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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.10.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-10-09
- Erscheinungsdatum
- 09.10.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
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X- 236, s. Oktober 1823. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 7075 Redaktioneller Teil. (Nr. 174.) Bekanntmachung. In, Anschluß an die Veröffentlichung vom 8. September 1922 (Bbl. Nr. 214 vom 13. September 1922) wird Mit Wirkung vom 10. Oktober 1923 an eine Erhöhung der Schlüsselzahl um 70"/, empfohlen, so daß sie bis auf weiteres lautet. 110000000 Die Schlüsselzahl ist für alle Buch- und Musikalienhandlungen verbindlich, soweit die Verleger sie zur Anwendung bringen. Leipzig, am 9. Oktober 1923. Oie Vorstände des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, des Ncutschen Verlegervereins und des Deutschen Musikalten-Verleger-Veretns 0r. Arthur Meiner. vr. Georg Paetel. vr. Gustav Bock. Bekanntmachung. Mitgliederbeiträge betreffend. Im Anschluß an die im Bbl. vom 28., 29. September und I. Oktober 1923 veröffentlichten Bekanntmachungen weisen wir erneut darauf hin, daß aus Sparsamkeitsgründen eine Einzie hung der monatlichen Mitgliedsbeiträge mit tels Barfaktur durch Kommissionär oder BAG nicht mehr erfolgt. Wir bitten insbesondere die Leipzi ger Mitglieder, da auch in diesen Fällen der Beitrag nicht durch die Austauschstelle des Vereins der Buchhändler zu Leipzig eingezogen wird, den Mitgliedsbeitrag für den Monat Oktober 1923 (Grundzahl 1,5 mal Schlüsselzahl) baldigst unmittelbar an die Ge schäftsstelle durch Überweisung auf unser Postscheckkonto Leipzig 13 463 abzusühren. Von Überweisung auf unser Bankkonto bitten wir in Anbetracht der hohen Kosten absehen zu wollen. Diejenigen Mitglieder, die wie bisher die Begleichung der Mitgliederbeiträge durch ihren Kommissionär wünschen, ersuchen wir, ihren Kommis sionär mit der Zahlung des Monatsbeitrages an die Geschäftsstelle zu beauftragen. An dieser einfacheren und einheitlichen Regelung der Beitragszahlung möchten wir im Inter esse wirtschaftlicher Geschäftsführung festhalten, und wir hoffen, bei unseren Mitgliedern Verständnis hierfür zu finden. Die am 1. Oktober gültige Schlüsselzahl hat nur für die bis zum 10. Oktober erfolgenden Beitragszahlungen Geltung. Für später bewirkte Zahlungen ist die Schlüsselzahl des Aahlungstages maßgebend, auch müssen die durch nicht rechtzeitige Zahlung ent stehenden Mahnkosten dem Mitglied belastet weiden. Leipzig, den 6. Oktober 1923. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, vr. Heß, Syndikus. Kreisverein der Rheinisch - Westfälischen Buchhändler. In der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung des Kreisvereins und der Arbeitsgemeinschaft wurde einstimmig nach stehende Entschließung gefaßt: 1. Rechnungen in Grundzahlen, zahlbar zur Schlüsselzahl des Zahlungstages, werden nicht anerkannt. 2. Bestellungen unserer Mitglieder erfolgen unter der Bedin gung der Zahlung zur Schlüsselzahl des Lieferunzs tages, nach Wahl des Verlegers entweder: a> gegen Nachnahme unter Abzug von 2°/-> Skonto, wobei der Inhalt der Sendung äußerlich kenntlich zu machen ist; b> gegen Einsendung des Betrages spätestens am zweiten Werktag nach Eingang der Sendung (also: Eingang der Sendung 20. September, Zahlung 22. September), ebensalls unter Abzug von 2?S Skonto; °> gegen Einzug durch die BAG; -i) bei Bestellungen unter gleichzeitiger Voreinsendung des Betrages zur Schlüsselzahl des Einzahlungs tages. 3. Da Überweisungen vom Postscheckkonto, die nach II Uhr vormittags beim Postscheckamt eingehen, mit dem folgenden Werktag abgestempelt werden, gilt für den Ort des Post scheckamtes der Poststempel, für außerhalb liegende Orte der Werktag vor dem Poststempel als Einzahlungstag. 4. Bei Überschreitung der in 2b genannten Respektfrist ist der Rechnungsbetrag zur Schlüsselzahl der Z a h l u n g s tages zu begleichen. 5. Für die Firmen des besetzten Gebietes werden die Fristen in 2d und 3 um zwei Tage verlängert. 6. Postsendungen nach und aus dem besetzten Gebiet erleiden oft erhebliche Verzögerungen. Es empfiehlt sich deshalb, Rechnungen zur Einsendung des Betrages als Postkarten rechnung gesondert zu senden, da diese unverschuldeten Ver zögerungen von den betreffenden Firmen nicht vertreten werden können. Das Postgeld für solche Sonderrechnung kann belastet werden. Wir hoffen aus restlose Anerkennung dieser lebensnotwendigen Richtlinien, ohne die eine wahre Rhein« und Ruhrhilfe zum leeren Gerede wird. Unsere Mitglieder werden sich in Streitfällen auf diese Entschließung berufen. Elberfeld, am 23. September 1923. Der Vorstand des Kreisvereins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler. Der Vorstand d. Arbeitsgemeinschaft d. Kreisvereins d. Rh.-Westf. Buchhändler. Kreisverein der Rheinisch. Westfälischen Buchhändler. Bekanntmachung. Aus Grund der durch die außerordentliche Hauptversammlung zu Elberfeld am 23. September 1923 getätigten Wahl setzt sich der Vorstand für das Vereinsjahr 1923/24 wie folgt zusammen: Ehrenvorsitzender: Max Röder (Max Röder G. m. b. H.), Mülheim, Ruhr; 1. Vorsitzender: Paul Stuermer (Paul Neubner), Köln; 2. Vorsitzender: Hermann Schilling (I. L W. BoisserSe), Köln; 1. Schriftführer: vi. Heinrich Schöningh (H. Schö- ningh), Münster i. W.; 2. Schris^sührer: Max Thomas, Dortmund; !>47'
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