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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.10.1923
- Strukturtyp
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- 1923-10-09
- Erscheinungsdatum
- 09.10.1923
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 236. S. Oktober 1923. 1. Schatzmeister: Albert Jacob-i (A. Jacob! L Cie.), Aachen; 2. Schatzmeister: Walther Peters (Schrobsdorsfsche Buch- handlg.), Düsseldorf; Beisitzer: Martin Hart mann (B. Hartmann), Elberfeld, Carl Lintz (Fr. Lintzsche Buchhandlg.), Trier, Otto Sch me mann, Essen. Die Geschäftsstelle des Kreisvereins in Mülheim ist am I. Juli 1923 aufgehoben worden. Zuschriften betr. Kassensachen sind ausschließlich an den 1. Schatzmeister, Mitteilungen betr. Veränderungen im Mitglieder st and und Neuaufnahmen an den 1. Schrift führer, betr. all« anderen Angelegenheiten an den 1. Vorsitzenden zu richten. Anfragen wolle man das Rückporto beifügen. I. A.: vr. Heinr. Schöningh, Schriftführer. Kceisverein der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler. Laut Beschluß der außerordentlichen Hauptversammlung des Kreisvereins und der Arbeitsgemeinschaft vom 23. September 1923 tritt nachfolgeirde Verkaufsordnung in Kraft. Köln, den 23. September 1923. Der Vorstand des Kreisvereins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler. Vcrlaussordnung. Auf alle Bücher, Zeitschriften und Musikalien wird im be setzten Gebiet« des Kreisvereins «h i n Spesenzuschlag von 20?S, im unbesetzten Gebiete von 15"/» erhoben, der sich wie folgt zusammensetzt: o) ein allgemeiner Unkostenzuschlag von 10?L, d) zur Abgeltung der Umsatzsteuer und vermehrter Bezugs- spescn 57°; °>ein Sonderzuschlag für das besetzte Gebiet 5?s. Ausnahmen sind zulässig: ») bei Volksschulbüchern. Bei ihnen kann mit Zu stimmung des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft eine örtlich« Re gelung des Teuerungszuschlages stattsinden; v) bei wissenschaftlichen Werken, über die Son derabkommen mit den Verlegern abgeschlossen sind. Die bestehen den Sonderabkommen bleiben bis auf weiteres in Geltung. Neue Sonderabkommen sind nur mit Genehmigung der Arbeitsgemein schaft abzuschließen; «) bei allen Artikeln, die allgemein und bei Einzelbezug vom Verlag mit einem Rabatt von 50?S und mehr geliefert werden. Sie sind ohne Teuerungszuschlag zu verkaufen. Bei allen Gegenständen des Buchhandels, die mit weniger als 357° Rabatt geliefert werden, ist auf Grund des H 7 der Verkaufs ordnung der Rabatt zunächst auf 35^ umzurechnen. (Man divi diert den Nettopreis des Verlegers durch 65 und multipliziert mit 100). Auf den so «rechneten Preis ist der satzungsgemäße Teuerungszuschlag zu erheben. Die besonderen Unkosten direkter Bestellungen müssen dem Be steller in Anrechnung gebracht werden; bei allen Werken, di« ohne Teuerungszuschlag verkauft werden, -Ist die Umsatzsteuer in den Verkaufspreis «inzurechnen. Neugestaltung der Abrechnungsgenoffenschaft deutscher Buchhändler. BAG. Der Gedanke der BAG hat sich für den buchhändlerischen Zah- kungsverkehr durchaus bewährt. Die durch die BAG geschaffen« Konzentration des Zahlungswesens bietet für Verlag und Sorti ment und somit für den gesamten Buchhandel bei den ständig wach senden Verkehrserschwerungen Vorzüge, die deren Erhaltung zu einer Notwendigkeit machen. Am besten zeigen das die in den letz ten Tagen bekanntgegebenen Bedingungen der Großbanken, nach denen dies« infolge ihres Mangels an Mitteln, Geldknappheit, star ker Überlastung und ständig wachsender Kosten beginnen, den Ver kehr mit kleineren Firmen, zu denen auch viel« Betriebe des Buch handels gehören, einzuschränken oder abzulehnen. Sie versuchen insbesondere kleiner« Zahlungen, als die sie gegenwärtig Beträge bis zu einer halben Milliarde oder noch mehr ansehen, durch er schwerende Bedingungen abzuwälzen. Sollen sich doch nach sorg fältiger Feststellung Ende September di« Kosten einer Buchung bei den Großbanken auf 6 bis 8 Millionen belaufen haben. Es ist leider zunächst nicht