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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1923
- Strukturtyp
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- 1923-01-10
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1923
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st.« 8, lO. Januar 1923. Redaktioneller Teil. Angestellte und Arbeiter des Staatsinstitutes privaten Händen zu überlassen, und zieht deshalb die Form des gemetnwtrtschaftlichen Betriebes stets vor. Ferner will sie sich ihren Einfluß auf die Anlage und Tendenz der Schulbücher und Jugendschrislen, sie der Schulbücherverlag hcrausgibk, nicht schmälern lassen. Man darf aus die weitere Entwicklung der für den österreichischen Ver lags- und Sortimentsbuchhandel wichtigen Frage gespannt sein. Die österreichische Krone, in Zürich aus den schrecklichen Tief stand von 0,0075 angelangt, stabilisiert sich nun bereits feit ge raumer Zeit aus diesem Elendpunkt, und die fremden Valuten, insbesondere die tschechoslovakische Krone, bröckeln ab. Da wir aus der Tfchechoslovakei Nahrungsmittel, namentlich aber Tex tilien und Schuhe beziehen, so macht sich diese Kursbewegung bei den Preisen geltend, und man konnte in den Dezembertagen be reits zahlreiche Täfelchen mit der Aufschrift: »Reduzierte Preise in den Schaufenstern der vornehmsten Handlungen mit Kleidern, Wäsche u. dgl. sehen. Ich halt« es auch für ein günstiges Zei chen, daß die großen Tageszeitungen (Neue Freie Presse, Neues Wiener Tagblatt usw.) von ihrem Höchstbezugspreise vom No vember von Kr. 32 000.— bereits im Dezember aus Kr. 30 000.— zurllckgegangen sind und für den Monat Januar 1923 eine wei tere Herabsetzung auf Kr. 28 000.— anzeigen. Man sage nicht, daß eine Ersparnis von monatlich Kr. 4000.— bet Kr. 32 000.— keine Rolle spiele; in Prozenten ausgedrückt, beträgt sie immer hin lt°/>, und wenn man das wahnsinnige Anfwärtssteigen der Preise im Herbst mitgcmacht hat, so ist man auch für eine Er sparnis von 1l?S dankbar. Di« Überzeugung ist ja allgemein, daß es nur einen Weg zur Gesundung unserer Verhältnisse gibt: Lohnabbau, Preisabbau. Vielleicht darf man jetzt die Hoffnung haben, daß dieser Weg gangbar sein und sich diese Erkenntnis überall durchsetzen wird. Wien, Ende Dezember 1922. Friedrich Schiller. Gadow, W.: Der gewerbliche Rechtsschutz der deutschen Reichsgesetze und Staatsverträge. Textaus gabe mit einleitender Übersicht und Sachregister. sStilke's Textausgaben Nr. 4.j Berlin: Georg Stilke 1922. 328 S. 8°. Ladenpreis Mk. 540.—. Die hier vorliegende Sammlung der Gesetzgebung Uber gewerb lichen Rechtsschutz ist sehr verdienstvoll. Es handelt sich um einen sorgsam zusommengestellten Abdruck aller fiir dieses 'Gebiet in Be tracht kommenden Gesetze, Verordnungen, Staatsverträgc und dergl., hier und da mit kurzen treffenden Anmerkungen und am Schluß mit einem gut gearbeiteten Register versehen. Gerade mit Rücksicht darcnvf, äaß diese Gesetzgebung auch während des Krieges und seit dem Ver sailler Vertrag nicht stillgcstanden hat, kommt eine solche Zusammen stellung einem fühlbaren Bedürfnis entgegen. Der Herausgeber faßt zwar den Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes