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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.10.1922
- Strukturtyp
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- 1922-10-18
- Erscheinungsdatum
- 18.10.1922
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- Deutsch
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^ 244, 18. Oktober 1922. Redaktioneller Teil. 2. Es ist weiterhin zu fordern, das; das schon von dem Neichswirt- schaftsminister als unzulänglich bcze-ichnetc Gesetz iibcr Maßnah >n c n gegen die wirtschaftliche Notlage der Presse alsbald eine Änderung in dem Sinne erfährt, daß eine gleichmäßige und gleichartige Behandlung aller Zeitungen erfolgt. So lange das Gesetz in seiner jetzigen Fassung besteht, ist zu fordern, daß a) die durch die Ausführüngsbestimmungen festzulegende Verteilungs staffel eine möglichst geringe Differenzierung erfährt, b) bei dieser Diffe renzierung dem Sinne des Gesetzes entsprechend ausdrücklich diejenigen Zeitungen, die einen höheren Verbrauch für das zum Abdruck des Textteils benutzte Papier aufzuwciscn haben, in der Rückvergütung be günstigt werden, e) die Verlegervertretungcn in den für die Ausfüh rung des Notgesetzes vorgesehenen Körperschaften in erheblich stärkerem Maße beteiligt werden, als dies zurzeit beabsichtigt ist. 3. Es ist zu fordern, daß, falls nicht seitens des Waldbesitzers eine freiwillige Bereitstellung des zur Papiererzeugung notwendigen Holz kontingents zu für den Weiterbestand der Presse erträglichen Preisen erfolgt, durch die Gesetzgebung des Reiches die notwendigen Maßnahmen getroffen werden. 4. Es ist -erneut und dringend zu fordern, daß dem deutschen Zcitungsvcrlage die längst erforderliche Vertretung im vor läufigen N e i ch s w i r t s ch a f t s r a t gewährt wird. Die Entschließung betont dann, daß diese Verlage, die das po litische, wirtschaftliche und kulturelle Schwergewicht der deutschen Presse in sich vereint, und deren Namen im In- und Ausland Ruf und Ansehen der deutschen Zeitungen verkörpern, sich in letzter Stunde an ihre Berufsorganisationen mit dem dringenden Ersuchen wenden, unverzüglich alle Schritte bei den Negierungen und Parlamenten ein- zulcitcn, die zur Durchführung vorstehender Mindestforderungen ge eignet erscheinen. Die Verantwortung für die Erhaltung der für die Weltstellung Deutschlands unentbehrlichen großen politischen Presse werde damit gleichzeitig in die Hände ihrer Berufsvertretungen und der zuständigen Stellen des Reiches nnd der Länder gelegt. Eine Handelskammer zur Presscnot. — In der Vollversammlung der Handelskammer zu Bochum wurde einstimmig die Ansicht ver treten, daß das Wirtschaftsleben dem fortschreitenden Absterben der Zeitungen und Zeitschriften in allen Teilen des Reiches unmöglich gleichgültig zusehen kann. Industrie und Handel hätten mittelbar und unmittelbar an der Erhaltung einer gut geleiteten, wirtschaftlich starken nnd darum unabhängigen Presse das größte Interesse. Ein Zurück- sühren der Holzpreise auch nur auf die Höhe des Friedenspreises, um- gercchnet nach dem heutigen Dcvisenstande, würde nach Ansicht der Kammer genügen, um den größten Teil der Presse wieder lebensfähig zu gestalten. Die Kammer fordert, daß die Länder als die größten Forstbesitzer, im Notfälle zwangsweise, angehalten werden, das nötige Holz zu erträglichen Preisen bereitzustellen. Urheberrecht in Ungarn. — Obwohl wir über den Beitritt Un garns zur revidierten