gelungen, die Einrichtungen und die ^ Organisation unserer so hoffnungsvoll einsetzenden BAG den ver änderlichen wirtschaftlichen Verhältnissen jeweilig anzupassen, bzw. sie weiter zu entwickeln. Als besonderer Nachteil, der die Abwan derung einer Anzahl Firmen veranlaßt hat, muß bezeichnet werden, daß die Auszahlung für die erfolgten Lieferungen bei der so rapid wachsenden Geldentwertung und der großen Geldknappheit des Verlages zu spät erfolgt. Ist auch der Zahlungstermin vor einer Woche um sechs Tage verkürzt worden, so hat sich dieser durch den schwerfälligen Bankverkchr noch nicht ausgewirkt, wie auch di« jetzige Karenzzeit noch zu lang ist. Dazu kommt, daß unabhängig davon infolge der Überlastung der Bank die Auszahlung zu saum selig erfolgt und besonder« Wünsche der Beteiligten nicht immer Mit der erforderlichen Sorgfalt Berücksichtigung finden. Die zu einer Reorganisation vorgenommenen Erhebungen und Besprechungen haben ergeben, daß sich die nachstehenden grund legenden Änderungen und Verbesserungen erforderlich erweisen: 1. Der gesamte oder wenigstens maßgebende Verlag muß sich mit allen seinen Lieferungen an der BAG beteiligen. 2. Der Buchungs- und Überweisungsverkehr mit dem ge samten Apparat ist in eigene Verwaltung zu übernehmen. 3. An di« Stell« der Bank hat das Postscheckamt zu treten. 4. Ein« Verzinsung erfolgt für den üblichen Verkehr nicht, da die mit deren Berechnung verknüpfte Arbeit zu teuer ist. Zur Begründung sei noch bemerkt: Die Beteiligung des gesamten Verlags schließt nicht nur eine erhebliche Verbilligung des inneren Verkehrs ein, sondern es ver teilen sich auch die Postversendungen auf «inen viel höheren Betrag und werden deshalb für die Beteiligten verhältnismäßig billiger. Durch die Übernahme des Angestelltenapparates gewinnt der Buchhandel den notwendigen Einfluß auf die Erfüllung aller berechtigten Wünsche und di« völlige Anpassung an seine Eigenheiten. Der Verkehr durch das Postscheckamt ist der schnellste und billigste. Durch die Umgestaltung nach Punkt 2 und 3 kann ferner eine erhebliche Beschleunigung in der Abrechnung herbeigeführt werden. Um für Verlag und Sortiment eine gerechte Grundlage zu schaffen, würde dazu folgendermaßen zu verfahren sein: Als Abrech nungswoche gilt zukünftig Mittwoch bis einschließlich Diens tag. Di« Einlieferung erfolgt wie bisher täglich. Die Weitergabe der Belastungszettel seitens der BAG erfolgt jeden Mittwoch. Das Sortiment überweist an jedem Sonnabend der Abrech, nungswoche den sich nach den inzwischen erfolgten Lieferungen und nach einem Voranschlags ergebenden und bis dahin übersehbaren Betrag der laufenden Abrechnungswoche. Die Überweisungen auf das Konto des Verlegers oder Einlieferers sind den gegebenen An weisungen entsprechend an dem auf di« Abrechnungswoch« (Mitt woch bis Dienstag) folgenden Donnerstag und Freitag bor zunehmen, sodatz der Verlag, als Durchschnitt gerechnet, nach spä testens einer Woche in den Besitz der ihm zustehenden Beträge ge- langt. Diese Frist muß als durchaus angemessen bezeichnet werden, da weder eine direkte Zahlung, noch Nachnahme oder Zahlung aus anderem Wege schneller möglich ist. Di« mit einer solchen Neugestaltung verknüpften Ersparnisse an Porto, Arbeit und Zeit werden die BAG zum unentbehrlichen Mittelpunkte des buchhändlerischen Zahlungsverkehrs machen. Für deren Erhaltung muß freilich als höchster Gesichtspunkt gelten, daß sich in Zukunft unsere Abrechnungsgcnossenschaft den Wandlungen der Zeit schneller als bisher anpützt. Ob sich daraus die von so vielen ersehnte und wünschenswerte Buchhändlerbank, der so viele bedeutungsvolle Aufgaben harren, entwickeln läßt, muß der Tat kraft und Einsicht des Buchhandels überlassen werden. Jedenfalls ist nach den vorgenommencn Untersuchungen und Erhebungen jetzt noch nicht die Zeit reif dafür. Deshalb dürfen wir aber die Hände nicht in den Schoß legen, sondern müssen die der Gegenwart dienende Vorarbeit dafür leisten. Lj. ^
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