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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.11.1922
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- 1922-11-18
- Erscheinungsdatum
- 18.11.1922
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Redaktioneller Teil. X- 2K9, 18. Noveinber 1922. tig nur an die Kreisvereine wenden, die. wie es bisher immer der Fall war, auch weiterhin ihre Erkundigungen beim zuständigen Ortsverein einziehen werden, sodaß dessen Stellungnahme auch ohne die direkte Befragung durch den Börsenverein für Adreß- buch- wie Mitgliedsaufnahmen maßgeblich bleiben wird. Das Recht der Stimmvertretung in der Hauptversammlung des Bör- senvereins wird. Wohl nur mit Ausnahme von München, bei den bisher als Organe anerkannten Ortsvercinen schon regelmäßig durch den zuständigen Kreisverein ausgeübt. Es kann daher kaum als unbillig empfunden werden, daß sich auch der Münchener Ver- ein einer solchen Regelung künftig anpassen soll. Bisher bestand die Möglichkeit, daß ein Mitglied, das nicht in den anerkannten Ortsvcrein ausgenommen wurde, die Mit gliedschaft im Börscnverein durch Aufnahme in den Kreisverein, den Verein der Deutschen Musikalienhändler oder den Deutschen Verlegcrverein erwerben konnte. Das soll künftig nicht mehr zu lässig sein. Die Zugehörigkeit zu einem als Organ anerkannten Fachverein genügt also nicht, um Mitglied des Börsenvereins zu werden, unerläßlich ist vielmehr die Mitgliedschaft im Kreis verein. Die Zuerkennung der Organcigcnschaft bedeutet daher bei Fachvereinen nicht viel mehr als die Dokumentierung eines Freundschaftsverhältnisses -wischen solchen.Verbänden und dem Börsenverein. Wenn nun schon der Börsenverein denjenigen Mitgliedern, die die Mitgliedschaft früher durch ihre Zugehörigkeit zu einem anerkannten Fachverein erworben haben, diese Mitgliedschaft im Börsenverein vielleicht aus rechtlichen Gründen belassen muß, so erwartet er doch, daß alle diese Mitglieder, sofern es nicht bereits geschehen ist, nunmehr ehestens die Mitgliedschaft im zuständigen Kreisvcrein nachsuchen, damit ein satzungswidrigcr Zustand bei einzelnen Mitgliedern nach Möglichkeit vermieden wird. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins hat bereits in dankens werter Weise einen entsprechenden Appell an seine Mitglieder gerichtet, und es wäre sehr zu begrüßen, wenn der Verein der Deutschen Musikalienhändler und der Verein Leipziger Kommis sionäre ebenso verfahren wollten. Durch die neuerdings geschaffene Möglichkeit der Anerken nung ausländischer Vereine sollte vor allem erreicht wer den, daß die infolge des Krieges von Deutschland losgerisscnen Gebiete auch weiterhin mit der Spitzenorganisation des deutschen Buchhandels eng verknüpft bleiben können. Einstweilen wird das Wesentlichste, das solchen ausländischen Vereinen durch die Organeigenschaft geboten wird, darin bestehen, daß sie bei der Aufnahme neuer Firmen in das Adreßbuch und bei der Mitglieds aufnahme von Buchhändlern ihres Bezirkes maßgeblich befragt werden, daß sie ferner stimmvertretungsberechtigte Mitglieder zu den Hauptversammlungen des Börsenvereins entsenden können und das; endlich der Börsenverein einen Schutz gegen dis Unter bietung der deutschen Ladenpreise bei Publikumslisferungen in das ausländische Vereinsgebiet übernimmt. Einen weiter- gehcnden Schutz derart, daß der Börscnverein die reichsdeutschen Buchhändler zwingt, bei Verkäufen an das Publikum i n Aus lande die von dem ausländischen Organverein festgesetzten Ver- kaufsbestimmungen und Zuschläge oder Umrechnungskurse inne zuhalten, kann der Börsenverein bei den gegenwärtigen schwan kenden Wirtschaftsverhältnissen nicht Zusagen, selbstverständlich wird aber dieses schon jetzt als erstrebenswert anerkannte Ziel nach Kräften verfolgt werden, sobald eine Stabilisierung der beiderseitigen Währungen für eine solche vertragliche Regelung der Verbände die unerläßliche Basis schafft. Mithin sind künftig zwei Arten von Organen zu unter scheiden, nämlich die eigentlichen Organe, wenn ich so klassisi- zieren darf, und die uneigentlichen. Di« eigentlichen sind die Kreisvereinc einschließlich Berlin und Leipzig als die terri torialen LandeSgruppen des Börsenvereins. Hier wird beider- seitige Miigliederidentiiät gefordert. Zu den uneigcntlichen gehören Vereine des In- und Auslandes, im Inlands kommen aber nur fachliche Zusammenfassungen einzelner Gruppen des Buchhandels in Frage, wie z. B. der Deutsche Verlegerverein, der Verein der Deutschen Musikalienhändler, der