Berner Übereinkunft zum Schutz der Werke der Literatur und Kunst vom 13. November 1908 wiederholt im Börsen blatt berichtet haben, scheint diese Tatsache doch noch nicht genügend im Buchhandel bekannt zu sein. Wir wiederholen deshalb, daß Ungarn mit Wirkung vom 14. Februar 1022 der Berner Übereinkunft beigc- trcten ist. Neues Lohnabkommen im Buchbindcrcigcwerbc. - Zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbünden im Buchbindereigewerbc und verwandten Berufszweigen wurde am 10. Oktober d. I. in Goslar ein neues Lohnabkommen getätigt, durch das die Löhne wieder einmal ganz erheblich heraufgeschraubt wurden. (Diesmal waren die Buch drucker die Schrittmacher für die Neugestaltung der Löhne.) Die ledigen Buchbindergehilfen erzielten eine Lohnaufbesserung von 9.50 Mk. bis 20 Mark für die Stunde (je nach dem Alter und der Ortsklasse), und zwar für die Zeit vom 9. bis 25. Oktober. Ad 26. Oktober bis 8. November erhöhen sich die vorstehenden Zulagen um weitere 5 bis 9.50 Mark. Die Zulage für die verheirateten Gehilfen beträgt 17 Mk. bis 20.50 Mk., bzw. 7.50 Mk. bis 10.50 Mk. Die Arbeiterinnen -er halten je nach der Ortsklasse, dem Alter und der Dauer ihrer Tätigkeit eine Aufbesserung des Stundenlohnes um 4.50 Mark bis 11.50 Mk., bzw. 1.50 Mk. bis 5.50 Mk. Tie Stunden löhne bewegen sich auf Grund der neuen Zulagen für ledige Gehilfen für die Zeit vom, 9. bis 25. Oktober auf 37.50 Mk. bis 86 Mk., für die Zeit vom 26. Oktober bis 8. November auf 42.50 Mk. bis 95.50 Mk. Für -ver heiratete Gehilfen beträgt der Stundenlohn 67 Mk. bis 91 Mk., bzw. 74.50 Mk. bis 101.50 Mk. und für Arbeiterinnen 18.75 Mk. bis 53.50 Mk., bzw. 20.25 Mk. bis 59 Mk. Die Akkordzuschläge wurden von 2130°/, «uf 23807<. erhöht. Weitere Erhöhung der Buchbindcrprcise. — Der Verband Deutscher B u ch b i n d e r c i b e s i tz c r (Geschäftsstelle: Leipzig, Dolzstraße 1) hat unterm 11. Oktober folgendes Rundschreiben an seine Auftraggeber versandt: Soeben haben infolge der fortschreitenden Ver schlechterung der Lebenshaltung wieder notwendig gewordene Lohn- vcrhandlungen mit der Gewerkschaft ihren Abschluß gefunden, durch welche ein Aufschlag von mindestens 55°/, für gebundene Bücher und 65'/, für Broschüren und dergl. auf die Ceptemb-crrichtpreise bedingt wird. Wir möchten nicht verfehlen, hierbei ausdrücklich darauf hin- zuiveisen, daß damit die in den letzten Wochen cingetretcne ungeheure Verteuerung sämtlicher Materialien nicht abgegolt-en ist, sondern d-aß unsere Mitglieder sich Vorbehalten müssen, im einzelnen Fall die über das neue Lohnabkommen hinaus sich ergebende Verteuerung der Ein bandkosten, welche durch die jetzt nur noch zu Tagespreisen hereinkom- menden wesentlich erhöhten Einstandpreise der Rohwaren bewirkt wird, durch weitere Erhöhung der Richtpreise zu regulieren. Ferner bitten wir davon Kenntnis zu nehmen, daß wir ab 1. November 1922 infolge der sprunghaft steigenden Spesen die Lagermiete auf 150 Mark pro cbm sowohl für Rohdruckc wie für gebundene Bücher zu erhöhen gezwungen sind. Ein Gotteslästerungs-Prozeß. (Vgl. die Sprechsaalartirel: »Zeichen der Zeit« im Bbl. Nr. 76, 79 und 82.) — Das Buch von Carl Ein stein: »Die schlimme Botschaft«, über das in den angezogcnen Börscn- blattnummern Herr Otto Carius in Tarmstadt sich schon voller Ent rüstung geäußert hat, ist jetzt Gegenstand eines Kriminalprozesscs vor dem Landgericht II in Berlin gewesen. Angcklagt wegen Gottesläste rung