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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.10.1922
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- 1922-10-11
- Erscheinungsdatum
- 11.10.1922
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X: 238, II. Oktober 1922. Redaktioneller Teil. doch auch nur tu das Eigentum solcher Stellen überweisen, bei denen sie von vornherein «in Interesse sür das Werk borausscyt. Diese Stellen aber wären die Käufer des betreffenden Buches, diejenigen also, die dem Verlage durch Kauf die aufgewandten Herstellungskosten zu decken hätten. So blieb demnach nur die eine Möglichkeit offen, den notleidenden Unternehmungen durch direkte Geldzuschüsse zu helfen. Aus diese Möglichkeit wurden denn auch die Grundsätze eingestellt, unter denen der Verlags« Ausschuß seine Tätigkeit auszuüben hatte. Die Mittel der Not gemeinschaft sind begrenzt, und sie waren nicht ausreichend, um allen gestellten Ansprüchen, auch wenn sie genügend begründet waren, zu genügen. Deshalb war eine sorgfältige Siebung aller Anträge zwingende Notwendigkeit. Jeder dem Verlags-Aus schuß übergebene Antrag war durch den beteiligten Fachausschuß gegangen und von diesem auf die wissenschaftliche Bedeutung des in Frage stehenden Unternehmens geprüft worden. Waren die wissenschaftlichen Gutachten des Fachausschusses befürwor tend, waren Hauptausschuß und Präsidium der Notgemeinschnst diesem Gutachten beigetreten, so hatte der Verlags-Ausschutz nunmehr die wirtschaftlichen Unterlagen des Unternehmens zu prüfen und sestzustcllen, welche Summe notwendig war, das Unternehmen zu erhalten oder zu ermöglichen. Mit Rücksicht auf die begrenzten Mittel der Notgemeinschaft mußte der Ver lags-Ausschuß sich indes von vornherein auf den Standpunkt stellen, daß diese Mittel nicht Verwendung finden dürften bei solchen Werken, deren Erscheinen an und für sich anderweitig ge sichert wäre, oder für deren Veröffentlichung andere Stellen ver pflichtet seien. Ebenso mußte der Grundgedanke fcslgehalten wer den, daß die Mittel der Notgemeinschast auch nicht annähernd ausreichcn könnten, um zur Herabsetzung von Verkaufspreisen zu dienen. Der Verlags-Ausschuß ging von dem Gesichtspunkt aus, daß Werke, die in einer verhältnismäßig hohen Auflage zur Drucklegung gebracht werden, in ihrem Verkaufspreis so kalku liert werden müssen, daß die Herstellungskosten reichlich zu decken seien. Bevor aber der Verlags-Ausschuß in jedem Fall« in der Lage war, zu irgendeinem Anträge Stellung zu nehmen, war die Herbeiziehung einer Übersicht der wirtschaftlichen Grund lagen des Unternehmens Bedingung. Bei der großen Anzahl der zur Prüfung vorliegenden Anträge, seither über 700, bei der Notwendigkeit schnellster Erledigung derselben war die Verwen dung einer größeren Anzahl Formulare notwendig. Die An träge wurden gesondert, solche für periodische Unternehmungen und solche für Einzelpublikationen, behandelt. Bei den periodi schen Unternehmungen wurden Übersichten aus den Jahren 1913 bis 1920 eingefordert, mit Angaben über den Umfang und die Auflage, über den Absatz unter Mitteilung der Anzahl der nach dem Ausland gegangenen oder voraussichtlich gehenden Stücke, Angaben über Ausgaben für Satz und Druck, Papier und Buch binderei, Kosten für Abbildungen sowie Honorar und Geschäfts spesen, Angaben über die Einnahmen unter Mitteilung des Laden- und Nettopreises für abgesetzte Exemplare, Angabe der Jnserateinnahmcn und etwaiger Zuschüsse, nebst einer Übersicht über Gewinn und Verlust in den einzelnen Jahren. Bei Vereins- Veröffentlichungen wurde um Angabe der Summen, welche in der Vergangenheit und künftig aus den Mitglicderbeiträgen zur Finanzierung des Unternehmens zur Verfügung gestellt sind, z,«- beten. Angefordert wurde weiter die Vorlage eines Bandes aus den Jahren l9ll —1913, sowie des letzterschienenen Heftes. Gleichzeitig wurde bei der Übersendung der Formulare darauf hingewiesen, daß mit Rücksicht auf ihren Austauschvcrkchr mit valutastarkon Ländern die Notgemeinschaft die Bewilligung zu gunsten von periodischen Veröffentlichungen je nach der Bedeu tung der einzelnen Unternehmungen und nach der Erheblichkeit der Unterstützung ausspreche unter der Bedingung, daß der Ver lag eine bestimmte Anzahl von Exemplaren der Notgemeinschast unentgeltlich zur Verfügung stellt und daß die Notgemeinschaft bei höherem Bedarf im einzelnen Fall berechtigt ist, weitere Exemplare zum Buchhändler-Nettopreis zu