namentlich aber im Buchhandel, die größte Sensation erregt, da es sich um einen Anschlag handelt, der gegen den allseits beliebten und ge schätzten Kollegen, Herrn Ern st Stülpnagel, Besitzer des Verlags Karl Konegen, gerichtet war. Es war in Kollegcnkrcisen bekannt, daß Herr Stülpuagel seit einiger Zeit durch rätselhafte Krankheitserscheinun- gcn gezwungen war, feinem Geschäft fernzubleiben; nun melden die Zeitungen, daß seine Gattin und seine beiden Söhne gleichfalls erkrankt waren. Es handelte sich, wie nun festgestellt wurde, um eiue Ver giftung, die durch Bleiwciß entstand, das den Speisen beigemengt wurde. Unter dem Verdacht der Täterschaft wurde Fräulein M. v. V. verhaftet und nach polizeilicher Voruntersuchung dein Landgericht übergeben; sie war früher Lehrerin und bekleidet seit einigen Jahren die Stelle einer Verlagssckretärin bei der Firma Konegcn. Durch Intelligenz, Fleiß und vielseitige Verwendbarkeit hat sie sich das Ver trauen des Herrn Stülpnagel erworben, der ihr ein wichtiges Tätig keitsgebiet einräumte. Allerdings stand sie bereits einmal vor Jahren vor dem Schwurgericht unter der Anklage des Giftmordes, wurde je doch, da die Geschworenen den Indizienbeweis nicht für ausreichend erachteten, freigesprochen und nur wegen Verleumdung — sie hatte einen Sohn des Hauses des verbrecherischen Anschlags bezichtigt — verurteilt; ein Teil der Strafe wurde ihr im Gnadenwege erlassen. Dem erkrankten Herrn Stülpuagel wendet sich die aufrichtige Teil nahme seiner Kollegen, die sein Mißgeschick lebhaft bedauern, zu. F. Sch. Wichtige Auderuugcu der Invaliden- und Hiuterbliebcuen-Vcrsiche- rung (4. Buch der Neichsversicherungsorduung) beschloß kürzlich der Reichstag. Während der Berechnung der Beiträge bisher acht Lohn klassen zugrunde lagen (^V—11), sind jetzt fünf neue Lohnklassen hinzugekommen (3—A). Die Abstufung der Lohnklassen und die Höhe der Beiträge ergibt sich aus folgender Übersicht: Woche u- Klasse ^ bis zu 1000 Mk. beitrag 3.50 Mk. k von mehr als 1000 Mk. bis zu 3000 Mk. „ 4.50 „ o ^ „ „ 3000 „ „ „ 5000 „ 5.50 „ v „ „ „ 5000 „ „ 7000 „ „ 6.50 ., L „ ,. „ 7000 „ „ „ 9000 „ ,. 7.50 „ b' „ „ „ 9000 „ „ „ 12000 „ „ 9.00 „ 6 „ „ „ 12000 „ „ „ 15000 „ 10.50 „ H „ „ „ 15000 „ „ .. 18000 „ 12.00 „ « I „ 6 „ „ „ 18000 „ „ „ 27000 „ 18.00 „ oA I „ k „ „ 27000 „ „ „ 39000 „ „ 24.00 „ 1- ,. 39000 „ „ „ 54000 „ „ 32.00 „ dl „ „ „ 54000 „ „ „ 72000 „ „ 42.00 „ « „ H „ ,. „ 72000 52.00 „ Die Beiträge haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer jezur Hälfte aufzubringen. Alle Arbeiter (männliche und weibliche), die mehr als 72 000 Mark jährlich verdienen, gehören — unbekümmert um die Höhe des Arbeitseinkommens — der Lohnklasse an. Die neuen Vorschriften kommen wiederum für Betricbsbeamte, Werkmeister (Fak toren) und andere Angestellte in ähnlich gehobener Stellung sowie für Handlungsgehilfen und Lehrlinge, Gehilfen und Lehrlinge in Apo theken, Bühnen- und Orchestcrmitglieder, Lehrer, Erzieher und Schiffer nur dann in Frage, wenn ihr regelmäßiger Jahrcsarbeitsverdicnst 2000 Mark nicht übersteigt. Für die vorgenannten Personen kommt also die Invalidenversicherung praktisch kaum noch in Betracht, denn bei der gegenwärtigen Geldentwertung spielt ein Jahreseinkommen von 2000 Mark keine Nolle mehr. Da die Betriebsbcamtcn usw. aber meist Beiträge auf Grund der Angestclltcnversicherung zu leisten haben, so ist mit der Beibehaltung der 2000-Mark-Grcnze erreicht worden, baß diese Personen nicht zwangsweise auch noch der Invalidenversiche rung angehören und für beide Versicherungen Beiträge leisten müssen. Wer sich aber bis jetzt freiwillig in der Invalidenversicherung weiter versichert hat, tut gut daran, diese freiwillige Versicherung sortzusetzen. Vergleicht man die Höchstbeiträge in beiden Versicherungszweigen, so erscheint cs auffällig, daß monatlich der Höchstbeitrag in der In validenversicherung 225 Mark betrügt, während in der Angestclltenver- sichernng in der höchsten Klasse (bis zu 100 000 Mark Jahreseinkommen) nur 110 Mark zu zahlen sind. Man wird nicht fehlgehen in der An nahme, daß die Beiträge zur Angestelltenversicherung unter Berück sichtigung der Geldentwertung in nächster Zeit wieder erhöht werden nndtZie Pflichtversicherungsgrenze (jetzt 100 000 Mark) eine ent sprechende Erweiterung erfahren wird. Tie neuen Lohnklassen in der