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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.11.1922
- Strukturtyp
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- 1922-11-18
- Erscheinungsdatum
- 18.11.1922
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Der Vorstand setzt sich aus 3, der Aussichtsrat aus 5, der Schlichtungsausschutz aus 3 Mitgliedern zusammen. Mithin hat bet uns in Breslau jeder Genosse sein Amt, also auch seine Bürde. Durch diese durch das Gesetz notwendige Belastung wird der ein zelne stärker mit dem Interesse der Genossenschaft verknüpft, und dad>?-H^'ird sein Verhältnis zur Genossenschaft weniger unper sönlich. > Schaffung eines Schlichtungsausschusses, der ge- mätz 8 46 zunächst alle Streitigkeiten der Genossen untereinander zu regeln hat, ist vom Gesetz nicht vorgeschrieben. Er stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und vermeidet Streitigkeiten aus nichtigen Anlässen. Die 88 28—34 handeln von der Hauptver sammlung und entsprechen den Vorschriften des Gesetzes. 8 35 handelt von den Bekanntmachungen, die 88 36 und 37 vom Ge schäftsanteil. Ich lasse 8 36 im Wortlaut folgen, da er in zwei facher Hinsicht wesentlich ist: 8 36. Der Geschäftsanteil wird aus sk 5000.— festgesetzt und ist nach erfolgter Aufnahme innerhalb eines Monats einzuzahlcn. Von einem Mltglledc könne» bis zu 2Ü Geschäftsanteile erworben werden. An Stelle der Bareinlage können vom zweite» Geschäftsanteil an Verlagsobjekte in Anrechnung gebracht werden. Über An nahme und Bewertung entscheiden im Berel» mit dem Anbie- tcnden der Aufsichtsrat und der Vorstand. Sollte der anbictende Genosse Mitglied eines dieser beiden Organe sein, so hat er sich bei der Abstimmung seiner Stimme M enthalten. I. Laut Genosfenschaftsgesetz hat der einzelne Genosse ganz unabhängig von seinem Geschäftsanteil nie mehr als eine Stimme. Majoritätsbeschlüsse auf Grund der eingelegten Kapi talsmenge können mithin nicht stattsinden. Wesentlicher ist Teil 2 des Paragraphen, der vom 2. Geschäftsanteil an die Annahme von Verlagswerken anstelle von Bareinlage Vorsicht. Dies wird vielleicht gerade in jetziger Zeit für die Neuauflage gchigbarec Bücher in Frage kommen, deren Auflage sich nicht in kurzer Zeit verkauft, weil durch die Übernahme auf die Genossenschaft die für den Vcrlagsbuchhandcl meist zu hohen Bankzinsen zum Teil ver mieden werden können. 8 38, der vom Geschäftsbetrieb handelt, ist der berühmte Kautschuk-Paragraph, der im Elnzelfalle den Vorstand ermäch tigt, besondere Bestimmungen zu erlassen, die dem Bedürfnis für den Einzelzweig entsprechen. Datz er der nachträglichen Geneh migung des Aufsichtsrates und der Hauptversammlung bedarf, ist ein Schönheitszusatz, der mit Rücksicht auf die Eintragung ins Genosscuschaftsregistcr ausgenommen wurde. Die 88 39—46 handeln vom Rechnungswesen, von der Auf lösung und den Schlußbestimmungen und sind nach den Vor schriften des Gesetzes erlassen. 3. Die Geschäftsanweisung des Vorstandes. (Auch der Aufsichtsrat muß sich eine Geschäftsanwcisung geben, doch kann sich diese nur eng an das Genossenschaftsgesetz anlehnen und die Aufsichtsbestimmungen dieses Verwaltungs organs paragraphieren.) Die 88 1 4 regeln die Arbeitsgebiete des Vorsitzende», des Schriftführers und des Geschäftsführers und sind auf die Eigen art der hiesigen 3 Vorstandsmitglieder zugeschnitten. 8 5 handelt vom Geschäftsbetrieb. Auch über ihn kann hin- weggegangen werden. Die 88 6 und 7 beschäftigen sich mit der Auslieferung und der Rechnungsführung von Verlagswerken der Genossen und 8 8 mit eigenen VerlagSunternehmungen. Er schließt sich eng an die ZZ 5, 3 e und 10, 2 des Statuts an, überträgt aber die Ausfüh rung der Herstellungsarbeiten allein dem Vorstand. 