Ja wenigen Tagen erscheint: Das Lukas evangelium wir ich «» mit fortgeschrittenen höheren Schülern so. III bis u. II), auch reiferen Konfirmierten uaü ZortdilSungsschüiera lese an- zum SrlbfistnSiam Sargeboten von vr. Karl August Sufch, Pfarrer in Vrriiea Gr. - S°. I-Y Seiten mit einer flbbilSung geh. RM 4.-, hlwü. RM 5.50 Zum erstenmal wrr-en hier für Sen Schul» gebrauch Sie wichtigsten WS. unS Hellenist.) rrligionogeschtchtlichea Parallelstücke im Wortlaut Sargrboten. ver Verfasser ist kritisch oder taktvoll. Sei ieüem wichtigeren ftbschnttt werben Sie Gegenwartsdeziehungen unS »fragen kraftvoll herauogearbeitet. SesonSer» wertvoll für Sen Lehrer ist eia ausführlicher Abschnitt: »Hat Jesus gelebt!' und Sie in Übersetzung -argedotene .Spruchquelle' saach harnack). Ein unentbehrliches Such für srSen Neligions- lehrer Ser Volks- wie köderen Schule, für feüen Pfarrer, Tkeoloaie StuoierenSen unS zum SeldststuSium für Sa» evangelikhe hau». In seiner guten Ausstattung vor allem ein vornehmes Weihnachtsbuch für jeües evangelische Haus! SoaSerangebot auf Zettel I Verlag ReutherL Reicharö G. m. b. y. Berlin W 3S Anfang Dezember erscheint: JasBuherlscheWassergM mit einem Anhang, enthaltend die Vollzugsvor- schristen, den Text desZrvangocnteignungsgesetzes und sonstige in das wasserrecht einschlägige Bestimmungen Handausgabe mit Einleitung, Erläuterungen u. Sachverzeichnis vr. li. c. Gustav von Brenner In zweiter Auflage bearbeitet von Josef Fergg Regierungsrat z. Rl. am Bezirksamt München XV, 7»o Seiten r". Leinenband etwa M. ro.—^ In dieser Neubearbeitung der Vrenncrschen Handausgabe, die den beteiligten Rreisen ein erwünschter Zübrer geworden war, durch einen Zachmann, der sich seit Jahren aus schließlich mit diesem Rechtsftoff befaßt, sind unter Bei behaltung der bewährten äußeren Gcsamtanlage alle Ge setzesänderungen, die Rechtsprechung, das Schrifttum nnd die Erfahrung der Gesetzesanwendung in weitestem Maße berücksichtigt. So wird die Neuauflage, handlich wie die frühere, als wichtiger Wegweiser für alle am Wasserrecht interessierten Gemeinden und privaten und ihre jurrstischen und technischen Berater sowie auch für die zum Vollzug berufenen Behörden und Sachverständigen dienen. Sie ist )»Zt. das einzige vollständig vorliegende Erläuterungs- werk des wichtigen Gesetzes. Abnehmer sind: Justiz« und Verwaltungsbehörden, Rechts anwälte, Industrie und Gewerbe, Tiefbauunternehmungen, Ingenieure, Techniker usw. Sammlung bäuerischer Zi>stlrii.Berioaltinig§gesetze Textausgabe mit Sachregister herausgegebcn von ve. Meyer Staatsrat im bayer. Staatsministerium des Äußeren Zweite, neubearbeitete Auflage II. Band: Verwaliungsgesehe Etwa 400 Seiten kl.-r°. Leinenband etwa M. r.— Dieser zweite Band bringt die längsterwartete Vervoll ständigung der Bleyerschen Sammlung bayerischer Iustiz- und Verwaltungsgesetze, über die die deutsche Iuristen- zeitung urteilte: „. .. Wer sich mit dem bayerischen Rechte zu befassen hat, wird das Neuerscheinen der sorgfältig zu- sammengestellten und zuverlässig bearbeiteten Sammlung mit Zreude begrüßen und das handliche, durch guten Druck ausgezeichnete Buch auf seinem Arbeitstisch nicht missen wollen." T C. H. Deck'sche Verlagsbuchhandlung München