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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.08.1923
- Strukturtyp
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- 1923-08-01
- Erscheinungsdatum
- 01.08.1923
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. — Sprechsaal X° 177, 1. August 1923. beiden Verkehrsrichtungcn in der amerikanischen Dollarwährung an zugeben. Meistbetrag 190 Dollars. Bruchteile eines Cent sind bei der Ausstellung einer Postanweisung nicht zulässig. Als Umrechnungs verhältnis für Postanweisungen nach dem Memelgebiet gilt bis auf weiteres der den Postanstalten durch Kurstelegramm unter »Dol.« (Dollarkurs) mitgcteilte Einzahlungskurs. Dies ist in der Übersicht an der Annahmestelle zu vermerken. Die Gebühren für Postanweisungen nach dem Memelgebiet sind nach der Gebührentafel für Postanweisungen, Gebührensatz II (Brief posttarif S. 119, Kleiner Tarif S. 60) zu erheben. Nachnahmen sind nur auf eingeschriebenen Briefsendungen und Wertbriefen in beiden Nichtungen bis 100 Dollars zugelasseu. Als Anhalt für die Berechnung der im Memelgebiet einzuziehenden Be träge kann das jeweilige Umrechnungsverhältnis für Postanweisungen ans dem Memelgebiet nach Deutschland dienen, das den Postanstalten laufend -durch Kurstelegramm unter der Bezeichnung »Dol. Ausz.« mitgetcilt wird. Die in Deutschland einzuziehenden Beträge sind von den deutschen Bestimmungs-Postanstaltcn nach dem am Einziehnugstage geltenden Einz-ahlungskurse für Postanweisungen nach dem Memel- gebiet in die Markwährnng umzurechnen. Werden die Senkungen erst nach vorangcgangenen vergeblichen Einziehungsversuchen eingclost und hat sich der Einzahlungskurs inzwischen geändert, so sind frühere Um rechnungen zu berichtigen. Die Postanweisungen nach dem Memel- gcbiet über die eingezogenen Beträge haben auf amerikanische Dollars zu lauten. Postanweisungen und Briefsendungen mit Nachnahme aus -dem Memelgebiet sind bis auf weiteres nicht nach anderen Ländern nach zusenden. Telegraphische Postanweisungen und Postaufträge nach dem Memelgebiet sind vorläufig nicht zugelassen. (Nachrichtcnblatt des NcichspostministeriumS. Nr. 64.) Die Universität Leipzig im Sommcrsemcster 1924. - Au der sächsischen Landesnniverfität sind im gegenwärtigen Semester 5630 Studierende immatrikuliert, von denen auf die theologische Fakultät 238 (darunter 2 Frauen), auf die juristische Fakultät 1374 (darunter 27 Frauen), auf die medizinische Fakultät 792 (darunter 92 Frauen), auf die Studierenden der Zahnheilknndc 222 (darunter 33 Frauen) und auf die philosophische Fakultät 3003 (darunter 296 Frauen) ent fallen. Außerdem besuchen in diesem Semester 1518 Personen (da runter 146 Frauen) die akademischen Vorlesungen mit Genehmigung des Nektars als. Hörer, sodaß die Gesamthörerschaft 7148 beträgt. Neu immatrikuliert wurden 47 Theologen, 385 Juristen, 155 Medi ziner, 31 Studierende der Zahnheilkunde und 769 Angehörige der philosophischen Fakultät. Von den 3003 Studierenden der philosophi schen Fakultät widmen sich 80 dem Studium der Pharmazie, 162 stu dieren Naturwissenschaften, 491 Chemie, 420 Philosophie, 37 Pädagogik, 403 Philologie, 130 neuere Sprachen, 139 Mathematik, 453 Landwirt schaft und 688 Staatswissenschaften. Die 890 Ausländer (116 Krauen), europäischen Staaten ange hörig, sind aus Albanien, Bulgarien (181), Dänemark, Estland, Finn land, Fiume, Griechenland (140), Großbritannien, Holland, Island, Italien, Jugoslawien (36), Lettland (29), Litauen, Luxemburg, Nor wegen, Österreich (41), Polen (34), Rumänien 107, Rußland (32), Schweden, Schweiz (39), Tschechoslowakei (109), Türkei, Ukraine, Ungarn (62). 40 Studierende der außereuropäischen Staaten verteilen sich auf Ägypten, Armenien, Aserbeidschan, Brasilien, Britisch-Jndicn, Britisch- Sttdafrika, Chile, China, Costarica, Georgien, Guatemala, Japan, Peru, Vereinigte Staaten von Nordamerika. Katholischer Wcltjugendkongreß. — Ter dritte katholische Welt jugendkongreß findet in der Zeit vom 10. bis 15. August dieses Jahres in Konstanz statt. Die Verhandlungssprache ist Esperanto. Ein Ncmbrandt für 36 000 Gulden nach Deutschland verkauft. — Wie englischen Blättern aus dem Haag gemeldet wird, hat um ein Werk Nembrandts, das einen alten Juden öarstellt und aus den, Jahre 1654 stammt, ein erbitterter Kampf auf einer Versteigerung im Haag stattgefunden. Das Werk, das aus der Petersburger Ere mitage stammen soll, wurde schließlich von der Berliner Kunsthandols- firma Cassirer für 36 000 Gulden erworben. Das Neichskursbuch im besetzten Gebiet verboten. Das am 15. Juli herausgegebene Neichskursbuch für die deutschen Eisenbahnen wurde von der Besatzungsbchörde verboten. Mii»ialnMlMeii. Verleihung des Ehrendoktors. — Herrn Julius Springer, dem Mitinhaber der Verlagsbuchhandlung Julius Springer in Ber l i n, ist von der Technischen Hochschule in Stuttgart wegen seiner Verdienste um die Förderung der technischen Wissenschas ten der Titel Dr.