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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-12-16
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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»Für die buchhändlerische Fachbibliothek« ausgenommen oder im Börsen blatt besprochen werden, so ist ein besonderes Exemplar an die Re daktion «des Börsenblattes (Gerichtsweg 26) cinzu- se irden. Die Bibliographische Abteilung des Bör se «verzins bearbeitet nur noch die Halbjahrs- und Mehrjahrskataloge, kommt also für Neuaufnahmen nicht in Frage. Mit der Redaktion 'des Täglichen und des Wöchentlichen Verzeich nisses ist die Deutsche Bücherei beauftragt. Ausschließlich an diese (Leipzig, Straße des 18. Oktober 89) sind daher alle zur T i t e l a u f n a h m e für die Biblio graphie bestimmten Werke zu richten, sollen unnötige Verzögerungen und Mißverständnisse vermieden werden. Je nach dem Zweck sind diese Adressierungen genau zu beachten. Sendungen mit doppelter Bestimmung sind zu vermeiden; in diesem Falle muß viel mehr jede Stelle ihre eigene Sendung erhalten. Zeugnisabschriften und Lichtbilder aus Bewerbungsschreiben zurück- scnden! (Vgl. zuletzt Bbl. Nr. 84.) — Ein leidiges Kapitel bei jeder Zeitschriftenexpedition sind die nie verstummenden Klagen der Ein sender von Angeboten aus Chiffreanzeigen, daß ihnen von den An zeigenbestellern Zeugnisse oder sonstige wichtige Papiere, ebenso Licht bilder nicht zurückgeschickt werden. Diese Einsender wenden sich na türlich an die Zeitungen um Hilfe. Im »Zeitungs-Verlag« wurde schon früher folgendes bewährte Verfahren empfohlen: Die Zeitschriften sollten stets solche Beschwerden an die Anzeigenbesteller mit dem Er suchen weitergebcn, dem berechtigten Verlangen der Beschwerdeführer um Rücksendung der Anlagen zu den Angeboten zu entsprechen. Der Beschwerdeführer bekommt einen entsprechenden Bescheid mit dem An heimgeben, sich nochmals zu melden, falls innerhalb einer befristeten Zelt seinem Ersuchen vom Besteller der Anzeige nicht Folge gegeben werden sollte. Trifft diese Nachricht dann bei der Zeitung ein, so er öffnet diese nunmehr dem Auftraggeber, daß sie seine Adresse dem Beschwerdeführer bekanntgeben wird, wenn dem Ersuchen um Rück sendung der Anlagen nicht innerhalb weniger Tage Folge gegeben wird. Dem Einsender des Angebots wird dann auf diese Weise Gelegenheit gegeben, seinen Anspruch gegen den Empfänger des Ange bots, also gegen den Anzeigenbcsteller, unmittelbar geltend zu machen. In sehr vielen Fällen wird diesem letzten nachdrücklichen Ersuchen der Zeitungen von seiten des Anzcigenbestellers Folge gegeben. Wenn dies nicht der Fall ist, so ist die Zeitung wohl verpflichtet, dem be nachteiligten Angeboteinscndcr zur Erlangung seines Rechtes dadurch behilflich zu sein, daß die Adresse des Anzeigenbestellers preisgegebcn wird. Unbegreiflich ist es, daß Empfänger von Angeboten eine zwci- uud dreimalige Mahnung an sich herantreten lassen, che sie die selbst verständliche Pflicht erfüllen, den Einsendern wichtige Anlagen zurttck- zusenden. Wer so wenig Mitgefühl gegenüber seinen Berufsgcnosscn hat, die als Stcllensuchende doch immer in einer gewissen bedrängten Lage sind, der kann sich nicht darüber beschweren, wenn die Zeit schrift ihm gegenüber endlich die Geheimhaltung seines Namens auf gibt und in einem solchen besonderen Falle seine Adresse dem Be schwerdeführer mitteilt.- Vortragsabend in Leipzig. — Die ^Bücherstube Nürn berger Straße« der Deutschen Wanderbuchhandlung in Leipzig verunstaltet Montag, deg 18. Dezember 1922, abends )^8 Uhr, im Großen Saal der Frau'enhochschule einen Insel-Abend. Herr Gerhard Bünte vom Leipziger Schauspielhaus wird Vorlesungen aus Hofmannsthal, Rilke, Becher, Schaeffer, Däubler, Ricarda Huch, Timmermann u. a. bieten. Preise: 1. Platz 100 Mark, zuzüglich Steuer, 2. Platz 60 Mark, zuzüglich Steuer. Reingewinn zugunsten der' Leip ziger Jugendarbeit. Der Gehilfenschaft im Leipziger Buchhandel wer den Karten zum ermäßigten Betrage von 40 Mark gewährt, die jederzeit in der Geschäftsstelle, Roßstraße 22, abge'holt werden können. Das metrische System in Rußland. — Wie aus Moskau gemeldet wird, hat der Rat der Volkskommissare dem Vorschlag seine Zustim mung erteilt, nach dem mit dem 1. Januar 1923 in ganz Rußland das metrische System eingeführt werden soll. Verbot der Kölnischen Zeitung. — Der kommandierende General Beaurain in Duisburg hat die Kölnische Zeitun g auf