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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.10.1922
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- 1922-10-11
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- 11.10.1922
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238, II, Oktober 1922. Redaktioneller Teil, lichcn Situation, Gelingt der Abbau der Papierpreise nicht, und zwar in nachdrücklichster Weise, dann werden alle sonstigen Massnahmen zur Hebung des Berlagsgewcrbes Stück- und Klickwerk bleiben. An eine Werbetätigkeit ist gegenwärtig kaum noch zu denken, wen» man berücksichtigt, daß 1 leg holzfreies miitclseincs Schreibpapier rund WO Mark und 1 üp holzhaltiges Werkdruckpapier 169 Mark kostet gegen SV, bzw, 3g Ps, im Jahre 1914, Unermetzbar sind anher den materiellen Einbußen, die das deutsche Verlags- und graphische Ge werbe erleidet, auch die kulturellen Verluste, Täglich nimmt die Ar beitslosigkeit zu, Kurzarbeit wird in den graphischen Betrieben mehr und mehr eingisllhrt, und dabei steht der Winter vor der Tür! Wenn da nicht in letzter Minute eine großzügige Hilfsaktion cinsetzt, so wer ben von dem ehemals blühende» deutschen Verlagsgewcrbe nur »och kümmerliche Reste übrig bleiben. Mine Mitteilungen. Festsetzung der Auslandprcisc, - Die Außeuhandclsnebcnstclle sür bas Buchgewerbe teilt uns mit, daß der bisher bei Festsetzung von Anslandpreiscn als Richtlinie geltende llmrechnungssatz bei der sort- dauerndcn Steigerung der Jnlandpreisc sich nicht mehr aufrcchterhalten läßt. Vom 1, Oktober ab wird nur noch eine Umrechnung von Mk, IVO— zu Frcs, 3,— genehmigt werden können. Für Auslandlieserungcn. — Ter Reichskommissar sür Ein- und Ausfuhrbewilligungen hat nachstehende Umrechnungskurse nach dem Stande vom 9, Oktober 19LL, gültig für die Zeit vom 11,—17. Ok tober 19LL, festgesetzt, die von den Außenhandclsncbenstellcn bei der Umrechnung von Fakturen in ausländischer Währung zur Ermittelung der Gebühren usw, benutzt werden: Aegypten 345.— Italien 90.— Amerika 2100.— Japan 1100.— Argentinien G. 1700.— Jugoslavien 32.— — P. 750.— Luxemburg 148.— Belgien 148.— Norwegen 368.— Brasilien 240.— Oesterreich 0.027 Bulgarien 14.— Polen —.21 Chile 207.— Portugal 58.— Tänemark 424.— Rumänien 14.— England 460.— Schweden 553.— Finnland 48.- Schweiz 390.— Frankreich 159.— Spanten 315.— Griechenland 44.— Tschechoslowakei 74.— Holland 807.— Ungarn —.80 GoldankaufsprclS, — Im Zusammenhang mit der ständigen Ver schlechterung unserer Valuta hat sich die Rcichsbank genötigt gesehen, den Goldankausspreis wesentlich zu erhöhen. In der Woche vom 9, bis 15, Oktober erfolgt der Ankauf von Gold für das Reich durch die Rcichsbank und die Post zum Preise von 9599 Mark sin der Vorwoche 5990 Mark) sür ei» Zwanzigmarkstück, und 3259 Mark s259ü Mark) für ein Zehnmarkstück, Ter Ankauf von S i I b e r m ll n z e n durch die Reichsbank und die Post wird vom 9, Oktober ab bis aus weiteres zum löüfachen lbisher 19vsachcn) Betrage des Stammwcrtcs vorgenommen. Lohn- und DruckprciScrhöhungc» im deutschen Buchdruckgcwcrbc. — Die am 5. Oktober im Buchgewerbchause zu Leipzig begonnenen Tarisverhandlungcn wurde» ergebnislos abgebrochen. Die Gehilsenvcrtretcr hatten eine neue wöchentliche Lohnerhöhung von 2499 Mark gefordert: diese sollten alle Gehilfen erhalten, also ohne Rücksicht auf den Lokalzuschlag, ob ledig oder verheiratet. Auf dieser Grundlage lehnten die Prinzipalsvertretcr die weiteren Ver handlungen ab, DaS angernsene NeichSarbeitsministerium fällte am 7, Oktober einen von beiden Parteien angenommenen Schieds spruch, durch den die Gehilfen ab 8, Oktober eine neue Teuerungs zulage von 899—1999 Mark je nach der Höhe des Lokalzuschlags er halten, die sich aber ab 22, Oktober um weitere 328—499 Mark erhöht. Vorstehende Teuerungszulagen verstehen sich für die Lohnklasse 0 <Ver- hciratete), der die über 24 Jahre alten Gehilfen angchören. In den übrigen Lohnklasscn, bzw, für Ledige sind die Teuerungszulagen ent sprechend niedriger. Die Hilfsarbeiter und Hilssarbeitcrinnen erhalten von den neuen Zulagen die im Reichstaris vorgesehenen Prozentsätze: Die Lehrlinge erhalten 19°/, von der Gcsamtzulage für verheiratete Ge hilfen über 24 Jahre, Das wöchentliche Kostgeld der Lehrlinge be trägt ab 8, Oktober je nach der Höhe des Lokalzuschlags im ersten Lehr jahr 392—595 Mark im zweiten Lehrjahr 397—515 Mark, im dritten Lehrjahr 492—539 Mark, und im vierten Lehrjahr 497—549 Mark, Das neue Lohnabkommen gilt für vier Wochen, Der Mindcstwochenlohn ! eines über 24 Jahre alten verheirateten Setzers beträgt z, B, ab 8, Ok- j tober in Leipzig 4415 Mark, in Berlin