nicht so weit, daß er das literarische und künstlerische Urheber- und Verlagsrecht mit hinein nähme; er begreift gewerblichen Rechtsschutz vom Gebrauchsmusterschutz- Gesetz an bis"zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Daß er dieses letztere mit hineinnimmt, ist besonders erwünscht; er erkennt damit die Zusammengehörigkeit des Wettbewerbs-Gedankens mit dem Gedanken des gewerblichen Rechtsschutzes an, wie er dies auch in der Einleitung des Bandes betont. Diese Einleitung von rund zwei Druck bogen gibt einen recht guten Einblick in das Nechtsgebiet und bringt ans kurzem Raum verhältnismäßig viel; dies zeugt für das Geschick des Verfassers, die Gedanken prägnant darzustellen, und außerdem von wissenschaftlicher Schärfe. Daß er bei diesen Darlegungen nament lich auch die Gesichtspunkte des Verfahrens und des Prozesses nicht außer acht läßt, ist dankenswert. Diese Einleitung also eignet sich sehr gut zur ersten Einführung in das interessante Gebiet. Nicht ein verstanden bin ich mit dem Versuch des Verfassers, zwischen dem Warenzeichen- und dem Patentrecht einen Unterschied m der Richtung zu machen, baß in dem einen das Persönlichkeitsrccht, in dem anderen das Vermögensrecht übcrwiege. Meiner Ansicht nach gehen diese Dinge hinsichtlich der persvnlichkeits-rechtlichen und der vermögens-rechtlichen Bestandteile so ineinander über, daß hier der Versuch, eine wissen schaftliche Scheidung vorzunchmen, müßig ist. Es dient der Erkenntnis des Nechtsgebietes mehr, wenn man in allen seinen Teilen die enge Verknüpfung zwischen dem Cchntzgedankcn der Persönlichkeit und dein des Gewerdercchts erkennt und betont; doch das ist eine kleine neben sächliche Bemerkung gegenüber den übrigen durchaus beifallswttrdigen Darlegungen des Verfassers. Das Buch verdient bet allen, die sich mit Erfinderrecht, Warenzeichen- und Wettbewerbsrecht irgendivie zu be fassen haben, in der Hand-Bibliothek zu stehen. Or. A. Elster. Kleine Mitteilungen. Neue Lohnvereinbawungen im deutschen Buchdruckgewerbe (vgl. auch Bbl. Nr. 3). — Nachdem in wochcnlangcn Beratungen Mischen dem Deutschen Buchdrucker-Verein (Prinzipalei und bem Verband der Deutschen Buchdrucker sowie dem Guten de r g - B u n d (Gehilfen) ein neuer Manteltarts Mtandc ge kommen war, auf den wir des näheren noch zurückkommen werden, tagte am 29. und 30. Dezember in Berlin die in dem neuen Tarif an stelle bcs bisherigen Tarisausschusses der Deutschen Buchdrucker vor gesehene Tarifkommission, um über die Neugestaltung der Löhne, bzw. über die Festsetzung neuer Teuerungszu lagen -u beraten. Die Gehilfenvertreter stellten den Antrag, die bisherigen Löhne um 75°/, zu erhöhen, und zwar für drei Wochen. (Der bisherige Spitzenwochenlohn betrug bet 25°/, Lokalzu schlag für Verheiratete über 24 Jahre Mk. 14 185.—.) Die Prin-zipals- vertreter lehnten eine Lohnerhöhung in diesem Ausmaß rundweg ab. Rach stundenlangen Verhandlungen, die hauptsächlich in einer Unter- kommission geführt wurden, einigten sich die Parteien, ohne daß es zu einer Anrufung des Reichsarbeitsministeriums kam. Auf Grund dieser Einigung beträgt der Spitzenlohn für die Zeit vom 1. bis 14. Ja nuar 1923 wöchentlich Mk. 18V00.