waren der obengenannte Verfasser des Buches »Die schlimme Botschaft« und dessen Verleger Ernst Rowohlt in Berlin. Einstein hat sich in dem Buche mit dem Problem befaßt, wie es Jesus ergehen würde, wenn er mit der heutigen Umwelt zusammenträfe. Die An klage behauptet nun, daß die Darstellung des Jesus in diesem Werke eine Gotteslästerung darstelle, weil die Figur hier im Gegensatz zum biblischen Jesus Handlungen unternähme und Worte spräche, die das religiöse Empfinden verletzen. Zu -seiner Verteidigung betonte der Dichter, daß man seine Figur nicht vom dogmatischen, sondern vom dramatischen und historischen Standpunkt aus zu betrachten habe. Er führte zu seiner Entlastung besonders die mittelalterlichen Auslegungen verschiedener Mystiker an, nach deren Darstellungen das Leben Jesn ganz anders gewesen sei als nach der für das Dogma zurechtsskmachtcn Darstellung im Testament. Im übrigen wies er darauf hin, das; sein Werk nur literarisch bewertet iverdcn könne. Der Verleger Rowohlt erklärte, daß ihn das Werk als reli giösen Menschen tief erschüttert habe. Er sei sich von vornherein klar gewesen, daß dieses starke Werk keinen Publikums-erfolg haben werde; er habe es aber trotzdem verlegt, und zwar gerade weil die Dar stellung ihn so tief erschüttert habe. Nach diesen Erklärungen lies; die Verteidigung der Angeklagten einige Zeugen sprechen, die alle be tonten, daß sie an dem Werke nicht nur keinen Austoß g-euoinimn, son dern daß sie dieses Werk als ganz stark und wahr empfunden hätten. Dann wurden die Zeugen vernommen, die an dem Buche Anstoß ge nommen hatten, worauf die Vernehmung der Sachverständigen er folgte, von denen sich Pfarrer Mauff und Kuratus Wienken auf die Seite der Anklage stellten. Einstein widersprach ihnen, und es ent spann sich eine längere Diskussion zwischen den Sachverständigen und dem Schriftsteller über die verschiedenen Dogmen und über religions- geschichtliche Standpunkte. Theodor Kappstein, der el>enfal.ld als Sach verständiger geladen war, nahm den Angeklagten in Schutz; bas Gleiche tat der Dozent vr. Ttllich. In einer kurzen Rede, in der Einstein s-cin Judentum vorgewor- scn und ihm deshalb Religiosität abgcsprochen wurde, beantragte der Staatsanwalt für Einstein wie für den Verleger Rowohlt eine sechsmonatige Gefängnisstrafe sowie Einstampfung des Buches. Die beiden Verteidiger traten in allen Punkten den Ausführungen des Staatsanwaltes entgegen und wiesen darauf hin, daß es nicht an gängig wäre, dem Verfasser aus offenbarem Antisemitismus Irreli giosität vorzuwcrsen. Besonders betonte der Verteidiger Heine, daß es in der neuen Literatur wohl kaum ein Werk gebe, das sich ernster und religiöser mit dem so viel umstrittenen Problem dcS Christus befasse. In der Anklage hätte wohl auch das politische Mo ment eine große Rolle gespielt, und man versuche offenbar, Einstein aus seiner sozialistischen Weltauffassung einen Strick zu drehen. Das Gericht verurteilte den Verfasser zu sechs Wochen, den Verleger zn drei Wochen Gefängnis, wandelte aber diese Gefängnisstrafen dcn neuen Bestimnmngen entsprechend in Geldstrafen von 10 600 und 5000 Mark um. In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende aus, die Meimmgen der Zeugen und Sachverständigen über das Buch gingen sehr weit auseinander. Das Gericht so! der Ansicht, daß das Einsteinsche Werk ein durchaus ernst zu nehmendes Buch und an sich 1456
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