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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.12.1925
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- 1925-12-24
- Erscheinungsdatum
- 24.12.1925
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- Deutsch
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20366 Börsenblatt f. d. Llschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 300, 24. Dezember 192ö. -s-Jris - Verlag Frankfurt amMain G. m. b. H., F r a u k - furt (Main), Gartcnstr. 112. Verlag für Schöne Literatur u. Kunst. Gegr. 1./IV. 1925. (T.-A. Jrisverlag Franksurtmaiu. — Nassauische Landesbank, Frankfurt (Main), Hochstr. — ^ 44 938.) Geschäftsf.: vr. pliil. Max Kapp. Liefern direkt mit Vi Portobe rechnung (Faktur über Leipzig). Direkte Lieferung au Firmen, mit denen wir nicht in Nechnungsvcrkehr stehen, nur bar oder gegen vorherige Einsendung des Betrags. Vollständige Ausliefe rung in Leipzig. Leipziger Komm.: a. Fleischer. fDir.) I u g e n d w c r k M annhci m G. m. b. H. zur Förderung kathol. Jugendbcstrebuirgen. Mannhet m. Leipziger Komm.: Fleischer. (Dir.) fK ä u f l e r. A r n o E., D r e s d e n - A., Marschallstr. 37 I. Biichcr- ii. Zeitschr.-Vertrieb. Gegr. 15./VIII. 1919. (s-z, 33 582. — V Dresdner Handelsbank A.-G., Dcp.-Kasse Eliasplatz: Stadtgiro kasse Dresden. — M? 18 217.) Inh.: Eduard Alexander Arno Käuslcr. Prokur.: Frau Elisabeth Käusler. Neuerscheinungen die den Zcitschriftenhandel betreffen, werden unverlangt ange nommen. Leipziger Komm.: >v. n. Maier. (Dir.) KK unst - und Biichcrstube 9k i ch a r d C h r i st , C o b l c n z. Die Geschäftsaufsicht ist beendet. sB. 294.) fLibrairie I. Hcintze, M. Hagen Succr.. Luxemburg (Luxembourg), 8 Place Guillaume. Buch- u. Schreibwh. Gegr 1./XI. 1925. (r--- 2297. — TA.: Buchhandlung Heintzs Luxem bürg. — ^ 3861.) Inh.: Mathias Hagen. Leipziger Komm.: Beruh. Hermann L G. E. Schulze. sB. 283.) HMomber, Walter, U n i v e rsi tä ts b u chh.. Freiburg (Breisgau), wurde 5./XH. 1925 unter Geschäftsaufsicht gestellt. Aufsichtsperson: Arthur Baumann, Freiburg (Br.). sB. 292.) Nnville L Cie., ^ßenee ckes journaux, Genf, eröffuetc in Zürich, Bahnhofstr., eine weitere Filiale unter der Firma Azcd A.-G. Allgemeine Zeitungs-Expedition. (Dir.) fSpeier, Paul, u. (5 o. G. m. b. H., Berlin W 9, Potsdamer- str. 22. Verlag von Musik- u. Theaterzcitschr. (o-»- Nollendors 7560/61. — d Mitteldeutsche Kreditbank, Dep.-Kasse v., PolS- damerstr. 116. — d 50 644.) Geschäftsf.: Willy Seibcrt. Leipziger Komm.: r»t. rv. Breitkopf L Härtel. (Dir.) Stengel, Käthe, Königsberg (Pr.) jetzt: 21959. D Ostprcustische Landschaft. (Dir.) KStiebcl, Frida, Buchhandlung, Charlottenburg. ging ohne Pass, an I)r. Walter Bernstein über, der Frida Stiebe! Inh. vr. Walter Bernstein firmiert. »-P Westenö 3591. d' 27 018. (Dir.) Der Tempel Verlag, G. m. b. H., B e r l i u. W Deutsche Bank u. 9953 wurde aufgehoben. (Dir.) Wöhrle, Oskar, Konstanz. Das Konkursverfahren wurde mangels Masse am 10./XII. eingestellt. jB. 296.) Woltersdorf. Bruno. Verden (Aller), erloschen. (Dir.) Kleine Mitteilungen. Anmeldungssrist