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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1924
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- 1924-01-18
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- 18.01.1924
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15, 18. Januar IS24. Redaktioneller Teil. Mrlenbl»» !. d. Dllchn. «uchh-nd-e PIZ Auslandpreis zu erreichen, die dann vorliegen wird, wenn die Goldmark zum Kurs von 1,35 Schweizer Franken umge rechnet werden kann. Schon jetzt diese friedensmäßige Berechnung wieder einzufllhren, erscheint verfrüht, weil damit die Konkurrenz fähigkeit des deutschen Buches gefährdet erscheint. Vorläufig wird sich der Verleger begnügen müssen, die Umrechnung zwischen den Kursen 108 Goldmark — 100 Schweizer Franken und 100 Goldmark — 125 Schweizer Franken vorzunehmcn. Dabei bleibt selbstverständlich, da der Kurs des Schweizer Franken gegenüber dem Dollar gesunken ist, der aus Grund des Dollargoldmarkkurses «rrechnete Jnlandpreis über dem Ausland- Preis. Manche Verleger sehen es deshalb auch als das allein Rich tig« an, die Ausiandpreis« unter Zugrundelegung des Dollars zu berechnen, um die Differenz zwischen Inland- und Auslandpreis zu vermeiden. Man glaubte aber, den Weg der Berechnung über den U.S.A.-Dollar nicht besonders empfehlen zu sollen, denn er mühte für diejenigen, die bisher nach der Relation 100 Grundzahlen 125 Schweizer Franken berechnet haben, zu einer Erhöhung der Preise führen, die, wie schon ausgeführt, im gegenwärtigen Augen blick besser unterbleibt. Um aber Verlegern, die bereits zur Berech nung nach Dollar übergegangen sind, die Errechnung der Ausland preise zu erleichtern, werden künftighin in einer Tabelle II die Wechselkurse der verschiedenen Landeswährungen auf New Uork mit veröffentlicht werden. Neben diesen zwei Arten der Berechnung der Auslandpreise (Preise in Schweizer Franken in Anlehnung an die Goldmarkpreise, Festsetzung besonderer Auslandprcise in U.S.A.-Dollar) bleibt natür lich die Möglichkeit bestehen, wie bisher auch besondere Preise in Schweizer Franken festzusetzen. Auch diese werden zweckmäßizer- Iveise nach der der Bekanntmachung beigesügten Tabelle I in die Währung des Bezugslandes umgerechnet. Wie schon früher sind in den Tabellen die Umrechnungssätze für Belgien, Bulgarien, Bra silien, Chile, Estland, Frankreich, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Polen, Portugal, Rußland, Türkei und Ungarn nicht aufgeführt, da die Währungen dieser Länder Schwankungen unterliegen. Bei Lieferungen dorthin wird am zweckmäßigsten die Rechnung in der Währung eines hochvalutigen Landes aufgestellt und vereinbart, daß für den Fall des Ausgleichs in der Währung des Bezugslandes der Rechnungsbetrag zum Züricher Wechselkurs des Zahlungstages zu leisten ist. Besonder« Beachtung verdient die Notierung der ungarischen Krone in Budapest, die dort einem Zwongskurs unterliegt. Soweit der Verleger in Anwendung der neuen Richtlinien Preisänderungen vornimmt, wird er dies zweckmäßigerweise zur Kenntnis des Gesamtbuchhandels bringen, indem er im Börsen blatt darauf hinweist. Bei Festsetzung von besonderen Ausland- Preisen in Schweizer Franken oder in U.S.A.-Dollar empfiehlt sich auch Anmeldung zur Ausnahme in die Bibliographie und der Hin weis aus den Preisverzeichnissen. Zur Erläuterung sllr die Preisberechnung bei Verwendung einer Relation zwischen Goldmark und Schweizer Franken diene folgendes Beispiel: Der Verleger will die Relation 100 Goldmark -- 125 Schweizer Franken zugrundelegen. Ein Buch zum Preise von 10 Goldmark kostet also 12.50 Schweizer Franken. Der Preis bei der Lieferung nach den Vereinigten Staaten beträgt darnach gemäß Tabelle I 2.17 U.S.A.-Dollar, nach Dänemark 12.50 dänische Kronen, nach Italien 50 Lire. Verschiedene aus Exporteurkreisen erhoben« Beschwerden waren Veranlassung, nochmals besonders darauf hinzuweisen, daß die Ver« kaufsordnung für Auslandlicferungen nicht mehr in Kraft ist. Da mit ist auch die Anwendung des ß 5 Abs. 1 dieser Ordnung in Weg fall gekommen, wonach bei Lieferung nach dem Ausland« der Jn landpreis berechnet werden konnte, wenn der Währungspreis zum Tageskurs der Lieferung umgerechuet unter dem Jnlandpreis liegt. Die Berechnung nach dieser aufgehobenen Bestimmung würde den Exporteur jeder Betätigung ans dem Auslandmarkt berauben, da sie ihn konkurrenzunfähig machen würde. Es entspricht aber nicht nur kaufmännischen Gepflogenheiten, sondern liegt im Interesse des Verlags selbst, dem Exportbuchhandel die Möglichkeit zu belassen, zu gleichen Bedingungen wie der Produzent zu liefern. Durch die Tätigkeit des Exportbuchhandcls wird doch zweifellos der Absatz deutscher Verlagserzeugnisse gefördert, und neue Absatz gebiete werden erschlossen. Dabei ist es selbstverständlich, Laß der Exporteur auf Verlangen des Verlegers in Auslandwährung zahlen muß, ebenso wie er gegebenensalls Sicherheiten dafür zu gewähren hat, baß die von ihm sür das Ausland bezogenen Werke tatsächlich für die Ausfuhr verwendet werden. vr. Heß. Bloch, Dr Peter Entstehung und Entwicklung des Ladenpreises im Buchhandel. Berlin, Eduard Blvch 1923. 