beziehen; hierbei würde dafür Sorge getragen, daß eine Beeinträchtigung des Auslands-Absatzes durch diese Maßnahme nicht erfolge. Neben dieser Auslage würden dann bei Gelegenheit der Bewilligung noch die allgemeinen Bedingungen übernommen, welche die Not gemeinschaft stellen muß, vor allem die Verpflichtung, daß Re daktion und Verlag die nächsten drei Jahre jedenfalls das Unter nehmen halten werden unter der Voraussetzung, daß ein dem be- willigten entsprechender Zuschuß der Notgemeinschaft in den nächsten Jahren zur Verfügung gestellt wird, womit die Notgc- meinschaft ihrerseits keine Verpflichtung übernehme, da sie von den wechselnden Finanzierungsverhältnissen jedes Jahres ab- hängig sei. Schließlich wurde daraus aufmerksam gemacht, daß die Verpflichtung der Notgemeinschaft zur Zahlung des Zuschus ses nur für die Summe entsteht, die für das laufende Wirtschafts jahr bewilligt würde. Bei den Einzelveröffcntlichungen wurde die Vorlage einer Vorberechnung der Herstellungskosten augefordert, die eine Übersicht zu gebe» halte über Bogenzahl und Format, Auflage, Ausgaben sür Honorar, Satz und Druck, Papier, Druckstöcke, Buch binderei und Vcrtricbskosten, die ferner Auskunft geben sollte über den voraussichtlichen Ladenpreis, voraussichtlichen Absatz und etwa von anderen Seiten zugesicherte oder in Aussicht ge stellte Unterstützungen. Die Bewilligung und Auszahlung der von der Notgemein schaft zur Verfügung gestellten Zuschüsse erfolgte unter nach- stehenden Bedingungen: »Der Betrag ist fällig und die Zahlung erfolgt nach Drucklegung und nach Eingang eines Freistllckes des Werkes für das Archiv der Notgemeinschaft sowie einer in der Anord nung der eingereichten Vorberechnung aufgestellten Übersicht der tatsächlich entstandenen Herstellungskosten mit Angabe des Ladenpreises und des Buchhändler-Nettopreises. Sollte das Etatsjahr vor der Fertigstellung der Drucklegung zu Ende gehen, so wird, wenn die Drucklegung begonnen hat, die Unter stützung auf das nächste Jahr vorgetragen und der Betrag sichergestellt. Der Notgemeinschaft sind frei nach Berlin zu liefern ... Freistücke, weitere Exemplare ist die Notgemeinschaft berechtigt, zum Buchhändler-Nettopreis jederzeit anzusordern. Die Notgemeinschaft gibt den Zuschuß nur unter der dem Verlag bekannten und von ihm anerkannten Voraussetzung, daß der Verlag einen den Verhältnissen entsprechenden Laden preis sestsetzt. Bei der Bemessung des Ladenpreises ist die Tat sache, daß das Unternehmen unterstützt wird, in Berücksichtigung zu ziehen. Wenn sich innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erscheinen des Werkes, das Erscheinungsjahr eingerechnet, aus dem Absatz nach Deckung des vom Verlage getragenen Teiles der Herstellungskosten, zuzüglich 3^ Zinsen für vier Jahre für das vom Verlage aufgewendete Kapital, ein Überschuß ergibt, dann hat der Verlag dieses Überschusses an die Not- gemeinschast zurückzuzahlen, in keinem Falle aber mehr als der gewährten Unterstützung«. Die cingereichten Übersichten, Vorberechnungen und Unter lagen wurden fachtechnisch geprüft, in den wenigen Fällen, wo sich Unklarheiten zeigten, durch Briefwechsel geklärt, das Resultat daraufhin dem gesamten Verlags-Ausschuß zur Prüfung borge tragen und von diesem die Höhe der Zuwendung für die Einzel- Unternehmungen festgesetzt, entweder in einer Gesamtsumme zu den Herstellungskosten oder in Zuschüssen für den einzelnen Bo gen, deren Gesamtzahl nach oben begrenzt wurde. Die Versammlung des Haupt-Ausschusses in Baden-Baden im Oktober 1921 hatte auf Antrag des Reichstagsabgeordneten Prof. vr. Schreiber eine Entschließung gefaßt: »Die in Baden-Baden zu ihrer Mitgliederversammlung zusammengetretene Notgemeinschaft der Deutschen Wissen schaft hat sich eingehend mit der Frage des Valutazuschlages für das deutsche Buch beschäftigt. Auf Grund zahlreicher Er fahrungen und Beobachtungen, die sich bei der Arbeit der Not- gemeinfchaft ergeben, hält die Notgemeinschast die Beibehal tung des Valutazuschlages im eigensten Interesse des deut schen Geisteslebens und der deutschen Kultur für unerläßlich. Sie bittet ferner die Reichsregierung und den Reichstag, in Erwägungen einzutreten, den Valutazuschlag sachgemäß zu er- höhen. Als unerläßlich erachtet es die Versammlung, daß die Reichsregierung und die deutsche Presse in Sachen des Valuta- Zuschlages eine umfassende Aufklärung des Auslandes vor nimmt«. 1419
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