und Hamburg 4453 Mark, ab 22, Oktober iu Leipzig 4815 Mark, in Berlin und Hamburg 4853 Mark, Die Maschinensetzer erhalten noch 189 Mark mehr. Die bis 7, Oktober gültigen Drnckpreise wurden um 59"/> erhöht, und zwar in Rücksicht auf die neuen Teuerungszulagen und die allgemeine Materialvertenerung usw. Durch diesen neuen Ausschlag erhöhen sich die Sätze des im April d, I, zur Ausgabe gelangten Prcis- «arifs <9, Ausgabe, »brauner Tarif-) um 779»/,. Die berichtigten Frie- denspreise von 1912 erhöhen sich wie folgt: bisher Formulare und Akzidenzen 28 599»/, 18 950 7o Kataloge, Preislisten und größere Druck- arbeiten 27 999°/, 18999°/», Werke, Zeitschriften und sonstige regel mäßig erscheinende Bücher sowie Zei- tungen 25 850U» 17 299°/» Qualitätsarbeiten 29 900o/o 19 999°/,, Buchbinserarbeiten 28 500°/> 18 959°/» Am 2, November d, I, tritt der Tarifausschuß wieder zu einer neuen Beratung in Berlin zusammen. »Alte Hallenser«, Freie Buchhändler-Vereinigung, Berlin, hat seit ihrem Wiederaustauchen in der Öffentlichkeit vor etwa Jahresfrist in der kurzen Spanne Zelt sehr viel dazu beige- trägen, de» gesellschaftlichen Zusammenschluß, die Pfleg« der Gesellig- keit und Treue und Liebe zum Berus der Buchhändler in Berlin zu festigen und zu heben. In den allernächsten Tagen will die Vereini gung eine Heerschau ihrer Getreuen abhalten und veranstaltet zu diesem Zweck ein kleines Fest zur Feier ihres 22jährigen Bestehens, Am 14. Oktober 1922, abends 8 Uhr, wirb In Ahlerts Festsälen sKaiser Friedrich-Zelt), Charlottenburg, Berlinerstraße 88, das 22, Stis- tu» gs fest mit einem auserlesenen Programm mit anschließendem Tanz stattsinden, — Ter Vorstand würde es mit Freuden begrüßen, bisher »och sernstehende Kollegen durch diesen Abend der Vereinigung zuführen zu können, Eintrittskarten zum Preise von Mk, 14.— sind am Abend des Festes oder vorher beim I, Vorsitzenden, Walter Herr mann <i. H, Griebcns Reisesllhrer), Berlin-Friedenau, Wiesbadener straße 7, zu erhalten. Fahrpreis-Erhöhungen auch am 1, Dezember und 1, Januar. — Ter ständige Ausschuß des Reichseiscnbahnratcs nahm die Vorschläge der Verwaltung aus Tariferhöhungen gegen 2 Stimmen an. Danach er höhen sich, wie bereits bekannt, die Gütertarife — ausgenommen die Notstandstarife für Kartoffeln und Obst — am 15. Oktober um 99 Pro zent, Tie Personcntarife, die ab 1, November um 199 Prozent steigen, werde» am 1, Dezember um weitere 59 Prozent erhöht, sodaß sie im Dezember das Dreifache der heutigen Sätze betragen werden. In der Aussprache wurde eine Beschleunigung der organisatorische» und technischen Maßnahmen zur Hebung der Wirtschaftlichkeit des Un ternehmens und namentlich der Arbeitsintensität gewünscht. Am 1, Januar solle» ferner zur Angleichung der Personcntarife an die Gütertarife die Personcntarife abermals gesteigert werden, sodaß dann in der 3, und 4, Klasse die Erhöhungen etwa bas Hundertfache des Friedenspreises betragen. Dabei sollen die höheren Klassen weit stärker belastet werden. In der Frage des Valutazuschlags sür Aus länder wurde einstimmig ein Antrag angenommen, der die Auffassung ausspricht, daß die seit altersher im internationalen Verkehr beobachte ten Grundsätze sür die gleichmäßige Behandlung der Ausländer mit Inländern auch in Zukunft beizubehalten sind. Anfechtung einer Steuererklärung nach Erlaß des Steuerbescheids. — Die unter Benutzung des amtlichen Vordrucks abgegebene Steuer erklärung ist ihrer Natur nach keine Willenserklärung, aus Grund derer der Steuerpflichtige verlange» könnte, daß ihrem Inhalt entsprechend die Steuer veranlagt wird oder die Steuerbehörde verpflichtet wäre, sie unbedingt der Veranlagung zugrunde zn legen. Sic ist vielmehr eine Willenserklärung, an die weder der Steuerpflichtige, noch die Steuerverwaltung gebunden ist. Sie ist eine mit rechtlich bedeutsamen Mitteilungen ausgcstattcte Anzeige an die Steuerbehörde, die bestimmt ist, eine wenn auch besonders wichtige Grundlage sür die Veranlagung zu bilden. Enthält somit die Steuererklärung grundsätzlich Willens erklärungen nicht, so kann sie auch nicht wegen Irrtums gemäß K 119 BGB, angefochten werde», Für den Steuerpflichtigen hat sie, abgesehen von den etwaigen strafrechtlichen Folgen falscher Angaben, die Bedeu tung, daß er sie bis zum Beweise des Gegenteils gegen sich gelten lassen muß, daß er fic aber, soweit die Steuerbehörde noch nicht ent schieden hat, nach § 97 der Neichsabgabcnordnnug ergänzen oder be richtigen kann und daß 'er nach Erlaß einer solchen behördlichen Ent scheidung die Unrichtigkeit oder Ilnvollständigkeit der Erklärung nur >423
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