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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1922-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1922
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- Deutsch
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Börsenblatt f. ». Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 302, 30. Dezember 1922 düng brieflich zu entschuldigen, da sie Wert darauf legt, auch jeden blaßen Anschein zu vermeiden, als wolle sie es an Unparteilichkeit und Objektivität mangeln lassen. Der Ernst Rowohlt Verlag hat sich damit aber nicht begnügt, sondern bestand auf einem öffentlichen Schuldbe kenntnis. So kam es zu der Erklärung in Nr. 283 des Börsenblattes, mit der wir jedoch ebensowenig wie früher gegen den Verlag Rowohlt Partei nehmen, sondern lediglich unfern Standpunkt wahren wollten. Mit den vorstehenden Ausführungen hoffen wir indessen nunmehr die Angelegenheit als erledigt anseheu zu können. Red. Die Stellung der Warenhäuser zur Tagcsschlüssclzahl. — Nachdem der Verband Deutscher Waren- und Kaufhäuser e. V. seinen Mitgliedern mit Rücksicht auf die unsichere Rechtslage bislang immer den Rat gegeben hatte, alte Bestände auf der Grundlage des Einkaufspreises zu verkaufen, hat er sich jetzt von der wirtschaftlichen Un möglichkeit dieses Verhaltens überzeugt. Er stellt daher wegen Anwen dung der Tagcsschlüssclzahl des Börsenvereins und des Verlegervereins seinen Mitgliedern anheim, »sich auf den Boden dieser Preisberechnung für ältere Lagerbcstände zu stellen«. Damit ist praktisch der Grundsatz anerkannt, daß auch die Warenhäuser zum Tagesladeupreis verkaufen und cs ist zu erwarten, daß hiermit den berechtigten Klagen über ein das Ansehen des Buchhandels schwer gefährdendes Schleudern von dieser Seite der Boden entzogen ist. Neuregelung des Lohnabzuges. — Ter Reichstag hat am 16. De zember die Tarife für die Einkommensteuer neu festgesetzt. Aus den bis jetzt vorliegenden Angaben ist aber nicht mit Gewißheit zu erken nen, ob die neuen Sätze für das gesamte Jahr 1922 rückwirkend gelten oder nur für die Zukunft in Kraft treten sollen. Es muß daher die amtliche Veröffentlichung abgewartet werden, die erst nach Zustimmung des Neichsrats erfolgen kann. Um aber die Durchführung des Steuerabzuges nicht zu erschweren, hat das Neichsfinanzminifterium ebenfalls am 16. Dezember eine Ver fügung erlassen, in der die neuen vom 1. Januar 1923 ab anzu wendenden Abzüge von der Lohnsteuer in folgender Weise festgesetzt werden: Der Betrag von 10»/» des Arbeitslohnes ermäßigt sich 1. für den Steuerpflichtigen und seine zum Haushalt zählende Ehe frau um je,Mk. 20V.— bei Monats-, je Mk. 48.— bei Wochen-, je Mk. 8.— bei Tages- und je Mk. 2.— bei Stundenlohn (für je zwei volle oder angesangene Stunden). 2. Für jedes zum Haushalt des Steuerpflichtigen zählende minder jährige Kind sind steuerfrei je Mk. 1V0V.— bei Monats-, je Mk. 240.— bei Wochen-, je Mk. 40.— bei Tages- und je Mk. 1V.— bei Stundenlohn (für je zwei volle oder angefangene Stunden). 3. Der steuerfreie Betrag für Werbungskosten beträgt Mk. 1000.— bei Monats-, Mk. 240.— bei Wochen-, Mk. 40.— bei Tages- und Mk. 10.— bei Stundenlohn (für je zwei volle oder angefangene Stunden). Wie bisher ist eine Erhöhung des Abzugs für Werbungskosten zu lässig, und zwar kann diese auf Antrag vom zuständigen Finanzamte bewilligt werden, wenn der Nachweis erbracht wird, daß der für Wer bungskosten ausgcwandte Betrag die Summe von Mk. 120 000. - um mindestens Mk. 10 000.— übersteigt. Die Steucrbcträge sind stets auf volle Mark nach unten abzurun den. Die Abzüge kommen ab 1. Januar des nächste« Jahres in An wendung, auch -wenn auf den bereits verteilten Steuerbüchern geringere Sätze vermerkt sind! dagegen gelten für den Monat Dezember noch die bisherigen Sätze. Maßgebend für die Abzüge bleibt jedoch der ans dem Steuerhuche angegebene Familienstand. Tritt hierin im Lause des Steuerjahres eine Änderung ein, so ist diese ans Antrag des Steuerpflichtigen im Steuerbuche zu vermerken und findet bei der ersten auf die Änderung des Steuerbuches folgenden Lohn zahlung Anwendung. Für die Berechnung der Steuerbeträge dienen folgende Beispiele: Ein Gehilfe, verheiratet, zwei minderjährige Kinder ohne selbständiges Arbeitseinkommen, verdient monatlich Mk. 70 000. Abzuziehen sind 10«/, Mk. 7 000.- Hiervon ab für den Gehilfen Mk. 200.— — 200.— für seine Ehefrau Mk. 200.— — 200.— für die zwei Kinder je Mk. 1000.— — 2000.— Werbungskosten Mk. 1000.— - 1000.