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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1924
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- 1924-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1924
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M 9, 11. Januar 1924. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dlschn. Buchhandel. 251 Redaktioneller Teil (Nr. 7.) Verzeichnis der in den Monaten November und Dezember 1923 bei der Geschäftsstelle hinterlegten Rundschreiben mit eigenhändiger Unterschrift. - I. G. Cotta' sche Buchhandlung Nachfolger in Stutt gart. Dem bisherigen Gesamtprokuristen, Herrn Ludwig Neff, ist Einzelprokura erteilt worden. Die Gesamtprokura des Herrn Hans Duschner ist erloschen. Den Herren Gustav Jäger und Gottlieb Maier wurde Handlungsvollmacht gemäß K 54 H.G.B. erteilt, sie zeichnen die Firma gemeinschaftlich. (Ende Dezem ber 1923.) Deuts cheVerlags«An st altin Stuttgart. Herr Robert Lutz ist zum Direktor und Vorstandsmitglied bestellt worden mit der Befugnis, di« Firma in Gemeinschaft mit einem Vorstands mitglied oder Prokuristen zu zeichnen. (1. Dezember 1923.) Bernhard Hermann L G. E. Schulze in Leipzig. Die beiden Leipziger Kommissionsgeschäfte Bernhard Hermann und G. E. Schulze werden verein, t und unter obiger Firma fort- gcführt. (31. Dezember 1923.) Nlinkhardt L Bier mann in Leipzig. Die Firma wurde in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien umgewandelt; Inhaber der Gesellschaft sind die Herren vr. Werner Klinkhardt, Prof. 0r, Georg Biermann und Hofrat vr. Victor Klinkhardt. Fräu lein Mathilde Dreist behält auch für die neue Firma Prokura. (November 1923.) Kluge L Stroh m und F. Wassermann in Reval. Die Herren Bernd Ströhm und Kurt Weiß sind als Teilhaber in beide Firmen ausgenommen worden. (Oktober 1923.) August Pfister, Ludwigshafen (Rhein). Herr Heinrich Schwab ist als Teilhaber in das Geschäft cingetreten. (31. Ok tober 1923.) August Pries, Leipzig. Herrn Alfred Wernicke ist Prokura erteilt worden. (28. November 1923.) Gustav A. Nietzsche! in Leipzig. Den Herren Erich Nietzsche! und Rudolf Eincnkel wurde Einzelproknra erteilt. <28. De zember 1923.) Herr HermannSackin Berlin erweiterte seine bisherigen Unter nehmen durch die Eröffnung eines Sortiments in Breslau. (24. November 1923.) G. E. Schulz« in Leipzig s. Bernhard Hermann. Herr Hermann Seippel in Hamburg führt sein Geschäft in Gesellschaft mit Herrn Hermann Behr« in Firma Conrad Behr« in Hamburg weiter. (November 1923.) F. E. Wachsmuth, Leipzig. Herr vr. rer. xol. Herbert Döring ist als Gesellschafter in di« Firma eingetreten, er führt zusam men mit dem Gesellschafter und Leiter des Verlags, Herrn Carl Max Müller, di« Geschäfte der Gesellschast und ist wie dieser berechtigt, die Firma allein zu vertreten und allein zu zeichnen. (1. Dezember 1923.) F. Wassermann in Reval s. Klug« L Ströhm. Leipzig, den 5. Januar 1924. Geschäftsstelle des Börscnvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. i/A. Paul Runge, Sekretär. Duchhiindlerische Schiedsgerichte. Von vr. A. Heß. t. Der Ruf nach besonderen fachlichen Schiedsgerichten ist in letzter Zeit lauter ertönt als je. Das kann nicht wundernehmen, wenn man das überstürzte Tempo unserer wirtschaftlichen Entwick lung bedenkt, dem die Langsamkeit und der vielfach durch materielle und formale Bedenken verzögerte Prozeßgang vor den ordentlichen Gerichten nicht gerecht wurde. Namentlich bei allen aus Leistung einer Geldsumme gerichteten Klagen trat dies mit besonderer Schärfe zutage. Wie lange hat es gedauert, bis das Reichsgericht den Grundsatz Mark gleich Mark aufgab; obwohl wir schon seit Beginn des Krieges in ein« Inflation unserer Währung geraten waren, ist erst jetzt, Ende 1923, ein Urteil ergangen, das für den Hypothekengläubiger die Möglichkeit der