Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.11.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-11-18
- Erscheinungsdatum
- 18.11.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19221118
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192211189
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19221118
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-11
- Tag1922-11-18
- Monat1922-11
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
legen die Freiheit gibt, in gewissen Dingen Bestimmungen zu treffen, sodaß sie gewissermaßen eine Unterabteilung dieses Ver eins bilden. Das wllrde aber die Zentralstelle in Leipzig nichts kümmern, sie hätte nur mit dem oft- und westpreußischen Verein, bzw. dessen Vorstand zu tun, und wie der sich mit den Danziger Kollegen auseinandersetzt, ist seine Sache. Herr Bernhard Ausner-Breslau: Gegen die Abtrennung von Görlitz dürsten schwere Bedenken sprechen. Mit demselben Recht könnten ja auch andere Orte, die an der Grenze von einem Kreis verein liegen, die Zuteilung zu einem anderen Gebiet verlangen. Außerdem hat der Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler durch die Abtrennung von Oberschlesien in Polen sehr schwere Verluste erlitten, sodaß wir uns auf das entschiedenste gegen wei tere Abtrennungen wehren müssen. Herr Kurt Wieck-Schneidrmühl: Es besteht die Absicht, in der Grenzmark, und zwar in Schneidemühl, einen Ortsverein zu gründen. Wie stellt sich der Verein dazu? Welchem Verein würden wir angegliedert werden? Herr Hofrat vi. Meiner: Nach dem, was ich gestern ausge führt habe und was Ihre Zustimmung gefunden hat, daß nämlich die Fiktion ausrechterhaltcn wird und das Stückchen von West preußen, das westlich des Korridors noch existiert, zum Kreis verein Ost- und Westpreußen nach wie vor gezählt wird, nach dieser Fiktion würde SchneidemUHI zu Ost- und Westprcußen ge hören, da es sich im alten Gebiet Wcstpreußen befindet. Es mag für die dortigen Kollegen vielleicht unbequem sein, daß sie, wenn ihre Kreissitzungen in Elbing oder in Königsberg oder in-Tilsit abgehalten werden, über den Korridor müssen. Das scheint uns aber zur Erhaltung des Gedankens, daß es doch noch einen west preußischen Verein gibt, das kleinere übel zu sein. Sic können, wenn ihnen ein näherer Anschluß erwünscht ist, diesen als nicht ordentliche Mitglieder bei dem Krcisverein Pommern oder Bran denburg suchen, welcher Anschluß ihnen durch die Bahnlinien viel leicht bequemer ist. Offiziell sollte Schneidemllhl Ost- und West preußen zugehören und sich dem Kreisverein Ost- und Wcstpreußen unterordnen. Herr Friedrich Steffen-Dortmund: Der Kreisverein Hanno- Ver-Braunschweig hat den Wunsch geäußert, daß ihm ein Teil von Westfalen angegliedert werde. Wir sollen dafür Waldeck haben. Das ist meines Erachtens keine Abrundung, wenn wir hier (wird auf der Karte gezeigt) einen Zipfel abnehmen und hier einen zu legen. Außerdem wollen die Hannoverschen Kollegen aber auch noch Bielefeld haben. Dem können wir nicht zustimmen, weil die Bielefelder Herren sich stets an unseren Versammlungen betei ligen. Vor allen Dingen aber können die anwesenden Vertreter des Rheinisch-Westfälischen Kreisvereins heute nicht gut darüber bestimmen, weil unser Vorsitzender Herr Paul Stuermer-Köln nicht zugegen ist. Ich bitte deshalb, heute keinen Beschluß zu fassen, sondern die Angelegenheit zu vertagen. Vorsitzender: Das Wort zu diesem Punkte wird nicht weiter gewünscht. Wir können die Besprechung schließen. Die weiteren Verhandlungen werden von der Geschäftsstelle des Börsenvereins und den beteiligten Vereinen geführt werden. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: -Die Organeigenschaft der bisher anerkannten Ortsvereine», und ich erteile das Wort Herrn vr. Ackermann. Herr Syndikus vr. Ackermann, Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Meinen Ausführungen möchte ich die erneute Bitte vorausschickcn, daß alle Herren, die in ihrem Vercinsgebiet Be scheid wissen, die hier aushängende Karte daraufhin prüfen wol len, ob die Einzeichnungen richtig sind, und etwaige Abweichun gen vom tatsächlichen oder gewünschten Zustand der Geschäfts stelle möglichst schriftlich Mitteilen. Gelegentlich der Beratungen des Satzungsänderungs-Aus schusses wurde von den verschiedensten Seiten der Wunsch laut, zukünftig nur solchen Vereinen die Eigenschaft eines Organs des Börsenvereins zuzuerkennen, die sich über einen größeren Kreis von Städten erstrecken. Ausnahmen sollten nur die Orte Berlin und Leipzig mit Rücksicht auf ihre Mitglicderzahl und auf ihre