— Mk. 3 400.— Als Steuerbetrag find einzubchalten Mk. 3 600 — Eine weibliche Angestellte, ledig, verdient monatlich Mk. 60 000 — Abzuziehen sind 1V2L Mk. 6 000.- Hiervon ab für die Angestellte Mk. 200.— Werbungskosteu Mk. 1000.— Mk. 1200.— Als Steuerbetrug sind einzubchalten Mk. 4 800. 1814 Ein Morkthelfer, in Wochenlohn, verheiratet, ein minder jähriges Kind, echält Btt. 14 000.— Abzuziehcn sind 10»/, Mk. 1400 — Hiervon ab für den Markthelfer Mk. 48.— — 48.— für seine Ehefrau Mk. 48.— — 48.— für das Kind Mk. 240.— — 240.— Wcrbungskosten Mk. 240.— - 240.—' Mk. 576 - Als Steuerbetrag sind einzubehalten Mk^ 824.— vr. H. Liste der Verleger, die sich der Schlüsselzahl des Börsenvereins und des Deutschen Verlcgervereins angcschlosscn haben. — In der heutigen Nummer, Seite 14 695 bis 14 704 ist das 12. (v e r v o l l stä n d i g t e) Verlegerverzeichnis abgedruckt. Amerika-Spende für die deutschen Künstler und Schriftsteller. — Gleich der Schweiz hat jetzt auch Amerika zur Linderung der deut schen Not einen Millionenbetrag gestiftet. Tie Sammlung ist von der Ncw Aorker Staatszcitung unternommen und das bisherige Ergebnis (rund 24 000 Dollar) dem Reichspräsidenten Ebert zur Verteilung überwiesen worden. Davon haben jetzt erhalten: der Neichswiri sch a s t s v c rh a n d bildender Künstler Deutschlands 3 Mill. Mark und ebenso der Verband deutscher Bühnen- s ch r i s t st c I l e r 3 Mill. Mk. Dem Verband deutscher Er zähler wurden 700 000 Mark für seine Wohlfahrtskasse zugesührt. Lieferung an Private. — Aus einem an die Geschäftsstelle des Börsenvereins gerichteten Schreiben I u g o s l a v i s ch e r Buch händler vom 30. November 1922 verdienen folgende Zeilen Be achtung: »Schließlich können wir nicht umhin, auf einen unsere Position und unser Ansehen untergrabenden schon des öfteren gerügten Miß- stand hinzuweisen, diesen wieder vorgubringen und auf dessen Ab schaffung, die schon hoch an der Zeit wäre, zu drängen; es handelt sich hier um die Tatsache, daß eine immer größer werdende Zähl von Ver legern unter Umgehung der Buchhandlungen an hiesige Privatpersonen liefert, häufig unter gleichen, mitunter sogar unter günstigeren Bedin gungen als an die Buchhändler. Ja sogar Fälle find vorgekommen, daß eine unserer Bestellungen mit dem Vermerk »Vergriffen, kann nicht geliefert werden« zurückkam, während der Private ebendasselbe auf direktem Wege geliefert erhielt. Die Nennung des betreffenden Verlags halten wir für unnotwendig, genügt ja doch die Anführung der Tatsache. Glauben Sie denn nicht etwa auch, daß ein solches Vorgehen einiger Herren Verleger zur Verschärfung der sowieso schon hinlänglich kritischen Lage beiträgt und daß hier Abhilfe nottut?« Für Rumänien besteht ein Ausfuhr- und Ubcrweisnngsverbot für Lei nach dem Ausland. Es empfiehlt sich daher zur Erleichterung der gegenseitigen Geschästsbeziehungen, daß der Verleger entweder ein Konto bei Bukarcstcr Banken einrichtet, auf das der rumänische Sorti menter überweisen kann, oder sich bei Vertragsabschluß mit Zahlung der Leisnmme in Mark, umgerechnet zum Tageskurs, einverstanden erklärt. Die Deutsche Revue, die seit 47 Jahren erscheinende politisch-lite rarische Zeitschrift, die von Richard Fleischer bei der Deutschen Ver lags-Anstalt in Stuttgart heraus ge geben wurde, stellt »mit Rücksicht ans die allgemein bekannten wirtschaftlichen Verhältnisse« ihr Er scheinen ein. Einkommcnsteucrmarken. Bei der Reichsdruckerei sind Marken zu 500 Mark, 1000 Mark und 2000 Mark in Vorbereitung. Damit wird dem Mangel an hochwertigen Einkommensteuerm arten in naher Zeit abgcholfen werden. Post-Kuriosum. - Ein Heidelberger Berufsgenosse schreibt uns: Schließlich mache ich noch daraus aufmerksam, daß die Post bei Gc- samterhebung der Journalquittungen und Ausschreiben einer beson deren Quittung für jede Quittung sich 12 Mark extra bezahlen läßt, ivas dadurch vermieden werden kann, daß man an verschiedenen Schaltern oder an verschiedenen Tagen jede Zeitschrift einzeln be stellt. Verursacht man der Post und sich selbst M eh r arbeit, so spart man Geld. Auch ein Standpunkt zur Rentabilität der Post! Freisprechung von der Anklage des Preiswuchers. — Ein Straf prozeß, der kürzlich vor der ersten Strafkammer in Moabit entschieden wurde, war in seiner Entscheidung für weite Kreise der Industrie und des Handels von erheblichem Interesse, da er die Frage zu entscheiden hatte, ob ein Fabrikant Waren, die er aus Lager hat, zu gleichen Preisen
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