Musikalienver- legerverein, der Verein Leipziger Kommissionäre usw., wofern auf diesen Seiten auch organisatorisch ein Anlehnungsbedürfnis be- 1SL0 steht. Voraussetzung der Anerkennung solcher Fachvereine ist, daß ihre Vorstandsmitglieder zugleich Mitglieder des Börsenvereins sein müssen, und daß diejenigen Mitglieder der Fachvereine, die nicht auch dem Börsenverein angehören, sich innerhalb des Fach vereins an der Beschlußfassung über die den Börsenverein betref fenden Angelegenheiten nicht beteiligen dürfen. Bei ausländischen Vereinen — örtlich oder fachlich organisierten — wird zunächst nur gefordert, daß die Bevölke rung des ausländischen Vereinsgebietes zu einem bedeutenden Teil deutschsprachig ist. Der Börsenvereinsvorstand wird dann in jedem einzelnen Falle zu prüfen haben, ob eine engere Ver koppelung mit dem ausländischen Verein im Interesse des Börlen- dsreins liegt. Der grundlegende Gedanke ist: Der Reichsverband, der Börsenverein, bedarf innerhalb jedes innerdeutschen Gebietsteiles einer Organisation, die auf örtlicher Grundlage aus- und durchführt, was der Börscnverein für das gesamte Reichsgebiet beschließt. Stellen sich ihm darüber hinaus Verbände zur Verfügung, bereit, ihn in der Erledigung seiner Aufgaben zu unterstützen, gemeinsain mit ihm zu raten und zu taten und seinen Charakter als Spitzenorganisation des Buch handels nach innen und außen anzuerkennen und zu fördern, so soll auch für diese Art von Arbeitsgemeinschaften der bisherige Ausdruck »Organ« erhalten bleiben. Erscheint eine derartig enge Anlehnung unerwünscht, vielleicht nur rein sprachlich, weil sich damit leicht die Vorstellung eines willenlosen und gehorsam pflichtigen Werkzeuges verbindet, so tut dies dem gegenseitigen Freundschaftsverhältnis keinen Abbruch, und es wird dann eben von einer satzungsmäßigön Möglichkeit bis auf weiteres lein Ge brauch gemacht. Dies hätte zur Folge, daß dann künftig inner halb des deutschen Reichsgebietes Organe des Börsenvereins nur die eigentlichen innerdeutschen Kreisvereine sein würden (unter Mitgliederideniität). So ist der Begriff des »Organs» oder wenigstens die Frage, wie ein Verein zum Organ wird, nicht einheitlich behandelt. Die eigentlichen im deutschen Reichsgebiet ansässigen Organvereine nehmen eine andere Stellung ein, die durch den Unterschied der Währungen und durch die Tatsache ohne weiteres begründet ist, daß nicht von jedem Mitglied eines ausländischen Vereins, mag auch dieser als solcher dem deutschen Buchhandel sehr nahestehcn, die Mitgliedschaft im Börsenverein gefordert werden kann. Ich bitte Sie, und insonderheit die Herren Vertreter des Münchener Buchhandels, der Neuorganisation kein Hindernis in den Weg zu legen; sie ist nicht das künstliche Hirngespinst viel- geschmähter Juristcn-Doktrin, sondern die natürliche Frucht einer jahrelangen Entwicklung, wie Sie aus dem skizzenhaften Hinweis auf den Gang der Geschichte ersehen wollen. Denn schon in den achtziger Jahren sind die Gründe klar ausgesprochen, die jetzt den Satzungsänderungs-Ausschuß zum Satzungsentwurf und die letzte Hauptversammlung zu feiner fast einstimmigen Annahme veranlaßt haben, und so handelt es sich nicht etwa um einen revo lutionären und voreiligen Entschluß einer zu Jrrtllmern und Feh lern neigenden Zeit, sondern um eine organische Neugestaltung, deren praktische Bedeutung nicht überschätzt werden darf. Offen bar hat man auch bislang nur Mit Rücksicht auf die geringe Trag weite der Änderung auf eine Neuregelung verzichtet, während die jetzige Satzungsänderung den natürlichen Anlaß bot, auch hier längst gehegte Pläne in die Tat umzusetzen. Wie sollten auch Ortsvereine bloß darum, weil sie bislang auf Grund systemloser Regelung ein« Sonderstellung gehabt haben, auf die Dauer eine solche beanspruchen, die anderen Ortsvereinen von gleicher oder von größerer Bedeutung trotz genau der gleichen Lage versagt bleibt? Bitte achten Sie die Erfordernisse formaler Gerechtigkeit und legen Sie den Schlußstein des Satzungsbaues unter Zurück stellung aller Sonderwünsche eingedenk des Schillerwortes, das die im Wirtschaftsleben eifernden Kräfte mahnt: »Großes wirket ihr Streit, Größeres wirket ihr Bund«. (Anhaltender, großer Beifall.) Vorsitzender: Ich danke Herrn Syndikus Ivr. Ackermann für seine vortrefflichen Ausführungen. Ich möchte zur Ergänzung noch bemerken, daß der Gedanke der Vereinheitlichung innerhalb der Organisation des Börsenvereins nicht den Köpfen der Herren
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