Fertige Bücher. 8, lO. Januar 1925. ^ Ueu-Gricheinuusen «- «- Nie Gesetze Stzev die Snduftvte-etaftung Lndusiviebslaftungssssetz und Aufbrrnsuusssesetz vom 30. August 1824 nebst den dazu ergangenen Aussührungsbestimmungen <A erläutert von vr. Wolfgang Reichardt Geheimer Regicrungsrat, Abtcilun.sleiler im Ncichswirtschasts ninisteriuiu 1925. Geb. etwa 10 ^6, bar 33^°/» u. 9/8. Der Verfasser hat als Sachreferent an der Ausarbeitung der Geseke und ihrer Beratung im Organisations- Komitee mitgewirkt» sodaß diese Ausgabe allen Anforderungen an Zuverlässigkeit und Sachkunde in jeder Weise entspricht. Da alle Betriebe mit mehr als 20000 Goldmark Betriebskapital von den Gesetzen betroffen werden und das Bedürfnis nach einem zuverlässigen und sachkundigen Führer allgemein ist, wird aus dem fast unbegrenzten Interessentenkreise, der einen großen Teil der Handels, und Industriewelt umfaßt, ferner von seiten der Gerichts- und Steuerbehörden, der Rechtsanwälte und Notare sowie aller, deren Tätigkeit die Kenntnis der Gesetze und ihrer Aussührungsbestimmungen voraussetzt, eine ungemein lebhafte Nachfrage nach diesem Kommentar einsetzen. Oke Auswertung von Hypotheken und Geldforderungen nach de» Vorschriften der Dritten Steuei Notverordnung vom >4. Februar 1924 Erläutert von vr. Franz Schlegelberger Geh. Regierungsrat, Abteilungsleiter im Reichsjustizministerium. Honorarprofessor der Rechte an der Universität Berlin. Dritter Abdruck mit den Durchführungsbestimmungen. 1925. Kart. 4 ^ bar 33>/z"/o u. 9/8. Die Auswertunggfraae wird nach Zusan,mentritt des Reichstages wiederum lange Zeit das öffentliche Leben beheirschen. Die Ausgabe oon Schlegelberger ist allgemein geschäht und verdient hervorragende Beachtung, weil der Verialier wie kaum ein anderer die Entstehung der gesetzlichen Vorschriften aus nächster Nähe mitertebt hat und deshalb zu ihrer Erläuterung besonders berufen ist. Interessenten sind die Hypothekenbanken, Hnpothebengläubiger, Grundstllcksbesiher, seiner alle geschäft. lichen Betriebe sowie Bermägensvcrwalter, Rechtsanwälte, Notare, sowie di« Behörden des Reichs, der Länder und der Gemeinden. Nie Vevovdlmns ützee GoödbUanren vom 28. Dezember 1923 mit den Durchführungsverordnungen Erläutert durch eine zusammenhängende Darstellung des Goldbilanzrechts von vr. Franz Schlegelberger Geh. Regierungsrat, Abteilungsleiter im Reichsjustizmitt isterium, Honorarprofessor der Rechte an der Universität Berlin. Drille, vermehrte Auflage. 1926. Geb. 4.60 bar 33Vz^» u. 9/8. Die Goldbilanzveroidnung w rd gerade in den nächsten Monaten die gesamte Geschäftswelt, Rechtsanwälte und Notare. Gerichte und Steuerbehörden sowie Steuerberater in besondcrs hohem Maße beschäftigen. Die Ausgabe von Schlegelberger, einem der besten Kenner des Goldbilanzrechts, enthält neben dem vollständigen Gesetzesmaterial eine ausführliche Einführung, die Lehrbuch -es deutsche« ÄivilvrozetzrechtS Für das akademische Studium Von vr. Georg Kleinfeller, Dritte, völlig umgearbeitete Auflage. 1925. Geh. 17 geb. 19 bar 3()0/o und 11/10. Die neue Auflage dieses bewährten Lehrbuches ist der neuen Zivilprozeßordnung angepaßt und berücksichtigt neb-.n den rein prozeß rechtlichen Neuerungen insbesondere aub die neuen Verfassung«mstände. Die Studierenden des Rechts kommen in erster Linie als Käufer in Frage, aber auch die Universität« - Lehrer werden für dieses für Theorie und Praxis wertvolle Werk Interesse haben. Sch bitte, diese gangbaren Neuerscheinungen nicht auf Lager fehlen zu laffen und auf beiliegendem Zettel zu bestellen. Verlag von Svanz Vahlen in Vevttu LV LiuMvatze