bedeutenden Vereinsanstalten bilden. Nach längerer Erörterung fand sich innerhalb des Satzungs änderungs-Ausschusses nahezu Einstimmigkeit für die Durchfüh rung der Neuorganisation. Der Ausschuß ließ sich maßgeblich von der Erwägung leiten, daß in erster Linie die Krcisvcrcine gestärkt werden müßten, und daß fast sämtliche Mitglieder der anerkannten Ortsvereine schon jetzt zugleich auch Mitglieder der zuständigen Kreisvereine sind. Es entspricht den Geboten straf fer organisatorischer Ordnung, daß ein Reichsverband in ein zelne Landesgruppen zerfällt und daß, wenn sich darüber hinaus Ortsvereine bilden, diese nur über den Weg ihrer Landeszruppe mit dem Reichsverband in Verbindung treten. Schasst man statt dessen unter Ausschaltung der territorial umfassenden-Vereine ein unmittelbares Band zwischen Ortsverein und Reichsverband, so schwächt man entweder den Einfluß der Kreisvereine, oder man öffnet Möglichkeiten zu Kompetenzkonflikten und Meinungsver schiedenheiten zwischen Ortsverein und Landesverein Tor und Tür. Der Reichsverband kommt dann vielleicht in die heikle Lage, eines seiner Organe desavouieren zu müssen. Selbst wenn man aber solche Gefahren praktisch nur gering einschätzt, so gewährleistet doch unzweifelhaft der größere örtliche Umfang des Kreisvereins und seine Stärkung eine einheitlichere Behandlung aller Angelegenheiten innerhalb ein und desselben Territoriums, als sie erreichbar erscheint, wenn jeder Ortsverein unmittelbar Börsenvereinsrecht für sich in Anspruch nimmt und nicht nur tat sächlich, sondern auch auf Grund formaler Befugnis eine Politik g egen den Willen seines Kreisvereins führen kann. Um ein aktuelles Beispiel zu wählen: nach der Wirtschaftsordnung sind örtliche Sortimenter-Vereinigungen zuständig, Teuerungs- Zuschläge festzusetzen. Diese brauchen nicht in anerkannten Orts vereinen des Börsenbereins zu bestehen, es können vielmehr die ortsansässigen Sortimenter entweder ihre bereits bestehende ört liche Sortimenter-Bereinigung benutzen oder aber (unter Um gehung oder mangels dieser) lediglich zum Zwecke der gemein samen Zuschlagsfestsetzung eine vorübergehende Arbeitsgemein schaft ins Leben rufen. Gesetzt, innerhalb ein und desselben Lan desgebietes stellen sich auf diese Weise unliebsame Abweichungen und Verschiedenheiten hinsichtlich Methode und Höhe des Zu schlages heraus, dann sind gewiß diese Zuschläge nach der Wirt schaftsordnung trotzdem gültig. Aber es muß doch das Recht des Kreisvereins sein, nun seinerseits auf eine einheitliche Gestaltung hinzuwirken und solche Unebenheiten zu beseitigen. Solche Be mühungen werden ihm erleichtert, wenn er hier gleichsam als örtlicher Funktionär des Börsenvereins selbst auftreten darf. Da mit ist natürlich kein Vorgesetztenverhältnis im militärischen Sinne geschaffen, denn gerade in der wichtigsten Frage: Hand habung des Zuschlagwesens, wird auch künftig der Kreisverein das durch die Wirtschaftsordnung fcstgelegte Recht örtlicher Sor timenter-Vereinigungen nicht verkümmern können: selbstverständ lich werden aber deren Beschlüsse praktisch noch wirksamer, wenn sie der Kreisverein bestätigt und ihnen seine Aufmerksamkeit wid met. Denn es liegt schwerlich im schutzwürdigen Interesse irgend eines Buchhändlers, daß innerhalb desselben Gebietes in der Preisbildung ein größeres Durcheinander herrscht, als es in ört lichen Besonderheiten selbst seine innere Rechtfertigung findet. Der Börsenverein kann aber auf Vereinheitlichung der Zuschläge und sonstigen Verkehrsbestimmungen oder der Behandlung von Adreßbuchaufnahme- und Mitgliedschaftsgcsuchen nur insoweit hinwirken, als er allgemeingllltige Richtlinien schasst. Lassen diese für verschiedene Auslegungsmöglichkeiten Raum, so muß wenigstens innerhalb der einzelnen Gebietsteile möglichst ein gleichmäßiges Prinzip bet Auslegung und Anwendung gewahrt bleiben. Auch dies zwingt, daß in jedem Fall der Krcisverein gehört werden muß. Dieser ist naturgemäß nicht behindert, sich nun seinerseits der früheren Ortsvereine oder sonstiger örtlicher Vereinigungen zu bedienen: der Börsenverein muß sich aber mit einem Votum begnügen dürfen und der Krcisverein die Ver antwortung tragen, wenn er sich hier einmal mit demjenigen eines zu seinem Gebiet gehörigen Ortsvereins in Widerspruch setzt. Wie er das gegenseitige Zusammen- und Jncinandcrarbei- tcn gewährleistet und das Gegeneinanderarbeiten vermeidet, muß seiner Vereinsleitung überlassen bleiben. Der Reichsverband kann aber nicht von vornherein Landes- und Ortsverein als ISI7
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder