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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.10.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1922-10-18
- Erscheinungsdatum
- 18.10.1922
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- Deutsch
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^ 24-L, 18. Oktober 1922. Redallionelter Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Wichert. Neinhold, Berlin. Wunderlich, Ernst, Leipzig. Wigand, Otto, Leipzig. Wundcrling, W., Verlag, Regens- Wolf. Gustav, Verlagsbnchhandlg., bürg. Dresden. Zeitbiicherverlag I. Koezle, Wer- Wolf's Verlag, M., Dresden. nigerode. Wollerinann, Hellmuth, Braun- Zickfeldt, A. W., Osterwieck. schweig. Zillessen, Fr., (Heinrich Beenken), Woerl's Reisebücher-Verl., Leipzig. Berlin. Was bedeuten die „Allgemeinen Geschäfts grundsätze für die Mitglieder des Deutschen Verlegervereins"? Die Erlassung der Allgemeinen Geschäftsgrundsätze (siche Börsenblatt Nr. 242) ist der von vornherein ge plante Abschluß der mit Schaffung des Lassoparagraphen am 5. Dezember 1920 zu Weimar begonnenen, mit der Aufhebung der Organeigenschaft des Verlegervereins in den neuen Börsenvereinssatzungen fortgesetzten Aktion. Er entspricht dem Vorgang von 1886 (Verlegerzeitung 1922, Nr. 5 fs). hin sichtlich seiner bnchhandelspolitischcn Bedeutung, seines Zweckes, seiner Technik und seines Namens. Die Allgemeinen Geschästs- grundsätze sind eine vom Verlcgerverein dnrchgeführte Fortbil dung des Verkehrsrechtes im Rahmen der Verkehrsordnung und der Satzungen beider Vereine; sie streben in erster Reih« eine Bes serung der Zahlungsverhältnisse, eine gründlichere Verwertung der -Einrichtungen des Deutschen Verlegervereins- und eine straffer« Organisation an. Die Grundsätze stehen nirgends in Widerspruch zu der Ber kehrsordnung, sondern bezwecken deren Durchführung, wo sie heute unter dem Zwange der Verhältnisse und vielleicht noch auf längere Zeit hinaus nicht eingehalten wird. Infolgedessen ist die Fassung manchmal etwas eigentümlich und gekünstelt, woran man sich nicht stoßen darf, da Widersprüche zur Verkehrsordnung vermieden werden müssen. Die Grundsätze fassen soweit als möglich die zur heutigen Unordnung führende», von allen mög lichen Gruppen und Firmen mit verschiedenem Inhalt erlassenen Verkehrsbestimmungen zusammen; wo Gegensätze der Auffassung und Interessen bestehen, konnte das freilich nicht geschehen, wie bei der Frage der Belastung der Verpackung, der freibleibenden Preise, der Barlieferung bei Bestellungen unter einem Mindest betrag, dem Skonto und der Versendung von Rechnungsaus zügen. Dem buchhändlerischen Rechte entsprechend, wie es der Ver- legcrverein auch in seinem Kampfe gegen die Wirtschaftsordnung vertritt, werden keine Bestimmungen zwingenden Rechts gegeben, sondern es wird nur versucht, eine einheitliche Verkehrssitte durch gleichartige Lieferungsverträge herbeizuführcn. Infolgedessen erlangen die Geschäftsgrundsätze ihre Wirksamkeit dadurch, daß der Verlag im weitesten Maße sie zum Inhalt seiner Lieferungs bedingungen macht. Bei allen Gestellungen aus dem Verlage von Mitgliedern des Deutschen Vcrlegervereins, die die Ge- schäftsgrundsätze annehmen, gelten daher ohne weiteres die Be- stimmungen der Grundsätze. Es darf erwartet werden, daß bin nen kurzem das Verzeichnis der beitretcnden Firmen veröffent licht wird und die Wohl ausnahmslose Annahme durch alle ange sehenen Finnen des Verlages festgestellt werden kann. Der Hauptzweck der Geschäftsgrundsätze ist die Verbesserung der Zahlungsfitten und die Beseitigung des Mahnunwesens. Dies soll dadurch erreicht werden, daß Zahlungs- und Rllcksendungs- fristen und -ziele in einheitlicher und einfacher Weise eingeführt und die Einrichtungen des Verlages zu einem allgemein ge brauchten, straffen und wirksamen Mittel ausgobaut werden. Das Verfahren ist viel einfacher, als es auf den ersten Anblick aussieht. Es ist vollkommen routinemäßig und an den Kalen der gebunden. Der Sortimenter hat für alle Zielkonten die fünfzehntägige Zahlungsfrist, für alle nach Empfang zu bezah lenden Sendungen die dreiwöchige, sodaß die geordnete Re gistrierung der Fakturen und deren Durchsicht zu ein für allemal festzulegenden Stichtagen genügt. Ebenso kann er sich die all gemein kalendervierteljahrsmätzig erfolgende Remission einrich ten. Für den