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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1923
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- 1923-11-29
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- 29.11.1923
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8066 M>rsenblatt s. b. Dtlchn. BuchhErU Redaktioneller Teil. X- 277, 29. November 1923. bank für ihre Noten ausgehoben ist, und deren Aufdruck ist deswegen zur Farce geworden, weil jedermann weiß, daß ein« Einlösung zum Nennwert überhaupt nicht mehr in Frage kommen kann. Wie steht es nun mit der Einlösungsmöglichkeit der Rentenmark? Sie ist bekanntlich nur einlösbar in Rentenpfandbriefen. Dies« sind aber genau so Papier wie die Rentmmark selbst, zumal ja das verpfän dete Eigentum selbst nicht ohne weiteres angegriffen werden soll. Real faßbar ist also nur die dem Psandwert entsprechende Rente, und zwar in halbjährigen Fristen. Daß die Ausgabe an Renten mark nicht beschränkt auf diese jeweiligen Rentenbeträge, sondern im Umfang der kapitalisierten Renten erfolgt, ist zweifelsohne eine nicht ungefährliche Belastung des Versuchs. Soweit wie das In land in Frage kommt, braucht die Gefahr nicht groß zu sein und nicht bange zu machen, da hier das allgemeine Vertrauen ausreichen dürfte, um über alle Schwierigkeiten hinwegzukommen. Das Bild verschiebt sich aber, sobald gegen Rentenmark im Weltmarkt gekauft werden soll. Denn für das Ausland genügt zweifellos die für die Rentenmark angesetzte Einlösungsmöglichkeit nicht. Wäre die Ein lösung auf die jeweiligen Rentenbeträge selbst, nicht aber auf ihre Kapitalisationswerte abgestellt, mithin in entsprechenden Mengen an Ausfuhrgütern ohne weiteres zu erledigen, so gäbe es keine Gefahr. Dabei wäre freilich nur eine sehr bescheidene Menge Rentenmark herausgekommen, sodast der Versuch vermutlich nicht lohnte. Die Einlösung der Pfandbriefe aber gestaltet dem Ausland auf diesen Weg den Rückgriff auf das deutsche Volksoermögen unmittelbar und beschwört so das Gespenst der allgemeinen Überfremdung un serer ganzen Wirtschaft herauf. Diese Gefahr sieht auch Herr vr. Urban und schreibt deshalb: -Die Rentenpsandbriefe dürften nicht ins Ausland wandern. Ihre Ausfuhr dürft« nur der Rentenbank unmittelbar gegen Hereinnahme von Gold oder Devisen gestattet sein. Ferner müßten . . ., um . . . den Kurs der Rentcnmarl . . . zu erhalten, .... Arbitragegeschäfte damit je nach Bedürfnis be trieben werden . .. .» Abgesehen davon, daß ein solches Verfahren die Einlösbarkeit der Rentenmark bedenklich einengen, ihre Ver trauenswürdigkeit im Ausland also vermutlich erschüttern würde, ist vor allem zu bedenken, daß angesichts der passiven Handelsbilanz Deutschlands die Rentenbank schwerlich in die Lage kommen wird, eine Ausfuhr ihrer Pfandbriefe nur gegen Hereinnahme von Gold oder Devisen aufrechtzuerhalten. Aus jeden Fall aber setzt sich Herr vr. Urban mit der Schlußbemerkung in gewissen Widerspruch zu der vorher von ihm aufgestellten Forderung, die Rentenmark »soll kein Wellpapier sein, das gehandelt wird-. Er gibt hier nämlich zu, daß wenigstens die Rentenpfandbriefe würden »gehandelt-, ja manipuliert werden müssen, um ihren Kurs zu halten. Er rechnet demnach sogar damit, daß der Kurs der Pfandbriefe vom Ausland angegriffen werden, mithin schwanken könnte. Wird aber, wenn das Deckungs- und Einlösungsmittel so dem Schicksal aller Wert papiere ausgelieferl ist, wirklich die Rentenmark selbst völlig unbe rührt davon bleiben können? Solange das Ausland nicht hinein zureden hat, braucht man davor keine Angst zu haben. Deswegen macht sich aber eben die Beschränkung der Nentenmark rein auf den innerdeutschen Verkehr doppelt nötig. Auf «ine ganz einfache For- mel gebracht lautet die Lösung doch so: Im innerdeutschen Verkehr kommen wir mit einem Goldsurrogat vollkommen aus! für den in ternationalen Verkehr genügt kein solches Goldsurrogat, es sei denn, daß wir es realiter wie etwa Kohlen unbeschränkt ausführen könn ten. »vr. Schacht und eigentlich fast alle Währungstheoretiker und -Praktiker, die an der Schaffung der Rentcnmarl als Zwischenlösung mitgewirkt haben, vertreten-, so schreibt z. B. ein Fachmann, -den Standpunkt, daß die Rentenmark ein innerdeutsches provisorisches Zahlungsmittel ist, das Wohl in höchster Potenz das Vertrauen des deutschen Volkes beanspruchen darf, das aber trotzdem nicht geeignet ist, jenseits der Grenzen als internationales Zahlungsmittel zu fun gieren. Die eigentliche Währung bleibt bis zur Schaffung der Gold mark die Papiermark. Die Rentenmark stellt nach dieser An sicht nur ein aushilfsmäßiges Zahlungsmittel dar, etwa auf einer Stufe mit der Goldanleihe. Schon durch diese Charakteristik ergibt sich, daß man vielfach die Kennzeichnung der