die Dauer von acht Tagen, vom 14. bis 21. Dezember, verboten mit der Be gründung, daß sic in dem Artikel »Belgische Kriegsgcrichtsurteile« in Nr. 555 vom 8. Dezember »lügnerische und boshafte Bemerkungen« gebracht habe. Es handelt sich um den Bericht über die Verurteilung des belgischen Polizeibeamten Schmitz wegen Erschießung eines deut schen Polizeibeamten in Hamborn im März d. I. PerslllilllnlllkiriMeii. Gestorben: am 12. Dezember nach kurzer Krankheit im 70. Lebensjahre Herr Berlagsbuchhändler E r n st Mohr in Oberkirch (Baden). Der Verstorbene, ein Sohn von Ernst Mohr und ein Enkel des alten I. E. B. Mohr, hatte das väterliche Geschäft in Heidelberg am 1. Juni 1890 übernommen und es noch Freiburg i. B. verlegt, nachdem ein großer Teil des Verlags an Bangcl L Schmitt in Heidel berg llbergegangen war. Am 5. Mai 1897 zog Mohr nach Obevkirch in seinen Berghochsitz. Viele ältere Kollegen werden sich des Ver storbenen gern erinnern und sein Hinfcheiden bedauern; ferner: infolge einer schweren Lungenentzündung nach kurzem Krankenlager im Alter von 44 Jahren Herr Johannes Albrecht, ein strebsamer und fleißiger Mitarbeiter der Firma E. S. Mittler L Sohn in Berlin; ferner: anfangs Dezember nach längerer Krankheit Herr Wilhelm Ulrichs, ein treuer Gehilfe der Firma Moritz Pcrles in Wien, der dieser 36 Jahre treue Dienste geleistet hat. Ar beitsfreude, Fleiß und Pünktlichkeit zeichneten ihn beson ders aus. EvrWlllll. Ieitschristenlteskrung in das Ausland. <Vgl. Bbl. 258 u. 284.) H. Bechhold Verlag, Frankfurt a. M., beschwert sich im Bbl. Nr. 284 vom 7. Dezemb-er darüber, daß unsere Vereinigung in ihrem Appell »An die Verleger deutscher Unterhaltungszeitschriften« die Bitte geäußert hat, den Auslanddeutschen keinen zu hohen Valutaaufschlag zu berechnen, insbesondere nicht die Abonncmenkspreise in fremder Wäh rung festzufetzen. H. Bechhold Verlag versucht seiner Beschwerde damit Gewicht zu geben, daß er eine Eingabe von nordamerikanischen Buchhand lungen erwähnt, worin den deutschen Exportbuchhaudlungen der Vor wurf gemacht werde, diese — die Exportbuchhandlu-ngen — suchten durch Preisunterbietungen neue Abonnenten an sich zu ziehen. Er verweist ferner darauf, daß der Zeitfchriftenverlag zur Erhaltung seiner Existcnzfähigkeit auf einen angemessenen Mehrerlös aus den Auslandabounements angewiesen sei. Was die Eingabe der nordamerikanischen Buchhandlungen anbe- lang-1, so müssen wir die hierin angezogene Unterstellung als unbe gründet zurückweisen. Der weitaus größere Teil unserer Kunden wohnt nämlich vereinzelt und weitab von den größeren Städten im Ausland, scheidet also als Kundschaft der Auslandbuchhaudlungen von vornherein aus. Tie Kundschaft der Auslandbuchhaudlungen dürfte aber auch vorwiegend aus Ausländern bestehen, für diese aber ist Bezahlung auch deutscher Zeitschriften in ihrer Landeswährung das Übliche und Gewohnte. Der Verlag sollte es ablehncn, Export sortiment und Auslandsortiment gegeneinander ausspielen zu lassen; ihm wird am besten gedient, wenn beide, nämlich Exportbuchhandlungen und Auslandbuchhandlungen, für ihn tätig sind. Daß der Zeitschriftenverlag nickst auf Rosen gebettet ist und ihm ein Mehrerlös aus den Auslandabonnements zu wstnschcn ist, wissen wir. Wir haben auch ausdrücklich gesagt, daß wir geg>cu ang e m esse n erhöhte Auslandpreise nichts einzuwenden haben. Wir wenden uns nur dagegen, daß der Verlag in Verkennung der wirtschaftlichen und kultu rellen Interessen, die hierbei auf d-em Spiel stehen, zu hohe Ausland preise ansetzt und dadurch die Auslanddeutschen dem Bezug deutscher Zeitschriften entfremdet. Einschließlich der Porto-, Verpackungs- und Aussuhrkosten sind nämlich deutsche Unterhaltungszeitschriften vielfach heute schon nicht mehr wesentlich billiger als gleichartige fremdländische Zeitschriften, und es ist nicht angängig, dem Auslanddeutschen Profit sucht zu unterstellen, wenn er wirklich den Wunsch hat, deutsche Unter- haltungszeitschriften, die er vielfach zu Propagandazwecken für Deutsch land verwendet, möglichst billig beziehen zu können. Schließlich gibt es doch auch noch andere Gesichtspunkte bei der Beurteilung dieser Angelegenheit als lediglich den Wunsch, möglichst viel zu verdienen. Uns erscheint es eben im Hinblick auf kommende Zeiten und zur Erlangung bleibend ertragreicher Absatzgebiete wertvoller, die enge Verbindung zwischen den Auslanddeutschen und 1751
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