Verleger vereinigen sich die Prüfung der Fälligkeit seiner Ausstände, die Überwachung der Zahlungen, die Anmel- .dung zu dem Verzeichnis der säumigen Schuldner, die Schritte im Mahn- und Einzugsverfahren regelmäßig aus den 16. und 22. jedes Monats. Die verschiedenen Arbeiten können sormular- mäßig von wenigein Personal rasch nebeneinander besorgt werden. Die -Verzeichnisse- stellen die ursprüngliche periodische Kre ditliste des Deutschen Vcrlegervereins von 1886 wieder her; wird das Verfahren pflichtgemäß von allen Verlegern durchge- fllhrt, so erhält nicht bloß diese periodische Kreditliste einen viel höheren Wert als die Jahreskreditliste, weil sie nicht veraltet ist und unverzüglich alle Veränderungen der Kreditwürdigkeit zum Ausdruck bringt, sondern in erster Reihe führt sie sehr rasch zu einer Verbesserung der Zahlungssitten, weil binnen kurzem die angemeldeten schlechten Zahler allgemein nur noch im Bar- verkehr geliefert bekommen werden. Schon die Aussicht auf diese Wirkung wird hoffentlich die zahlungsfähigen, aber in ihrem Be trieb nicht auf der Höhe stehenden Sortimentsfirmcn zur recht zeitigen Regelung veranlassen und den Zahluiigsnnlusiigen die Neigung benehmen, dem Verleger Zwangskredite aufzuerlegen. Die wichtigste Neuerung ist also das neue -Verzeichnis säumiger Schuldner-, in das nach Ablauf der Zahlungs frist, ohne Mahnung und ohne Rücksicht auf verspätete Zahlung, die Eintragung erfolgt. Wenn im eigenen und allgemeinen Interesse alle Verleger am 22. jedes Monats ihre sorgfältig geprüften An meldungen absenden, so wird dieser Teil der periodischen Kredit liste dem deutschen Verlag viel« Millionen ersparen, durch Ver meidung von Geldentwertung und Zinsverlnst und durch frühe ren Eingang seines Betriebskapitals. Von besonderer Wichtig keit ist die Beseitigung des individuellen Mahnwesens mit seiner seitherigen Kostspieligkeit, Verzögerung und häufigen Unwirk samkeit. Der Verleger wird zunächst »ach der Anmeldung zum Verzeichnis säumiger Schuldner überhaupt jede Mahnung unter lassen und abwarten können, ob nicht schon in der ersten Hälfte des kommenden Monats die Zahlung von selbst erfolgt. Tritt das nicht ein, so genügt mit Sicherheit die vorzunehmende ein malige formularmäßige Mahnung im Mahnverfahren des Ver- legervereins; denn der Sortimenter, der in dieses zweite und üblere Verzeichnis hineinkommt, kann bestimmt damit rechnen, vom gesamten Verlag nur noch im Barverkehr geliefert zu bekom men. Jeder Verleger erhält also allgemein »nd sehr früh für jedes einzelne Sortiment das Warnungszeichen und steht sich so gut wie sein bestunterrichteter Konkurrent oder Kollege. Nur eine nach jeder Richtung maßvolle Vcrkehrspolitik kann sich durchsetzen. Deswegen wurden sorgfältig die wirklichen Interessen des Sortiments gewahrt, für Zweifelsfälle eine klare Lage geschaffen und Ausschreitungen von Verlcgerseite entgegen getreten. So wird der Sortimenter geschützt im Falle der Preis erhöhung und kann dafür leicht Kommissionsgut zu neuen Prei sen bezahlen, wenn er nur darauf acht gibt, die Zahlung unmit telbar nach dem Verkauf zu leisten. Das Schlüsselzahlenshstem. das allerdings möglichst bald zur allgemeinen Annahme der amtlichen Zahlen führen sollte, bietet weitere Erleichterung. Die Grundsätze bieten noch eine Reihe von betriebstechnischen Fort schritten gegenüber der Fassung der Vcrkehrsordnung und fügen in diese die verkehrstechnischen Änderungen der letzten Jahre ein. Schließlich wird ein paritätisches Schiedsgericht, bestehend ans einem Verleger und einem Sortimenter, eingeführt, das praktisch arbeitet und den Buchhandel für seinen inneren Verkehr von dem ganzen Jammer der Prozeßführung befreien kann. So dürfen wir auch hoffen, daß binnen kurzem Verlag und Sortiment die Geschäftsgrundsätze energisch durchführen und damit ein gutes Teil des heutigen Durcheinander beseitigen werden. P. A. Z- Frankfurter Herbstmesse. (8.-14. Oktober.) Mit einer den Zeitverhältnissen entsprechenden bescheidenen Feier wurde Sonntag, den 8. Oktober, die 7. Frankfurter Messe eröffnet. Die diesjährige Herbstmesse steht vorwiegend im Zei chen der Technik, die in dem neuerstandenen -Haus der Tech - n i k« nun auch auf der Frankfurter Messe ein würdiges Heim ge funden hat. Ein Besuch des neuen, stolzen Baues, in dem die I4SI
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