Nentenmark auf dem Umwege über die Rentcnschuldbricse auf die Dauer immer mehr als wertbeständiges Effekt gekennzeichnet sehen will«. Wem der Zustand der Parallelwährung vertraut ist, der wird sich mit dieser Zwischenlösung sehr viel leichter obfinden. als wer nur den Jdealzustand, den wir vor dem Krieg hatten, für erträglich . hält. Für den innerdeutschen Verkehr kann nämlich in der Tat schon die Zwischenlösung durchaus befriedigende Verhältnisse schassen. Es ist in dieser Beziehung besser die russische Entwicklung zum Vorbild zu nehmen und zum Vergleich hcranzuziehen, als die österreichische. Zwischen unserer Lage und der Österreichs bestehen nämlich doch so wesentliche Unterschiede, daß eine Parallele nicht ohne weiteres ge- zogen werden darf. Österreich hat, um nur diesen einen Punkt hier hervorzuheben, die rettende internationale Anleihe auf Grund der Genfer Protokolle nicht bekommen, ohne daß zuvor die Signatar- Mächte die politische Unabhängigkeit, die territoriale Integrität und Souveränität Deutschösterreichs zwar nicht zu garantieren, aber doch wenigstens zu »respektieren» beschlossen hatten. Erst dieser Be schluß hat die Auflegung der Anleihe vor allem in Amerika ermög^ licht. Wo ist der entsprechende Pakt für uns? Ohne diese Voraus- setzung können wir nie den Weg Österreichs zu gehen hoffen. So lange unsere offene Wunde im Westen nicht geschlossen ist, hängt noch jedes Streben nach Bilanzierung unserer Etats in der Lust. Schon jetzt ha! sich gezeigt, daß di« Stillegung der Notcnpresse durchaus nicht so einfach ist, auch beim besten Willen. Tatsächlich sollte dem Staat auch ruhig diese Ausbalancierungsmöglichkeit er halten bleiben. Die Staatssinanzwirtschaft und die Rentenbank als rein aus der Privatwirtschaft geschaffenes und von ihr allein ver antwortlich getragenes Währungsreformunternehmen sollten rein lich geschieden bleiben. Rußland, ebenfalls ganz auf seine eigene Kraft angewiesen wie wir, ist nur.auf diesem Wege zur Überwindung seines Währungsclends gelangt. Wer sich näher darüber unter richten will, dem sei das ausgezeichnete, eben bei Brockhaus er schienene Buch von Nansen, »Rußland und der Friede- empfohlen. Auch ein Aufsatz von Franz Fuerth im »Tagebuch» vom 17. No vember gibt einen sehr guten überblick. Das Beispiel Rußlands zeigt nun auch, daß gerade bei einem Gelingen der Zwischenlösung im übrigen doch Begleiterscheinun gen auftreten, di« nicht unbedenklich sind. Das neue goldgedeckte, wenn auch zunächst nicht «inlösbare (also der Rentenmark durchaus verwandte) russische Papiergeld hat sich dem Kurs nach vollkommen stabil gehalten; es hat aber an Kaufkraft bisher ständig verloren, weil nach und trotz dieser Währungsstabilisierung auf der Waren, seit« echte Teuerung und Preissteigerung «insctztc. Auf die Gründe dieser Erscheinung in Rußland näher einzugehen, würde hier zu weit führen. Selbstverständlich besteht auch zwischen den russischen und unseren Verhältnissen keine einfache Gleichheit. Ähnliche Er scheinungen können wir aber auch bei uns schon beobachten im dauernden Anziehen der Goldpreise. Es wäre verfehlt, daraus so- fort aus ein Fiasko des Rentenmarkversuchs schließen zu wollen. Wohl aber ist eben darauf aufmerksam zu machen, daß die Schaffung der Nentenmark noch keineswegs alle Problem« löst und sofort wie der di« Zustände der Vorkriegszeit zurückbringt. vr. G. Me n z. Zarden, A: Die neuen Steuergesetze vom August 1923. Berlin, Otto Liebmann, 1923. VII, 170 S. Gz. 3.2. Infolge seiner praktischen Mitarbeit an der Steuergesetzgebung ist der Verfasser in der Lage, in seinem Kommentar das gesamte amtliche Material zu vereinigen, das flir die Durchführung und Hand habung des im August 1923 dem deutschen Staatsbürger bescherten Steuerbukctts von Belang ist. Für Auslegungsfragen von besonderer Bedeutung ist die weitgehende Berücksichtigung des aus die Vorge schichte der einzelnen Steucrgesetze bezüglichen Materials, wodurch sich schon der bekannte Kommentar des Verfassers zum Zwaugs- anleihegesetz auszeichnete. Abgesehen von den Erläuterungen zur Brotversorgungsabgabe sind die Anmerkungen naturgemäß knapp ge halten, da eine völlige Durchdringung des Stoffes angesichts der raschen Verabschiedung der Gesetze ein Ding der Unmöglichkeit ist. Das Buch soll ja auch in erster Linie nur dem praktischen Gebrauch der Finanzbchörden und Steuerpflichtigen dienen, sein wissenschaft licher Wert beschränkt sich im wesentlichen aus eine dankenswerte Stoffsammlung. Eine systematische Bearbeitung der Materie ist heute angesichts einer ewig im Flusse befindlichen Steuergesetzgebung mehr denn je unerquickliche Sisyphusarbeit. Dem Steuerpflichtigen aber, der sich über seine Verpflichtungen, die ihm aus der Brotver-
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