§ür streuzbanöbrzug ^sin^öle^ portokoslcii^, glichtmltglleöer haben preis- Ole Zelle1875 M..^ 5^l'oÄ°.nr..^ S.'500^ Nr. 242 («. 163). Leipzig, Montag den 16. Oktober 1922. 89. Iovrgmlg. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Mit sofortiger Wirkung müssen wir infolge weiterer Steigerung der Herstellungskosten und der allgemeinen Unkosten wegen vom 16. Oktober d. I. ad 4S0°/o Teuerungszuschlag auf alle Anzeigenrechnungrbeträge erheben. Wie bisher wird dieser Zuschlag auch auf die.vor dem l6. Oktober erteilten Aufträge, soweit diese nicht Er ledigung fanden, erhoben. Die Bezugspreise des Börsenbla.tes für Monat November betiagen: Für Mitglieder weitere Exemplare ^ ISO.— Für Nichtmilgliedcr 300.— Einzelnummer ^ 15.— Kreuzbandbezieher haben eine besondere Gebühr von M. 75 und für Portoauslagen zunächst ein Pauschale von M. 1000.— im vorans zu entrichten. Fehlbeträge werden nach Ablauf des Vierteljahres erhoben, entstandene Guthaben verrechnet. Bet dieser Gelegenheit machen wir darauf aufmerksam, daß mit der Erhebung der Bezugsgelder noch im Laufe des Oktober begonnen wird, und es liegt im Interesse jedes Beziehers, für pünktliche Einlösung der Bezugsgelder besorgt zu sein. Andernfalls müssen alle diejenigen Exemplare ab l. November zurückgezogen werden, deren Bezahlung bis 28. Oktober nicht erfolgt ist. Leipzig, den 16. Oktober 1922. Oer Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Di. Arthur Meiner. Paul Schumann. Hans Volckmar. Max Röder. Otto Parts ch. Ernst Reinhardt. Bekanntmachung. In der Beiratssiyrmg des Deutschen Verlegervereins am 10. Oktober 1922 wurde folgendes beschlossen: i. Allgemeine GeschSftsgriindsätzc für die Mitglieder des Deutschen Verleger-Vereins. Aus Grund des Z I der Satzung des Deutschen Verleger»«- eins, des 8 H der Buchhändlerischen Verkehrsordnung und des Beschlusses her Außerordentlichen Hauptversammlung vom lü. Mai l922 hat der Vorstand des Deutschen Verlegervereins mit Zustimmung des Beirats die folgenden Bestimmungen er lassen: l. Allge me i ne s. 8 I. Die Allgemeinen Geschästsgrundsätze sind Bestim mungen, die den Charakter nicht zwingenden Berkehrsrechtes be sitzen. Sie gelten als Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbe dingungen aller Mitglieder des Deutschen Verlcgervereins, welche sich zu ihrer Annahme bereit erklärt haben, von dem Tage an, an welchem die Aunahmccrklärung im Börsenblatt veröf- seirtlicht ist. Alle an diese Firmen gerichteten Bestellungen gel ten als nach Maßgabe der Allgemeinen Geschästsgrundsätze er- folgt; in diesem Sinne gelten letztere als besondere Vereinba rungen von Firma zu Firma <8 2 der Verkehrsordnung). Es empfiehlt sich, auf alle» Fakturen die Bemerkung aufzu- drucken: »Alle Lieferungen erfolgen unter den Bedingungen der Allgemeinen Geschästsgrundsätze für die Mitglieder des Deutschen Verlegervereins-. 8 2. Die Annahmeerklärung erfolgt schriftlich an die Ge schäftsstelle des Deutschen Verlegervereins, Leipzig, Gerichts weg 26. Die Veröffentlichung im Börsenblatt geschieht regel mäßig durch die Geschäftsstelle, welche von den betreffenden Mit- gliedern Ersatz der Koste» verlangen kann. Weitere Veröffent lichung in den «Mitteilungen- bleibt Vorbehalten. Nimmt ein Mitglied die Allgemeinen Geschästsgrundsätze nicht in vollem Umfang unverändert an, so hat cs bei der An- uahmcerklärung genau anzugebcn, welche Bestimmungen es nicht annimmt und welche Grundsätze es an deren Stelle setzt; diese Angaben sind mit der Annahmeerklärung zu veröffentlichen. 8 3. Vereinbarungen von Firma zu Firma (z. B. di« Ab- machungcn der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger und Sortimenter) bleiben unberührt <8 2 der Verkehrsordnung). Erfüllungsort für alle Leistungen aus den nach Maßgabe der Allgemeinen Geschästsgrundsätze abgeschlossenen Verträgen ist die Gcwerbeniederlassung des Verlages und Leipzig. II. Preise und Bezugsbedingungen. 8 4. Die vom Börscndcrein der Deutschen Buchhändler in Übereinstimmung mit dem Deutschen Verlegerverein festgesetzten 1441