für Auswertungen. — Hypotheken und persön liche Forderungen werden kraft Vorbehalts, d. h. wenn der Gläubiger sich bei der Annahme der Leistung seine Rechte Vorbehalten hat (8 14 AWG.), oder kraft Rückwirkung, d. h. wenn die Annahme der Leistung in der Zeit vom 15. Juni 1922 bis zum 14. Februar 1924 erfolgt ist (8 15 AWG.), nur aufgewcrtet, wenn der Gläubiger den Auswertungs anspruch bis zum 1. Januar 1926 bei der Auswertungsstelle angemeldet hat. Wird diese Frist versäumt, so ist der Gläubiger nicht mehr in der Lage, seine Ansprüche zwangsweise durchzusetzen. Gleichzeitig sei darauf hingewiesen, das; nach der Durchführungs verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 bei vor zeitiger Zahlung von A u f w e r t u n g s b e t r ä g e n bis auf weiteres ein Zinsfuß von 9A jährlich als Zwischenzins bis zum 1. Januar 1932 abgezogen werden kann. Andererseits erhöht sich der Nennbetrag um die nach dem Aufwertungsgesetz für diesen Zeit raum zu entrichtenden Aufwertungszinsen. Der Verordnung ist eine Tabelle bcigefügt, aus welcher der in Frage kommende Prozentsatz sofort abgelesen werden kann, weshalb cs sich fiir Interessenten emp fiehlt, die Nummer 51 des Neichsgesetzblattes, Teil I vom 5. De zember 1926 durch das Gesetzsammlungsamt Berlin NW. 40, Scharm- Horststraße 4, zu beziehen. Eine Zustimmung des Gläubigers zur vorzeitigen Rückzahlung ist nicht erforderlich, vielmehr ist der Schuldner nach 8 25 Absatz 2 des Anfwertungsgesetzes berechtigt, den Auf wertungsbetrag drei Monate nach Kündigung schon vor dem 1. Januar 1932 zu zahlen. vr. N. Die Nolstandsunterstützungskasse des Allgemeinen Deut schen B u ch h a n d l u n g s g e h i l f e n - N e r b a n d e s zu Leip zig hat anläßlich des bevorstehenden Weihnachtssestcs an eine Reihe seiner in der Stellenvermittlung als Bewerber vorgemerkten st e I l e n - losen Kollegen eine W e i h n a ch t s b e i h i l f e zur Verteilung gebracht. Berücksichtigt wurden dabei besonders die älteren Kollegen, für die bei der heutigen Arbeitsmarktlage eine Wtedcranstcllung im Beruf fast ausgeschlossen ist, und solche, die mindestens 6 Monate ohne Anstellung und besonders bedürftig sind. - Verlängerung des Urheberschutzes in Österreich. — Knapp vor den Weihnachtsferien wurde im österreichischen Nationalrat eine Gesctzes- vorlage eingebracht, die einerseits den Nachkommen eines Urhebers von Werken der Literatur. Kunst und Photographie die Ausübung des Urheberrechts durch fünfzig und nicht, wie. bisher, nur durch dreißig Jahre sichert und anderseits in einer im wesentlichen sehr- richtig formulierten Art und Weise auch dem Staate einen finanziellen Anteil gewährt. Tie verlängerte Schutzfrist erstreckt sich nach diesem Gesetzentwurf, sofern die Ausübung des Urheberrechtes vor dem Tage des Wirksam kcitsbcginns dieses Gesetzes ganz oder teilweise einem anderen über lassen worden ist. nur dann aus die Übertragung, wenn sie gegen An teile am Ertrag des Werkes erfolgt ist. Das Urheberrecht erlischt aber auch weiterhin nach dreißig Jahren, falls die Übertragung uneiu- geltlich oder gegen einen festen Betrag stattgefunden hat. Auf