Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. In Übereinstimmung mit der Valutakommission wird K 8c der Verkauf Lordnung für Auslandliese rungen dom 1. April 1922 in folgender Weife abgeändert: 8 8. Von den durch die Verkaufsordnung für Auslandlieseiungen vorgeschriebenen Berechnungen an das Ausland bleiben unberührt: o) einzelne Gegenstände des deutschen Buchhandels (bei mehrbändigen Werken der Einzelband) im Werte von über 10 0 0.—, sofern der Verleger nicht anders bestimmt. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Leipzig, den 18. August 1922. Der Vorstand des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner. Paul Schumann. HansVolckmar. Max Röder. OttoPaetsch. Ernst Reinhardt. Kreisverein der Nheinisch-Westfälischen Buchhändler. Nach Zustimmung des Vereinsvorstandes ist die nachstehend veröffentlichte Verkaufsordnung der Arbeitsgemeinschaft für alle Mitglieder des Kreisdereins verbindlich. Mülheim (Ruhr), den 15. August 1922. Geschäftsstelle des Kreisvereins der Rhein.-Westfäl. Buchhändler. Verkaufsordnung. Auf alle Bücher, Zeitschriften und Musikalien wird ein Teue rungszuschlag von 20?S erhoben. Ausnahmen sind zulässig: -0 bei Volksschulbüchern. Bei ihnen kann mit Zu stimmung des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft eine örtliche Regelung des Teuerungszuschlages stattsiirden; d> bei wissenschaftlichen Werken, über die Son derabkommen mit den Verlegern abgeschlossen sind. Die bestehenden Sonderabkommen bleiben bis aus weiteres in Geltung. Neue Sonderabkommen sind nur mit Ge nehmigung der Arbeitsgemeinschaft abzuschließen! «> bei allen Artikeln, die allgemein und bei Einzel bezug vom Verlag mit einem Rabattvon 59^ und mehr geliefert werden. Sie find ohne Teuerungszu- schlag zu verkaufen. Bei allen Gegenständen des Buchhandels, die mit weniger als 357-, Rabatt geliefert werden, ist auf Grund des K 7 der Verkanfsordnung der Rabatt zunächst auf 35?L umzurechnen. (Man dividiert den Nettopreis des Verlegers durch 65 und mul tipliziert mit 100.) Auf den so errechnten Preis ist der satzungs- gemätze Teuerungszuschlag zu erheben. > Die besonderen Unkosten direkter Bestellungen müs- j sen dem Besteller in Anrechnung gebracht werden; bei allen j Werken, die ohne Teuerungszuschlag verkauft werden, ist di« Um satzsteuer in den Verkaufspreis einzurechnen. Bekanntmachung. Herr vr. b. c. W i l he lm I u n k in B e r l i n überwies uns 1000.— .« aus Anlatz eines sehr erfreulichen Ereignisses. Wir danken herzlich für diese Zuwendung. Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen. ln. Georg Paetel. Max Paschke. Max Schotte. Reinhold Bor stell. Wilhelm Lobeck. Charakterköpfe au« dem Heidelberger Buchhandel. Von I. H. Eckardt. I. Mohr und Zimmer. ! Vom Heidelberger Buchhandel kann man eigentlich erst seit ! 1804 reden, was sich vorher Buchhandlung dort nannte, dürfte kritisch betrachtet, kaum dieses Prädikat für sich in Anspruch neh- , men können. Stadt und Hochschule befanden sich im Stadium des ^ Verfalls, besonders die letztere war vor allem, nachdem die links- , rheinischen Güter, Besitzungen und Pfründen, durch die der Unter halt der Hochschule in erster Linie bestritten wurde, in den Revo- i lutionskriegen und durch die Besetzung der Pfalz durch di« Fran- j zosen, verloren gegangen waren, in einer recht üblen finanziellen i Lage, und das geistige Leben hatte einen Tiefstand erreicht, von ^dem man sich schwer einen Begriff machen kann. War es doch im 18. Jahrhundert unter Karl Theodor von der Pfalz nicht ll»3