-Jng. ehrenhalber verliehen worden. Nunmehr besitze» alle drei Herren Springer die Würde des Ehrendoktors: Herr Fritz Springer und Herr Julius Springer als Dr.-Jng., Herr Ferdinand Springer als l)r. msck. Gestorben: nach längerein, schwerem Leiden in der Nacht vom 27. zum 28. Juli Herr Ludwig Fries, Inhaber der Deutschen Espe ranto-Buchhandlung in L e i p z i g, die er am 15. November 1910 übernommen und seitdem mit Fleiß und Umsicht zu guten En folgen geführt hat. öMWlll. Oberall Konkurrenz des Reiches zur Privatindustrie. <Bgl. Bbl. Nr. 101 u. IN.) Im Börsenblatt ist über die Konkurrenz, die die Neichsdruckeret dem Kunstverlag bereitet, genügend geschrieben worden. Vielleicht waren die Meinungsäußerungen zu umfangreich, um die wichtigsten Punkte erkennen zu lassen, die nochmals hervorgehoben seien: 1. Derartige Neichsbetriebe erzielen schöne Gewinne, weil sie es nicht nötig haben, mit Geldentwertung und Substanzverlust zu rechnen. Ein Neichebetrieb, der beispielsweise seine Buchführung mit 100 Milk. Mark Betriebskapital in dem Augenblick, wo der Dollar auf 3000 steht, eröffnet, ist stolz, wenn er nach zwölf Monaten über ein Kapital von 150 oder 200 Millionen Mark verfügt, selbst wenn der Dollar inzwischen auf 300 000 geklettert ist. Im Haushalt einer Neichsbehörde ist eben Mark Mark, und die Kaufkraft, der innere Wert des Betrags, spielt kaum eine Nolle. 2. Der Privatmann geht wohl nicht fehl, wenn er annimmt, daß mancherlei Pcrsonalkosten, Miete, Heizung und ähnliches durchaus nicht so scharf bei einem Ncichsunternchmcn in Rechnung gestellt, bzw. rest los aus den Betriebseinnahmen gedeckt werden, wie dies beim Priuat- mann der Fall ist und sein muß. Ich bin überzeugt, daß sehr häufig die Gehälter einzelner Beamter in anderen Positionen des Etats anfgesührt sind, ohne daß es möglich ist, dies festzüstellcn, ebenso dürften die Neichsgebände, die für solche Zwecke Verwendung finden, wohl nicht so hoch im Mietwert eingestellt werden, wie ein solcher von der Privatinöustrie gezahlt werden müßte. 3. Die verschiedenartigen steuerlichen Belastimgen gewerblicher Be triebe sind heute derartig enorm hoch, daß sie selbstverständlich Höhe der Erzeugnisse und Rentabilität entscheidend beeinflussen müssen. Falls nicht vorsätzlich eine Kommunisierung ganzer Betriebe »auf kaltem Wege« beabsichtigt ist, müßte dafür gesorgt werden, daß derartige Staatsbetriebe genau dieselben Lasten und Pflichten hätten, wie jeder Privatbetrieb, und es wäre Sache der Volksvertretung, hier ein recht wachsames Auge zu haben. Tie Tätigkeit der Neichsdruckeret läßt die Post nicht ruhen, die nach Herausgabe vielleicht wirklich oder scheinbar unentbehrlicher Werte nunmehr ein »Verzeichnis der P o st a n st a l te n und Eisen- b a h n st a t i o n e n in Deutschland und der wichtigeren Orte im Ausland« ankündigt. Auch hier dürfte Ähnliches zu treffen, wie bei den Erzeugnissen der Neichsdruckeret, und es sei aus drücklich darauf hingcwiescn, daß derartige Bücher von verschiedenen Verlegern veröffentlicht worden sind. Es wird dies vom Ncichs- postministerinm auch nicht in Abrede gestellt, sondern nur folgender Satz gebraucht: »Leider sind hierzu verwendbare Hilfsmittel, wie cs z. B. ein brauchbares Ortsverzeichnis darstellt, nur wenig ver breite t«. Der betreffende Prospekt enthält an keiner Stelle eine Preisangabe, wohl aber einen Bestellzettel, der folgendermaßen lautet: ».Ich bestelle hiermit .... Verzeichnis der Postanstaltcn und Eisenbahnstationen in Deutschland und ersuche um kostenfreie Zusendung«. Der Verfasser des Werbezettels, der anscheinend nur ganz von fern einmal einen Buchhändlerprospekt gesehen hat, hat sich insofern einen unfrei willigen Scherz geleistet, indem er rechtsverbindlich die kostenfreie Lieferung des Buches änbietet. Der Buchhandel sollte, um einmal einer Neichsbehörde das dilettantische Hineinpsuschen in alt- 1090
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