— und für die Zeit vom 15. bis 28. Januar wöchentlich Mk. 21 000.—. Diese neuen Teuerungszulagen entsprechen einem Lohnausschlage von 26,8, bzw. 48*/«, im Durchschnitt also 37,4<X,. die neuen Löhne erhalten die Maschinensetzer gemäß 8 11, Ziffer 1 des Manteltarifs noch einen Ausschlag von 7>L°/o. Die berechnenden Setzer (in Akkord arbeitende Setzer) erhalten ans den tariflichen Stücklohn für die Zeit vom 1. bis 14. Januar einen Aus schlag von 27"/, und für die Zeit vom 45. bis 28. Januar einen Aus schlag von 48°/o. Die Hilfsarbeiter erhalten von den Lohnzulagen die tariflich vorgesehenen Prozentsätze. Beispielsweise erhält ein verhei rateter, über 24 Jahre alter Hilfsarbeiter bei 25°/, Lokalzuschlag einen Wochenlohn von Mk. 15 491.—, bzw. Mk. 18191.—, eine Anleger!!, über 21 Jahre bezieht Mk. 11 232.—, bzw. Mk. 13 104.—, eine Hilss- arbeiterin über 21 Jahre Mk. 9636.—, bzw. Mk. 11592.— Wenn in Orten bis einschließlich IO"/, Lokalzuschlag nicht mehr als 28 Hilfs arbeiter beschäftigt werden, so erfahren die tariflichen Löhne eineü Abschlag von IO"/,. Die Lehrlinge erhalten auf ihr Kostgeld wie bis her für die Dauer des Lohnabkommens einen Aufschlag von 10A» der höchsten Gehilsenstaffel. Demgemäß betragen die wöchentlichen Kost geldsätze für die Zeit vom 1.—-28. Januar im ersten Lehrjahre je nach der Höhe des Lokalzuschlags Mk. 1681.— bis Mk. 2110.—, im zweiten Lehrjahre Mk. 1686.— bis Mk. 2118—, im dritten Lehrjahre Mk. 1691.— bis Mk. 2123.— und im vierten- Lehrjahre Mk. 4696. bis Mk. 2433.—. Daß diese ganz erheblichen Lohnerhöhungen, die für einzelne Städte, bzw. für das besetzte Gebiet durch evtl. Sonderzulagen noch eine weitere Steigerung erfahren, nicht ohne Einfluß auf die Gestal tung der Preise für alle Arten von Drucksachen bleiben konnten, ist ohne weiteres begreiflich. Ter neue Buchdrucker-Manteltarif sieht bei der Festsetzung der Druckpreise eine Mitwirkung der Ge hilfenschaft nicht mehr vor, wie das ja auch in anderen Gewerben bisher nicht anzutrefsen war. So hat denn diesmal die 50//, betragende Erhöhung der bis 31. Dezember gülti gen Drnckpreise nicht die Tarifkommission, sondern der Haupt vorstand des Deutschen Buchdvncker-Vereins beschlossen. Tie Sätze der im April 1922 erschienenen 6. Ausgabe des Deutschen Bnchdruck- Preistariss erfahren durch die neue Preiserhöhung eine Steigerung auf 42500/,. Soweit es sich um Druckarbeiten handelt, die laufende Verträge darstellen und auf Grund bes berichtigten Friedens- Preistarifs von 1912 abgeschlossen worben sind, kommen sol- gende Aufschläge aus diesen Tarif in Frage«: bisher Mir Formulare und Akzidenzen Fiir Kataloge, Preislisten und größere 142 700°/, 95 100 °/o Druckarbeiten Für Werke, Zeitschriften und sonstige regelmäßig erscheinende Blätter sowie 435 200°/, 90 100°/,- für Zeitungen 129 350°/, 86 200'/, Für Qualitätsarbeiten 149 600°/, 99 700°/, Für Buchbind-erarbeiten 142 700°/, 95 100°/,l Es war vorhin au) evtl. Cvnderzulagen an die Gehilfen hinge wiesen worden, die für einzelne Städte, bzw. Gebiete in Betracht kom men. Der zweite Sitzungstag der Tarifkommission war vornehmlich
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