Fertige Bücher. — Preisänderungen. Ai 4L, 19. Februar 1923. Im Neudruck erschien soeben unser MlW-AlW M UMM» (Schlüsselzahl des Börsenvereine) mit den Lieserungsbedingungen, auf Grund deren alle unsere Sendungen erfolgen. Als besonders praktische Neuerung bringt der Katalog für alle Verlagewerke Telegrammworte, die Ihne» telegraphische Bestellung auf 1, 2, Z, 4, ? und 10 Stück eines Werke« durch ein Wort von 6 Buchstaben ermöglicht. Zugleich setzten wirsürunserenVerlagvonheuteab EW" Ausland-Preise "HSS fest, indem wir !4 unserer Grundpreise als Preis in Schweizer Franken gellen lasten (I Mark — ooutimes, aus 5 ovut. nach oben abgerundet)! Wir versenden den Katalog an alle Firmen, die mit uns in dauernder reger Verbindung stehen; weitere Kataloge stehen auf Verlangen unberechnet ^ur Verfügung. Leipzig, 10. Februar 1923 Hesse 6c Becker Verlag ?olitilesr, 8lsstsmsvn,sin äsutseksl st'ürst Ruppraellt gl'. 8^, 30 Kögen Vsl-IsZ ^osst Xö8o1 L k'i'ieäi'iekl ?u8tst Kvmmsriäit-6e86ll8otiskt / >lüneken VerlLgssblsilung Kempten v. löl4. IV. Lan-rocks «-MlleWSegPOeW 14. Ausgabe v. 1. III. 1923. M. 100.— ord. Partiepreise It. Zettel, groß. Partien nach Vereinbarung. Bestellungen ges. umgehend direkt erbeten. LOW, Schiller- firn ßc 7. MM SDlile BeMg. Nach den eingcgangenen Bestellungen gelangte zur Ver- ^ sendung: SWlW m MelWeilUM nach den Verordnungen vom 2Z. Dez. 1918 und vom 12. Febr. 1920 bearbeitet von vr. F. Sitzler Zweite Auflage Kart. Grundzahl 1.1V. Schlüsselzahl des B.-V. Die neue Auflage zeigt die Entwickelung unseres Arbeits- rechts besonders deutlich. Die schnell aufeinander folgenden Gesetzesänderungen, die zunehmende praktische Ausgestaltung des Schlichtungswesens und die beginnende Klärung der grund legenden Rechtsfragen haben zu einer völligen Umgestaltung der Bearbeitung genötigt. Die Erläuterung beschränkt sich nicht auf die Verordnung vom 23. Dezember 1918, sondern erstreckt sich auch auf die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung Zeitschriftenliteratur in weit stärkerem Maße herangezogen als in den früheren Auflagen. Der Anhang enthalt neben den Nichtlinien des Reichsarbeitsministeriums alle für die Schlichtung von Gesamtstreitigkeiten wich tigen Ausführnngsbestimmunqen und ein zuver lässiges Verzeichnis der Schlichtungsausschiisse und Demobilmachungsbehörden. Mbeitsnachweisgesetz vom 22. Juli 1922 eiläutert von vr. Bernhard Lehseldt und Margarete Wert Regierungsrat in der Reichsarbeitsverwaltung Kart. Grundzahl 2.50. Schlüsselzahl des B.-V. Der Kommentar gibt eine historisch begründete Einführung in den Sinn des Gesetzes, eine klare, knappe, aber erschöpfende Auslegung seiner Vorschriften und damit einen wisienschastlich durchgearbeiteten Leitfaden für die Verwaltung und Ge schäftsführung der Arbeitsnachweise. Seine Brauchbar keit wird dadurch erhöht, daß er die Ausführungsbestimmungen des Reiches und der Länder in größtmöglicher Vollständigkeit enthält. Der Kommentar bietet somit Arbeitgebern, Arbeit nehmern und Gemeindeverwaltungen ein wichtiges Hilfsmittel für die Praxis. Berlin W s, Linkstraße 16. Franz Vahlen.