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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.08.1922
- Strukturtyp
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- 1922-08-28
- Erscheinungsdatum
- 28.08.1922
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Redaktioneller Teil. Buchhändler-Verband für das Königreich Sachsen. Dresden, Bautzen, Altenburg, 20, Äug, 1922, Einladung zur 43, ordentlichen Hauptversammlung Sonntag, den 3, September 1922, pünktlich 10 Uhr vormittags im Gesellschafts-Haus »Eintracht«, Chemnitz, Aue Nr, 13, Tagesordnung: t. Jahresbericht, 2, Rechnungslegung mit Richtigsprechung der Rechnung, Beschluß fassung über den Voranschlag für das neue Berbandsjahr, 3, Wahlen zum Vorstand, 4, Bestimmen des Ortes der nächsten Hauptversammlung, d, Wahl des Verbandsvertreters für die Wahl des Vercinsaus- schusses. d, Arbeitsgemeinschaft sächsischer Buchhändler und Wirtschafts ordnung, 7, Sonstige Berbandsangelegenhetten und etivaigc Anträge der Mit glieder, Rach 8 17 unserer neuen Satzungen zieht ein unentschuldigtes Irr,Meiden von der Hauptversammlung eine Ordnungsstrafe von Ml, 3.— nach sich, und jedes an der Hauptversammlung nicht teil nehmende Mitglied hat zur Deckung der Unkosten ausserdem eine Gebühr von MI. 10.— zu zahlen. Mit kollegialem Gruß Der Vorstand des Buchhändler-Verbandes für das Königreich Sachsen, Diederich, Focken, Thomas, Bonde, Leithold. Was ist „grob unzüchtig" in der Kunst und der Literatur? Seit geraumer Zeit ist eine Bewegung zur Bekämpfung der Schundliteratur wachgerufen, di« allseitiger Zustimmung gewiß sein darf. Wenn die Phantasie der Jugend durch Schundromane oder unsittliche Bücher vergiftet wird, so ist es nur mit Genug- tuung zu begrüßen, wenn dergleichen Machwerken der Garaus gemacht wird. Andererseits liegt allerdings die Gefahr vor, daß man da bei leicht in allzu eifrigem Strebe» nach Säuberung unseres Buch- und Bildermarktes über das Ziel hinausgreift und auch Kunst- werte mit vernichtet. Rach dieser Richtung geht bedauerlicher weise ein Zug durch unsere Rechtsprechung, der die ernsteste Auf merksamkeit der Fachkreise verdient. Unter dem Stichwort -grob unzüchtig- werden heute eine große Reihe von Bildern und Büchern von den Gerichten be schlagnahmt und durch Urteile «ingezogen, die diese vernichtend« Bezeichnung durchaus nicht verdienen, und hierdurch wird ein ganzer Industriezweig lahmgelegt. -Grob unzüchtig- ist nach einer Definition des Reichsgerichts dasjenige, was das Scham- und Sittlichkeitsgefllhl eines normal veranlagten Menschen ver letzt, Es müssen also die Empfindungen eines Durchschnitts menschen tangiert sein; nicht der Sittlichkeitsschnüffler, aber auch nicht der frivole Mensch sollen also den Matzstab für den Wert oder Unwert äußern. Es ist ja nun zwar nicht zu verkennen, daß cs einen solchen feststehenden objektiven Maßstab nicht gibt, aber der oberste Ge richtshof bemühte sich, bei dieser Definition die beiden Klassen des Sittlichkeitsschnüfflers, ebenso wie des frivolen Genuß menschen für die Beurteilung der Frage auszuschalten. Trotz dieser versuchten Begrenzung sind natürlich die Grenzen fließend und abhängig von der jeweiligen Zeitrichtung, dem Geschmack und dem Bildungsgrade eines Volkes. In den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts ging, Wohl beeinflußt von kirchlichen Einwirkungen, eine Strömung durch die Rechtsprechung, die nur als engherzig und kunstfeind lich bezeichnet werden konnte. Man schnüffelte an jeder Karte, die eine Wiedergabe eines klassischen Bildwerkes darstellt«, an jedem Buch herum und beschlagnahmte sie als unzüchtig, ja man verflieg sich sogar so weit, die amtlich hergestellten Vervielfäl tigungen von Meisterwerken aus der Berliner Nationalgalerie, die in der Form von Ansichtskarten herausgegeben wurden, ein zuziehen, sofern sie nackte Figuren oder Gruppen zum Gegen stände hatten. Und die Gerichte leisteten diesem Streben getreu lich Folge und erkannten in ihren Urteilen auf Einziehung jener Abbildungen und Vernichtung der Platten, Damit hierbei auch das Groteske nicht fehlte, sprach ein Berliner Gericht auch die Einziehung einer Ansichtskarte aus, auf der der bekannte Bogen, spanner aus dem Park von Sanssouci — ein Geschenk des Kaisers — wiedergegeben war. Diese Überspannung des Begriffes führte dann aber zu einer gesunderen Auffassung, Das Reichsgericht sah wohl ein, daß es aus diesen Bahnen nicht weiter ginge. Auf die eingelegte Revision gab das oberste Gericht jene amtlich herausgegebenen Ansichtskarten frei und entwickelte nunmehr viel weitherzigere und freiere Anschauungen, die in dem Satz gipselten, daß die Darstellung des nackten menschlichen Körpers an sich mit Zucht und Unzucht gar nichts zu tun hätte, daß vielmehr, um schamver letzend und als unzüchtig zu wirken, noch eine geschlechtliche Be ziehung hinzutreten müsse. In diesem Sinne war dann für die nächsten Jahre den Gerichten ein Richtweg gegeben, und es machte sich dann auch im Kunstleben ein freierer Zug bemerkbar -und dies sogar in der Kaiserzeit, die doch wahrlich nicht frei war von einer durch kirchliche Einflüsse verstärkten Bevormun dung der freien Künste, Im Gegensatz hierzu ist aber die Neuzeit trotz ihrer angeb lichen freieren Regierungsform siegreich zu der älteren engher zigen Beurteilung zurückgekehrt. Jetzt verfolgt man Verleger von Büchern, Ansichtskarten, Kunstblättern und Reproduktionen unter völliger Mißachtung des Kunstwertes mit der Begründung, I2tS
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