^i? 17, 2V. Januar 1923, Künftig erscheinende Bücher, Zn-uflrr'everlagGpoethH'Linde»Berlinl2 In Kürze erscheinen: Oie amts. Bewertungsrichtlinien zur Zwangsanleihe und Vermögenssteuer vom 23. Dezember ^922 nebst Zwangsanleihenovelle vom rr. Dezember ^922 mit Erläuterungen und Beispielen von Or. Koppe, und Nr. Veuck, Grundzahl ta. 1.50 Grundzahl ra. 1.50 Rechtsanwalt in Berlin, Hauptschriftleiter der „Deutschen Steuer'Zeitung" Steuersyndikus in Berlin, Dipl Sleuersachoerständiger Die lang ermartet,n und oft umstrittenen amtlichen Bewertungsrichtlinien zur Zwangsanleihe und Vermögenssteuer sind seoben erschienen. Sie sind für jeden Steuerzahler, einerlei, ob Einzelperson oder Gesellschaft, zum Zwecke der richtigen Zeichnung der Zwan sanleihe bezw. der richtigen Steuererklärung zur Veimögensstener schlechthin unentbehrlich Am 23. Februar läutt cie Frist zur Vora sze,ii)NU"g d.r Zwangsanleiye bzw. (Steuererklärung zur Ve mögen-Neuer ab. Frtstaersäumnis und verkehrte Zeichn.nq ziehen Zuschläge nach sich. Die Kenntnis der neuen Bewertungsoorschriften, die j. de Art van Vermögen betreffen, ist also ebenso für den Kaufmann und Industriellen, wie für den Landwirt. Kapitalisten, Beamten uud Rentner unbedingte Notwendigkeit. Da die Kenntnis dieser Bewertungsrichllinien zur richtigen Zeichnung der Z vangsanleihe unbedingt erforderlich ist, wird die Nachfrage nach diesem W-rk sehr gros; sein. Abnehmer sind: Alle Steuerberater und Bücherrevisoren, alle Großkaufleute, Industrielle usw. blkilMOM >Ä SIMliWUlM» Bd. 1: Steuerstrafrecht. 2. Aust. Don vr. Frih ZuliuSberqer l Rechtsanwalt in Berlin Grundz hl ca. 2 — Zur 1. Auslage schrieb der Brandenbur- gische La»dbu"d: So wenig sich die meisten Steuerpflichtigen in dem Wust d.neuen Steuergesetzgebung zurechtfinden, so wentg kennt man in den Kreisen der Steuersachversläudigen das Strafrecht u. das Strasoersahren, welche Materien ja in den verschiedenen Gesetzen immer erst nachgeschla.ien oder aus der auf diesem Gebiete manchmal nichts weniger als ver ständlichen Reichsabgabenordnung ver mittelt werden müssen. Es war sehr ver dienstlich, das ulUs leichtfaßlich zu- sammenzustellen. ... Brandenburgischer Landbund. Dipl-Kfm., Handelshochschule Leipzig Heft III der WöMMlllM ü. IMlll! UlMllMö SN lief in IHM herausgeg von Dl-. Hermann Groümann, Prof, der Betriebswirtschaftslehre und Direktor des Instituts für Steuerkunde an der Handelshochschule Leipzig. Grundzahl ca <>.50 Die fortschreitende Geldentwertung hat auch in dem Gewinnbegriff eine völlige Umwandlung geschaffen Durch das in konstante Wcrtoerhättnis zwischen Sach wert und Geldwert — Grund: eine Los- lösung unserer Währung von ihrer stoff lichen Grundlage, dem Golde — ist nunmehr der Begtiff des Scheingewinns einzuführen. Diesen Scheingewinn in allen Zweigen des Warenumsatzes zu er läutern, hat sich der Verfasser in vor liegendem Heftchen zur Aufgabe gemacht. Die große Nachsraae nach diesem Neben dem Wissenschaft!. Interesse Werk hat eine neue Auflage notwen- fürdieVolkswirtickaslter ist dieSch'lst dtg gewacht, die durch ihre Umarbei- auch für die Praxis von Wert. Ab« lung undVei besserung großesInteresse nedmer sind: Großkaufleute, Unter- erregt. Abnchiner sind: Bücherrevt- nehmer, überhaupt alle für Volks- foren, S>-uerbor°Ier, Rechisanwälle. Wirtschaft interessierten Krei,e. M MWUMM vom 8. April 1922 erläutert von 1U- Ellegkri-d Wille u. I)r Joses Wolfbauer Rechtsanwalt u. Regierungsrat am Syndikus, Landrssinanzamt München Grundzahl ca. 2.— Das aus derSteuerreform vomApril 1922 beroorrgegongene Kraft fahr zeugsieuerge- weitlangendster Bedeutung, für alle mit Motorfahrzeugen arbeitenden Betriebe, für jeden Kraslfahrzeugbesitzer, für die wegeunterhallungspflichtiaenKörperschaf' len und vor allem f r die Finanzbehörden von größtem Interesse. » Die angekündigie Handausgabe erläutert den Gesetzestext n> ter Gegenüberstellung mit der bisherigenRechtslage. DieHeran- ziehung der Aussührnngsvorschriiten und der einschläg.automobilrechtl.Gesenestexte machen die Ausgabe zu einem praktischen, unentbehrlichen Berater aller am Vollzug des Gesetzes interess. Kreise und Behörden. Abnehmer sind, alle Automobilbenyer, Fabrikbesitzer, Großindustrielle, Finanzbehörden. Wir liefern bar mit 38^^, unb 11/8. Wir bitten um tätige Verwendung Ze L probeexpl mit 5»°/o. Besiellung direkt erbeten. (S IndustrieverlagGpaethSLinde>Berlint2