MW tz 4«,, «,tz Nr- 26S (R. 18 t). Leipzig, Sonnabend den 18 November >922. 89. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Im Anschluß an die Veröfscnllichang vom 8. September 1922 (Bbl. Nr. 2i4 vom 13. September 1922) wird mit Wirkung vom 2V. November ab 300 als Schlüsselzahl empfohlen. Leipzig, am 18. November 1922. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vr. Arthur Meiner Erster Vorsteher. Der Vorstand des Deutschen VerlegervereinS vr. Georg Paetel Erster Vorsteher. Buchhändlerverein der Provinz Brandenburg. In der Generalversammlung, Eberswalde am 29. Oktober 1922, wurden K 4 und 6 der Satzungen verändert und dom Vorstand des Bürsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am 11. November 1922 genehmigt. Die Paragraphen lau ten jetzt: 8 4. Rechte und Pflichten der Mitglieder. Jedes Mitglied ist berechtigt, an allen Einrichtungen und Vorteilen des Vereins teilzunehmen, sowie den Beistand des Vorstandes, bzw. der Vereinsversammlung wegen satzungs- widriger Handlungen anderer Firmen anzurufen. Jedes Mitglied ist verpflichtet: 1. Die satzungsgcmäßen Beiträge zur festgesetzten Zeit pünktlich zu bezahlen. Etwaige Mahngebühren gelten als Teil der Beiträge und sind von den Säumigen zu ersetzen. 2. Die Bestimmungen dieser Satzungen, die satzungsge- mätzen Beschlüsse des Vorstandes, der Vereinsvsr- sammlungen und des Börsenvereins pünktlich zu be folgen. (Vgl. 8 2, 3.) 3. In der Generalversammlung und etwaigen außer ordentlichen Vereinsversammlungen zu erscheinen. 4. Ohne triftige Entschuldigung fehlende Mitglieder haben eine Buße, deren Höhe alljährlich in der Gene ralversammlung festgesetzt wird, in die Vereinskasse zu zahlen. Die Entscheidung darüber, ob eine Ent schuldigung als ausreichend anzusehen ist, trifft der Unaabe von Gründen. e. liedern: Der Vorstand wird in der Generalversammlung auf die Dauer eines Jahres mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt. Wird dann eine absolute Mehrheit nicht erreicht, so findet eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten statt, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Es dürfen niemals Mehrere Mitglieder einer Firma dem Vorstande angehören. Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder verwalten ihre Ämter unentgelt lich. Für Reisen in Vereinsangelegenheiten werden ihnen ihre baren Auslagen aus der Vcrcinskasse erstattet. Die veränderten Satzungen treten mit dem heutigen Tage in Kraft. Brandenburg-Havel, am 14. November 1922. Fritz Holzapfel, Vorsitzender. dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter desselben, dem Schriftführer, dem Stellvertreter desselben, dem Schatzmeister, dem Stellvertreter desselben, einem Beisitzer. Über die regionale Vereinigung von Verlags-Betrieben. Bon Th. Marcus in Breslau. 1. Vorbemerkung. Von befreundeter Kollegenscite bin ich um nähere Auskunft über das Gesellenstück des Lauensteiner Arbeitsberichtes (Bbl. Nr. 235, S. 1399) unter obigem Stichwort ersucht worden, und so will ich denn einerseits das Inkognito lüften, andererseits die sem Wunsche Nachkommen. Was ich an dieser Stelle als Hypothese, als Zukunftsbild vorirug, ist in Breslau bereits seit dem Mai im Werden be griffen. Die »Wirtschaftliche Vereinigung schlesi scher Verleger«, eingetr. Genossenschaft m. b. H., Geschäfts stelle Breslau 2, Tcichstratze 10, will als erste versuchen, unter Berücksichtigung der Selbständigkeit des Einzelbetriebes auf ge nossenschaftlicher Grundlage die notwendige Zusammenfassung der manuellen Verlagsarbeiten zu ermöglichen. Bevor ich an .Hand der Statuten und der Geschästsanweisungen für den Vor- IKIS