Werke, für die am Tage des Wirksamkeitsbeginns des neuen Gesetzes die bisherige Schutzfrist bereits abgclaufcn ist. findet das Gesetz keine Anwendung. Nach Ablauf der ersten dreißig Jahre der fünfzigjährigen Schutz frist fällt von dem Entgelt, das für die Verwertung eines Litercnur- und Kunstwerks auf Grund des Urheberrechts zu entrichten ist, dem Staat ein Anteil zu. Dieser beträgt, soweit die Witwe des Ur hebers oder dessen Nachkommen bis zum zweiten Grade -das Urheber recht ausüben, 50?o, im übrigen 80?L. Diesen Anteil hat der Staat für die Zwecke der Bundestheater sowie zur Leistung von Beiträgen an Theater zu verwenden, die von einem der Bundes länder betrieben werden. Die Einhebung der Beträge und deren Abführung obliegt den Vcr einigungcn der Urheber und Verleger. Sie erhalten dafür vom Staate eine Vergütung bis zu 55L der an den Staat abgeführten Beträge. Die Vereinigungen haften fiir die rechtzeitige und voll ständige Abführung. Die Bestimmungen fiir den Anteil des Staates treten am 1. Jull 1926, die übrigen Bestimmungen am Tage nach der Kundmachung dieses Gesetzes in Wirksamkeit. Es ist anzunchmen, daß die Verlängerung der Schutzfrist die Zu stimmung aller beteiligten Kreise finden wird. Bedenklich erscheint allerdings der Umstand, daß die Verwendung der dem Staate zu fallenden Beträge ausschließlich den Theatern zugute kommen soll. Es darf gewiß verlangt werden, daß ein Anteil aus dem Erlös von Arbeiten jener Künstler, die der Bühne vollkommen fern standen, anderen Zwecken zugewendet werden sollte, also etwa der Unterstützung von Schriftstellern und Künstlern aller Art, der Förderung von Kunst ausstellungen usw. Wie in Wien verlautet, besteht die Absicht, auf eine Änderung des Gesetzentwurfs hinzuwirken. 1)r. F r i e d r. W a l l i s ch. Die am 1. Januar 1926 freiwcrdcnden Autoren. — In der Reihe der Dichter und Schriftsteller, die im Laufe des Jahres 1895 gestorben sind und deren Werke somit am 1. Januar 1926 nachdrucksret werben, ist nach Rang und Bedeutung an erster Stelle Gustav Freu tag zu nennen. Hier ist seiner an seinem 30. Todestage gedacht worden, nnd an eben jenem Tage traf die Nachricht ein von dem Zusammenbruche der Breslauer Firma Mollinari, die das Ur bild des Hauses Schroeter im Kaufmannsroman »Soll und Haben war. Schroeters werden die Krise besser als Mollinaris überdauern, und die Popularität ihrer Angestellten, namentlich Fritz Fink und Anton Wohlfahrt, wird durch die zu erwartenden billigen Ausgaben des Romans noch wachsen. Mit Freytag geistesverwandt war der Geschichtsschreiber Heinrich von Sybel, den man den Gründer der nationalen Schule nannte; seine Hauptwerke sind die > Geschichte der Revolutionszeit 1789—1800« und die siebeubändige »Begründung des deutschen Reiches durch Wilhelm I«. Ferner der um die neuere deutsche Justizreform verdiente Rechtsgelchrte und Politiker R u d. von Gneist, dessen Hauptwerk ist: »Das englische Verwaltungs- recht der Gegenwart«. In einem anderen Werk beginnt er ein Kap'lel über Steuern mit den Worten: »Steuern muß man mit Begeisterung
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