8 9 über gemeinsame Verlagsunternehmungen lasse ich der Wichtigkeit halber folgen: Gemeinsame Berlagsunternehmungen von zwei ober mehreren Genossen erfolgen unter der Firma der Wirtschaftlichen Ver einigung schlesischer Verleger laut besonderem Vertrage. Die Kosten dieser Unternehmungen tragen die Beteiligten. Die Aus lieferung übernimmt die Genossenschaft nach 88 6 und 7 der Ge schäftsanwcisung. Außerdem erhält die Genossenschaft viertel- i jährlich lvom Umsatz im Sinne des Umsatzstcuergesetzcs. I Ein nochmaliger Kommentar dürfte überflüssig fein. Aus 18 10 »Gemeinsamer Einkauf« ist zu erwähnen, daß die Genossen- lschaft höchstens einen Provisionsaufschlag von 10 Prozent für rihre Bemühungen zur Kostendeckung berechnen darf. K 11 über Kreditvermittlung gebe ich im Wortlaut wieder: Die Krcditvcrmittlung an die Genossen crsolgt unter Bürgschaft der Genossenschaft gegen 1?? Provision, u> bei Hinterlegung entsprechender bankgänglger Werte, b) gegen Verpfändung von Verlagswerken und drucktechnischem Material, die in Verwahrsam, bzw. zur Auslieferung der Genossenschaft übergeben werden. Belcihungsgrenze ist 'p- des Schätzungswertes. Die Schätzung nimmt der Vorstand vor. Verzinsung und Amortisation des Ka pitals erfolgt in diesem Falle aus den Beträgen der Auslieferung. Auch hier erscheint ein Kommentar überflüssig. 8 12 regelt die Auskünfte und Vermittelungen. Ich lasse ihn im Wortlaut folgen als Beispiel für den Kautschukpara graphen des Vorstandes: Der Genosse erhält kostenlos Auskunft vom Geschäftsführer, muß aber diesem ebenfalls auf sein Ersuchen Auskunft erteilen (Fragebogen). Geschäfte jeder Art, die nach 8 2 des Statuts in den Rahmen der Genossenschaft sollen, vermittelt die Geschäftsstelle nach je weils vom Vorstand festzuseyenden Vermittlungsgebühren. 4. Sch lutz b e m e r kun g. Sollte der Leser sich wirklich bis hierher durchgearbeitet haben, so wird er gleich mir erkennen, daß in dieser Gründung der ernste Wille zu neuer Form verborgen ist. Auf Fehlschläge rechnen wir. , Sie werden uns nicht entmutigen, sondern uns Wohl nur zwingen, einzelne theoretische Bestimmungen der Praxis besser anzupassen. Als Schriftführer der Wirtschaftlichen Vereinigung war ich für alle diese Ausführungen lediglich der Chronist und erhebe 'durchaus nicht den Anspruch auf geistige Urheberschaft. Auch wir suchen Gegnerschaft und Diskussion im Interesse des Gedeihens und Wiedcraufblühens des deutschen Verlagsbuchhandels. Verband der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buchhandel. Stenographischer Bericht über die Außerordentliche Hauptver sammlung in Königsberg i. Pr. am 9. und 10. September 1922. sFortsctzuug zu Bbl. 266 und 267.) Vorsitzender: Wir kommen nun zu Punkt 3 der Tagesord nung : »Ä n d e r u n g e n i n d e r G e b i e t s e i n t e i l u n g d e r K r e i sv e r e i n e«. Herr Syndikus l>>. Ackermann-Leipzig: Meine Damen und Herren! In den Verhandlungen des Satzungsänderungs-Aus schusses ist auch die Frage der Änderung einzelner Vereinsge- biets.grenzen erörtert worden, mit der sich dann das Rundschrei ben der Geschäftsstelle vom 22. Juni 1922 beschäftigte. Infolge des Friedensvertrages von Versailles mutzten im Westen, Norden und Osten verschiedene Grenzänderungen eintre- ten. So mußte vom rheinisch-westfälischen Vereinsgebiet der Bezirk Eupen und Malmedh an Belgien abgegeben werden; Elsaß- Lothringen ist überhaupt vollständig aus der Organisation des BörfenvereinS ansgeschieden, Teile bon Oberschlcsien, fast die gesamte Provinz Posen und der größte Teil der Provinz West- Preußen sind Polen zucrkannt, ebenso ist das Memelland lind der nördliche Teil Schleswigs von Deutschland losgerifsen. Der Börscnverein hat selbstverständlich diesen im nunmehrigen Aus land ansässigen Buchhändlern die Mitgliedschaft erhalten, er legt den größten Wert darauf, mit diesen Pionieren deutscher Kultur in engster Fühlung zu bleiben. Es ist deshalb nur zu begrüßen, wenn die Buchhändler der abgstreunten Gebiete sich, wie in Polen geschehen, zusnmmenschließcn und bon der künftig gegebe nen Möglichkeit zur Erwerbung der Organeigenschaft Gebrauch machen. Schon vor der gegenwärtigen Neuregelung hielt cs der Vorstand für zweckmäßig, die wenigen bei Deutschland verblie benen Reste der ehemaligen Provinz Posen auf die angrenzenden Kreisvereine aufzuteilen. Im Jahre 1921 wurde eine Regelung dahin getroffen, daß der Bezirk Schönlankc dem Kreisvcrein ost- und westpreußlscher Buchhändler, der Bezirk Schwerin-Mcseritz- Bamst dem Buchhändlervcrem der Provinz Brandenburg und Fraustadt dem Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler an gegliedert wurden. Auf Grund der Rundfrage der Geschäftsstelle sind Änderungswünsche bislang nur seiiens des Buchhändler. I61S
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