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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.10.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-10-30
- Erscheinungsdatum
- 30.10.1923
- Sprache
- Deutsch
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X 254, 30. Oktober 1923. Redaktioneller Teil. Redaktioneller Teil. (Nr. 191.) Bekanntmachung. Die Börsenblatt-Bezugsgelder für Monat No- vember erbitten wir auf Postscheckkonto Leipzig 13463 oder durch Kommissionär bis 10. November. Für alle bis dahin nicht bezahl ten Stücke muß die Lieferung sofort eingestellt werden, weil uns Sparmaßnahmen an Papier, Druck und Versandspesen dazu zwingen. Die Preise sind folgende: Für Mitglieder nach wie vor ein Stück kostenlos, weitere Stücke Grundzahl 1.50 mal Schlüsselzahl; Nichtmitglieder Grundzahl 4.— mal Schlüsselzahl. Kreuzbandbezieher haben außerdem die Portokosten und Ver sandspesen zunächst pauschal zu erstatten. Mehrkosten werden er hoben. Jeder Ausgleich hat zur Schlüsselzahl des Zahlungstages zu erfolgen. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, vr. Heß, Syndikus. An alle Herren Verleger! Wir nehmen nochmals Bezug auf unsere Bekanntmachungen im Bbl. Nr. 202 und 225, ersuchen, uns Ihren äußersten Umrech- nungsmodus an die Hand zu geben, und bitten, uns 200 Ver lagsverzeichnisse, mit Grundzahlen versehen, zuzusenden, die wir für unsere Mitglieder benötigen. Diese unsere Bekanntmachung bitten wir zu beachten. Dux, am 24. Oktober 1923. Verband der Deutschen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler in der tschechoslowakischen Republik, Sitz Dux. Scheithauer. Die Versammlung der Kreisvereinsvertreter am 21. Oktober 1923 in Leipzig. Di« Hauptergebnisse der Versammlung der Kreis- und Orts- oereinsvertreter, die auf Veranlassung des Vorstandes des Ver bands der Kreis- und Ortsvereine Sonntag, den 21. Oktober, in Leipzig stattgefunden hat, sind aus den Bekanntmachungen im Bbl. Nr. 250 vom 25. Oktober schon zu ersehen gewesen. Über die Verhandlungen selbst sei kurz nachstehend noch das Wesentliche nachgetragen. -Vertreten waren die Kr«is-(Orts-)Vereine: Ost- und West- Preußen, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Kreis Norden, Hanno- ver-Braunschweig, Rheinland-Westfalen, Sachsen-Thüringen, Mit teldeutschland, Bayern, Württemberg, München, Frankfurt a. M., Hamburg-Altona, Berliner Vereinigung, Dresden, Leipzig, ferner der Börsenverein, der Verlegerverein, die Gilde, der Verein Leip ziger Kommissionäre, der Verein der Deutschen Musikalienhändler, der Verein der Reise- und Versandbuchhandlungen und der Lett- ländrsche Buchhändlerberein. Den Vorsitz führte, in Vertretung des leider durch Krankheit verhinderten Herrn Hofrats vr. Meiner, der 2. Vorsteher des Börsenvereins Herr Röder. Auf der Tages ordnung standen: 1. Fragen des Schlüsselzahlsystems: 2. der buch händlerische Abrechnungsverkehr; 3. die Finanzlage des Börsen vereins; 4. der -Spcsenaufschlag des Sortiments; 5. Buchpropa ganda. Nach den einleitenden Begrüßungs-Worten des Herrn Röder wurden die Beratungen über den ersten Punkt der Tages ordnung mit einem kurzen Referat des Herrn vr. Menz er öffnet, dessen Niederschlag im -wesentlichen in den Ausführungen »Zur Schlüsselzahl« an der Spitze der »Kleinen Mitteilun gen im Bbl. Nr. 250 vom 25. Oktober zu finden war. Eine zum Schluß der Aussprach« angenommene Entschließung brachte zum Ausdruck, daß man die Zeit für den Übergang zur reinen Gold rechnung im Augenblick für den Buchhandel noch nicht sllr gekom men sehe; man wollte vielmehr an dem Gedanken der Schlüsselzahl an sich noch sesthalten. Das Verfahren sollte aber so geändert werden, daß die letzthin beschlossene, praktisch aber als undurch führbar erwiesene Verbreitung der Schlüsselzahl durch die Tages presse wegen aller