Aufwertung seines in Goldmark gewährten Darlehns ins Auge saßt. Dabei sind aber die Bedingungen, unter denen ein Auswertungsanspruch zulässig sein soll, in außerordentlich vorsichtiger Weise aufgestellt; die Grundsätze von Treu und Glauben wurden in einer für den Laien überängstlich erscheinenden Weise gehandhabt. Es wird vielfach von den ordentlichen Gerichten der Auswertungsanspruch als unbegrün det abgelehnt, weil beispielsweise die Entwertung voraussehbar war, während der Laie geneigt scheint, die Valorisierung ohne weiteres als berechtigt anzuerkennen — wenigstens soweit er selbst als Gläubiger sonst den Schaden tragen müßte. Um die wünschenswerte Schnelligkeit und die angestrebte Ange messenheit bei Verfolgung aller solcher Ansprüche zu erzielen, haben sich in vielen Branchen Schiedsgerichte ausgetan; auch die Handefs- kümmern haben sie eingerichtet. So besteht seit Mitte Dezember bei der Handelskammer Leipzig ein ständiges Schiedsgericht, das der friedlichen Beilegung von Aufwertnngsstreitigkeiten dienen soll. Es ist mit einem von der Handelskammer ernannten ständigen Vor sitzenden und zwei von den streitenden Parteien gewählten Bei sitzern besetzt. Seine Entscheidungen, die selbstverständlich nur auf Anruf beider Parteien ergehen, erfolgen mit absoluter Mehrheit und sind endgültig unter Ausschluß des Rechtsweges. Auch im Buchhandel ist man auf dem Gebiete des Schieds- wcsens nicht müßig gewesen. Bei ihm spielt in Anbetracht seiner besonders gestalteten Verhältnisse der Schiedsgerichtsgedanke ein« noch weit wichtigere Rolle als in den meisten anderen Industrie zweigen, und so war es verständlich, daß er gerade aus demjenigen Gebiete wieder hervorgeholt wurde, auf dem schon seit vielen Jahren und nicht erst bedingt durch Aufwertungsansprüche di« Errichtung von Schiedsgerichten angestrebt wurde. Der Deutsche Verlegerverein schuf das Schiedsverfahren mit den wissenschaftlichen Autoren; auch die - Vereinigung schönwissenschaftlichcr Verleger steht seit längerer Zeit mit dem Schutzverband deutscher Schriftsteller in Ver handlungen, die bereits zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Schlichtungsordnung geführt haben. Gleiche Bestrebungen ver folgen die Kunstverleger mit den bildenden Künstlern. Gelingt auch für die Belletristik und für den Kunstverlag die Einrichtung von Schlichtungsausschllssen, woran kaum ein Zweifel bestehen dürfte, so ist damit «in Ziel erreicht, das schon seit Anfang des Jahr hunderts angestrebt wurde. Ich brauche nur an die Denkschrift Walter de Gruyters über Einrichtung einer deutschen Autoren- und Verlegerkammer aus dem Jahre 1911 zu erinnern. Ob freilich diese Schiedsstellen die in sie gesetzten Erwartun gen erfüllen werden, ist eine andere Frage. Bei Verhandlungen, die am 10. Dezember vorigen Jahres mit dein Verband deutscher Erzähler und dem Schutzverband deutscher Schriftsteller im Rsichs- justizministerium geführt wurden, traten erheblich« Zweifel zutage. Man wollte seitens der Schriftsteller vor allen Dingen einen Zwang zur Unterstellung unter die Jurisdiktion der Schlichtungsstelle und ging sogar soweit, die Forderung aufzustellcn, die Schiedsstelle müßte nach Art der Entscheidungsbehörden in der Schlichtungs- ordnung -die Möglichkeit der Verbindlichkeitserklärung erhalten. Solch« Forderungen konnten natürlich von seiten der Vertreter des Buchhandels nur Ablehnung erfahren, dagegen befürwortete man sehr die Einrichtung besonderer Kammern für Streitigkeiten aus dem Urheber- und Verlagsrecht nach Art der Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten. Wenn dabei ein obligato rischer Sühnetermin vorgesehen und Bagatellsachen ausgeschieden würden, hielt man die Aussicht für begründet, zu einer schnelleren Rechtsprechung als bisher zu gelangen.
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