Invalidenversicherung bedeuten zweifellos eine erhebliche Belastung der Arbeitgeber wie Arbeitnehmer und dürften bei beiden Teilen sehr gemischte Gefühle auslösen. Die n e u e n B e i t r ag s s ä tz e treten am 1. Oktober d. I. in Kraft. In der gleichen Sitzung des Reichstags wurden auch die Unterstützungssätze erhöht. Tie Auswirkung dieser Erhöhung garantiert den Invaliden- und Altersrentenempsängern ein Gesamteinkommen von 7200 Mark, den Witwen- und Witwerrcntenempfüngeru von 5700 Mark, und den Waisenrentenempfängern von 3200 Mark. Auf dieses garantierte Gesamtjahrcscinkommen wird für Empfänger von Renten aus der Invalidenversicherung die Invaliden- oder Altersrente mit 3400 Mark, die Witwen- oder Witwerrente mit 3200 Mark, und die Waisenrente mit 1600 Mark angerechnet, darüber hinausgehende Nentenbcträge werden nicht angerechnet. Es ist des weiteren zu berück sichtigen, daß bei Berechnung des Gesamtjahreseinkommens das Ar beitseinkommen der Rentenempfänger bis zum Jahresbetrage von 4000 Mark außer Ansatz bleibt. Den neuen Lohnklassen entsprechend sind auch die S t ei g e r u n g S- sütze für die Nentenbercchnung erhöht worden. Sie betragen für jede Wocheumarke in der Lohnklasse 3 2.70 Mk., I( 3.90 Mk., I. 5.10 Mk., dl 7.20 Mk. und 9.— Mk. In den neugebildeten Lohn klassen wurde der Anteil der Versicherungsanstalt an ö e r A l te r s r e n t c in der Lohnklasse 3 auf 2900 Mk., K auf 4100 Mk., U auf 5600 Mk., dl auf 7400 Mk., und 11 auf 9200 Mk. festgesetzt. Die Vorschriften betreffend die erhöhten Leistungen nsw. sind bereits am 1. August d. I. in Kraft getreten (mit Ausnahme der neuen Vor schriften über die Steigerungssätze und des Anteils der Versicherungs anstalt, die erst am 1. Oktober zur Einführung kommen). Renten, die vor dem 1. August festgesetzt wurden, werden bei Empfängern einer Invaliden-, Alters-, Witwen- oder Witwerrente um 200 Mk. und bei Empfängern einer Waisenrente um 100 Mark monatlich erhöht. Einschließlich des Rcichszuschusses von 50 Mark kann demnach die Altersrente im günstigsten Falle 12 250 Mark jährlich betragen (50 Mark Neichszuschuß 4- 3000 Mark Nentenerhöhung 9200 Mark Anteil der Versicherungsanstalt — 12 250 Mark). Zusammenkünfte von Spartenocrciuigungen des Deutschen Buch drucker-Vereins finden am kommenden Sonntag und Montag (13. und 14. August) im »Fllrstenhof« in Weimar statt. Zur besseren Ver tretung ihrer Interessen besprechen sich am Sonntag die Kalendcrdrucker und am Montag die Sammel- und Masscndrucker, sowie diejenigen Buchdvuckereibesitzer, die für die Oberpostdirektionen die Fernsprech- Teilnehmerverzeichnisse Herstellen. Neue Ncichsbanknoteu zu 500 Mark. — In der nächsten Zeit werden neue Neichsbanknoten zu 500 Mark ausgegeben werden. Sie sind 90X174 mm groß und in einseitigem Druck auf Faserpapier mit Wasserzeichen hergestellt. Ter schwarze, in deutscher Schrift hcrge- stcllte Druck lautet: »Neichsbanknote. Fünfhundert Mark zahlt die Neichshauptkasse in Berlin gegen diese Banknote dem Einlieferer. Vom l. Januar 1923 ab kann diese Banknote anfgerufen und unter Um tausch gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel eingezogen werden. Berlin, den 7. Juli 1922. Neichsbankdirektorium (Unterschriften).« Daneben wird eine zweite Ausgabe mit dem Aufrufstage 1. April 1923 hergcstellt. Rechts und links neben den Unterschriften stehen die Kon trollstempel mit dem Reichsadler und der Umschrift »Reichsbank- dlrektorium * 500 *«. Links quer steht dreizeilig der Strafsatz, rechts quer die farbige Nummer; sie ist rot bei der ersten, grün bei der zweiten Ausgabe. Das Papier enthält rechts dunkelrote Fasern auf himmel blau getöutem Grunde. Die Rückseite ist frei von Druck und Fasern. Hält man die Note gegen das Licht, so erscheint aus der linken Seite ein gut ausgeprägtes, von oben nach unten verlaufendes Wasser zeichen, das sich aus zwei seilartig verschlungenen Bändern zusammen setzt. Von diesen trägt das eine mit dunkler Randbegrenzung die Helle Wertzahl »500 dl *«, das andere, umgekehrt mit Heller Nand- begrenzung, die dunkle Inschrift »500 dl *«. Bei der Durchsicht ist die Eigenart des Faserpapiers gut zu erkennen, auch werden die jenigen Fasern deutlich sichtbar, die infolge tieferer Einbettung in c-ic Papiermasse sonst nicht wahrzunchmen sind. 1171
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