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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1922
- Strukturtyp
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- 1922-12-06
- Erscheinungsdatum
- 06.12.1922
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I versehen!' Zeilschrlft hcransgibt. Laut des vorgelcgten Exemplars I ist tu Prag am 8. Mai 1922 die Nummer 4 des zweiten Jahrgangs I der in von als Herausgeber, I Verleger und verantwortlichem Redakteur gelangenden Zelt- I schrist unter der Bezeichnung ,Papierzeitung' und mit der weiteren I, Rubrik ,Fachblatt sür die Papier-, Zellulose-, Holzstoff- und Papier- IV iudustrie' erschienen, welche Bezeichnung mit jener in Berlin erschei- I > uenden Zeitschrift vollkommen identisch ist. Das in erschei- I I nendc Blatt ist in Anbetracht des Formats jenem in Berlin er- I scheinenden sehr ähnlich; der gleiche Titel ist in beiden Zeitschriften I X an derselben Stelle angebracht; die Seiten beider Zeitschriften sind in zwei Spalten geteilt; die Berichte sind i» beiden Blättern mit der 's Lateinschrift gedruckt.« Das Gericht hielt Verwechselungsgefahr und materielle Schädigung der deutschen Firma für gegeben und verbot die Be- nsitzung des Titels. Wettbewerb mit Kennworten. Es könnte jemand in Versuchung komme», in Titeln oder anderen Benennungen ein Kennwort, das ein anderer benutzt, unter Hinzujiigung eines neuen Namens für sich zu benutzen, also beispielsweise neben einer »Modcnwelt« eine »Meyers Mo dcnwelt« oder neben einer »Universal-Bibliothek« «ine »Universal, dibliothek Müller» herauszugeben. Das ist unter solcher Be nennung, wie schon früher höchstrichterliche Urteile gezeigt haben, nicht erlaubt. Eine neue Reichsgerichtsentschcidung bekräftigt das und ist auch für uns, obwohl ihr Gegenstand diesfalls ein Schokoladenname war, von Wichtigkeit, k Neben der bekannten R.schen Bona hatte eine andere Firma . eine Schokoladenmarke T'L Bona genannt. Das Reichsgericht <vgl. Gew. Rsch. und UR. 27, S. 220) sagte dazu u. a., das; so wohl im Zwischenhandel wie auch beim Publikum in weite» Kreisen Deutschlands ganz allgemein seit langen Jahren das als Warenzeichen sür die Klägerin nicht eingetragene Wort »Bona i sowohl als Kennzeichen einer bestimmten Schokoladensorte, also ! als Beschaffenheitsangabe, als auch als Kennzeichen dafür gilt, ! daß diese bestimmte Sorte von der Klägerin hergestellt wird, so- ! nach gleichzeitig Herkunftsbezeichnung für -ihren Betrieb gewor- ^ den ist. »Es genügt, daß das Publikum das Wort Bona als Hinweis r «uf eine bestimmte Erzeugungsstelle versteht. Daß es gerade immer den Namen des Herstellers kennt oder sich vergegenwärtigt, ist nicht ) «risorderlich. Deshalb ist es auch zutreffend, wenn bas Bcrufungs- s gcrtcht annimmt, durch die Hinzusllgung des Namens der Beklagten werde Verwirrung hervorgcrufcn, nämlich über de» richtigen Namen des Herstellers. Tenn die Hinzufügung schließt nicht aus, daß nach wie vor der Käufer den Hersteller der so zu bezeichnenden Schoko lade silr denselben hält wie den, der die nur mit Bona beizeichnete Ware herstellt.» Das ist eine für viele Gebiete des Wirtschaftslebens und I namentlich eben auch sür die Titelwahl bei buchgewerblichen ü Erzeugnissen wichtige Entscheidung, weil sie grundsätzlich auf z dem Wege des Wahrheitsschutzes vorgeht und die sreie Wahl i der Bezeichnungen unter den überragenden Gesichtspunkt objek- Xtiver Wahrheit im Sinne sorgsamer Nicht-Irreführung stellt. Hur Frage der Bestrafung wegen Feil Haltens » nzüchtiger Bücher. Vor einiger Zeit war wieder einmal ein Berliner Buchhänd ler wegen Vertriebes der Bücher »Die Minderjährige-, »Ulla Ull und »Das Berliner Dirnentum» zu drei Monaten Gefängnis von der Strafkammer des Landgerichts m verurteilt worden. Von dem Verteidiger war Revision eingelegt und darauf gestützt worden, daß der Satz des Urteils, bei dem Angeklagten liege ein eventueller Dolus vor, nicht ausreichend begründet und in seiner Allgemeinheit falsch sei. Das Reichsgericht hob daraufhin das Urteil auf und verwies es zur anderweilen Entscheidung an die Strafkammer zurück. Wenn nach den Urteilsfeststellungen auch der Geschäftsbetrieb des Buchhändlers auf den Vertrieb von Büchern und Gegenständen eingerichtet sei, die Gefahr laufen, gegen den Unzüchtigkeitsparagraphen des Strafgesetzbuchs zu verstoßen, und an seiner Grenze stehen, so sei damit noch nicht gesagt, daß er auch mtt der Möglichkeit der Unzüchtigkeit der drei fraglichen Bücher gerechnet und sie auch für diesen Fall habe verkaufen wollen. Die allgemeine Vorstellung von der Unzüchtigkeit seiner Bücher reiche nicht aus. vr. A. Elster. Bibliographien und Studien. Herausgegeben von Martin Breslauer. 