damit verbundenen Nachteile entbehrlich würde. Aus Grund dieser Anregungen hat dann der Vorstand des Börsen- vereins im Einvernehmen mit den Vorständen des Verlegervereins -und der Gilde wie deL. Musikalienverleger, und des Musikalienhänd lervereins die Regelung beschlossen, die im Bbl. Nr. 250 bekannt gegeben worden ist. Damit dürfte die für die nächste Zeit befrie digende Lösung gefunden sein. Sobald die deutsche Wirtschaft ein wirklich wertbeständiges Zahlmittel erhält, wird die Frage der etwaigen Umstellung des Schlüsselzahlsystems daraus weiter ge prüft werden können. Zum 2. Punkt der Tagesordnung gab Herr vr. Hetz das einleitende Referat. Die Aussprach«, die reiches Material zur Beurteilung der Lage im Verlag wie im Sortiment zusammen brachte, konzentrierte sich mehr und mehr auf die Festlegung des Begriffs »Za h l u n g s t a g«, namentlich sllr den Postschecküber weisungsverkehr. Als Zahlungstag kann selbstverständlich nur der Tag gelten, an dem tatsächlich der Entschluß zur Zahlung in die Tat umgesetzt wird, und für all« Zahlungen ist naturgemäß nur die an diesem Tag gültig« Schlüsselzahl in Anwendung zu bringen. Ir gendwelche Rückdatierungen und di« Zahlung zu irgendeiner frühe ren Schlüsselzahl, sei es mit welchem Versuch einer Begründung auch immer, sind unstatthaft, -weil für den Verlag unerträglich und Wohl auch mit Treu und Glauben unvereinbar. Doch ist nach der andern Seite der Schluß aus einem Widerspruch"zwischen dem Schlüssel zahldatum und dem Überweisungspoststempeldatum auf eine solche unzulässige oder böswillige Rückdatierung noch nicht ohne weiteres berechtigt. In den meisten Fällen wird selbst in Orten mit einem Postscheckamt eine nachmittags ausgegebene Überweisung stets erst den Stempel des nächsten Tages erhalten. Für Orte ohne Post scheckamt dürft« die Differenz regelmäßig zwei Tage betragen; für solche Orte im besetzten Gebiet kann die Differenz noch größer werden, wenn besondere Störungen vorliegen. Der Verlag wird also diesen Umständen Rechnung tragen müssen, zumal da ja das Sortiment nicht voraus wissen kann, wann di« Stempelung bei der Post erfolgt und welche Schlüsselzahl dann gelten wird, vielmehr eben immer nur zur Schlüsselzahl seines wirklichen Zahlungss-An- weisungsstages zu zahlen vermag. Die Bekanntmachung vont 25. Okt. (Bbl. Nr. 250) hat die entsprechende Formel dafür gefun- den. Sie konnte im übrigen seststellen, wie es sich in der Sonntags- Versammlung gezeigt hatte, daß nach erfolgter Aussprache die Richtlinien sich doch als das erwiesen haben, was allein heute dem Buchhandel «inen einigermaßen einheitlichen Zahlungsverkehr zu erhalten vermag, sodaß zu allseitiger Anerkennung aufgefordert werden kann und mutz. Dabei betonten allerdings die Sortiments- Vertreter, als sie sich für die Richtlinien aussprachen, selbstverständ lich müsse ihre unverkürzt« Anwendung vom Verlag gewährleistet werden, wie dessen Vertreter andererseits sich dazu bereit erklärten, sofern nur die Opposition im Sortiment aufhöre. In der weiteren Aussprache spielten bei diesem Punkt noch di« Zeitschriften- Fortsetzungsliefer ungen eine besondere Rolle, da hier seitens der Bibliotheken und ähnlicher Bezieher Schwierigkeiten ge macht würden, namentlich wenn vom Verlag solche Lieferungen nicht -mehr unverlangt, sondern nur noch auf besondere Mahnung hin erfolgten. Lösung scheint ein von Herrn vr. Siebeck borge schlagenes Verfahren zu versprechen, -der solche Fortsetzungen stets durch Vorfakturen anzeigt. Manche Schwierigkeiten könnten auch vermieden werden, wenn der Aufdruck von Preisen oder bestimmter Schlüsselzahlen auf den Zeitschriften unterblieb«. Bei diesem Punkt der Tagesordnung wurde dann auch die Frage des Fortbestehens der BAG berührt. Herr R o- 9W»
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