88 S. Gm. 1,50. Der Grundgedanke der obengenannten Schrift, den auch wir für richtig halten, ist der, daß Ladenpreis (der Preis, zu dem das Buch nach Vorschrift des Verlegers an das Publikum verkauft werden soll) und fester Ladenpreis (der als Verkaufspreis wirklich innegehaltene Ladenpreis) in Wesen und Forderung der Organisation selbst gelegen sind und im Lause der Geschichte als Norm immer deutlicher vor schweben und sich als tatsächlich geltend durchzusetzen suchen. Hinsichtlich des Laden- als Monopolpreises bemerken wir mehr im Vorübergehen, das; seine Ableitung aus dem Begriffe der Form, um streng schlüssig zu sein, von dieser zunächst zur Einzigartigkeit und erst von hier znm Monopol führen müßte. Umgekehrt erscheint zu straff gespannt, daß kraft der Monopolstellung die Preisbestimmung nicht durch die Konkurrenz von Produzenten derselben Ware beeinflußt werde; das Buch ist freilich logisch nicht fungibel, wohl aber innerhalb mannigfacher Kreise praktisch, wie jeder Verleger, Sortimenter und Büchcrkäufcr weiß, und jeder von ihnen weiß auch, daß der Preis damit nicht außer Berührung steht. Auf Grund der hiermit angedeuteten allgemeinen Triebkräfte einerseits, gewisser im Verhältnis dazu äußerer Umstände und Hem mungen andrerseits zeigt der Preis verschiedene Entwicklungsstadien, allgemeinst gesagt, nach dem richtigen Schema: 1. zwischen Verleger, Sortimenter, Publikum frei schwebender Preis; 2. Festigung zwischen Verleger und Sortimenter; 3. Festigung auch zwischen Sortimenter und Publikum. Das Erste ist Blochs Preisentwicklung vor dem Ladenpreis bis 17-12, den Begriff »fester Ladenpreis« nimmt er entweder so ge nau, daß das dritte Stadium ans das einzige Jahr 1916 beschränkt bleibt und noch im gleichen Jahre die Nückentwicklung beginnt, oder er rechnet, etwas weitherziger, das dritte Stadium von der Einführung des festen Kundenrabatts 1888 ab, wobei das Jahr 1916 nur der das Ideal verwirklichende Höhepunkt bleibt. Dabei kommt wiederholt zum Ausdruck, daß die Norm sogar schon im ersten Stadium, oder genauer in dessen 2. Abschnitt (1498—1742) vorhanden ist, welcher Gesichts punkt der weitherzigeren Begrenzung mittelst des Jahres 1888 ent sprechend mehr ausgesührt sein sollte. Die äußeren Umstände und Hemmungen sind in älterer Zeit Honorar, Nachdruck, Privileg, in neuerer Knndenrabatt und Schleu derei, in der »Nückentwicklung seit 1916« Teuerung; vergleicht man den letzten, für die jüngste Zeit genannten Punkt mit den für die neuere und ältere genannten Punkten, so zeigt sich, daß er mit ihnen nicht auf der gleichen Höhenlinie der Verursachung liegt; Kundenrabatt, Nach druck usw. sind Symptome, die in einem weiter zurückliegenden Be griffe, nach nnscrm Dafürhalten des Verkehrs im weitesten Sinne, ge sammelt sein müßten. Wir würden so überhaupt empfohlen haben, neben der Grundtriebkrast und jenen äußeren Umständen und Hem mungen, durch die hindurch sie sich entwickelt, als Trittes den Inbe griff der allgemeinen Kräfte des Verkehrs im weitesten Eigne (wirt schaftlich, staatlich, geistig), bnchhändlerisch ausgedrückt der Vertriebs reichweite im weitesten Sinne auszuscheiden. Damit, daß dieser Punkt (der Verkchrseinheit) fehlt, hängt cs zu sammen, daß Blochs Auffassung zum Teil etwas leicht Äußerliches hat (was hier rein technisch gemeint ist). Er denkt bei der Tax an die obrigkeitliche Festsetzung von 1656 ab, aber Frankfurter, Leip^ger, Wittenberger Tax waren eine alte buchhändlerische Sache schon Ende des 16. Jahrhunderts. Frankfurter Tax gab -es schon zur Neforma- tionszcit. Die staatlichen Büchertaxversuche sind demgegenüber etwas geschichtlich Außeres und Vorübergehendes. Auf die Honorarfrage kön nen wir nicht eingehen; für das Altertum empfehlen wir das Studium der Virtschen Kritik und Hermeneutik. Die Bedeutung, die dos -Honorar im 18. Jahrhundert annahm, aus der »bedrängten Lage« der Autoren hcrzuleitcn, ist ungenügend. Goethe war nicht in bedrängter Lage und verlangte und bekam die höchsten- Honorare. Hier wirkt das »Moralische« ebenso mit wie beim festen Ladenpreis, ivo es auch Bloch, was wir mit besonderer Anerkennung heroorheb-en, erkennt und betont. Daß Bloch die Dcdikation nur von der Seite einer neuzeit lichen Unsitte her an-sieht, ist ihm nicht zu verdenken, da ihre urheber rechtliche Bedeutung in Altertum und Mittelalter, ihre mittelalterliche Verwachsung mit Urheberrecht, Publikation, Organisation, Zensur, 67
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