3. Immanuel Kants Bücher. Von Arthur War'da. Mit einer getreuen Abbild, des bisher einzigen bekannten Abzuges des Versteige- rungskataloges der Bibliothek Kants. Berlin: M. Bres lauer 1922. 58 S. 4° und 3l S. Faks. in kl. 8". Pappbd. Oi. 10.-. Es wird wohl kaum einer meinen, daß das Werk von Arthur Warda über Kants Bücher den Königsberger Philosophen etwa als Bibliophilen oder auch nur als Besitzer einer großen Bibliothek schildern könnte. Das ist er ule gewesen; aus den Nachrichten, die im Anfänge des Buches aus verschiedenen Quellen wiedcrgegebcn werden, geht sogar hervor, daß er die meisten Bücher, die er gelesen hat, nie kaufte, sondern sich von den Buchhändlern seiner Vaterstadt in ungebundenen Exemplaren zur Ansicht schicken ließ und dann zurllckgab. — Von den Büchern, die er besaß — er besaß aber nicht viele, und nicht einmal seine eigenen Schristen vollständig —, hat er die meisten zudem von ihren Verfassern als Geschenk erhalten, — Freilich hört man oon einer früheren »ansehnlichen und auserlesenen Bibliothek«, die er besessen, aber nach und nach hat veräußern müssen, weil er ln den ersten Jahren seiner Prioatdozentur seine dringlichsten Bedürfnisse von seinem Ver dienste nicht bestreiten konnte. — Die Trennung davon scheint ihm aber nicht schwer gefallen zu sein; denn man erzählt auch, daß er zu scherzen pflegte; die Blicher-Sammlungen haben das Gedächtnis zu grunde gerichtet. So wird man sich nicht wundern, zu hören, daß bei seinem Tode der »ganze Büchervorrath», den er dem Pros. Johann Friedrich Gen sichen in Königsberg als Legat hinterließ, nicht mehr als 500 Bände umfaßte, viele kleine Broschüren mitgercchnet. Diese Hinterlassenschaft wurde Im Jahre 1804 «o» dem Antiquar Kindler aus 588 sl. oder 186 rthlr. 88 gl. abgeschätzt. Ter Erbe hielt Kants Bücher von den seinen getrennt, soweit das nur möglich war, und nach seinem Tode wurden am LS. April 1888 die beiden Bibliotheken in Königsberg ver steigert. Der Katalog verzeichnet dle Bücher Kants unter 377 Nummern an erster Stelle und nach damaliger Sitte in absteigender Folge der Formate geordnet lFolio bis Tuodecimo). Wiederum hatte Kindler die Abschätzung übernommen, die allerdings mit 171 sl. von seiner ersten erheblich abweicht. Ter Erlös betrug 272 fl. 17 g. — Es ist dem Bearbeiter gelungen, ein einziges erhaltenes Stück dieses Ver zeichnisses aiiszusinden; es liegt in einer vortrefflich gelungenen Nach bildung am Ende des Buches in einem besonderen Täschchen. Das allein schon macht das Wcvkchen über dle Bücher dieses anti-biblio philen Philosophen zu einem kleinen bibliophilen Kabinettstück. An dieses Verzeichnis schließt sich nun dl« eigentliche Arbeit Wardas an. Aus seinen vielfach sehr ungenauen, manchmal fehlerhaften, stets aber sehr kurzen Titeln hat er eine bibliographisch ausftihrliche Liste der Bücher Kants hergestellt und sie nach Wissenschaften elngeteilt. Das ist keine kleine Mühe gewesen, aber bis aus nur wenige Stücke ist die' Feststellung geglückt. In dieser Liste wird zunächst aus die Nummern des Auktlonskatalogs verwiesen, dann werden dle Käufer, soweit sie tm Protokoll angegeben sind, genannt, und nun kommt die Hauptarbeit: es werden aus Kants Werken die Stellen nachgewiesen, aus denen sich die Benutzung der betreffenden Bücher erschließen läßt. Solche Hinweise finden sich, wenn ich richtig gezählt habe, bei 187 Werken. Ich halte das sür ungemein viel. Damit ist natürlich nicht gesagt, daß er die übrigen Bücher nicht auch benutzt hätte. Manches aus ihrem Inhalt mag, äußerlich zunächst nnmerklich, ln Kants Werke hlnüber- gcslossen sein. — Schließlich werden dann die Exemplare, die sich, aus Kants Besitz stammend, noch Nachweisen lassen, genau beschrieben. Eine ganze Anzahl der Bücher war sür dle Könlgsberger Schloß- bibllvthck erstanden worden und befindet sich zum Teil jetzt in der dortigen Staats- und Universitäts-Bibliothek, in dle mit der Zeit auch einige andere der damals versteigerten Bücher Kants Mrgegangen sind. — Wenn Ich nun noch erwähne, daß der Verfasser Im Text seiner Abhandlung auch die ihm sonst bekannt gewordenen Bücher aus Kants Besitz nennt und beschreibt, die nicht an Gensiche,i tibergegangcn waren, so glaube ich, den Inhalt deK sür Kantsvrscher wie für Bibliophilen gleich interessanten Werkes in seinen Hauptzügen genügend wlederge- geben zu haben, und möchte mir noch empfehle», in dem niedlichen 1703
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