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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-12-06
- Erscheinungsdatum
- 06.12.1923
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 283, 6. Dezember 1923. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 8287 Redaktioneller Teil. (Nr. 215.) , Bekanntmachung. Der Deutsche Buchdrucker-Verein übersendet allen Austraggebern des deutschen Buchdruckgewerbes, besonders auch an die Behörden und die Verlagsbuchhändler, eln Rundschreiben, in dem mit Wirkung vom 30. November ab eine wesentliche Erhöhung der Buchdrucker-Schlüsselzahl bei lausenden Aufträgen und bei sonstigen Druckverträgcn angekündigt wird. Zur Be gründung weist er auf die wesentlich« Steigerung der Grundpreise aller im Buchdruckgewerb« benötigten Materialien und auf die durch Schiedsspruch des Reichsarbeitsministeriums vom 27. November vorgeschriebenen Goldmarklöhne für das Druckgewcrbe hin. Die Unterzeichneten Vorstände erheben mit allem Nachdruck Einspruch gegen diese Preispolitik. Sie mutz in ihrer Auswirkung auf di« Kosten der Herstellung zu einer weiteren Verschärfung der Absatzkrisis des deutschen Buchhandels im In- und Ausland« führen. Die Unterzeichneten Vorstände empfehlen ihren Mitgliedern, um vor Schädigungen bewahrt zu bleiben, bis aus weiteres Druckausträge nicht zu vergeben. Leipzig, den 4. Dezember 1923. Oer Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler ,« Leipzig vr. Arthur Meiner, Erster Vorsteher. Oer Vorstand des Deutschen Verlegervereins Di. Georg Partei, Erster Vorsteher. Bekanntmachung. Auf Grund von K 21 Ziffer 12 der Satzung haben wir beschlossen, die bei Gesuchen um Ausnahme in das Adreßbuch des Deutschen Buchhandels zu entrichtende Ermittelungsgebühr auf 6 Goldmark <1 6dl. — Dollar, berechnet nach dem amtlichen Berliner Mittelkurs des Zahlungstages) festzusetzen. Von diesem Betrag erhält der das Aufnahmegesuch bearbeitende inländische Organverein 3 «dl. Für ausländisch« Firmen beträgt die Ermittelungsgebühr 7.50 Schweizer Franken, die entsprechend der von uns ün Bbl. Nr. 262 vom 10. November 1923 veröffentlichten Tabelle U in die Währung anderer Länder umgerechnet werden. Leipzig, den 4. Dezember 1923. Oer Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig De. Arthur Meiner, Erster Vorsteher. Dörsenoerein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 175. Auszug aus der Registrandc des Vorstandes des Börsenvereins. Der Kleinhandel ist vielfach dazu übergegangen, bei Beglei chung seiner Kauspreisforderungen in wertbestän- di gen Zahlungsmitteln Rabatte einzuräumen. Er schafft sich die Möglichkeit hierfür dadurch, daß er in die in Papiermark errechnelen Verkaufspreise von vornherein einen Entwertungsauf schlag einrechnet, auf den er bei Erhalt wertbeständiger Zahlungs mittel leicht verzichten kann. Das Bedenkliche eines solchen Vor gehens wird dadurch gekennzeichnet, datz Prciswucherbehörden be reits ein Vorgehen wegen Preiswuchers in Aussicht gestellt haben, falls Nachlässe in Höhe des einkalkulierten Entwertungsrisikos bei Hingabe wertbeständiger Zahlungsmittel nicht cingcräumt werden. Für das Sortiment besteht die Möglichkeit solchen Entgegen kommens nicht; es setzt seine Verkaufspreise nicht selbst fest, kann infolgedessen auch «in Entwertungsrisiko nicht einrechnen. - Der Spesenaufschlag dient nach seinem Abbau lediglich dem Ausgleich der gesteigerten Spesenlast: als Kostcnclcmenl für Geldentwertung kommt er nicht in Betracht. Solche Rabaltgewährung würde auch den Bestimmungen der Veckaufsordnung widersprechen. Verein der österr. Buch-, Kunst- und Musikalienhändler. Bekanntmachung. Kein Goldmark-Verkehr mit Österreich! Wir müssen die Herren Verleger und Kommissionäre in Deutschland eindringlichst ersuchen, von der Goldmarkberechnung nach Österreich unter allen Umständen abzusehen: sie würde noch mehr Verwirrung schassen und das bestehende Chaos noch mehr vermehren, als es durch die zwiespältige Tabelle des Börsenvcr- eins, die vielfach von den Verlegern mißverstanden und falsch gehandhabt wird, schon geschehen ist. Für Österreich kann ausschließlich die Berechnung in öster reichischen Kronen in Betracht kommen. Jede andere Berechnungs art hat keinerlei Berechtigung, da die österreichisch« Krone gegen wärtig das wertbeständigste Zahlungsmittel ist. Jedes Entwer- tungsrisiko ist daher ausgeschlossen: Die österreichischen Kronenpreise reichsdeutscher Verlagswcrkc sind, wie wir wiederholt gefordert haben, unter Zugrundelegung des 'Schweizer Franken zu bilden. Das gesamte österreichische Sor timent hat sein Lager in Schweizer Franken aus-, bzw. umgezeich- net und verkauft mit der sttr Österreich gültigen österreichi schen Schlüsselzahl. UM«
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